BT-Drucksache 18/11072

Deutsches Engagement bei der Hungerbekämpfung in Malawi im Rahmen des Grünen Innovationszentrums

Vom 26. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11072
18. Wahlperiode 26.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Jan van Aken, Annette Groth,
Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der
Fraktion DIE LINKE.

Deutsches Engagement bei der Hungerbekämpfung in Malawi im Rahmen des
Grünen Innovationszentrums

Malawi ist eines der ärmsten Länder der Welt. Jede/r fünfte ist unterernährt.
Gleichzeitig leben über 80 Prozent der Bevölkerung als Kleinbauern und -bäue-
rinnen unmittelbar von der Landwirtschaft (www.wfp.org/countries/malawi). Da-
her spielt das Thema Hunger(-bekämpfung) und Landwirtschaftsförderung für
die malawische Regierung eine zentrale Rolle. Die Bundesregierung ist mit dem
Aufbau eines Grünen Zentrums im Rahmen der Sonderinitiative des Bundesmi-
nisteriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „Eine-
Welt Ohne Hunger“ (SEWOH) an der Hungerbekämpfung beteiligt. Das Grüne
Zentrum reiht sich in die Strategie der Bundesregierung ein, bei der Hungerbe-
kämpfung auf öffentlich-private Partnerschaften zwischen Staat und privatwirt-
schaftlichen Akteuren zu setzen. Als zentrale Zielgruppe der Grünen Zentren
identifiziert das BMZ all jene kleinbäuerlichen Betriebe, die entweder bereits für
den Markt produzieren oder an einer Marktintegration interessiert sind. Die
geplanten Grünen Zentren sollen eine Kombination aus Forschungseinrichtung,
Demonstrationsbetrieb, Landwirtschaftsschule und Zentrale für Aus-, Weiter-
bildungs- und Beratungsangebote darstellen (vgl. www.bmz.de/de/themen/
ernaehrung/innovationen/gruene_innovationszentren/hintergrund/index.html).
Im Mittelpunkt der Zentren steht dabei der sogenannte Wertschöpfungskettenan-
satz. Gedanke hinter dem Aufbau exportorientierter Wertschöpfungsketten ist die
Idee, dass durch die neuen Investitionen und Verkaufsmöglichkeiten das Einkom-
men der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern steigt. Aber der Ansatz ist aus mehre-
ren Gründen problematisch. So kritisiert beispielsweise das Forum Umwelt und
Entwicklung, dass die Mehrheit der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (insbeson-
dere die ärmsten und vulnerabelsten) aus diesen Wertschöpfungsketten ausge-
schlossen bleiben. Für den Rest bedeutet die meist damit einhergehende Vertrags-
landwirtschaft einen Kontrollverlust über den Produktionsprozess. Zudem steht
der Schaffung von formellen Arbeitsplätzen die Zerstörung einer erheblichen
Zahl von informellen Arbeitsplätzen gegenüber (http://forumue.de/wp-content/
uploads/2015/05/Business_Case_Hungerbekaempfung_web.pdf). Auch ist frag-
lich, inwiefern die Ernährungssouveränität der lokalen Bevölkerung gesteigert
werden wird, „da insbesondere die Entwicklung der Ölsaaten-WSK auch auf den
Export setzt“ (GIZ Länderpaket Malawi 3.6.3). In einem Fachgespräch der Frak-
tion DIE LINKE. am 4. März 2015 kritisierte zudem Dr. Ruth Sarah Sippel vom
„Centre for Area Studies“ an der Universität Leipzig den Ansatz für seine häufige
Blindheit für die Machtstrukturen innerhalb der Wertschöpfungsketten, die meist
vom Handel beispielsweise durch die Setzung von Standards dominiert werden

http://www.wfp.org/countries/malawi
http://www.bmz.de/de/themen/ernaehrung/innovationen/gruene_innovationszentren/hintergrund/index.html
http://www.bmz.de/de/themen/ernaehrung/innovationen/gruene_innovationszentren/hintergrund/index.html
http://forumue.de/wp-content/uploads/2015/05/Business_Case_Hungerbekaempfung_web.pdf
http://forumue.de/wp-content/uploads/2015/05/Business_Case_Hungerbekaempfung_web.pdf
Drucksache 18/11072 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

(www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/wertschoepfung-fuer-wen-
chancen-und-risiken-des-wertschoepfungskettenansatzes-in-der-entwicklungsz.
pdf).
Zusammenfassend: Die Entwicklungszusammenarbeit fokussiert auf neue (meist
höchst exklusiv wirkende) Strukturen im Nahrungsmittelsektor. Bestehende
(meist informelle) Netzwerke zwischen Produzenten, Händlern, Verarbeitern und
Konsumenten werden vernachlässigt oder bewusst zurückgedrängt.
Ein Beispiel hierfür ist der Bereich Saatgut. Die Mehrheit der Bauern in Malawi
nutzt Saatgut, welches sie über informelle Kanäle (Tausch, lokale Saatgutmärkte,
Aufbewahrung) erhält. Insgesamt wird in Malawi über 70 Prozent des nicht-
hybriden Saatgutes über informelle Kanäle getauscht (http://concern-universal.
org/wp-content/uploads/2014/07/New-Alliance-Poverty_vJuly2015.pdf, S.21).
Doch trotz seiner Bedeutung erhält das informelle Saatgutsystem – ganz im Ge-
gensatz zum formalisierten – nach Meinung der Fragesteller keine adäquate Un-
terstützung durch Geber.
In Malawi steht die Hungerbekämpfung vor besonderen Herausforderungen,
denn das Land ist extrem abhängig von Tabakexporten. Diese machen knapp die
Hälfte aller Exporteinnahmen aus.
Die Verbindungen bedeutender nationaler und internationaler Akteure im mala-
wischen Tabaksektor sind sehr eng. Bei der Auswahl der Partnerorganisationen
zur Hungerbekämpfung ist deshalb Vorsicht und größtmögliche Transparenz nö-
tig. Kritik gibt es unter anderem an der Kooperation der Bundesregierung im Rah-
men des Grünen Zentrums mit dem Mwimba College of Agriculture (vgl.
https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/07/01/tabakanbau-malawi-gtz-new-
alliance/). Dieses College ist eine private Einrichtung des Agricultural Research
and Extension Trust (ARET) und diente bislang fast ausschließlich der berufli-
chen Ausbildung im Tabakanbau. Es unterhält enge Verbindungen zur Tabakin-
dustrie und deren Lobbyorganisationen wie der Tobacco Association of Malawi
(TAMA) und der International Tobacco Growers Association (ITGA). Diese wie-
derum setzen sich aktiv für die Interessen der Tabakindustrie ein, z. B. durch Lob-
bying bei der malawischen Regierung (www.forchangemakers.com/wp-content/
uploads/graen_2012.pdf, S. 83).
Fraglich ist, inwiefern vertraglich festgeschrieben und im Projektverlauf über-
prüft werden wird, dass Gelder der Sonderinitiative nicht in die Verbesserung des
Tabakanbaus fließen. In ihrem Länderpaket Malawi erwähnt die Deutsche Ge-
sellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH keine möglichen In-
teressenskonflikte bei ARET (vgl. GIZ Länderpaket Malawi).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die malawische Regierung die Initiative der Bundesregierung für ein

Grünes Zentrum vorgeschlagen bzw. gefordert?

Wenn ja, wie?
2. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für die weit verbrei-

tete Mangelernährung und den Hunger in Malawi?
Wer sind in Malawi diejenigen, die am stärksten von Hunger und Mangeler-
nährung betroffen sind?

3. Ist es Anspruch der Bundesregierung, zu garantieren, dass die Interessen der-
jenigen, die am stärksten vom Hunger betroffen sind, Ausgangspunkt der
Programme zur Hungerbekämpfung sind?

Falls ja, wie wird dies gewährleistet und überprüft?

http://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/wertschoepfung-fuer-wen-chancen-und-risiken-des-wertschoepfungskettenansatzes-in-der-entwicklungsz.pdf
http://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/wertschoepfung-fuer-wen-chancen-und-risiken-des-wertschoepfungskettenansatzes-in-der-entwicklungsz.pdf
http://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/wertschoepfung-fuer-wen-chancen-und-risiken-des-wertschoepfungskettenansatzes-in-der-entwicklungsz.pdf
http://concern-universal.org/wp-content/uploads/2014/07/New-Alliance-Poverty_vJuly2015.pdf
http://concern-universal.org/wp-content/uploads/2014/07/New-Alliance-Poverty_vJuly2015.pdf
https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/07/01/tabakanbau-malawi-gtz-new-alliance/
https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/07/01/tabakanbau-malawi-gtz-new-alliance/
http://www.forchangemakers.com/wp-content/uploads/graen_2012.pdf
http://www.forchangemakers.com/wp-content/uploads/graen_2012.pdf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11072
4. Ist die Initiative für das Grünen Zentrum in Malawi in Zusammenarbeit mit
den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder (Klein-) Bauernorganisati-
onen, die Erfahrung im Bereich ländliche Entwicklung aufweisen, entstan-
den?
a) Wenn ja, mit welchen?
b) Wann wurden diesen genau in die Planungsprozesse eingebunden?
c) Wie verlief der gemeinsame Vorbereitungsprozess?

5. Sieht das BMZ bestehende informelle Strukturen in der Produktion und dem
Vertrieb von Nahrungsmitteln in Malawi als Entwicklungshemmnis an?
a) Wenn ja, welche und warum?
b) Inwiefern wurden und werden diese Strukturen bei der Planung und

Durchführung des Grünen Zentrums berücksichtigt?
6. Gibt es im Rahmen des Grünen Zentrums eine Kooperation mit privaten Stif-

tungen bzw. ist eine solche geplant, und wenn ja, in welcher Form und in
welchen Bereichen, und spielen hierbei auch sogenannte Anchor Farms (GIZ
Länderpaket Malawi, Handlungsfeld 3) eine Rolle?

Wenn ja, was genau beinhaltet das Vorhaben zu Anchor Farms?
7. Welche Aufgaben, Ziele und Kompetenzen hat die Matching Grant Fazilität

insbesondere in Malawi, die als Teil der BMZ Sonderinitiative „Eine Welt
ohne Hunger“ von der KfW implementiert wird?

8. Was genau beinhaltet die Kooperation mit dem 3D for Agricultural Develop-
ment Programm?
a) Welche arbeitssparenden landwirtschaftlichen Geräte können damit pro-

duziert werden?
b) Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Geräte bezahlbar

für Kleinbauern und Kleinbäuerinnen sind?
9. Welche Verträge oder Abmachungen bestehen zwischen der Bundesregie-

rung/GIZ und den Unternehmen ExAgris und Sunseed Oil?

In welchem Umfang spielen Outgrower Schemes hierbei eine Rolle?
10. Wie wurden die zu fördernden Wertschöpfungsketten (Ölsaaten, Maniok)

ausgewählt?
Worauf basiert die „hohe Relevanz für die Ernährungssicherung“ (GIZ Län-
derpaket Malawi, Punkt 3.4.1), und wie kommt die Bundesregierung zu die-
ser Einschätzung?

11. Inwiefern wurden die Interessen und Wünsche von Kleinbauern und insbe-
sondere Kleinbäuerinnen bei der Auswahl der zu fördernden Wertschöp-
fungsketten (Ölsaaten, Maniok) abgefragt?
Wie hat diese Abfragung stattgefunden?
Wenn es keine Abfragung gab, warum nicht?

12. Inwiefern wurde in der Konzeption des Grünen Zentrums die Förderung
agrarökologischer Ansätze diskutiert und eruiert?

Drucksache 18/11072 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

13. Wie gestaltet sich die „Förderung des Zugangs zu und der Nutzung von dür-

reresistenten Sorten in den WSK“ (GIZ Länderpaket Malawi, 3.6.1 Anpas-
sung an den Klimawandel)?
a) Welche Akteure sind dort involviert?
b) Mit welchen Unternehmen wird dabei kooperiert?
c) Welches Saatgut kommt zur Anwendung?
d) Werden auch gentechnisch veränderte Sorten hierbei mitbedacht bzw. ge-

fördert?
e) Welche Risiken sieht die Bundesregierung hierbei?

14. Inwiefern sieht die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte zwischen
den Interessen und Bedürfnissen agroindustrieller Unternehmen und den Be-
dürfnissen kleinbäuerlicher Betriebe in Malawi, beispielsweise bei Saatgut-
oder Landvergabe-Fragen?
a) Welche Bedürfnisse haben hierbei Priorität für die Bundesregierung?
b) Wie gedenkt sie, mit unterschiedlichen Interessenslagen umzugehen?

15. Wieso wird im GIZ Länderpaket bei der Beratungsunterstützung für Ausbil-
dungsinstitutionen ausschließlich die Integration der „konkreten Anforde-
rungen der agroindustriellen Unternehmen“ in Lerninhalten und -verfahren
(GIZ Länderpaket Malawi, 3.4.1) genannt?
Sind diese die einzig relevanten bei der Weiterbildung der Berater als Multi-
plikatoren bzw. inwiefern spielen Kleinbauern und Kleinbäuerinnen hier
eine Rolle?

16. Welche Veränderungen sind nach Meinung der Bundesregierung notwendig,
um das „konservative, Gruppeninteressen schützende Verbarrikadieren hin-
ter einem engmaschigen Regel- und Genehmigungswerk“, welches die Ent-
wicklung von und den Zugang zu neuem Saatgut erschwert (vgl. GIZ Län-
derpaket Malawi, 3.6.3), zu verändern?
a) Um welche Formen von Saatgut handelt es sich hierbei?
b) Auf welche Gruppeninteressen bezieht sich die Bundesregierung?

17. Welche Risiken sieht die Bundesregierung beim Ansatz über den Aufbau ex-
portorientierter Wertschöpfungsketten Hunger zu bekämpfen?

18. Inwiefern spielen Vertragslandwirtschaft und Outgrower Schemes eine Rolle
im Grünen Zentrum Malawi?
a) Welche konkreten Projekte finden hierzu statt bzw. werden gefördert?
b) Inwiefern profitieren besonders die ärmsten und marginalisiertesten

Gruppen, wie Frauen (bspw. durch verbesserten Zugang zu Land) hier-
von?

c) Wurden oder werden die Bauern und Bäuerinnen im Vorfeld auch über
Risiken informiert (Verschuldung, Verkauf unter Marktpreis…)?

Ist für sie die Möglichkeit zum Ausstieg gegeben?
d) Wer trägt die Risiken?

Sind diese klar definiert und Risiken gerecht verteilt?
e) Werden die Bauern und Bäuerinnen bei Preissteigerungen der angebauten

Produkte beteiligt?
f) Wird die Einhaltung der Verträge von unabhängigen Instanzen kontrol-

liert und gibt es Möglichkeiten für die Beteiligten (und/oder negativ Be-
troffenen), unabhängige Rechtsmittel zu nutzen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11072

19. Auf wen bezieht sich die GIZ, wenn sie ein „grundsätzliches politökonomi-

sches Risiko“ beschreibt, dass „Partikular und Gruppeninteressen geschützt
und deshalb Wachstumspotenziale nicht realisiert werden“ (Länderpaket
Malawi 3.6.3)?
Wer wird dabei geschützt?

20. Inwiefern sieht die Bundesregierung den informellen Saatgut-Markt bzw. in-
formelle Saatgutsysteme als wichtig und förderungswürdig an?

Inwiefern fördert sie diesen Bereich im Rahmen des Grünen Zentrums?
21. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verbindung zwischen der Ex-

portabhängigkeit Malawis vom Tabak und der hohen Staatsverschuldung?
Inwiefern spielen Entschuldungsüberlegungen eine Rolle, um mit den frei
werdenden Ressourcen die Exportabhängigkeit zu überkommen und damit
aktiv Alternativen zum Tabakbau zu fördern?

22. Welche Verträge hat die Bundesregierung oder die GIZ mit ARET bzw. dem
Mwimba College abgeschlossen?
Was beinhalten diese Verträge (bitte zusenden)?
a) Inwiefern wird in den Verträgen der Bundesregierung/GIZ mit ARET/

Mwimba College ausgeschlossen, dass die materiellen (Geld, Ausrüstung
etc.) und immateriellen (Wissen) Unterstützungen nicht für den Anbau,
die Erforschung oder Promotion von Tabak verwendet werden dürfen?

b) Wie wird das sichergestellt und überprüft?
23. Wie ist der Kontakt zwischen der GIZ und ARET zustande gekommen?

a) Wieso wurde gerade ARET als Partner der Privatwirtschaft ausgewählt?
b) Gab es andere (privatwirtschaftliche) Partner mit denen die Bundesregie-

rung eine Kooperation in Erwägung gezogen hat?

Welche waren das?
c) Welche Vorteile hat ARET gegenüber diesen anderen Partnern?

24. Welche Risiken und Gefahren sieht die Bundesregierung in der Kooperation
mit dem Mwimba College von ARET?
a) Haben diese Risiken zu Bedenken bezüglich einer Kooperation geführt?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung diese Bedenken ARET gegenüber

transparent gemacht?
c) Inwiefern gibt es Kriterien, welche zu einer Beendigung der Kooperation

führen würden?
25. Welche Verbindungen von ARET zu nationalen und internationalen Tabak-

Lobbyverbänden wie zum Beispiel TAMA oder CORESTA sind der Bun-
desregierung bekannt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hierin ein Risiko für die Zusammenar-
beit mit ARET?

Drucksache 18/11072 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

26. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass sich ARET als

eine Einrichtung des malawischen Verbandes der Tabakproduzenten sich
„mit allen Einrichtungen über den Verkauf von Tabak“ (GIZ Länderpaket
Malawi, Handlungsfeld 2) finanziert, eine Abhängigkeit vom Verkauf von
Tabak und damit einen Interessenskonflikt keinen Rückgang von Tabakan-
bau fördern zu wollen, und inwiefern hat ARET der Bundesregierung eine
Strategie vorgelegt, wie seine Finanzierung auch mit abnehmender Tabak-
produktion gewährleistet sein wird?

27. Was genau beinhaltet die Diversifizierungsstrategie von ARET, welche 2014
zusammen mit der EU und dem britischen Entwicklungsdienst DFID ausge-
arbeitet wurde (bitte die Strategie zusenden), und inwiefern wird in dieser
Strategie die finanzielle Abhängigkeit ARETs von Einnahmen aus dem Ta-
bakanbau thematisiert?

28. Hat ARET von sich aus das Interesse an einer Diversifizierung geäußert?
Wenn nein, von wem kam die Idee?
Sind der GIZ interne Widerstände bei ARET gegen die Diversifizierungs-
strategie bekannt?

29. Wann wurde das Consulting für die Diversifikationsstrategie begonnen?
a) Wer war daran beteiligt?

Waren auch Unternehmen der Privatwirtschaft daran beteiligt?
Wenn ja, welche?

b) Inwiefern sieht die Bundesregierung einen möglichen Interessenkon-
flikt, falls Unternehmen der Tabakindustrie, wie Limbe Leaf, Alliance
One oder andere Interessensvertretungen der Tabakindustrie daran betei-
ligt gewesen sind?

30. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der Entwick-
lung und der Umsetzung der Diversifikationsstrategie (bitte aufschlüsseln)?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung an diesen Kosten beteiligt oder plant
sie sich daran zu beteiligen?

31. Welche finanziellen Zuwendungen erhält das Mwimba College von ARET
durch die Bundesregierung (bitte nach Jahr, Zweck aufschlüsseln)?
a) Inwiefern handelt es sich um projektgebundene Mittel?
b) Welche Projekte sind das (bitte mit Name, Ziel, Finanzvolumen, Stand

der Dinge auflisten)?
c) Welche Kontrolle bzw. Evaluierung hat die Bundesregierung von diesen

Projekten?
32. Welche finanziellen Zuwendungen erhält der LUANAR-NRC Campus

durch die Bundesregierung (bitte nach Jahr, Zweck aufschlüsseln)?
a) Inwiefern handelt es sich um projektgebundene Mittel?
b) Welche Projekte sind das (bitte mit Name, Ziel, Finanzvolumen, Stand

der Dinge auflisten)?
c) Welche Kontrolle bzw. Evaluierung hat die Bundesregierung von diesen

Projekten?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11072

33. Inwiefern spielen bei der Beratungsunterstützung der Ausbildungsinstitutio-

nen (ARET-Mwimba College, LUANAR-NRC Campus) und dem Dialog
mit anderen Akteuren – insbesondere der Privatwirtschaft – zur Verbesse-
rung der Weiterbildung von Beratern als Multiplikatoren (vgl. GIZ Länder-
paket Malawi, 3.4.1) die Bedürfnisse derjenigen, die am stärksten von Hun-
ger betroffen sind eine zentrale Rolle?

34. Was genau ist der Inhalt der Beratungen bzw. Schulungen (Curriculument-
wicklung, Durchführung von Kursen), die die Mitarbeiter bei ARET durch
GIZ-Entwicklungshelfer/-Entwicklungshelferinnen erhalten (bitte Curricula
und Schulungs-/Beratungsmaterialien zusenden)?

Berlin, den 25. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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