BT-Drucksache 18/11037

Zukünftige Nutzung bundeseigener Liegenschaften im Saarland

Vom 26. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11037
18. Wahlperiode 26.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen),
Dr. Tobias Lindner, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukünftige Nutzung bundeseigener Liegenschaften im Saarland

Der Anstieg der Mieten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbeson-
dere in Ballungsgebieten, wird zu einem immer größeren sozialen Problem in
Deutschland. Von dieser Entwicklung sind auch die Ballungsgebiete im Saarland,
wie die Landeshauptstadt Saarbrücken oder Saarlouis betroffen. Die Schaffung
von bezahlbarem Wohnraum gehört deshalb zu den dringlichsten Aufgaben der
saarländischen Kommunen.
Eine besondere Rolle kommt im Zuge dessen der Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben (BImA) zu. Einerseits plant die BImA, ihren Bestand an Wohnimmobi-
lien bis zum Jahr 2017 zu veräußern, was zu einem weiteren Anstieg der Preise
auf stark nachgefragten Immobilienmärkten führen kann. Gleichzeitig hat die
BImA auf Grundlage der sogenannten Verbilligungsrichtlinie die Möglichkeit,
etwa Immobilien bevorzugt und verbilligt an Gebietskörperschaften abzugeben,
um so am Gemeinwohl orientierte Vorhaben zu ermöglichen. Das Gesamtvolu-
men der gewährten Nachlässe ist dabei auf 100 Mio. Euro innerhalb von sechs
Jahren begrenzt. Darüber hinaus haben bundeseigene Liegenschaften bei der
kurz- und langfristigen Unterbringung von Geflüchteten eine wichtige Funktion.
Außerdem ist es im Zuge der sich immer wieder verändernden Bedarfsplanungen
der Bundeswehr für die betroffenen Kommunen und ihre Bürger wichtig, über
möglicherweise frei werdende Liegenschaften informiert zu sein, um sinnvolle
Nachnutzungen entwerfen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Immobilien im Saarland aus dem Besitz oder Verwaltung der BImA

bzw. des Bundes sind im Jahr 2016 an Privatpersonen und -unternehmen und
welche sind an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert
worden (bitte nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien aufschlüs-
seln und ggf. die Zahl der betroffenen Wohneinheiten angeben)?

2. Welche Verkaufserlöse hat die BImA durch die Veräußerung von Immobi-
lien im Saarland seit dem Jahr 2016 erzielt (bitte nach Immobilienkategorien
aufschlüsseln)?

3. Für welche Immobilien im Saarland im Besitz oder Verwaltung der BImA
bzw. des Bundes laufen derzeit konkrete Verkaufsverhandlungen?

Drucksache 18/11037 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Hat die BImA die Mieter von zum Verkauf vorgesehenen Wohnimmobilien
über diese Verkaufsabsichten informiert, wenn ja, wann, und in welcher
Form, wenn nein, warum nicht?

5. Führt die BImA derzeit Verhandlungen mit dem Saarland oder saarländi-
schen Gemeinden über einen Verkauf oder eine Überlassung von Immobilien
an das Land bzw. die Kommunen (bitte unter Angabe der betroffenen Ge-
meinden und Immobilien beantworten)?
a) Wie ist der aktuelle Stand bei den einzelnen Verhandlungen?
b) Welchen dieser Immobilien fallen unter die Regelungen bzgl. Erstzugriff

und verbilligter Abgabe an Kommunen gemäß der sogenannten Verbilli-
gungsrichtline?

6. Wie viele bundeseigene Immobilien werden derzeit zur Unterbringung von
Flüchtlingen dem Land Saarland, einem Landkreis oder einer Kommune zur
mietzinsfreien Nutzung angeboten, und wie viele Mietverträge konnten ge-
schlossen werden?

7. Wie viele Immobilien hat die BImA bisher auf Grundlage der „Verbilli-
gungsrichtlinie“ bundesweit und im Saarland veräußert?
a) Wie hoch war der durchschnittliche Nachlass gegenüber dem Marktwert

der Immobilien bundesweit und im Saarland?
b) Welches Gesamtvolumen haben die bisher gewährten Nachlässe bundes-

weit und im Saarland?
8. Wie viele Dienstposten plant die Bundeswehr zukünftig jeweils an den

Standorten Saarlouis, Merzig und Lebach zu unterhalten, und welche Orga-
nisationselemente sollen zukünftig an den jeweiligen Standorten angesiedelt
sein?
a) Welche Änderungen in der Planung für die Standorte Saarlouis, Merzig

und Lebach haben sich seit Mai 2016 (Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8316) ergeben?

b) Ist geplant, Organisationselemente an den Standorten Saarlouis, Merzig
und Lebach zu schließen oder zu verlagern?
Wenn ja, welche Organisationselemente sind betroffen, und welcher Zeit-
plan ist dafür vorgesehen?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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