BT-Drucksache 18/110

Einsetzung eines Ausschusses für kommunale Angelegenheiten

Vom 28. November 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/110
18. Wahlperiode 28.11.2013

Antrag
der Abgeordneten Katrin Kunert, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Andre
Hahn, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Petra Pau, Richard Pitterle, Frank
Tempel, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Einsetzung eines Ausschusses für kommunale Angelegenheiten

Der Bundestag wolle beschließen:

Gemäß § 54 in Verbindung mit § 57 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages setzt der Deutsche Bundestag einen Ausschuss für kommunale Angelegen-
heiten mit 37 Mitgliedern ein.

Berlin, den 28. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Nahezu täglich treten auf Bundes- und Landesebene Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsvorschrif-
ten in Kraft. Die Städte, Gemeinden und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland sind bei etwa
80 Prozent dieser Normen für die Ausführung zuständig.
Keine andere Ebene sammelt so viele Erfahrungen im Gesetzesvollzug wie die Kommunen. Die Sach-
kenntnis und fachliche Kompetenz derjenigen, die die Gesetze vollziehen müssen – Städte, Gemeinden und
Landkreise –, gilt es zu nutzen.
Eine frühzeitige Beteiligung der Kommunen an der Erarbeitung und Diskussion von Gesetzen und Verord-
nungen, die ihre Belange berühren, findet bisher kaum statt. In der vergangenen Wahlperiode wurde zwar
die Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass bei der Beratung von Initiativen der Fraktionen, die we-
sentliche Belange der Gemeinden regeln, den Gemeindeverbänden im federführenden Ausschuss Gelegen-
heit zur Stellungnahme zu geben ist (§ 69 Absatz 5 Satz 1 GO-BT), eine entsprechende Beteiligung der
kommunalen Spitzenverbände findet aber nicht in ausreichender Weise statt. Bei Initiativen der Bundesre-
gierung findet regelmäßig keine Beteiligung statt.
Als ebenfalls ungeeignet hat sich der in der letzten Wahlperiode eingesetzte Unterausschuss Kommunales
erwiesen. Da dieser Unterausschuss Kommunales an den Innenausschuss angegliedert war, konnten hier
nur Initiativen behandelt werden, die zuvor durch Beschluss des Innenausschusses weiterverwiesen wur-
Drucksache 18/110 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

den. Wichtige Initiativen, etwa mit Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen, die federführend im Finanz-
ausschuss behandelt wurden, gelangten gar nicht in den Unterausschuss Kommunales.
Der kommunalpolitische Ausschuss, in dem alle Anträge, Gesetz- und Verordnungsentwürfe, die die Be-
lange der Kommunen berühren, beraten werden, soll gewährleisten, eine höhere Qualität dieser Vorlagen
zu erreichen. Gleichzeitig soll er unterstützen, dass die Kommunen im Vorfeld mögliche Auswirkungen
selbst bewerten können. Nur so kann eine einseitige Lastenverschiebung auf die Kommunen verhindert
werden.

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