BT-Drucksache 18/10968

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/10820 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte

Vom 24. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10968
18. Wahlperiode 24.01.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/10820 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region
Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte
A. Problem
Die Bundesregierung beantragt eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Re-
gierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte mit bis zu
150 Soldatinnen und Soldaten bis längstens zum 31. Januar 2018.

Nach Darlegung der Bundesregierung dient die Ausbildungsunterstützung als
Beitrag zum nachhaltigen Fähigkeitsaufbau der Sicherheitskräfte der Regierung
der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Streitkräfte und umfasst im Ein-
zelnen folgende Aufgaben:

a) Durchführung von militärischen Ausbildungslehrgängen für die Sicher-
heitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie die irakischen
Streitkräfte im Nordirak mit Schwerpunkt Raum Erbil;

b) Übernahme der Koordinierungsverantwortung von militärischer Ausbil-
dung im Nordirak für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kur-
distan-Irak sowie die irakischen Streitkräfte, zeitlich begrenzt und in Rota-
tion mit internationalen Partnern;

c) Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufga-
ben gegenüber der irakischen Regierung, der Regierung der Region Kur-
distan-Irak, den irakischen Streitkräften sowie den Sicherheitskräften der
Regierung der Region Kurdistan-Irak und Hauptquartieren der multinatio-
nalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen den IS;

d) beratende Unterstützung internationaler Partner in Ausbildungszentren im
Raum Erbil und Nordirak, Wahrnehmung von Konsultations- und Koordi-
nierungsaufgaben zeitlich befristet auch in anderen Regionen des Irak;

Drucksache 18/10968 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
e) Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Warn-, Schutz- und Unter-

stützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte.

Die Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen ist zur Durchsetzung des auf
Ausbildungsunterstützung begrenzten Auftrages für deutsche Einsatzkräfte laut
Mandatstext nicht vorgesehen. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deut-
sche Einsatzkräfte soll, wenn nötig, auf der Grundlage des Völkerrechts erfolgen
und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst laut Mandat
insbesondere den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte und ei-
genen Materials, des Personals und Materials von Partnernationen sowie zur Not-
hilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung soll unberührt bleiben.

Der Raum Erbil/Raum der Region Kurdistan-Irak wird im Antrag als Schwer-
punkt des Einsatzgebiets definiert. Darüber hinaus sollen im Einzelfall Aufent-
halte außerhalb der Region Kurdistan-Irak zu Konsultations- und Koordinierungs-
zwecken im ganzen Hoheitsgebiet des Irak erfolgen. Schließlich kann laut Mandat
auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten weiterhin in Stä-
ben der internationalen Allianz gegen den IS insbesondere im Irak und in Kuwait
eingesetzt werden.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10968
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10820 anzunehmen.

Berlin, den 24. Januar 2017

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/10968 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Jan van Aken und Omid
Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/10820 in seiner 213. Sitzung am 20. Januar 2017 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem In-
nenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung beantragt eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbil-
dungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte
mit bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten bis längstens zum 31. Januar 2018.

Nach Darlegung der Bundesregierung dient die Ausbildungsunterstützung als Beitrag zum nachhaltigen Fähig-
keitsaufbau der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Streitkräfte und
umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben:

a) Durchführung von militärischen Ausbildungslehrgängen für die Sicherheitskräfte der Regierung der Re-
gion Kurdistan-Irak sowie die irakischen Streitkräfte im Nordirak mit Schwerpunkt Raum Erbil;

b) Übernahme der Koordinierungsverantwortung von militärischer Ausbildung im Nordirak für die Sicher-
heitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie die irakischen Streitkräfte, zeitlich begrenzt
und in Rotation mit internationalen Partnern;

c) Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber der irakischen Re-
gierung, der Regierung der Region Kurdistan-Irak, den irakischen Streitkräften sowie den Sicherheitskräf-
ten der Regierung der Region Kurdistan-Irak und Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen
der internationalen Allianz gegen den IS;

d) beratende Unterstützung internationaler Partner in Ausbildungszentren im Raum Erbil und Nordirak,
Wahrnehmung von Konsultations- und Koordinierungsaufgaben zeitlich befristet auch in anderen Regio-
nen des Irak;

e) Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Warn-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durch-
führung des Einsatzes deutscher Kräfte.

Die Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen ist zur Durchsetzung des auf Ausbildungsunterstützung be-
grenzten Auftrages für deutsche Einsatzkräfte laut Mandatstext nicht vorgesehen. Die Anwendung militärischer
Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte soll, wenn nötig, auf der Grundlage des Völkerrechts erfolgen und wird
durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst laut Mandat insbesondere den Einsatz militärischer
Gewalt zum Schutz eigener Kräfte und eigenen Materials, des Personals und Materials von Partnernationen sowie
zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung soll unberührt bleiben.

Der Raum Erbil/Raum der Region Kurdistan-Irak wird im Antrag als Schwerpunkt des Einsatzgebiets definiert.
Darüber hinaus sollen im Einzelfall Aufenthalte außerhalb der Region Kurdistan-Irak zu Konsultations- und Ko-
ordinierungszwecken im ganzen Hoheitsgebiet des Irak erfolgen. Schließlich kann laut Mandat auch eine be-
grenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten weiterhin in Stäben der internationalen Allianz gegen den IS
insbesondere im Irak und in Kuwait eingesetzt werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10968

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10820 in seiner 101. Sitzung am 18. Januar 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/10820 in seiner 128. Sit-
zung am 23. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10820 in seiner 84. Sitzung am 24. Januar 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/10820 in seiner
78. Sitzung am 24. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. und bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/10820 in seiner 76. Sitzung am 23. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10820 in seiner 88. Sitzung am 24. Januar 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu dem Kosten Stellung.
Berlin, den 24. Januar 2017

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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