BT-Drucksache 18/10967

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/10819 - Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014), 2227 (2015) und 2295 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014, 29. Juni 2015 und 29. Juni 2016

Vom 24. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10967
18. Wahlperiode 24.01.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/10819 –

Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission
der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen
2100 (2013), 2164 (2014), 2227 (2015) und 2295 (2016) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014, 29. Juni 2015
und 29. Juni 2016
A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabi-
lisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).

Die Stabilisierung Malis ist ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in der
Sahel-Region und wichtiges Ziel der deutschen Afrikapolitik, so die Bundesre-
gierung. Sie habe Auswirkungen auf die Lage im gesamten Sahel-Raum, in Li-
byen und auf die regionalen Nachbarn. Kernaufgabe von MINUSMA bleibe, die
Umsetzung des Friedensabkommens vom 15. Mai und 20. Juni 2015, die Verein-
barungen zur Waffenruhe sowie die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen
den Konfliktparteien zu unterstützen und Sicherheit, Stabilisierung sowie den
Schutz von Zivilpersonen zu fördern. Ein weiteres wichtiges Ziel sei es, den ma-
lischen Verteidigungs- und Sicherheitskräften koordinierte Hilfe, Sachverstand
und Ausbildung sowie Unterstützung beim Kapazitätsaufbau bereitzustellen und
so zur Wiederherstellung der Autorität des Staates Mali über sein gesamtes Ho-
heitsgebiet beizutragen und die Einheit und territoriale Unversehrtheit Malis zu
wahren. Die Bedrohung durch die andauernde Präsenz islamistischer Terrorgrup-
pen und anderer krimineller Gruppierungen bleibe insbesondere in Zentral- und
Nordmali groß.

Der deutsche militärische Beitrag sehe die fortgesetzte Beteiligung mit Personal
in den Führungsstäben der Mission, mit Fähigkeiten des taktischen Lufttransports
von Niamey (Niger) aus, mit Aufklärungskräften mit boden- und luftgestützten

Drucksache 18/10967 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Aufklärungsfähigkeiten, Objektschutzkräften, Einsatz- und Führungsunterstüt-
zungskräften sowie der anlassbezogenen Bereitstellung von Luftbetankungsfähig-
keiten vor.

Der erhöhte logistische Aufwand und die temporäre Übernahme zusätzlicher Auf-
gaben wie Lufttransport inklusive luftgestützter qualifizierter Verwundetenver-
sorgung und Unterstützung aus der Luft erforderten einen erhöhten Personalum-
fang.

Die Bundesregierung beantragt deshalb, den Einsatz von bisher 650 auf bis zu
1.000 Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen.

Grundlage des Einsatzes sind die Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014), 2227
(2015) und 2295 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. Ap-
ril 2013, 25. Juni 2014, 29. Juni 2015 und 29. Juni 2016.

Die vorgesehenen Kräfte sollen eingesetzt werden, solange ein entsprechender
Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zu-
stimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2018.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10967
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10819 anzunehmen.

Berlin, den 24. Januar 2017

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/10967 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Jan van Aken und Omid
Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/10819 in seiner 213. Sitzung am 20. Januar 2017 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MI-
NUSMA).

Die Stabilisierung Malis ist ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in der Sahel-Region und wichtiges Ziel
der deutschen Afrikapolitik, so die Bundesregierung. Sie habe Auswirkungen auf die Lage im gesamten Sahel-
Raum, in Libyen und auf die regionalen Nachbarn. Kernaufgabe von MINUSMA bleibe, die Umsetzung des
Friedensabkommens vom 15. Mai und 20. Juni 2015, die Vereinbarungen zur Waffenruhe sowie die vertrauens-
bildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien zu unterstützen und Sicherheit, Stabilisierung sowie den
Schutz von Zivilpersonen zu fördern. Ein weiteres wichtiges Ziel sei es, den malischen Verteidigungs- und Si-
cherheitskräften koordinierte Hilfe, Sachverstand und Ausbildung sowie Unterstützung beim Kapazitätsaufbau
bereitzustellen und so zur Wiederherstellung der Autorität des Staates Mali über sein gesamtes Hoheitsgebiet
beizutragen und die Einheit und territoriale Unversehrtheit Malis zu wahren. Die Bedrohung durch die andauernde
Präsenz islamistischer Terrorgruppen und anderer krimineller Gruppierungen bleibe insbesondere in Zentral- und
Nordmali groß.

Der deutsche militärische Beitrag sehe die fortgesetzte Beteiligung mit Personal in den Führungsstäben der Mis-
sion, mit Fähigkeiten des taktischen Lufttransports von Niamey (Niger) aus, mit Aufklärungskräften mit boden-
und luftgestützten Aufklärungsfähigkeiten, Objektschutzkräften, Einsatz- und Führungsunterstützungskräften so-
wie der anlassbezogenen Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten vor.

Der erhöhte logistische Aufwand und die temporäre Übernahme zusätzlicher Aufgaben wie Lufttransport inklu-
sive luftgestützter qualifizierter Verwundetenversorgung und Unterstützung aus der Luft erforderten einen erhöh-
ten Personalumfang.

Die Bundesregierung beantragt deshalb, den Einsatz von bisher 650 auf bis zu 1.000 Soldatinnen und Soldaten zu
erhöhen.

Grundlage des Einsatzes sind die Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014), 2227 (2015) und 2295 (2016) des Si-
cherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014, 29. Juni 2015 und 29. Juni 2016.

Die vorgesehen Kräfte sollen eingesetzt werden, solange ein entsprechender Beschluss des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Ja-
nuar 2018.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10967

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/10819 in seiner 128. Sit-
zung am 23. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10819 in seiner 84. Sitzung am 24. Januar 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/10819 in seiner
78. Sitzung am 24. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/10819 in seiner 76. Sitzung am 23. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/10819 in
seiner 77. Sitzung am 18. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10819 in seiner 88. Sitzung am 24. Januar 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 24. Januar 2017

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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