BT-Drucksache 18/11097

Polizeikontrollen zu Silvester 2016/2017

Vom 30. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11097
18. Wahlperiode 30.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland),
Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Polizeikontrollen zu Silvester 2016/2017

Massive Übergriffe auf Frauen, Diebstähle usw. wie zu Silvester 2015/2016 in
Köln konnten vor dem Hintergrund eines massiven Polizeiaufgebots zum Jahres-
wechsel 2016/2017 verhindert werden. Allerdings gibt es in diesem Zusammen-
hang auch Berichte über polizeiliche Kontrollen aufgrund des Aussehens bzw.
der Herkunft der Betroffenen (racial profiling). Offiziell wird dies von Seiten der
Polizei und der Innenbehörden bestritten, es seien Personen nur wegen ihres ag-
gressiven Verhaltens oder Alkoholkonsums kontrolliert worden.
Allerdings ist die Lageabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums nach
Angaben der „taz.die tageszeitung“ (www.taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner-
Silvesternacht/!5373047/) ein starkes Indiz dafür, dass Personen tatsächlich vor
allem aufgrund ihres Aussehens und ihrer – vermeintlichen oder tatsächlichen –
nordafrikanischen Herkunft kontrolliert wurden. Darin heißt es: „Ab 22:00 Uhr
befanden sich in und um den Kölner Hbf bis zu ca. 1 000 Personen mit nordafri-
kanischem Hintergrund. Alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zu-
geordnet werden konnten, wurden außerhalb des Hbf im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten einer Identitätsfeststellung unterzogen.“ Von einem aggressiven
Verhalten oder Alkoholkonsum als Grund der näheren Kontrollen ist in der Mel-
dung keine Rede. Für einen Tweet der Polizei am Silvesterabend, am Kölner
Hauptbahnhof würden „mehrere Hundert Nafris überprüft“ (Nafri ist ein internes
Polizeikürzel für Nordafrikanische Intensivstraftäter), hatte sich der Kölner
Polizeipräsident Jürgen Mathies wegen des Begriffs „Nafri“ entschuldigt (www.
tagesschau.de/inland/silvester-koeln-131.html).
Laut Augenzeugen- und Presseberichten haben Bundespolizisten die Ausgänge
des Kölner Hauptbahnhofs in der Stunde vor Mitternacht kontrolliert und den Be-
troffenen zwei verschiedene Türen zugewiesen: „Weiße und Gruppen, zu denen
Frauen gehören“, hätten die linke Tür nehmen dürfen, „Männer anderer Hautfarbe
oder mit südländischem Aussehen“ hätten die rechte Tür nehmen müssen und
seien dann in einem abgetrennten Bereich von Landespolizisten kontrolliert wor-
den (www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/). Die Kontrol-
leure würden „ihre Klientel kennen“, habe eine Sprecherin noch in der Nacht ge-
sagt, im Nachhinein habe die Bundespolizei erklärt, es seien nur Menschen mit
„aggresiver Grundstimmung“ oder solche die „stark alkoholisiert gewesen seien
oder Feuerwerk dabei gehabt hätten“ (ebd.) entsprechend behandelt worden. An
letzterer Darstellung gibt es Zweifel, ein Betroffener fragte einen Polizisten, wa-
rum er festgehalten werde, „[w]eil ihr ausseht wie die Täter im letzten Jahr“, sei
die Antwort gewesen (ebd.). Nach Auskunft des Polizeipräsidenten Jürgen

http://www.taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner-Silvesternacht/!5373047/
http://www.taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner-Silvesternacht/!5373047/
http://www.tagesschau.de/inland/silvester-koeln-131.html
http://www.tagesschau.de/inland/silvester-koeln-131.html
http://www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/
Drucksache 18/11097 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Mathies sei die Kontrolle durch die Bundespolizei nicht Teil des Sicherheitskon-
zepts gewesen, sondern spontan beschlossen worden (www.taz.de/Interne-Notiz-
aus-Koelner-Silvesternacht/!5373047/).
Die erste Darstellung der kontrollierten Personen durch die Kölner Polizei für die
Medien, wonach fast ausschließlich Nordafrikaner (98 Prozent) überprüft worden
und mehrere Hundert junge Nordafrikaner nach Köln gereist seien (www.ksta.de/
koeln/bundespolizei-1000--fahndungsrelevante--personen-an-silvester-nach-koeln-
gereist-25464620), erweist sich im Nachhinein als grob falsch (www.tagesschau.de/
inland/silvester-koeln-polizei-103.html). Eine erste Auswertung der Kontrollen
ergab, dass von 425 kontrollierten Personen, deren Nationalität festgestellt wor-
den sei, lediglich 13 Algerier und 17 Marokkaner waren (9,4 Prozent). Demge-
genüber kamen 99 Kontrollierte aus dem Irak, 94 aus Syrien, 48 aus Afghanistan
und 46 hatten die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auch Angaben der Bundespolizei bestätigten nicht den medial dominierenden
Eindruck, erneut hätten Männer nordafrikanischer Herkunft versucht, zum Kölner
Domplatz zu gelangen. Nach Angaben der Bundespolizei habe es 170 Identitäts-
feststellungen gegeben, darunter seien 56 Deutsche, 23 Syrer, 22 Algerier und
17 Marokkaner gewesen (www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!53
68783/).
Einschätzungen, etwa des Abgeordneten und Obmanns des Innenausschusses des
Deutschen Bundestages Armin Schuster (CDU/CSU): „Die haben versucht, den
deutschen Staat anzutanzen.“, „Dass sich in der Silvesternacht erneut so viele
Menschen derselben Herkunft wie im Vorjahr nach Köln aufgemacht
haben, das war eine Machtprobe“ (www.focus.de/politik/deutschland/gruppen-
von-jungen-nordafrikanern-cdu-politiker-zu-silvesternacht-2016-haben-versucht-
deutschen-staat-anzutanzen_id_6444222.html), sind angesichts der vorliegenden
Angaben zur Herkunft der Kontrollierten nicht belegbar. Umso überraschender
war die Aussage eines Vertreters der Bundesregierung in der Sitzung des Innen-
ausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. Januar 2016 zu diesem Thema,
der ungeachtet der vorliegenden Erkenntnisse von bis zu 2 000 Migranten, die
vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum gekommen seien, sprach.
Die Sprecherin der LINKE. in Nordrhein-Westfalen, Özlem Demirel, wurde
infolge ihrer Kritik an dem Polizeieinsatz massiv bedroht und rassistisch belei-
digt (www.taz.de/Archiv-Suche/!5373045&s=Linkspartei/). In einer Presse-
mitteilung hatte sie am 1. Januar 2017, wie auch die Bundesvorsitzende von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Simone Peter, die Verwendung des Begriffs
„Nafri“ im Tweet der Polizei kritisiert. Dadurch sei ein Verdacht allein aufgrund
der vermuteten Herkunft der Kontrollierten aus dem nordafrikanischen Raum
ausgesprochen worden. „Es kann aber nicht sein, auf die sexuellen Übergriffe im
vergangenen Jahr nun mit Rassismus zu antworten“, erklärte sie. „Es wäre Auf-
gabe des Innenministers und der Polizei gewesen, ein Sicherheitskonzept zu ent-
wickeln, das Menschen nicht aufgrund ihrer Haar- und Hautfarbe diskriminiert“
(www.dielinke-nrw.de/nc/politik/presseerklaerungen/detail_nachrichten/zurueck/
nachrichten-1/artikel/polizeieinsatz-in-koeln-linke-kritisiert-racial-profiling/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren am Silvester-

abend anlassbezogen oder routinemäßig im Einsatz (bitte differenzieren und
auch angeben, wie viele von ihnen im Bereich Köln eingesetzt wurden)?

http://www.taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner-Silvesternacht/!5373047/
http://www.taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner-Silvesternacht/!5373047/
http://www.ksta.de/koeln/bundespolizei-1000--fahndungsrelevante--personen-an-silvester-nach-koeln-gereist-25464620
http://www.ksta.de/koeln/bundespolizei-1000--fahndungsrelevante--personen-an-silvester-nach-koeln-gereist-25464620
http://www.ksta.de/koeln/bundespolizei-1000--fahndungsrelevante--personen-an-silvester-nach-koeln-gereist-25464620
http://www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/
http://www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/
http://www.focus.de/politik/deutschland/gruppen-von-jungen-nordafrikanern-cdu-politiker-zu-silvesternacht-2016-haben-versucht-deutschen-staat-anzutanzen_id_6444222.html)
http://www.focus.de/politik/deutschland/gruppen-von-jungen-nordafrikanern-cdu-politiker-zu-silvesternacht-2016-haben-versucht-deutschen-staat-anzutanzen_id_6444222.html)
http://www.focus.de/politik/deutschland/gruppen-von-jungen-nordafrikanern-cdu-politiker-zu-silvesternacht-2016-haben-versucht-deutschen-staat-anzutanzen_id_6444222.html)
http://www.taz.de/Archiv-Suche/!5373045&s=Linkspartei/
http://www.dielinke-nrw.de/nc/politik/presseerklaerungen/detail_nachrichten/zurueck/%0bnachrichten-1/artikel/polizeieinsatz-in-koeln-linke-kritisiert-racial-profiling/
http://www.dielinke-nrw.de/nc/politik/presseerklaerungen/detail_nachrichten/zurueck/%0bnachrichten-1/artikel/polizeieinsatz-in-koeln-linke-kritisiert-racial-profiling/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11097
2. Wie lauteten dabei der Einsatzbefehl oder handlungsleitende Vorgaben an
die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei, welche Vorgaben wurden insbe-
sondere zur Kontrolle von Personen gemacht (bitte jeweils angeben, wie lau-
tete in jedem Fall der Wortlaut einer Vorgabe dazu, welche Personen beson-
ders zu kontrollieren seien bzw. wie mit einzelnen Gruppen umgegangen
werden soll)?

3. Wie viele Platzverweise wurden am Silvesterabend durch die Bundespolizei
ausgesprochen (bitte nach genauerem Ort des ausgesprochenen Platzverwei-
ses, nach Grund des Platzverweises differenzieren und Angaben zur Her-
kunft, Nationalität, Alter, Geschlecht usw. der Betroffenen machen)?

4. Inwieweit gibt es, soweit ein „aggressives Verhalten“, starker Alkoholkon-
sum oder die Mitnahme pyrothechnischer Produkte Anlass für Kontrollen
oder Maßnahmen der Bundespolizei waren, konkretere Vorgaben für die
Kräfte der Bundespolizei zur Feststellung eines aggressiven Verhaltens, ei-
nes starken Alkoholkonsums oder eines Indizes dafür, das die Mitnahme le-
galer, frei im Handel erhältlicher pyrothechnischer Produkte am Silvester-
abend eine besondere Kontrolle oder polizeiliche Maßnahmen rechtfertigt?

5. Welche Angaben zu den Ergebnissen der Identitätsfeststellungen der Bun-
despolizei zu Silvester kann die Bundesregierung machen (bitte differenziert
auflisten)?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass demnach, soweit es presseöffent-
lich wurde (www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/),
die größte Gruppe der Kontrollierten Deutsche waren (zu einem Drittel bei
170 Identitätsfeststellungen), während nur eine Minderheit aus dem nordaf-
rikanischen Raum stammte (22 Algerier, 17 Marokkaner)?

6. Wie ist vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse der Identitätsfeststellungen
der Bundespolizei einzuschätzen, um welche Personen(gruppen) es sich bei
den Kontrollierten handelte, und mit welchen Motiven sie an Silvester unter-
wegs waren?
Inwieweit ist insbesondere eine Erklärung denkbar, dass es sich um Men-
schen handelte, die zu Silvester an einem bekannten Platz in der Öffentlich-
keit feiern wollten, wobei die Mitnahme von frei erhältlicher Pyrotechnik,
ein übermäßiger Alkoholkonsum und eine Aggressivität von Männergruppen
zu diesem Anlass nicht untypisch sein dürfte?
Inwieweit gibt es insbesondere Indizien oder Belege für die Annahme, be-
stimmte Gruppen (insbesondere nordafrikanischer Herkunft) hätten es ge-
zielt auf eine Machtprobe mit dem Staat angelegt (bitte ausführen)?

7. Wann hat das Bundesministerium des Innern auf welcher personellen/politi-
schen Ebene von den oben genannten Ergebnissen der Identitätsfeststellun-
gen der Bundespolizei erfahren, und warum wurde nicht der demnach fal-
schen medialen Darstellung widersprochen, wonach es sich fast ausschließ-
lich um Nordafrikaner gehandelt habe, die kontrolliert worden seien bzw.
polizeilichen Maßnahmen unterworfen wurden?

8. Welche Hinweise aus welchen Quellen im Vorfeld oder im Nachhinein ha-
ben Behörden im Verantwortungsbereich des Bundes dazu erhalten, dass
ähnliche Straftaten wie zu Silvester 2015/2016 geplant waren (einzeln oder
gemeinschaftlich, bitte konkret darlegen)?

9. Welche konkreten Aufgaben haben die Kräfte der Bundespolizei am Kölner
Hauptbahnhof übernommen, welche Absprachen mit der Kölner Polizei
bspw. im Rahmen eines Einsatzplanes für Silvester gab es (bitte im Einzel-
nen auflisten)?

http://www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/
Drucksache 18/11097 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

10. Welche Rolle hat die Bundespolizei bei den Kontrollen beim Verlassen des

Kölner Hauptbahnhofs gespielt, und inwieweit sind insbesondere Berichte
zutreffend (siehe Vorbemerkung), wonach die Bundespolizei eine Trennung
vorgenommen hat nach Kriterien der Hautfarbe bzw. ob auch Frauen Teil der
kontrollierten Gruppen waren (wenn nicht, was war der Fall, bitte nachvoll-
ziehbar darlegen)?
Inwiefern wurden an die Kontrollen bzw. Trennungen Kriterien zum äußeren
Erscheinungsbild angelegt, und inwiefern gehörte die Hautfarbe oder ein
(vermeintliches) „nordafrikanisches“ Erscheinungsbild dazu (und woran
sollte dies ggf. festgemacht werden)?

11. Welche mündlichen oder schriftlichen Vorgaben für die Kontrollen an den
Ausgängen des Kölner Hauptbahnhofs gab es für die Einsatzkräfte der Bun-
despolizei (bitte, soweit möglich, im Wortlaut angeben)?

12. Ist es zutreffend, dass es durch die Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof
eine Zählung von Passagieren mit „augenscheinlichem Migrationshinter-
grund“ gab (www.taz.de/!5367335/)?

Wer hat diese angeordnet, und wer hat sie vorgenommen?
Wie lautete der genaue Wortlaut der entsprechenden Anweisung bzw. Vor-
gabe?
Nach welchen Kriterien sollte der „augenscheinliche Migrationshintergrund“
festgestellt werden, und was waren die Ergebnisse dieser Zählung (bitte so
genau wie möglich ausführen)?
Inwiefern kann die Hautfarbe eines Menschen ein Kriterium zur Feststellung
eines „augenscheinlichen Migrationshintergrundes“ sein?

13. Gibt es konkrete Hinweise darauf, dass es sich bei den durch die Bundespo-
lizei Kontrollierten um Intensivtäter oder Personen mit krimineller Vorge-
schichte handelte, und wie viele solcher Personen welcher Nationalität waren
unter den zu Silvester Kontrollierten?

14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern Augenzeugen-
bzw. Presseberichte zutreffen, wonach eingesetzte Beamte erklärt haben sol-
len, dass der Grund für genauere Kontrollen war: „Weil ihr ausseht wie die
Täter im letzten Jahr“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Berichten?

15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der ersten – nach-
weislich falschen – Darstellung des Kölner Polizeipräsidenten, wonach fast
ausschließlich Nordafrikaner kontrolliert worden seien, und inwieweit sieht
es die Bundesregierung als problematisch an, von der äußeren Erscheinung
von Menschen auf die genaue Herkunftsregion schließen zu wollen (bitte
ausführen)?

16. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswertung
der Kontrollen durch die Kölner Polizei?

17. Wie viele Beschwerden hat es in Bezug auf den Einsatz der Bundespolizei
an Silvester mit welcher Begründung gegeben, und wie wurden diese bewer-
tet?

18. Inwieweit kann die Bundesregierung es ausschließen, dass Einsatzkräfte der
Bundespolizei bei Kontrollen und Maßnahmen an die Hautfarbe bzw. Her-
kunft der Betroffenen angeknüpft haben (bitte darstellen)?

http://www.taz.de/!5367335/)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11097

19. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, dass die La-

geabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums (siehe Vorbemerkung:
„Alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden
konnten, wurden außerhalb des Hbf im Rahmen der rechtlichen Möglichkei-
ten einer Identitätsfeststellung unterzogen“) ein starkes Indiz dafür ist, dass
diese Personen nach Herkunft und Aussehen für eine Kontrolle ausgesucht
wurden, zumal in der Abschlussmeldung von einem angeblich aggressiven
Verhalten, einem übermäßigen Alkoholkonsum oder der Mitnahme pyro-
technischer Geräte keine Rede war (wenn nein, bitte ausführlich begründen)?

20. Inwieweit handelt es sich bei dem in der vorigen Frage beschriebenen Vor-
gang, an dem die Bundespolizei durch die Vorauswahl an den Ausgängen
des Bahnhofs maßgeblich beteiligt war, nach Einschätzung der Bundesregie-
rung um verbotenes racial profiling (bitte ausführlich begründen)?

21. Inwiefern gibt der beschriebene Vorgang Anlass dafür, bundesweit erneut
auf das Verbot von racial profiling hinzuweisen?

Berlin, den 27. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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