BT-Drucksache 18/11060

Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention durch die Türkei und die Folgen für Rechtshilfeersuchen

Vom 27. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11060
18. Wahlperiode 27.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention durch die Türkei und
die Folgen für Rechtshilfeersuchen

Rechtshilfe im Sinne des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsa-
chen (IRG) ist jede Unterstützung, die für ein ausländisches Verfahren in einer
strafrechtlichen Angelegenheit gewährt wird. Dazu zählt beispielsweise die Zu-
stellung von Urkunden oder die Vernehmung von Zeugen (www.bundesjustizamt.
de/DE/Themen/Gerichte_Behoerden/IRS/Rechtshilfe_node.html). Der türkische
Staat hat im Fall von Ali C. aus Elmshorn ein Rechtshilfeersuchen an die Bun-
desrepublik Deutschland gerichtet, woraufhin das Landeskriminalamt (LKA)
Schleswig-Holstein, Sachgebiet 322. aktiv wurde. Grund für das Ermittlungs-
verfahren: Propagandabetreibung der Terrororganisation/Artikel 7/2-2 Satz
des Antiterrorgesetzes (www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/
Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html). Dass das
Landeskriminalamt in Schleswig-Holstein nun Amtshilfe für die türkischen Be-
hörden betreibt, verwundert deshalb, weil es um das umstrittene türkische Anti-
Terror-Gesetz geht, dessen Änderung die Europäische Union (EU) von Ankara
im Gegenzug für die Visafreiheit für türkische Staatsangehörige fordert (vgl. Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/8581). Inzwischen gibt es ein neues, ein zweites Straf-
verfahren. Strafanzeige hat der türkische Staatspräsident gestellt. Das Verfahren
läuft nicht in Deutschland, sondern in der Türkei (www.ln-online.de/Nachrich-
ten/Norddeutschland/Der-lange-Arm-von-Erdogan).
Auch ein Prozess vor dem Oberlandesgericht München, bei dem sich zehn Män-
ner und Frauen seit Sommer 2016 in München wegen Mitgliedschaft und Unter-
stützung einer terroristischen Vereinigung verantworten müssen, steht seit Be-
ginn in der Kritik, eine Art Auftragsverfahren zur Befriedung des türkischen Prä-
sidenten Recep Tayyip Erdoğan zu sein. Unter den Betroffenen befinden sich
auch eine Nürnberger Ärztin und ein Mann, der in türkischer Haft schwer gefol-
tert worden war und deshalb seinen Anhängern als Held wider die Unterdrückung
gilt. Sie alle leben seit vielen Jahren in Deutschland, Österreich, Frankreich und
der Schweiz (Süddeutsche Zeitung vom 24. Januar 2017, S. 5). Die vermeintli-
chen Beweise gegen die zehn Angeklagten sind unter Verletzung deutscher Straf-
vorschriften, also auf ungesetzlichem Weg, gesammelt worden. Laut dem Vertei-
diger der Nürnberger Ärztin, Peer Stolle, bestätigt sich der lang gehegte Verdacht,
dass es den deutschen Strafverfolgungsbehörden egal sei, unter welchen Bedin-
gungen die Informationen in der Türkei erlangt wurden, wobei selbst vor der Ver-

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Gerichte_Behoerden/IRS/Rechtshilfe_node.html
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Gerichte_Behoerden/IRS/Rechtshilfe_node.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html
http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Der-lange-Arm-von-Erdogan
http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Der-lange-Arm-von-Erdogan
Drucksache 18/11060 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

wertung von Informationen aus geheimdienstlicher Spionagetätigkeit in Deutsch-
land nicht zurückgeschreckt wird (Süddeutsche Zeitung vom 24. Januar 2017,
S. 5).
Obwohl die Gefahr besteht, dass Recep Tayyip Erdoğan und die AKP-Regierung
hiesige Ermittler als Handlager im Kampf gegen Oppositionelle und Kritiker ein-
spannen könnten, wird in einem Erlass aus dem Bundesministerium des Innern
an das Bundeskriminalamt (BKA) vom 5. August 2016 bezüglich „einer ressort-
übergreifenden Besprechung zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
mit TUR (Türkei)“ nach dem gescheiterten Putschversuch lediglich „eine erhöhte
Sensibilität und Prüfung von Ersuchen und Anfragen, nicht jedoch eine (vorweg-
greifende) substanzielle Beschränkung der Zusammenarbeit auf Arbeitsebene“
gefordert (www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-
Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html).
Mit Massenverhaftungen und Entlassungen wird in der Türkei seit dem geschei-
terten Putschversuch im Juli 2016 gegen Oppositionelle vorgegangen: Mehr
als 40 000 Menschen wurden festgenommen, rund 20 000 offiziell inhaftiert,
mehr als 130 Soldaten befinden sich in Haft, davon neun Generäle und Admirale.
Circa 100 Journalisten sitzen im Gefängnis. Hinzu kommen etwa 80 000 Men-
schen, die als mutmaßliche Mitverschwörer ihre Jobs verloren haben – darun-
ter auch Richter, Staatsanwälte und Lehrer. Gegen mehr als 100 Akademiker
gibt es Haftbefehle (www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-
Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche),

dass in der Türkei in den vergangenen sechs Monaten 1 656 Menschen we-
gen ihrer Beiträge in sozialen Medien in Untersuchungshaft genommen wor-
den sind (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/verhaftungswelle-in-tuerkei-
tausende-verfahren-gegen-nutzer-sozialer-medien-14592235.html), und wel-
che Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die polizeiliche und justi-
zielle Zusammenarbeit mit der Türkei daraus?

2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstlich),
dass in der Türkei insgesamt gegen 3 710 Verdächtige Verfahren wegen
Terrorpropaganda oder anderer Straftaten in sozialen Medien eingeleitet
worden sind (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/verhaftungswelle-in-tuerkei-
tausende-verfahren-gegen-nutzer-sozialer-medien-14592235.html), und wel-
che Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die polizeiliche und justi-
zielle Zusammenarbeit mit der Türkei daraus?

3. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Republik
Türkei, ein Vertragsstaat der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention), durch offi-
zielle Meldung an den Europarat von der Möglichkeit des Artikels 15 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Gebrauch gemacht und
auf diese Weise die in der Konvention kodifizierten Rechte eines Beschul-
digten weitgehend außer Kraft gesetzt hat (www.rechtslupe.de/strafrecht/
auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679)?

http://www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/verhaftungswelle-in-tuerkei-tausende-verfahren-gegen-nutzer-sozialer-medien-14592235.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/verhaftungswelle-in-tuerkei-tausende-verfahren-gegen-nutzer-sozialer-medien-14592235.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/verhaftungswelle-in-tuerkei-tausende-verfahren-gegen-nutzer-sozialer-medien-14592235.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/verhaftungswelle-in-tuerkei-tausende-verfahren-gegen-nutzer-sozialer-medien-14592235.html
http://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
http://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
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4. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach dem
Inhalt des innerstaatlich in der Republik Türkei zugrunde liegenden „Minis-
terratsbeschlusses Nr. 667“ u. a.
a) die Möglichkeiten effektiver Verteidigung eines Beschuldigten drastisch

eingeschränkt worden sind,
b) ein Beschuldigter von der Polizei ohne richterliche Entscheidung bis zu

30 Tagen in Haft gehalten werden kann,
c) die Staatsanwaltschaft befugt ist, ohne Zustimmung eines Beschuldigten

den von ihm gewählten Verteidiger auszuwechseln und
d) die Staatsanwaltschaft sogar die Kommunikation zwischen Verteidiger

und Mandant vollständig untersagen kann
und sofern dies zutrifft, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit der Türkei daraus,
dass in der Türkei mit der Meldung nach Artikel 15 EMRK an den Europa-
rat die Grundrechte eines Beschuldigten aus Artikel 6 EMRK (Verhandlung
über eine Anklage innerhalb angemessener Frist, Unterrichtung über Art
und Grund der erhobenen Beschuldigung in allen Einzelheiten, Recht auf
Verteidigung durch einen Verteidiger eigener Wahl) offiziell außer Kraft
gesetzt sind (www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-
strafvollstreckung-3118679)?

5. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in der Türkei
die anzutreffenden Haftbedingungen gegen die Grundrechte eines Beschul-
digten aus Artikel 3 EMRK (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Be-
handlung) unter den zumindest derzeit herrschenden Umständen nicht einge-
halten werden und dass es sich hierbei um eine Vorschrift handelt, die selbst
in Anwendung des Artikels 15 EMRK nicht abgewichen werden darf (www.
rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-31
18679) und sofern dies zutrifft, welche Konsequenzen zieht die Bundesre-
gierung für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit der Türkei
daraus?

6. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es in Ge-
richtsverfahren in der Türkei derzeit ausreicht, einen Beschuldigten nur sum-
marisch über den Inhalt der gegen ihn erhobenen Anklage zu informieren
(www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-
3118679) und sofern dies zutrifft, welche Konsequenzen zieht die Bundes-
regierung für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit der Türkei
daraus?

7. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in der Türkei
ein uneingeschränktes Recht des Beschuldigten, in der gegen ihn geführten
Verhandlung anwesend zu sein, nicht mehr besteht (www.rechtslupe.de/
strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679), und so-
fern dies zutrifft, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit der Türkei daraus?

8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass die Gerichte der Türkei seit dem Putsch auch solche Aussagen als
Beweis verwerten, die nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind,
und sofern dies zutrifft, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für
die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit der Türkei daraus?

9. Inwieweit trifft es zu, dass Voraussetzung für die Rechtshilfe ist, dass ein
Delikt in beiden Ländern strafbar sein muss?

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http://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
http://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
http://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
http://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
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10. Inwieweit leistet Deutschland Rechtshilfe, auch dann, wenn Gegenstand des

Verfahrens eine Tat ist, die nach deutscher Auffassung vorwiegend politi-
schen Charakter hat?

11. Wie viele Rechtshilfeersuchen (Zustellung gerichtlicher Mitteilungen, Be-
fragung von Zeugen oder Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln)
wurden 2010 bis 2015 seitens der Türkei an Deutschland gestellt (bitte ent-
sprechend der Jahre die strafrechtlichen Angelegenheiten auflisten)?

12. Wie viele Rechtshilfeersuchen (Zustellung gerichtlicher Mitteilungen, Be-
fragung von Zeugen oder Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln)
wurden 2016 seitens der Türkei an Deutschland gestellt (bitte entsprechend
vor und nach dem gescheiterten Putschversuch die strafrechtlichen Angele-
genheiten auflisten)?

13. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verstöße gegen
die Europäische Menschenrechtskonvention durch die Türkei, die nach in-
nerstaatlichen Maßstäben zugleich Grundrechtsverletzungen (Artikel 2,
103, 104 des Grundgesetzes) sind, eine Auslieferung im Lichte des § 73 des
Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) – der jeg-
liche Leistung von Rechtshilfe davon abhängig macht, dass sie wesentlichen
Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung nicht widersprechen darf – unzu-
lässig macht (www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-
strafvollstreckung-3118679)?

14. Inwieweit trifft es zu, dass die Bundes- und Landesjustizministerien in einer
gemeinsamen Besprechung im Januar 2017 übereingekommen sind, dass
Deutschland der Türkei künftig keine Rechtshilfe leistet, wenn es um politi-
sche Taten geht (www.tagesspiegel.de/politik/keine-ermittlungen-wegen-
praesidentenbeleidigung-deutschland-stoppt-rechtshilfe-fuer-tuerkei/19299
090.html)?

15. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichten-
dienstlichen) die Auffassung, dass infolge der Verfolgung politischer Gegner
es in der Türkei, bspw. für das BKA in der Türkei schon bald keine ver-
lässlichen oder kompetenten Ansprechpartner mehr gibt (www.welt.de/
politik/deutschland/article159832376/BKA-fuerchtet-Folgen-von-Erdogans-
Saeuberungen.html)?

16. Inwieweit trifft es zu, dass in einem internen Schreiben ein BKA-Verbin-
dungsbeamter bereits vor erheblichen Defiziten in der Zusammenarbeit
aufgrund der anhaltenden Massenentlassungen im türkischen Sicherheitsap-
parat gewarnt hat (www.welt.de/politik/deutschland/article159832376/BKA-
fuerchtet-Folgen-von-Erdogans-Saeuberungen.html)?

17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass sich die Polizeibehörde
Interpol nicht von der türkischen Regierung für die Verfolgung von Opposi-
tionellen missbrauchen lassen will und in einer internen Anordnung ange-
ordnet haben soll, dass bei türkischen Fahndungsersuchen, die seit dem ge-
scheiterten Putschversuch eingereicht wurden, keine weiteren Maßnahmen
erfolgen sollen – also die Haftbefehle faktisch ignoriert werden sollen – und
diese im System inzwischen gesperrt sind (www.welt.de/politik/deutschland/
article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-
Dilemma.html)?

18. In wie vielen Fällen haben türkische Geheimdienste im Rahmen offizieller
Kooperationen bei deutschen Geheimdiensten um Übermittlung personenbe-
zogener Daten von türkischen Staatsangehörigen in Deutschland gebeten
(bitte auflisten nach Person, Art der Daten, auf welcher Grundlage und zu
welchem Zweck)?

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
http://www.rechtslupe.de/strafrecht/auslieferung-strafverfolgung-strafvollstreckung-3118679
http://www.tagesspiegel.de/politik/keine-ermittlungen-wegen-praesidentenbeleidigung-deutschland-stoppt-rechtshilfe-fuer-tuerkei/19299090.html
http://www.tagesspiegel.de/politik/keine-ermittlungen-wegen-praesidentenbeleidigung-deutschland-stoppt-rechtshilfe-fuer-tuerkei/19299090.html
http://www.tagesspiegel.de/politik/keine-ermittlungen-wegen-praesidentenbeleidigung-deutschland-stoppt-rechtshilfe-fuer-tuerkei/19299090.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article159832376/BKA-fuerchtet-Folgen-von-Erdogans-Saeuberungen.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article159832376/BKA-fuerchtet-Folgen-von-Erdogans-Saeuberungen.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article159832376/BKA-fuerchtet-Folgen-von-Erdogans-Saeuberungen.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article159832376/BKA-fuerchtet-Folgen-von-Erdogans-Saeuberungen.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article159832376/BKA-fuerchtet-Folgen-von-Erdogans-Saeuberungen.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157885373/Wegen-Erdogans-Jagdmodus-steckt-Deutschland-im-Dilemma.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11060

19. In wie vielen Fällen haben türkische Geheimdienste im Rahmen inoffizieller

Kooperationen bei deutschen Geheimdiensten um Übermittlung personenbe-
zogener Daten von türkischen Staatsangehörigen in Deutschland gebeten
(bitte auflisten nach Person, Art der Daten, auf welcher Grundlage und zu
welchem Zweck)?

20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstlich),
ob der ehemalige Direktor der Abteilung für Terrorbekämpfung, Ö. K., seit
zwei Jahren wegen des Vorwurfes der Dokumentenfälschung, der illegalen
Telefonüberwachung, Verletzung der Privatsphäre, Beweisfälschung und der
Preisgabe von Ermittlungsinformationen in Haft ist (Süddeutsche Zeitung
vom 24. Januar 2017, S. 5)?

Berlin, den 26. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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