BT-Drucksache 18/11094

Überflüge von Militärflugzeugen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10783)

Vom 1. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11094
18. Wahlperiode 01.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Alexander S. Neu,
Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Überflüge von Militärflugzeugen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10783)

Mit Datum vom 27. Dezember 2016 antwortete die Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Überflüge von Militärflugzeugen“ auf
Bundestagsdrucksache 18/10783. Teilweise antwortet die Bundesregierung auf
die Fragen allerdings widersprüchlich, unvollständig oder gar nicht.
So verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 10 auf die umfassende
Erfassung, Dokumentierung und Speicherung aller Flugbewegungen über der
Bundesrepublik Deutschland, ist aber andererseits nicht bereit, die Fragen 3, 4, 5,
6, 11, 14 und 20 zu beantworten.
Auch erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18, dass sie sich für
eine Begrenzung der Lärmbelastungen durch den militärischen Flugbetrieb ein-
setzt, andererseits verweist sie auf die fehlenden Rechtsgrundlagen für Messun-
gen der Lärmbelastung.
Eine solche Informationspolitik grenzt nach Ansicht der Fragesteller an Irrefüh-
rung. Der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit haben ein Recht, von der
Flugbetriebs- und Informationszentrale des Luftfahrtamts der Bundeswehr Aus-
kunft über Art und Anzahl der Tiefflüge zu erhalten, die von der Bundeswehr
oder anderen Militärorganisationen auf dem Territorium der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. Schließlich ist die Bundesregierung durch die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verpflichtet, nicht nur
alle Informationen mitzuteilen, über die sie verfügt, sondern auch solche, die sie
mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann (BVerfG, Beschluss vom
1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum wird die Anzahl von Tiefflügen nicht statistisch erfasst, obgleich mi-

litärische und zivile Radardaten offenkundig vorliegen (siehe Antwort zu
Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/10783) und obwohl Militärflüge im
Land seit längerer Zeit ein Thema von großem öffentlichen Interesse ist, sie
die Lebensbedingungen in den Regionen erheblich belasten und auch hin-
sichtlich der Akzeptanz der Tätigkeit der Bundeswehr in der Bevölkerung
eine nicht unbedeutende Rolle spielen?

Drucksache 18/11094 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wie gewährleistet die Bundesregierung und die Bundeswehr die Umsetzung
der Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 1. Au-
gust 2014, mit der für Tiefflüge strahlgetriebener Kampfflugzeuge im deut-
schen Luftraum unterhalb von 1 000 Fuß (330 Meter) über Grund
1 600 Flugstunden als jährliche Obergrenze festgelegt wurde?

Wie wird das dokumentiert, und wo ist das öffentlich zugänglich?
3. Wie viele solcher Flugstunden unterhalb von 1 000 Fuß gab es im deutschen

Luftraum in den Jahren 2012 bis 2016 (bitte nach Jahren für den gesamten
Luftraum sowie für die einzelnen Bundesländer und Sonderflugzonen bzw.
Flugbeschränkungsgebiete aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Flugstunden gab es in einer Flughöhe zwischen 2 000 und
1 000 Fuß (bitte ebenso aufschlüsseln)?

4. Wie viele militärische Flüge anderer Nationen gab es im deutschen Luftraum
in den Jahren 2012 bis 2016 (bitte nach Jahren, Nationen, Anzahl der Flüge
sowie der Flugstunden im Tiefflug aufschlüsseln)?

5. Warum sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, unter Zuhilfenahme
der „Zentralen Datenbank militärischer Flugbetrieb – ZDmF“ (siehe Antwort
zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/10783), die Fragen 3, 4, 5, 6, 11,
14 und 20 auf Bundestagsdrucksache 18/10573 sachgerecht zu beantworten
bzw. wie lauten diese Antworten nach Nutzung dieser Quelle?

6. Was hat die Bundesregierung in der 18. Wahlperiode getan, um die Lärmbe-
lastungen durch den militärischen Flugbetrieb zu begrenzen, und welche Er-
gebnisse wurden dabei erreicht (bitte die einzelnen Aktivitäten mit den je-
weilig zuständigen Bundesbehörden nennen)?

7. Inwieweit hält es die Bundesregierung für sinnvoll bzw. notwendig, rechtli-
che Grundlagen für Lärmmessungen sowie die Bewertung der Fluglärmbe-
lastung bei der Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten zu schaffen, und
welche diesbezüglichen Aktivitäten gab es von ihr bisher dazu?

8. Welche Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem militärischen Flugbe-
trieb gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2016
in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Ergebnisse gab es bei diesen
Messungen (bitte einzeln nennen)?

9. Wie viele der Beschwerden im Fluggebiet ED-R 401 (siehe Antwort zu
Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/10783) waren im Ergebnis der Prü-
fung berechtigt, und welche Konsequenzen zogen diese berechtigten Be-
schwerden nach sich?

Wer hat über die Berechtigung bzw. über die Konsequenzen entschieden?
10. Wie viele Beschwerden gegen Fluglärm sind insgesamt in den Jahren 2014

bis 2016 bei der Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) des Luft-
fahrtamtes der Bundeswehr eingegangen, und wie viele waren im Ergebnis
der Prüfung berechtigt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Sonderflugzo-
nen bzw. Flugbeschränkungsgebiete aufschlüsseln)?
Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus diesen berechtigten Be-
schwerden?
Wer hat über die Berechtigung bzw. über die Konsequenzen entschieden?

11. Wie viele weitere Verstöße gab es in den Jahren 2014 bis 2016, die nicht
durch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, sondern aufgrund der ei-
genen Datenerfassung und Auswertung durch die FLIZ offenkundig wurden
(bitte nach Jahren, Bundesländern und Sonderflugzonen bzw. Flugbeschrän-
kungsgebiete aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11094

12. Wie genau sind die Flugbeschränkungsgebiete ED-R 208A und 208B sowie

ED-R 308 definiert?
Wo sind die Grenzen, und in welchem Maße darf von diesen ausgewichenen
Flächen abgewichen werden?
Wie begründet die Bundesregierung die militärischen Tiefflüge in der Säch-
sischen Schweiz und im Elbtal, obwohl das sogenannte Flugbeschränkungs-
gebiet rund 50 Kilometer westlich der Sächsischen Schweiz liegt (siehe Mi-
litärisches Luftfahrthandbuch Deutschland aus dem Jahr 2014)?

13. Welche Flugbeschränkungsgebiete gibt es in der deutsch-tschechischen
Grenzregion (bitte die grenzüberschreitenden sowie die deutschen und tsche-
chischen Gebiete genau ausweisen)?

14. Welche inhaltliche Begründung hat die Bundesregierung für die Zunahme
militärischer Flüge über die Sächsische Schweiz im Jahr 2016 gegenüber
2014 und 2015?

15. Welche konkreten Kontakte gibt es zwischen den Verantwortlichen für diese
militärischen Flüge und den Verantwortlichen in der Politik bzw. den öffent-
lichen Verwaltungen der betroffenen Bundesländer, Landkreise und Kom-
munen?

Wenn es solche nicht gibt, warum nicht?

Berlin, den 1. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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