BT-Drucksache 18/10947

Europäische Migrationskontrolle in Libyen durch gemeinsame Grenzüberwachung

Vom 18. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10947
18. Wahlperiode 18.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte,
Katrin Kunert, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der
Fraktion DIE LINKE.

Europäische Migrationskontrolle in Libyen durch gemeinsame Grenzüberwachung

Die italienische Verteidigungsministerin Roberta Pinotti fordert die Europäische
Union auf, den „Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler“ auf libysche Ge-
wässer auszuweiten (Agenzia Nova vom 10. Januar 2017, „Italia-Libia: stampa
britannica, Roma fornirà droni per frenare il flusso di migranti”). Die EU-Mili-
tärmission EUNAVFOR MED müsse deshalb im Einvernehmen mit der liby-
schen Regierung in die sogenannte Phase 2b eintreten und in libyschen Hoheits-
gewässern patrouillieren, um Abfahrten von Migranten in Richtung Italien zu ver-
hindern. Derzeit wird Libyen im Rahmen von EUNAVFOR MED durch die Aus-
bildung von 78 Angehörigen der Küstenwache und Marine auf Kriegsschiffen der
EU-Mitgliedstaaten unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/10592). In einem
nächsten Schritt ist die Ausbildung in Militäreinrichtungen in Malta, Griechen-
land und Italien anvisiert. Zu diesem „Ausbildungspaket 2“ hat bereits eine erste
Koordinierungskonferenz in Brüssel stattgefunden. Zu einem weiteren „Ausbil-
dungspaket 3“ liegen noch keine konkreten Ausplanungen vor. EUNA-
VFOR MED wird mittlerweile von der NATO in den Bereichen Informationsaus-
tausch und Logistik unterstützt.
Nach einem Besuch des italienischen Innenministers Marco Minniti in Libyen
wollen die beiden Regierungen an eine Vereinbarung von 2008 anknüpfen, die
der damalige Ministerpräsident Silvio Berlusconi mit „Wir werden mehr Gas und
Benzin aus Libyen bekommen und weniger illegale Einwanderung“ beschrieb
(Telepolis vom 15. Juni 2009, „Mehr Benzin, weniger illegale Einwanderung“).
Als erste westliche Regierung wird Italien seine Botschaft in Libyen wieder er-
öffnen (TIMESOFMALTA.COM vom 10. Januar 2017, „Italy reopening em-
bassy in Libya two years after closure“). Der amtierende Außenminister Angelino
Alfano kommentiert den Schritt mit dem Satz „Jetzt mehr Kontrolle der Abfahr-
ten von Migranten“. Zur Kontrolle unerwünschter Migration will Italien die liby-
sche Einheitsregierung mit Drohnen und Radareinrichtungen sowie der Bereit-
stellung von Ausrüstung und Ausbildung unterstützen (The Times vom 10. Januar
2017, „Rome offers drones to halt Med migrants“). Auf See abgefangene Ge-
flüchtete sollen nach Libyen zurückgeschoben werden, Italien kündigt die dafür
notwendige Finanzierung von Unterkünften an. Gemeinsame Maßnahmen sollen
außerdem entlang der Landgrenze in der Sahara erfolgen.
Schon nach dem vom Westen betriebenen Sturz von Muammar al-Gaddafi wollte
die Europäische Union in Libyen Fuß fassen. In einer Unterstützungsmission
„EUBAM Libyen“ sollten staatliche bewaffnete Verbände zur Überwachung der

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Land- und Seegrenzen ausgebildet werden. Neben der Abschottung von Migra-
tion ging es bei der Unterstützungsmission EUBAM auch um Öl. Die damals ge-
plante neue Gendarmerie war laut einem EU-Planungspapier für die Bewachung
sogenannter kritischer Infrastrukturen vorgesehen (Bundestagsdrucksache
18/9262). Hierzu gehören auch Ölanlagen von italienischen und deutschen Kon-
zernen. Mit dem neuen Aufflammen des Bürgerkrieges vor zwei Jahren hat die
EU die Mission EUBAM Libyen zunächst auf Eis gelegt. Derzeit ist EUBAM
Libyen mit einer „Lagefeststellung“ im Bereich der Grenzüberwachung beauf-
tragt, danach könnten weitere Maßnahmen folgen (Bundestagsdrucksache
18/10592). Zusammen mit der libyschen Einheitsregierung werden Planungen zu
Grenzsicherungsmaßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen-
getragen. Mittlerweile hat Italien bei Misrata ein Militärkrankenhaus eingerichtet.
Neben medizinischem Personal sind dort 100 Fallschirmjäger stationiert.
Die militärische und polizeiliche Unterstützung der Einheitsregierung sorgt je-
doch für Konflikte. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden weite Teile
die See-, Luft- und Landgrenzen in Libyen von der „teilweise parallel agierenden
Regierung in Tobruk“ durch ein Milizenbündnis der ihr zuzurechnenden, soge-
nannten Libyschen Nationalarmee kontrolliert (Bundestagsdrucksache 18/9262).
Das Bündnis unter Führung des Generals Khalifa Haftar verfügt über Panzer und
Kampfflugzeuge russischer Bauart. Das in Tobruk residierende „House of Re-
presentatives“ hat den mit Italien geschlossenen Deal kritisiert und die Regierung
in Rom zum Rückzug aufgefordert (https://twitter.com/LibyasChannel/status/
818814391688843264). Chalifa Mohamed al-Ghweil, Ministerpräsident des in-
ternational nicht anerkannten libyschen Neuen Allgemeinen Nationalkongresses,
erhebt die gleiche Forderung (libyaobserver.ly vom 9. Januar 2017, „Salvation
government calls Italy to withdraw forces from Libya“). Die Regierung Russlands
setzt sich nun für die Aufhebung des Waffenembargos gegen Libyen ein, um
Haftar mit militärischem Gerät versorgen zu können (AFP vom 3. Januar 2017,
„Libya strongman says Russia ‚to fight arms embargo‘“). Russland könnte im
Gegenzug eine Militärbasis im Osten Libyens errichten (middleeastmonitor.com
vom 6. Dezember 2016, „Russia to supply Libya’s Haftar with arms in exchange
for military base“). AFP zitiert Haftar mit den Worten, er freue sich über eine
Kooperation auch mit Großbritannien, Frankreich oder Deutschland.
Aus Sicht der Fragesteller braucht es keine weiteren militärischen Abenteuer,
sondern sichere Überfahrten für Geflüchtete und eine Entwicklungsperspektive
für Libyen und die Region. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre auf Einmischung
und Kontrolle ausgerichtete Nordafrika-Politik deshalb grundlegend überdenken.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die EU-Militärmission

EUNAVFOR MED in die sogenannte Phase 2b eintreten zu lassen und in
libyschen Hoheitsgewässern zu patrouillieren?
a) Welche Gespräche oder Verhandlungen werden hierzu auf Ebene der Eu-

ropäischen Union oder der Vereinten Nationen geführt?
b) Inwiefern ist bekannt, ob der kommandierende Admiral von EUNAVFOR

MED mittlerweile die militärische Bereitschaft zum Eintritt in die Phase
2b erklärt hat?

2. Was ist der Bundesregierung über Planungen zum „Ausbildungspaket 2“ in
EUNAVFOR MED bekannt, in dem libysche Angehörige von Marine und
Küstenwache in Militäreinrichtungen in Malta, Griechenland und Italien aus-
gebildet werden könnten und wozu bereits eine Koordinierungskonferenz ge-
tagt hat?

3. Wie viele Schiffe wurden von EUNAVFOR MED bereits angehalten und/
oder betreten, und welche Flaggen trugen diese?

https://twitter.com/LibyasChannel/status/818814391688843264
https://twitter.com/LibyasChannel/status/818814391688843264
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10947
4. Welche Aufgaben übernehmen die U-Boote, mit denen Italien, Griechenland
und Spanien die Mission EUNAVFOR MED als nationale Beistellung zur
„Schleuserbekämpfung“ unterstützen (Bundestagsdrucksache 18/10592)?

5. Inwiefern kamen die 30 Kampfschwimmer der Bundeswehr mittlerweile vor
der libyschen Küste zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 18/10592)?

6. Durch welche Kapazitäten der NATO wird EUNAVFOR MED in den Be-
reichen Informationsaustausch und Logistik unterstützt?

7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und zu wel-
chem Zweck EUNAVFOR MED mit dem geheimdienstlichen militärischen
EU-Lagezentrum EUMS INT zusammenarbeitet?

8. Inwiefern haben die Europäische Union oder die libysche Regierung mittler-
weile eine Unterstützung der NATO zum Fähigkeitsaufbau im Rahmen von
EUNAVFOR MED angefragt (Bundestagsdrucksache 18/10592)?

9. Wann sollen die Beratungen in den politischen Gremien der NATO über die
zukünftige Ausgestaltung oder das Ende der NATO-Mission in der Ägäis
abgeschlossen sein (Antwort auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten
Andrej Hunko vom 3. Januar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/10827; so-
fern ein Ende nicht anvisiert ist, bitte skizieren, wann mit Ergebnissen zu
rechnen ist)?

10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die derzeit in
EUNAVFOR MED ausgebildeten Einheiten der von den Vereinten Nationen
anerkannten libyschen Einheitsregierung loyal gegenüberstehen, und wie
wurde dies geprüft?

11. Was haben die Kontakte der Bundesregierung mit der libyschen Regierung
und mit der EU-Operation EUNAVFOR MED zur Aufklärung von Übergrif-
fen der libyschen Küstenwache auf Rettungsmissionen ergeben (Bundestags-
drucksache 18/10617)?
a) Wo wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorfall vom

21. Oktober 2016 weiter verfolgt, bei dem eine Rettungsaktion der deut-
schen Nichtregierungsorganisation Sea-Watch e. V. behindert wurde und
in dessen Folge bis zu 30 Geflüchtete ertranken (siehe den Einsatzbericht:
http://gleft.deaut), wozu die Bundesregierung mittlerweile die von Sea-
Watch veröffentlichten Positionsangaben bestätigt hat?

b) Inwiefern entzieht sich weiterhin der Kenntnis der Bundesregierung, von
welcher libyschen Miliz das Schnellboot des bayerischen Vereins Sea-
Eye beschlagnahmt und einbehalten wird (Bundestagsdrucksache
18/10617)?

c) Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, inwiefern die
libysche Marine den Überfall auf das Schiff „Bourbon Argos“ tatsächlich
mit einer internen Untersuchung aufklärt oder ob dies wieder aufgegeben
wurde?

12. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen von EU-Mitgliedstaaten be-
kannt, ihre Botschaften in Libyen wieder zu eröffnen, und welche eigenen
Pläne verfolgt sie hierzu?

13. Was ist der Bundesregierung über Pläne von Italien und Libyen bekannt, an
eine Vereinbarung von 2008 anzuknüpfen und damit die illegale Einwande-
rung zu bekämpfen sowie Investitionen im Energiesektor zu erleichtern?

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14. Was ist der Bundesregierung zu Einzelheiten von Plänen der italienischen

Regierung bekannt, die libysche Einheitsregierung mit Drohnen und Radar-
einrichtungen sowie der Bereitstellung von Ausrüstung und Ausbildung zu
unterstützen?
a) Inwiefern sollen die italienischen Maßnahmen mit Vorhaben oder Missi-

onen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union verzahnt wer-
den?

b) Inwiefern trifft es zu, dass auf See abgefangene Geflüchtete nach Libyen
zurückgeschoben werden sollen und Italien die dafür notwendige Finan-
zierung von Unterkünften übernehmen will?

c) Welche von Italien unterstützten Maßnahmen sollen entlang der Land-
grenze in der Sahara erfolgen?

d) Wo wurden die Vorschläge bereits auf EU-Ebene vorgestellt oder bera-
ten?

15. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der ägyptischen Regierung
bekannt, die Landgrenzen zu Libyen und dem Sudan sowie die Seegrenzen
im Mittelmeer verstärkt zu sichern?

16. Auf welche Weise wollen die Regierungen Deutschlands und Ägyptens beim
„Kampf gegen den internationalen Terrorismus und in der Flüchtlingspolitik
enger zusammenarbeiten“ und die bereits vorhandene Sicherheitskoopera-
tion vertiefen (dpa vom 13. Januar 2017, „Berlin und Kairo wollen beim
Anti-Terror-Kampf zusammenrücken“)?

17. Inwiefern sind die von der Bundesregierung im Rahmen einer „Ertüchti-
gungsinitiative“ an das tunesische Verteidigungsministerium verschenkten
mobilen und ortsfesten Anlagen für die elektronische Grenzüberwachung an
der tunesisch-libyschen Grenze wie vorgesehen ausgeliefert worden (Bun-
destagsdrucksache 18/10592)?
a) Welche Fortsetzung des „Ertüchtigungsprojektes“ in Tunesien ist für das

Jahr 2017 vorgesehen?
b) Mit welchem Ergebnis wurde das „Ertüchtigungsprojekt“ mit dem Ziel

einer einheitlichen Konzeption für die gesamte tunesisch-libysche Grenze
in Kooperation mit den USA abgestimmt?

c) Von wem wird das durch die USA beauftragte Projektbüro in Tunesien
betrieben?

d) Welche Unterstützungsmaßnahmen der USA setzt das Projektbüro um?
18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und zu wel-

chem Zweck EUNAVFOR MED mit dem US-AFRICOM zusammenarbei-
tet?

19. Inwiefern werden die Bilddaten der von den USA von Sigonella/Sizilien vor-
genommenen Aufklärungsflüge mit Drohnen im Mittelmeer auch von
EUNAVFOR MED oder der NATO genutzt (Bundestagsdrucksache
18/10592)?

20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Stärke die neue
libysche Präsidialgarde auch Armee- und Polizeiverbände umfassen soll
(Bundestagsdrucksache 18/9262)?

21. Was ist der Bundesregierung über derzeit geplante Maßnahmen der Unter-
stützungsmission der Vereinten Nationen (United Nations Support Mission
in Libya, UNSMIL) bekannt?

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22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Angehörige der

libyschen Küstenwache oder Marine Zugang zu Aufklärungsprodukten
der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX oder anderer Stellen erhalten,
etwa über den Anschluss an das Kommunikationssystem Smart Borders
oder das Europäische Grenzkontrollsystem EUROSUR, und um welche
Informationen handelt es sich dabei?

23. Wann soll die „Lagefeststellung“ im Bereich der Grenzüberwachung durch
die EU-Mission EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung be-
endet sein, und welche Schritte folgen darauf (Bundestagsdrucksache
18/10592)?

24. Auf welche Weise arbeitet EUBAM Libyen mit dem libyschen „National
Team for Security and Border Management“ zusammen?

25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und zu wel-
chem Zweck EUNAVFOR MED mit der Polizeiorganisation INTERPOL
oder dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbe-
kämpfung (UNODC) zusammenarbeitet?
a) Welche Informationen aus welchen Datenbanken werden von dort über-

mittelt?
b) Sofern auch Verbindungsbeamte bei INTERPOL oder dem UNODC sta-

tioniert werden, welches INTERPOL-Zentralbüro in welchem EU-Mit-
gliedstaat ist hierfür verantwortlich?

26. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU-Grenzagen-
tur FRONTEX wie geplant Verhandlungen zu einem Arbeitsabkommen mit
Libyen aufgenommen hat (Bundestagsdrucksache 18/9262)?

27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welchen der drei konkurrie-
renden Regierungen in Libyen sich die Milizen „Special Deterrent Force“
und „National Mobile Force“ gegenüber loyal erklären („Special Deterrent
Force transfers migrants to Tripoli shelter centers“, The Libyan Observer
vom 15. Januar 2017)?

28. Welche Konflikte erwartet die Bundesregierung nach dem libysch-italieni-
schen Vertrag mit der Einheitsregierung hinsichtlich der „teilweise parallel
agierenden Regierung in Tobruk“ und dem international nicht anerkannten
libyschen Neuen Allgemeinen Nationalkongress, die sich beide gegen die
Anwesenheit italienischer Truppen auf dem Hoheitsgebiet Libyens ausspra-
chen?

29. Inwiefern haben Angehörige der Bundesregierung selbst Kontakt mit der Re-
gierung in Tobruk oder dem dort amtierenden General Khalifa Haftar aufge-
nommen?

30. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung von Plänen zur Aufhebung
des VN-Waffenembargos gegen Libyen bekannt?

31. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Regierung in Russland bekannt,
eine Militärbasis im Osten Libyens zu errichten?

32. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die Ölförderung und
-verschiffung in Libyen nach der Übernahme von Ölanlagen durch Milizen
von Khalifa Haftar im Herbst 2016 entwickelte (oilprice.com vom 5. Dezem-
ber 2016, „Haftar’s Forces Take Control Of Ras Lanuf, Es Sider Oil Ports In
Libya“; sofern bekannt, bitte die Fördermengen angeben)?

Berlin, den 17. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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