BT-Drucksache 18/10987

Europäisches Migrationsmanagement mit und in Mali

Vom 23. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10987
18. Wahlperiode 23.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Ulla Jelpke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko,
Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Europäisches Migrationsmanagement mit und in Mali

Am Sonntag, den 11. Dezember 2016, verkündete der Außenminister der Nieder-
lande, dass er im Auftrag der Europäischen Union (EU) eine Vereinbarung mit
Mali geschlossen habe, die die Rückführung sich irregulär in der EU befindlicher
malischer Staatsbürger vorsehe (www.government.nl/ministries/ministry-of-foreign-
affairs/news/2016/12/11/koenders-concludes-migrant-return-agreement-with-mali-
for-eu). Wenige Tage später dementierte der malische Außenminister dies jedoch:
„zu keinem Zeitpunkt" sei davon die Rede gewesen, ein Abkommen zu unter-
zeichnen, das die "Ausweisung von illegal in Europa lebenden Landsleuten er-
lauben" sollte (www.zeit.de/news/2016-12/19/eu-mali-bestreitet-abschluss-von-
abkommen-mit-eu-zur-fluechtlingsrueckkehr-19232009).
Unbestritten ist, dass Mali eines der ersten afrikanischen Länder ist, mit denen
die EU sogenannte Migrationspartnerschaften anstrebt. Für die EU spielen dabei
die Rückführung bzw. die Rückübernahme von illegalisierten Migranten durch
die Herkunftsländer sowie das sogenannte Migrationsmanagement, das unter an-
derem die Sicherung der Grenzen sowie die leichte Identifizierung afrikanischer
Flüchtlinge und Migranten (beispielsweise durch die Erhebung biometrischer Da-
ten) vorsieht, eine Schlüsselrolle. Diese deutschen und europäischen Interessen
stoßen bei afrikanischen Regierungen und der Zivilgesellschaft der betreffenden
Länder nicht immer auf Gegenliebe. Gerade Mali hat sich lange Zeit gegen Ver-
einbarungen verwehrt, die den Staat zur Aufnahme von Abschiebung bedrohter
Malier verpflichtet hätte. Die Europäische Kommission schreibt in einem inter-
nen Dokument, welches an die Öffentlichkeit gelangt ist, dass die malische Re-
gierung Migration in die EU grundsätzlich als Ressource sehe, selbst wenn
diese teilweise irregulär sei (https://download.taz.de/migcontrol/mali/EU_Mali_
Strategic%20Paper_2016.02.24_eng.pdf, S. 3).
Die EU hat jedoch in letzter Zeit den Druck auf afrikanischen Staaten erhöht, um
sie zur Zusammenarbeit in diesem sensiblen Bereich zu bewegen. Die Europäi-
sche Kommission hat klargestellt, dass neben positive auch sogenannte negative
Anreize Mali zu einer Kooperation bei Rückführung und Migrationsmanagement
bewegen sollen (sogenannte Konditionalisierung). So schreibt die Kommission
offen, dass Mali in hohem Masse von der finanziellen sowie militärischen Unter-
stützung der EU abhängig sei und dadurch eine ständige Plattform für Dialog ge-
geben ist (ebenda, S. 5 bis 6). Es ist bezeichnend, dass die Europäische Kommis-
sion allein die humanitäre Hilfe als Druckmittel ausschließt. Im Umkehrschluss
bedeutet dies, dass alle anderen außen- wie innenpolitischen Maßnahmen, die
Mali betreffen, zur Verhandlungsmasse gehören. Innerhalb der Bundesregierung
gibt es unterschiedliche Ansichten dazu, ob Mali und andere Entwicklungsländer

http://www.government.nl/ministries/ministry-of-foreign-affairs/news/2016/12/11/koenders-concludes-migrant-return-agreement-with-mali-for-eu
http://www.government.nl/ministries/ministry-of-foreign-affairs/news/2016/12/11/koenders-concludes-migrant-return-agreement-with-mali-for-eu
http://www.government.nl/ministries/ministry-of-foreign-affairs/news/2016/12/11/koenders-concludes-migrant-return-agreement-with-mali-for-eu
http://www.zeit.de/news/2016-12/19/eu-mali-bestreitet-abschluss-von-abkommen-mit-eu-zur-fluechtlingsrueckkehr-19232009
http://www.zeit.de/news/2016-12/19/eu-mali-bestreitet-abschluss-von-abkommen-mit-eu-zur-fluechtlingsrueckkehr-19232009
https://download.taz.de/migcontrol/mali/EU_Mali_Strategic%20Paper_2016.02.24_eng.pdf
https://download.taz.de/migcontrol/mali/EU_Mali_Strategic%20Paper_2016.02.24_eng.pdf
Drucksache 18/10987 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

auch mit negativen Anreizen zur verstärkten Kooperation bei Rückführungen ge-
zwungen werden sollen (http://ffm-online.org/2017/01/12/debatte-ruecknahme-
von-asylbewerbern-stabilitaet-mit-der-peitsche/).
Der Druck auf Mali scheint jedenfalls Wirkung zu zeigen. Nach Aussagen des
Europäischen Rates steht die EU mit Mali kurz vor einer Einigung bezüglich von
Standardverfahren für die Identifizierung und Rückkehr bzw. Rückführung
malischer Staatsangehöriger, die sich ohne Papiere in der EU aufhalten. Dazu
zählen unter anderem der Zugriff auf biometrische Daten in Mali sowie die stan-
dardmäßige Einrichtung von Identifizierungsmissionen, die die Identität ver-
meintlicher malischer Staatsangehöriger überprüfen sollen (https://download.
taz.de/migcontrol/eu/EU_Mali%20Draft%20Readmission%20Identification%
20Procedure%202016.12.06_de.pdf).
Die Arbeit mit Identifizierungsmissionen ist aber nicht neu. Im November 2016
beispielsweise erhielten 118 Personen in Deutschland die Aufforderung, zur
Überprüfung ihrer Identität bei einer malischen Identifizierungskommission vor-
zusprechen. Von 43 Menschen, die dieser Aufforderung nachkamen, wurden je-
doch anscheinend nur 10 Personen als Malier identifiziert (https://afrique-europe-
interact.net/files/2016_aei-zeitung_web.pdf). Dass Deutschland seine Gangart
gegenüber vermeintlichen malischen Migranten verschärft, zeigt auch die Ab-
schiebung von Amadou B. und Mamadou D. am 6. Januar 2017 per Minicharter
(www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php). Die Bundesregierung plant im ersten
Quartal nach eigenen Angaben zudem auch eine oder mehrere Sammelabschie-
bung(en) nach Mali vor (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 18 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/10797).
In Mali selbst hat die sich anbahnende verstärkte Zusammenarbeit der malischen
Regierung mit der EU und deren Mitgliedstaaten bei der Rückführung bzw. Rück-
übernahme malischer Staatsbürgern Proteste ausgelöst (vgl. www.maliweb.
net/societe/immigration-emigration/accord-mali-ue-de-readmission-migrants-
maliens-reclament-tete-de-ministre-diop-complices-1987512.html). Der Para-
digmenwechsel in der malischen Migrationspolitik untergräbt somit die ohne-
hin stark angekratzte Legitimität der malischen Regierung weiter und droht in
den Augen der Fragesteller zu einer weiteren Destabilisierung des Landes zu
führen (www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/suppose-accord-de-
readmission-migrants-maliens-manoeuvre-dindividus-insoucieux-de-stabilite-
pays-2-1980062.html).
Deutschland und die EU bauen nicht nur an Rückführabkommen mit Mali, son-
dern versuchen auch, in und von Mali aus die westafrikanische Migration zu steu-
ern. Wie in andere afrikanische Länder soll auch nach Mali ein europäischer Ver-
bindungsbeamte für Migration entsandt werden (COM(2016) 960 final, S. 15).
Aus Mitteln des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) soll u. a. ein Projekt zur
Erstellung eines biometrischen Einwohnerregisters finanziert werden (ebenda,
S. 8). Der Auswärtige Dienst der EU schreibt zudem, dass in naher Zukunft die
Aufstockung der Arbeit mit Mali bezüglich der Transit-Dimension von Migration
Priorität habe (https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/factsheet-mali_en.pdf, S. 2).
Nach Informationen eines Caritas-Mitarbeiter in Gao werden auch die
MINUSMA-Streitkräfte zur Bekämpfung von Migranten eingesetzt. Wenn Men-
schen nachts in Gao ankommen, werden sie laut dessen Angaben oft von
MINUSMA-Soldaten aufgegriffen, der Gendarmarie übergeben und in weiterer
Folge wegen „nächtlicher Herumtreiberei“ zu bis zu sechs Monaten Gefängnis
verurteilt (https://afrique-europe-interact.net/files/2016_aei-zeitung_web.pdf,
S. 3).

http://ffm-online.org/2017/01/12/debatte-ruecknahme-von-asylbewerbern-stabilitaet-mit-der-peitsche/
http://ffm-online.org/2017/01/12/debatte-ruecknahme-von-asylbewerbern-stabilitaet-mit-der-peitsche/
https://download.taz.de/migcontrol/eu/EU_Mali%20Draft%20Readmission%20Identification%20Procedure%202016.12.06_de.pdf
https://download.taz.de/migcontrol/eu/EU_Mali%20Draft%20Readmission%20Identification%20Procedure%202016.12.06_de.pdf
https://download.taz.de/migcontrol/eu/EU_Mali%20Draft%20Readmission%20Identification%20Procedure%202016.12.06_de.pdf
https://afrique-europe-interact.net/files/2016_aei-zeitung_web.pdf
https://afrique-europe-interact.net/files/2016_aei-zeitung_web.pdf
http://www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php
http://www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/accord-mali-ue-de-readmission-migrants-maliens-reclament-tete-de-ministre-diop-complices-1987512.html
http://www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/accord-mali-ue-de-readmission-migrants-maliens-reclament-tete-de-ministre-diop-complices-1987512.html
http://www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/accord-mali-ue-de-readmission-migrants-maliens-reclament-tete-de-ministre-diop-complices-1987512.html
http://www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/suppose-accord-de-readmission-migrants-maliens-manoeuvre-dindividus-insoucieux-de-stabilite-pays-2-1980062.html
http://www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/suppose-accord-de-readmission-migrants-maliens-manoeuvre-dindividus-insoucieux-de-stabilite-pays-2-1980062.html
http://www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/suppose-accord-de-readmission-migrants-maliens-manoeuvre-dindividus-insoucieux-de-stabilite-pays-2-1980062.html
https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/factsheet-mali_en.pdf
https://afrique-europe-interact.net/files/2016_aei-zeitung_web.pdf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10987

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen juristischen Stellenwert hat das Kommuniqué, das der niederländi-
sche Außenminister im Auftrag der EU mit Mali am 11. Dezember 2016 un-
terzeichnet hat, für die Bundesregierung?
Handelt es sich ihrer Auffassung nach dabei um ein völkerrechtlich verbind-
liches Dokument oder um eine reine Absichtserklärung?

2. Inwiefern gibt es zwischen der EU und Mali bzw. Deutschland und Mali be-
reits verbindliche Regelungen, die die Rückführung bzw. Rückübernahme
von malischen Staatsangehörigen regelt?

3. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, mit Mali ein klas-
sisches Rückübernahmeabkommen (zwischen EU und Mali oder bilateral
zwischen Deutschland und Mali) abzuschließen?

4. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass zwischen der EU und Mali
ein Standardverfahren für die Identifizierung und Rückkehr bzw. Rückfüh-
rung von illegal aufhältigen Personen abgeschlossen bzw. in Kraft treten
wird?

5. Welche Argumente und Anreize haben die malische Regierung, nach Kennt-
nis und Meinung der Bundesregierung, dazu gebracht, beim Migrationsma-
nagement und der Rückübernahme malischer Staatsbürger verstärkt zu ko-
operieren und damit einen Paradigmenwechsel in ihrer Migrationspolitik zu
vollziehen?

6. Welche Diskussionen und (unterschiedliche) Positionen gab und gibt es in-
nerhalb der EU und der Bundesregierung darüber, die malische Regierung
sowohl durch positive als auch negative Anreize zu einer Kooperation bei
der Rückführung bzw. Rückübernahme von malischen Staatsbürgern zu be-
wegen?
Welche Positionen nehmen zu dieser Frage in Deutschland das Bundesmi-
nisterium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des
Innern sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung ein?

7. Wie gedenkt die Bundesregierung, mit unterschiedlichen Ansichten einzel-
ner Bundesministerien, etwa zwischen Justiz-, Wirtschafts- und Entwick-
lungsministerium, zur Sinnhaftigkeit negativer Anreize wie der Kürzung von
Entwicklungsgelder, um Entwicklungsländer zur verstärkten Kooperation
bei Rückübernahmen zu bewegen, umzugehen?

8. In welcher Form haben die EU und Deutschland gegenüber Mali mit positi-
ven Anreizen gearbeitet, um besseres Migrationsmanagement und bessere
Rückübernahme von malischen Staatsbürgern zu forcieren?

9. In welcher Form haben die EU und Deutschland gegenüber Mali auch mit
negativen Anreizen gearbeitet, um die die malische Regierung zu einer Ko-
operation zu bewegen?

10. Inwiefern ist eine Kooperation der EU und Deutschlands mit Mali in folgen-
den Bereichen, abhängig von der Bereitschaft der malischen Regierung, bei
der Rückübernahme malischer Staatsbürger zu kooperieren: Sicherheitszu-
sammenarbeit, legale Einwanderungsmöglichkeiten in EU-Länder, Zusage
von EUTF-finanzierten Projekten, Unterstützung im Bereich des malischen
Grenzmanagements, Budgethilfe oder Projekte der allgemeinen Entwick-
lungszusammenarbeit?

Drucksache 18/10987 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

11. Inwiefern definiert die Bundesregierung oder die EU Kennzahlen oder Merk-

male eines kooperativen Verhaltens seitens der malischen Regierung?
Wenn ja, um welche Merkmale oder Kennzahlen handelt es sich, und wie
und durch wen sind sie definiert?

12. Mit welchen offiziellen und informellen Mitteln hat die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel auf ihrer Reise nach Mali am 9. Oktober 2016 versucht,
die malische Regierung zu einem Migrationsabkommen oder intensivierter
Kooperation in Migrationsfragen zu bewegen?

13. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Kürzungen in der
Budgethilfe oder in anderen Zuwendungen im Rahmen der Entwicklungszu-
sammenarbeit einer destabilisierenden Wirkung auf Mali entfalten könnten?

14. Welche möglichen Auswirkungen kann nach Einschätzung der Bundesregie-
rung ein Rückgang der Rücküberweisungen infolge vermehrten Rückführun-
gen auf die wirtschaftliche Entwicklung Malis haben?

15. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass
der Druck auf die malische Regierung, bei Rückführungen bzw. Rücküber-
nahmen verstärkt zu kooperieren, zu einer weiteren Destabilisierung der po-
litischen Lage in Mali führen könnte, worauf zahlreiche Proteste aus der Zi-
vilgesellschaft hinweisen (bitte auch begründen, wenn die Bundesregierung
diese Einschätzung nicht teilt)?

16. Aus welchen Mitgliedern setzte sich die malische Identifizierungskommis-
sion zusammen, die im November 2015 die Herkunft von 118 vermeintlichen
malischen Staatsbürgern überprüfen sollte?

17. Welche Personengruppen können Mitglied der Identifizierungsmissionen
werden, die die EU im Rahmen eines Standardverfahrens für die Identifizie-
rung und Rückkehr bzw. Rückführung von sich irregulär in der EU aufhal-
tenden Personen nach Mali standardmäßig einrichten möchte?

18. Inwiefern hält es die Bundesregierung für akzeptabel, einen eigenen Verwal-
tungsakt (den der Abschiebung) auf ein Verfahren (Identifizierungsmission)
zu begründen, das in den Augen der Fragesteller willkürlich, und rechtlich
nicht reguliert ist?

19. Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung Standardverfahren für die
Überprüfung und mögliche Rückführung ausreisepflichtiger Malier in
Deutschland zukünftig konkret aussehen?

20. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll zukünftig der Zugriff Deutschlands
und anderer EU-Mitgliedstaaten auf die biometrische Datenbank Malis er-
folgen?
Wie soll die Kontaktstelle in der nationalen Direktion für Personenstandsfra-
gen des Ministeriums für Gebietsverwaltung der Republik Mali, über die An-
fragen zu biometrischen Daten laufen sollen, besetzt und finanziert werden?

21. Inwiefern hält die Bundesregierung den Aufwand für die Abschiebung der
zwei Malier Amadou B. und Mamadou D. mit einem eigenen Charterflug-
zeug am 6. Januar 2017 für gerechtfertigt?

22. In welchen Fällen lohnt sich nach Meinung der Bundesregierung der Auf-
wand, einzelne ausreisepflichtige Personen (n<10) mit einem eigenen Char-
terflugzeug abzuschieben?
In wie vielen Fällen ist dies in den letzten vier Jahren passiert (bitte um Auf-
listung der Flüge, der Zieldestinationen und der Anzahl der abgeschobenen
Personen)?

23. Wie viele weitere Personen sollen derzeit aus Deutschland nach Mali abge-
schoben werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10987

24. Wie viele Sammelabschiebungen nach Mali plant das Bundespolizeipräsi-

dium nach Mali im ersten Quartal 2017, und wann sollen diese Abschiebun-
gen stattfinden?

25. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Europäischen
Verbindungsbeamten für Migration für Mali (Name, Qualifikation, Beginn
der Tätigkeit) und dessen genauen Aufgabenbereich?

26. Welche Projekte, die dem Migrationsmanagement, der Grenzsicherung und
der Identifizierung von Personen dienen, werden in Mali aktuell aus Mitteln
des EUTF sowie anderen Finanzierungsquellen der EU und Deutschlands fi-
nanziert, und welche weiteren Projekte sind geplant (bitte um Auflistung der
einzelnen Projekttitel, Projektinhalte und -ziele, Projektlaufzeit, Kosten, Fi-
nanzierungsquelle(n), beteiligte Organisationen und Behörden)?

27. Welches Material, das im weitesten Sinn zum Migrationsmanagement ver-
wendet werden kann (z. B. Grenzsicherung, Identitätsfeststellung), wurde
von Deutschland und der EU bisher nach Mali geliefert, und welche weiteren
Lieferungen sind in Planung (bitte um einzelne Auflistung des Materials, des
Materialwerts, der Projekttitel und Finanzierungsquelle(n), der Empfänger)?

28. Inwiefern unterstützen die deutsche Bundeswehr oder deutsche Polizeikräfte,
welche in der UN-Mission MINUSMA, der EU Trainingsmission EUTM
Mali oder der EUCAP Sahel Mali engagiert sind, Aktivitäten, die Schleuser-
aktivitäten und irreguläre Migrationsströme zu unterbinden?

29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob MINUSMA-
Streitkräfte an der Verhaftung von Flüchtlingen bzw. Migranten in Gao be-
teiligt waren bzw. sind, inwiefern deutsche Soldaten bisher an solchen Ver-
haftungen beteiligt waren, und welche Ermächtigungsgrundlagen diese kol-
portierten Festnahmen haben?

30. Was bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgabe des Auswär-
tigen Dienstes der EU, dass die Aufstockung der Arbeit mit Mali bezüglich
der Transit-Dimension von Migration Priorität?
Welche konkreten Vorhaben und Planungen sind mit dieser Prioritätenset-
zung verbunden?

Berlin, den 20. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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