BT-Drucksache 18/10952

Ermittlungen zu angeblich russischen Cyberangriffen

Vom 18. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10952
18. Wahlperiode 18.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Annette Groth, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu,
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Ermittlungen zu angeblich russischen Cyberangriffen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verfügt laut seinem Präsidenten
Dr. Hans-Georg Maaßen über „Indizien“, dass die russische Regierung im De-
zember 2016 einen „Hackerangriff“ auf Computer der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) verübt habe (ZEIT ONLINE vom 7. Ja-
nuar 2017, „Russland womöglich für Cyberattacke auf OSZE verantwortlich“).
Der Vorfall sei demnach vom BfV selbst aufgedeckt worden. Eine Analyse habe
ergeben, dass die „Angriffsinfrastruktur“ die gleiche sei, die das BfV „von ande-
ren Cyberattacken“ kenne. Gemeint ist die mutmaßliche Gruppe „Advanced Per-
sistent Threat“ (APT28), die im Jahr 2015 Phishing-Mails an Abgeordnete des
Deutschen Bundestages versendet haben soll. Laut der Bundesregierung gebe es
hierfür eine „Vielzahl von Indizien“ (Bundestagsdrucksache 18/10759).
Berichten einiger deutscher Medien zufolge seien solche „Cyberangriffe“ auch
im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 zu erwarten (beispielhaft: FAZ vom
10. November 2016, „Sicherheitskreise: Moskau kann Bundestagswahl beein-
flussen“). Belege oder Quellen für ihre Behauptungen nennen die Zeitungen
nicht. Entsprechende Gerüchte für eine russische Einflussnahme hatten im April
2016 bereits Dr. Hans-Georg Maaßen und der damalige Chef des Bundesnach-
richtendiensts (BND), Gerhard Schindler, im Magazin „FOCUS“ gestreut
(FOCUS vom 16. April 2016, „Nach diesem Interview werden Sie nicht ruhiger
schlafen“). Die Geheimdienstchefs warnen darin vor „psychologische[n] Opera-
tionen“ des Kreml, darunter „Desinformation, Infiltration, Einflussnahme, Propa-
ganda und Zersetzung“. Auf mehrmalige Nachfrage erklärt die Bundesregierung
jedoch, ihr lägen hierzu keine Erkenntnisse vor (Bundestagsdrucksachen
18/8631, 18/10313, 18/10759).
Zu den vermeintlich russischen Aktivitäten im Cyberraum hat der für die Nach-
richtendienste des Bundes zuständige Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche einen
Bericht beim BND und beim BfV beauftragt, der zwar fertiggestellt, der Öffent-
lichkeit oder Abgeordneten aber nicht zugänglich ist. Dadurch ist keine unabhän-
gige Prüfung der dort zusammengetragenen Annahmen, Indizien oder Beweise
möglich. Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Frak-
tion DIE LINKE. zeigen, dass die bislang vorgetragenen Vorwürfe zu angebli-
chen Cyberangriffen der russischen Regierung einer Überprüfung nicht standhal-
ten: Weder sind laut der Bundesregierung Planungen zur Störung der Bundestags-
wahl erkennbar, noch lassen sich Medienberichte über eine angebliche Beeinflus-
sung des Brexit-Votums untermauern. Als einzigen Beleg führt das Bundesmi-
nisterium des Innern US-Untersuchungen an, die einen „Datendiebstahl“ vom
Sommer 2016 auf Server der Demokraten in den USA nachweisen sollen, bei

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denen E-Mails des Parteivorstands sowie des Stabs von Hillary Clinton kopiert
und an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergereicht wurden. Ein damals
betroffener Mailaccount war lediglich mit dem Passwort „password“ gesichert
(http://gleft.de/1yJ).
Eine russische Urheberschaft für den Phishing-Angriff ist auch in den USA um-
stritten. So ist es beispielsweise kein Indiz für einen Cyberangriff aus Russland,
wenn beim Programmieren eine kyrillische Tastatur verwendet wurde. Ehemalige
US-Geheimdienstler bestätigen diese Auffassung (http://gleft.de/1yH). Trotzdem
behaupten die US-Geheimdienste NSA, FBI und CIA weiterhin, der Phishing-
Angriff auf die Demokratische Partei sei Teil einer Kampagne, die der russische
Präsident Wladimir Putin persönlich angeordnet habe. Ein Anfang Januar 2017
veröffentlichter Bericht enthält in seiner deklassifizierten Version (http://gleft.de/
1yL) jedoch ebenfalls keine Beweise für eine „Kampagne“ aus Russland, zu der
verdeckte Geheimdienstoperationen, offene Bemühungen russischer Regierungs-
stellen und Staatsmedien, Eingriffe von Außenstehenden sowie bezahlte Teilneh-
mer sozialer Netzwerke gehören sollen.
Der Geheimdienstbericht wurde dem amtierenden (Barack Obama) sowie dem
designierten (Donald Trump) Präsidenten durch den nationalen Geheimdienstdi-
rektor James R. Clapper präsentiert, der bereits zu den Edward-Snowden-Enthül-
lungen der Lüge überführt wurde (http://gleft.de/1yK). Als Motivation für die an-
gebliche russische Cyber-Kampagne nennt Clapper die Ablehnung der damaligen
Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton. So habe der Kreml eine „deutliche
Präferenz“ für den Republikaner Donald Trump entwickelt. Putin erwarte sich
demnach ähnlich gute Erfahrungen von Trump, wie er sie mit dem deutschen
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gemacht habe.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Worin bestehen die „Indizien“, die das BfV zur Annahme verleiten, dass die

russische Regierung im Dezember 2016 einen „Hackerangriff“ auf Computer
der OSZE verübt haben soll (ZEIT ONLINE vom 7. Januar 2017, „Russland
womöglich für Cyberattacke auf OSZE verantwortlich“)?
a) Wann und auf welche Weise hat das BfV den Vorfall wie berichtet selbst

aufgedeckt?
b) Wie gingen die Urheber des „Hackerangriffs“ vor, und welche Werk-

zeuge benutzten sie dabei?
c) Welche Schäden oder Datenabflüsse sind entstanden (bitte auch die abge-

flossene Datenmenge benennen)?
d) Von wem wurde der „Hackerangriff“ untersucht (bitte auch etwaige ex-

terne Experten benennen)?
e) Im Rahmen welcher Untersuchungen bzw. Vorfälle im Cyberraum haben

das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder das
BfV die bei der OSZE gefundene „Angriffsinfrastruktur“ bereits in der
Vergangenheit beobachtet?

2. Inwiefern liegen den Geheimdiensten des Bundes seit Beantwortung der
Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen
18/8631, 18/10759 weiterhin „keine Erkenntnisse“ zu tatsächlich geplanten
oder durchgeführten „psychologische[n] Operationen“ des Kreml vor, die
laut den Präsidenten von BND und BfV „Desinformation, Infiltration, Ein-
flussnahme, Propaganda und Zersetzung“ beinhalten könnten?

http://gleft.de/1yJ
http://gleft.de/1yH
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10952
3. Wer nahm die „Analysen der mutmaßlich russischen Cyberangriffs-Kam-
pagnen mit internationaler Zielauswahl“ vor, aufgrund derer die Bundesre-
gierung die „Annahme“ gründet, dass russische Geheimdienste „versuchen
könnten, die Bundestagswahl 2017 durch Cyber-Angriffe zu beeinflussen“
(Bundestagsdrucksache 18/10759)?

4. Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung mittlerweile konkrete Planun-
gen zur Störung der Bundestagswahl durch die russische Regierung erkenn-
bar?

5. Welche Behörden der Bundesregierung sind an den Ermittlungen zur Veröf-
fentlichung vertraulicher Akten aus dem NSA-Untersuchungsausschuss
durch die Enthüllungsplattform Wikileaks beteiligt, wozu die Version kur-
sierte, Russland habe sich die Daten durch einen Cyberangriff beschafft (ta-
gesschau.de vom 18. Dezember 2016, „Bundespolizei vermutet Maulwurf
im Bundestag“)?

6. Welche Einrichtungen (Ressorts deutscher Bundesministerien sowie sons-
tige Teilnehmende) sind an dem im August 2016 gegründeten „Netzwerk zur
Abwehr sogenannter hybrider Bedrohungen“ beteiligt, und welche Arbeits-
gruppen wurden dort eingerichtet?

7. Welche Ergebnisse zeitigte die Prüfung der Ergebnisse eines Berichts, den
die Bundesregierung beim BND und beim BfV zu vermeintlich russischen
Aktivitäten im Cyberraum beauftragt hat (Bundestagsdrucksache 18/10759)?
a) Sofern die Prüfung weiter anhält, für wann rechnet die Bundesregierung

mit deren Abschluss?
b) In welchen „Arbeitsbereichen/Abteilungen“ wird der Themenkomplex

beim BND bearbeitet?
c) Wann und wem gegenüber werden die Ergebnisse des Berichts vollstän-

dig oder teilweise veröffentlicht?
d) Inwiefern trifft es zu, dass die Arbeitsgruppe den Namen „PsyOps“ trug

(SPIEGEL ONLINE vom 14. Januar 2017, „BND wirft Russland gezielte
Stimmungsmache vor“)?

8. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auf die Ergebnisse des
Berichts reagieren, etwa um zu verhindern, dass die russische Regierung „mit
geheimdienstlichen Mitteln die politische Debatte und die öffentliche Mei-
nung in Deutschland zu beeinflussen sucht“ (tagesschau.de vom 18. Februar
2016, „Russische Desinformation in Deutschland?“)?

9. Wann und von wem wurde die Bundesregierung durch die US-Regierung
über Hackerangriffe von Sommer 2016 auf Server der Demokraten in den
USA informiert, bei denen E-Mails des Parteivorstands sowie des Stabs von
Hillary Clinton kopiert und an die Enthüllungsplattform Wikileaks weiterge-
reicht wurden?
a) Wann haben den Geheimdiensten der Bundesregierung erstmals Informa-

tionen vorgelegen, dass britische Geheimdienste bereits im Frühjahr 2015
durch überwachte Datenflüsse davon gewusst haben wollen, dass „Mos-
kau“ die Server der Demokratischen Partei „gehackt“ habe (theguar-
dian.com vom 7. Januar 2017, „UK intelligence gave US key tipoff about
Russian hacking, report says“?

b) Inwiefern hat die Bundesregierung bei ihrer auf Bundestagsdrucksache
18/10759 skizzierten Einschätzung der Vorfälle auch die Stellungnahme
von ehemaligen US-Geheimdienstangehörigen geprüft, die eine russische
Urheberschaft anzweifeln (http://gleft.de/1yH)?

http://gleft.de/1yH
Drucksache 18/10952 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Welche Beweise (nicht Annahmen oder Indizien) sind der Bundesregie-
rung durch eingestufte oder nicht eingestufte Veröffentlichungen der US-
Regierung zu den angeblichen russischen Hackerangriffen auf die Partei
der Demokraten bekannt geworden?

10. Was ist der Bundesregierung über eine Spear-Phishing-Kampagne gegen
Mitarbeiter von US-Regierung, Thinktanks und Nichtregierungsorganisatio-
nen bekannt, die dem US-Geheimdienstbericht zufolge am Wahlabend des
8. November 2016 begonnen hat?

11. Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen oder der Verfolgung
von Veröffentlichungen anderer über eine Instrumentalisierung der Enthül-
lungsplattform Wikileaks durch die russische Regierung bekannt?

12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass US-amerikanische Ge-
heimdienste die Computer russischer Stromversorger und Telekommunika-
tionsanbieter sowie den Kreml „quasi vorbeugend“ mit „Cyber-Waffen“ in-
filtriert haben, um diese im Bedarfsfall zum Einsatz zu bringen (faz.net vom
9. Januar 2017, „Amerikas Geheimdienste munkeln“)?

13. Inwiefern ist auch die Bundesregierung der von US-Geheimdiensten geäu-
ßerten Ansicht (http://gleft.de/1yL), der russische Präsident habe eine „deut-
liche Präferenz“ für den Republikaner Donald Trump entwickelt und erwarte
sich von ihm ähnlich gute Erfahrungen, wie er sie mit dem deutschen Ex-
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gemacht hat?

14. Von welchen weiteren Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union oder der NATO erhielt die Bundesregierung Hinweise über eine ver-
meintlich russische „Desinformation, Infiltration, Einflussnahme, Propa-
ganda und Zersetzung“, und welche der Regierungen hat dafür auch Beweise
mitteilen können?

15. Inwiefern wurden seit Beantwortung der Kleinen Anfragen auf Bundestags-
drucksachen 18/8631 und 18/10759 weiterhin keine Anwerbeversuche der
„Mitarbeiter [deutscher] Parlamentarier oder politischer Stiftungen“ durch
die russische Regierung festgestellt?

16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in wie vielen Fällen Einrich-
tungen der Europäischen Union im Jahr 2016 von Hackerangriffen betroffen
waren und wie viele dieser Fälle einen geheimdienstlichen Ursprung haben?

17. Über wie viele mutmaßlich durch staatliche Stellen erfolgte „elektronische
Angriffe gegen digitale Infrastrukturen der Bundesregierung“ wurde das BfV
im gesamten Jahr 2016 durch das BSI unterrichtet, und wie viele davon wur-
den nach Prüfung durch das BfV tatsächlich Regierungen zugeordnet?

18. Welche Techniken klassifiziert das Bundesinnenministerium bei solchen
Vorfällen als „hochspezialisierte Angriffe, die nur durch manuelle Analysen
erkannt werden konnten“ (Bundestagsdrucksache 18/10759)?

19. Welche Angriffe auf deutsche Infrastrukturen werden vom BfV und BSI den
Personen oder Gruppierungen „Cozy Bear“, „Fancy Bear“, „Guccifer 2.0“,
„APT 28“ und „APT 29“ zugerechnet?
a) Welche Belege konnten die Ämter darüber zusammentragen, wer sich

hinter den Kürzeln mutmasslich verbirgt?
b) Welche Daten sind bei Angriffen auf deutsche Infrastrukturen, die das

BfV oder der BND „Cozy Bear“, „Fancy Bear“, „Guccifer 2.0“, „APT
28“ und „APT 29“ zurechnet, abgeflossen (bitte auch die Datenmenge be-
nennen)?

http://gleft.de/1yL
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10952
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern „Cozy Bear“,
„Fancy Bear“, „Guccifer 2.0“, „APT 28“ und „APT 29“ in der Vergan-
genheit auch Ziele auf russischem Hoheitsgebiet angegriffen haben?

20. Worin besteht die „Vielzahl von Indizien“, wonach die Gruppe APT28 für
die im Jahr 2015 versandten Cyber-Angriffe (Phishing-Mails) an Abgeord-
nete des Deutschen Bundestages versendet haben soll (Bundestagsdrucksa-
che 18/10759)?
a) Welche Einrichtungen des Bundestages bzw. welche Abgeordnetenbüros

waren von den Angriffen betroffen?
b) Welche Einrichtungen des Bundestages bzw. welche Abgeordnetenbüros

öffneten die über Phishing-Mails verteilten URL und luden schließlich
Schadsoftware aus dem Netz nach (sofern dies für die Bundesregierung
nicht feststellbar war, bitte die Gründe mitteilen)?

c) Inwiefern könnten die am 8. Juni 2015 unter dem Absender „Angela Mer-
kel“ versandten Phishing-Mails Informationen aus früheren Datenabflüs-
sen genutzt haben, etwa zur Täuschung durch die angegebene bundestags-
interne URL „eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/20150608-PDRIn-
formationen.pdf“, hinter der sich im HTML-Code infizierte Server ver-
bargen?

d) Welche Rückschlüsse lassen die Analysen der Bundesregierung auf die
Gefährdung bestimmter Einrichtungen oder Büros von Abgeordneten
durch zukünftige Angriffe zu?

e) Auf welche Weise hat die Bundesregierung die besonders gefährdeten
Einrichtungen oder Büros von Abgeordneten über diese Risikoanalyse in-
formiert?

21. Auf welche Weise werden die Überlegungen der Bundesregierung zum Um-
gang mit „Fake News“ weiterverfolgt (deutschlandfunk.de vom 9. Januar
2017, „In absehbarer Zeit werden Fake News die Wahl nicht entscheiden“?

22. Auf welche Weise werden die Überlegungen der Bundesregierung weiter-
verfolgt, die deutsche Spionageabwehr, wie vom Verfassungsschutzpräsi-
denten gefordert, mit „Gegenangriffen auf Cyberattacken“ reagieren zu las-
sen (tagesschau.de vom 10. Januar 2017, „Maaßen bläst zur Gegenattacke“)?
a) Welche Behörden sollten aus Sicht der Bundesregierung eine solche Mög-

lichkeit erhalten?
b) Nach welcher Maßgabe müsste ein Urheber von Cyberangriffen als Ad-

ressat eines staatlichen Cyberangriffs zuvor zweifelsfrei festgestellt wer-
den?

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23. Wann soll die konkrete Einrichtung der „EU Hybrid Fusion Cell“ im geheim-

dienstlichen EU-Lagezentrum „EU Intelligence Analysis Centre“ des Euro-
päischen Auswärtigen Dienstes erfolgen?
a) Welche Details zur personellen Aufstellung sind der Bundesregierung

mittlerweile bekannt?
b) Wo soll die deutsche nationale Kontaktstelle für die „Hybrid Fusion Cell“

angesiedelt werden?
c) Inwiefern ist die Abstimmung der „Hybrid Fusion Cell“ mit einer NATO-

Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ zu gemeinsamen Übungen „auf
politischer und technischer Ebene“ mittlerweile fortgeschritten, und wel-
che Planungen sind der Bundesregierung dazu bekannt?

Berlin, den 17. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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