BT-Drucksache 18/11085

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im vierten Quartal 2016

Vom 1. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11085
18. Wahlperiode 01.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, Annette Groth,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau,
Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der
Fraktion DIE LINKE.

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im vierten Quartal 2016

Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende ist seit Jahren ein
zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der Nationaldemokra-
tischen Partei Deutschlands (NPD). Immer wieder versuchen diese, Ressenti-
ments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante
Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instru-
mentalisieren. Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen
in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zu-
stände (Wilhelm Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen die
Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen
neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien
zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits
bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen
und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch Ak-
tivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte
massiv zugenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten

Quartal 2016 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplan-
ten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen,
in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundeslän-
dern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn
diese geringer als 20 sind, auflisten)?

2. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon
aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von Kameradschaften
oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es
sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3. An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder an-
dere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (welche) im vier-
ten Quartal 2016 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlings-
unterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum auflis-
ten)?

Drucksache 18/11085 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zu-
sammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschät-
zung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK – poli-
tisch motivierte Kriminalität; bitte jeweils unter Angabe von Tatort, Tatda-
tum und Deliktgruppen auflisten)?

5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen An-
griffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen,
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
c) Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezent-

ralen Wohnungen,
d) Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen bzw.

Asylsuchenden einsetzen,
kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2016 (bitte
Komplexe der Fragen 5a bis 5d getrennt aufführen und nach Bundesländern,
Orten, Ortsteil, Straße und Datum auflisten)?
Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den
Bereich der PMK-rechts?

6. Wie stellt sich die Aufteilung der Komplexe der Fragen 5a und 5b für das
Jahr 2016 bisher dar?

7. Wie viele Fälle der in den Fragen 5a bis 5c erfragten Angaben (Unterthemen
„gegen Asylunterkünfte“ und „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ ohne Un-
terthema „gegen Asylunterkünfte) hat es in den Jahren von 2010 bis 2015
gegeben (Gesamtzahl pro Jahr ausreichend)?

8. Welche Delikte wurden in den in Frage 5 erfragten Fällen jeweils seit Beginn
des Jahres 2016 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen,
was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände
bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)?

9. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei ver-
letzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte zumindest nach
Flüchtlingen und anderen und pro Einzelfall in der zu Frage 5 gelieferten
Tabellen aufführen)?

10. Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 5 aufgeführten Angriffe,
und welche Merkmale werden über die Opfer solcher Angriffe generell re-
gistriert?

11. Welche Angabe kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten
mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politi-
schem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 5 gelieferten Tabelle auf-
schlüsseln mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, Anzahl der Ermitt-
lungsverfahren, politischem Hintergrund der Täterinnen und Täter)?

12. Zu welchen konkreten in Frage 5 erfragten Taten seit Beginn des Jahres 2016
konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie
vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Täter liegen Vorerkenntnisse im
Sinne der PMK-rechts vor?

13. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Ge-
meinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im vierten
Quartal 2016 befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tat-
ort und Delikt benennen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11085

14. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Referat

Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu wel-
chen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

15. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber
den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es von Seiten des Sicherheitsperso-
nals in Flüchtlingsunterkünften im vierten Quartal 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum, konkreten Verstößen
und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren auflisten)?

16. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 15 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen
für das dritte Quartal bzw. das gesamte Jahr 2016 gegeben, und welche Nach-
meldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte nach konkreten Einzelfällen
aufführen)?

Berlin, den 1. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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