BT-Drucksache 18/11096

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2016

Vom 1. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11096
18. Wahlperiode 01.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen,
Dr. André Hahn, Jan Korte, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland),
Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak,
Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2016

Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen
Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegs-
droge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten
verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und
mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Ver-
such von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-
CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu in-
teressieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rech-
ten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit
dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte
werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit
eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als
attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlrei-
chen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen
die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeit-
gestaltung dar.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im vierten

Quartal 2016 im Bundesgebiet insgesamt statt?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich

die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten
und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt
sich die Verteilung nach Bundesländern dar?

2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die
NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorgani-
sator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Er-
scheinung?

Drucksache 18/11096 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebun-
gen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2016 zu musikalischen Dar-
bietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis
der Bundesregierung auf?

4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltun-
gen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2016 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen tra-
ten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

5. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen be-
sucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)?

6. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen
Angehörigen der extremen Rechten im vierten Quartal 2016 im Ausland or-
ganisiert?

7. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesre-
gierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt?

8. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal
2016 von der Polizei aufgelöst?

9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal
2016 im Vorfeld verboten?

10. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden
im vierten Quartal 2016 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveran-
staltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder
aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auf-
listen)?

11. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 10 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen
für das dritte Quartal bzw. für das gesamte Jahr 2016 gegeben, und welche
Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?

12. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im vierten Quartal
2016 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts
waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt
(bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?

13. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rech-
ten gab es im dritten Quartal 2016, und welchen Inhalts waren diese Tonträ-
ger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bun-
desländern, Ort und Datum auflisten)?

14. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2016 indi-
ziert?
Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2016 produziert und veröf-
fentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2016 indi-
zierten Tonträger?

15. Gegen wie viele der im Jahr 2016 indizierten und in Liste B eingetragenen
rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich
relevant Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebe-
schluss vor?

Berlin, den 1. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.