BT-Drucksache 18/1095

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/1081 - Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Europäischen Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) auf Grundlage der Beschlüsse 2014/73/GASP sowie 2014/183/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. Februar 2014 und vom 1. April 2014 in Verbindung mit den Resolutionen 2127 (2013) und 2134 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 5. Dezember 2013 und vom 28. Januar 2014

Vom 8. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1095
18. Wahlperiode 08.04.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/1081 –

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der
Europäischen Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik
(EUFOR RCA) auf Grundlage der Beschlüsse 2014/73/GASP sowie
2014/183/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. Februar 2014
und vom 1. April 2014 in Verbindung mit den Resolutionen 2127 (2013) und
2134 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 5. Dezember
2013 und vom 28. Januar 2014

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 8. April 2014 die Entsendung bewaffneter deutscher
Streitkräfte zur Beteiligung an der europäischen Überbrückungsmission in der
Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) mit bis zu 80 Soldatinnen und
Soldaten längstens bis zum 28. Februar 2015 beschlossen.
Mit dem vorliegendem Antrag wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages
hierzu erbeten.

Seit dem Putsch im März 2013 haben sich die Sicherheits- und die humanitäre
Lage in der Zentralafrikanischen Republik drastisch verschlechtert. Die Über-
gangsregierung war nicht in der Lage, die Unruhen zu beenden. Der Friedens-
und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union beschloss vor dem Hintergrund der
fortschreitenden Lageverschlechterung am 19. Juli 2013 die Aufstellung der In-
ternationalen Unterstützungsmission für Zentralafrika („International Support
Mission to Central Africa“, MISCA). Den Nukleus dieser Mission bildete die
bereits bestehende Friedensmission der Wirtschaftsgemeinschaft zentralafrikani-
scher Staaten MICOPAX. Diese wurde am 19. Dezember 2013 an MISCA über-
tragen. Wegen des mangelnden Kräfteaufwuchses von MISCA und der unzurei-
chenden materiellen Ausstattung der Mission beschloss Frankreich im November
2013, die in der Zentralafrikanischen Republik stationierten französischen Trup-
pen zu verstärken und MISCA aktiv zu unterstützen. Am 5. Dezember 2013 stat-
tete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 2127 (2013) so-
wohl MISCA als auch – zu deren Unterstützung – den Einsatz von französischen
Truppen (Operation SANGARIS) mit einem robusten Mandat unter Kapitel VII
der Charta der Vereinten Nationen aus. Ziel sind die Stabilisierung der Sicher-
heitslage, der Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Schaffung von Vorausset-

Drucksache 18/1095 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

zungen, die das Erbringen humanitärer Hilfsleistungen begünstigen. Nach einem
bereits Ende November 2013 gestellten französischen Unterstützungsersuchen
sagte Deutschland im Dezember 2013 Frankreich Unterstützung in Form strategi-
schen Lufttransports und strategischen luftgestützten Verwundetentransports in
Nachbarländer der Zentralafrikanischen Republik zu. Zu einem Abruf dieser
Fähigkeiten kam es bislang nicht. SANGARIS und MISCA gelang es, die Lage
in der Hauptstadt Bangui zumindest ansatzweise zu stabilisieren. In den Außen-
bezirken der Stadt und vor allem in der Fläche des Landes ist die Sicherheitslage
jedoch weiterhin sehr angespannt und undurchsichtig. Wenngleich die innenpoli-
tische Lage in der Zentralafrikanischen Republik sich derzeit zu stabilisieren
scheint (Wahl einer neuen Übergangspräsidentin und Bildung einer Übergangs-
regierung), ist die humanitäre Lage in der Zentralafrikanischen Republik drama-
tisch. Die prekäre Sicherheitslage beschränkt die Zugangsmöglichkeiten für hu-
manitäre Helfer. Mit Resolution 2134 (2014) autorisierte der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen am 28. Januar 2014 eine Ausweitung der Sanktionen und die
Errichtung einer robusten EU-Mission in der Zentralafrikanischen Republik
(EUFOR RCA) für die Dauer von sechs Monaten nach Erklärung ihrer vollen
Einsatzfähigkeit. Die Resolution ermächtigt unter Kapitel VII der Charta der
Vereinten Nationen die EU, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der
Anwendung von militärischer Gewalt zu ergreifen, um dazu beizutragen, die
Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik zu verbessern und die Be-
völkerung zu schützen. EUFOR RCA hat zum Ziel, im Einklang mit internationa-
len Organisationen und weiteren Akteuren die von bewaffneten Gruppen ausge-
hende Bedrohung für die Bevölkerung und die damit zusammenhängende Notla-
ge der Bevölkerung zu lindern sowie die Rückkehr der Zentralafrikanischen Re-
publik zur verfassungsmäßigen Ordnung zu unterstützen. EUFOR RCA soll als
Überbrückungsmission für sechs Monate die Voraussetzung zum weiteren Fähig-
keitsaufwuchs von MISCA schaffen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen kann,
und um so eine UN-Friedensmission zu ermöglichen. Deutschland wird sich an
EUFOR RCA mit der Bereitstellung strategischen Verwundetenlufttransports und
der Abstellung von Einzelpersonal sowohl in das strategische Hauptquartier La-
rissa als auch in das operative Hauptquartier Bangui beteiligen. Entscheidend für
die Lösung auch dieses Konflikts in der Zentralafrikanischen Republik bleibt
jedoch der politische Prozess zur Stabilisierung des Landes.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1095

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/1081 anzunehmen.

Berlin, den 8. April 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Hans-Peter Uhl

Amtierender Vorsitzender

Roderich Kiesewetter

Berichterstatter

Niels Annen

Berichterstatter

Stefan Liebich

Berichterstatter

Omid Nouripour

Berichterstatter

Drucksache 18/1095 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Stefan Liebich
und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/1081 in seiner 28. Sitzung am 8. April 2014
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96
GO-BT dem Haushaltsauschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 8. April 2014 die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteili-
gung an der europäischen Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) mit
bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 28. Februar 2015 beschlossen.
Mit dem vorliegendem Antrag wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten.

Seit dem Putsch im März 2013 haben sich die Sicherheits- und die humanitäre Lage in der Zentralafrikani-
schen Republik drastisch verschlechtert. Die Übergangsregierung war nicht in der Lage, die Unruhen zu
beenden. Der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union beschloss vor dem Hintergrund der
fortschreitenden Lageverschlechterung am 19. Juli 2013 die Aufstellung der Internationalen Unterstüt-
zungsmission für Zentralafrika („International Support Mission to Central Africa“, MISCA). Den Nukleus
dieser Mission bildete die bereits bestehende Friedensmission der Wirtschaftsgemeinschaft zentralafrikani-
scher Staaten MICOPAX. Diese wurde am 19. Dezember 2013 an MISCA übertragen. Wegen des man-
gelnden Kräfteaufwuchses von MISCA und der unzureichenden materiellen Ausstattung der Mission be-
schloss Frankreich im November 2013, die in der Zentralafrikanischen Republik stationierten französischen
Truppen zu verstärken und MISCA aktiv zu unterstützen. Am 5. Dezember 2013 stattete der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen mit Resolution 2127 (2013) sowohl MISCA als auch – zu deren Unterstützung –
den Einsatz von französischen Truppen (Operation SANGARIS) mit einem robusten Mandat unter Kapitel
VII der Charta der Vereinten Nationen aus. Ziel sind die Stabilisierung der Sicherheitslage, der Schutz der
Zivilbevölkerung sowie die Schaffung von Voraussetzungen, die das Erbringen humanitärer Hilfsleistungen
begünstigen. Nach einem bereits Ende November 2013 gestellten französischen Unterstützungsersuchen
sagte Deutschland im Dezember 2013 Frankreich Unterstützung in Form strategischen Lufttransports und
strategischen luftgestützten Verwundetentransports in Nachbarländer der Zentralafrikanischen Republik zu.
Zu einem Abruf dieser Fähigkeiten kam es bislang nicht. SANGARIS und MISCA gelang es, die Lage in
der Hauptstadt Bangui zumindest ansatzweise zu stabilisieren. In den Außenbezirken der Stadt und vor
allem in der Fläche des Landes ist die Sicherheitslage jedoch weiterhin sehr angespannt und undurchsichtig.
Wenngleich die innenpolitische Lage in der Zentralafrikanischen Republik sich derzeit zu stabilisieren
scheint (Wahl einer neuen Übergangspräsidentin und Bildung einer Übergangsregierung), ist die humanitä-
re Lage in der Zentralafrikanischen Republik dramatisch. Die prekäre Sicherheitslage beschränkt die Zu-
gangsmöglichkeiten für humanitäre Helfer. Mit Resolution 2134 (2014) autorisierte der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen am 28. Januar 2014 eine Ausweitung der Sanktionen und die Errichtung einer robusten
EU-Mission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) für die Dauer von sechs Monaten nach
Erklärung ihrer vollen Einsatzfähigkeit. Die Resolution ermächtigt unter Kapitel VII der Charta der Verein-
ten Nationen die EU, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung von militärischer Ge-
walt zu ergreifen, um dazu beizutragen, die Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik zu verbes-
sern und die Bevölkerung zu schützen. EUFOR RCA hat zum Ziel, im Einklang mit internationalen Organi-
sationen und weiteren Akteuren die von bewaffneten Gruppen ausgehende Bedrohung für die Bevölkerung
und die damit zusammenhängende Notlage der Bevölkerung zu lindern sowie die Rückkehr der Zentralafri-
kanischen Republik zur verfassungsmäßigen Ordnung zu unterstützen. EUFOR RCA soll als Überbrü-
ckungsmission für sechs Monate die Voraussetzung zum weiteren Fähigkeitsaufwuchs von MISCA schaf-
fen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen kann und um so eine UN-Friedensmission zu ermöglichen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1095

Deutschland wird sich an EUFOR RCA mit der Bereitstellung strategischen Verwundetenlufttransports und
der Abstellung von Einzelpersonal sowohl in das strategische Hauptquartier Larissa als auch in das operati-
ve Hauptquartier Bangui beteiligen. Entscheidend für die Lösung auch dieses Konflikts in der Zentralafri-
kanischen Republik bleibt jedoch der politische Prozess zur Stabilisierung des Landes.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/1081 in seiner
14. Sitzung am 8. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1081 in seiner 11. Sitzung am
8. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/1081 in
seiner 10. Sitzung am 8. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/1081 in seiner 10. Sitzung am 8. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1081 in seiner 14. Sitzung am 8. April 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 8. April 2014

Roderich Kiesewetter Niels Annen Stefan Liebich
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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