BT-Drucksache 18/10930

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2016

Vom 17. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10930
18. Wahlperiode 17.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte,
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2016

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asyl-
statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten aus-
gewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Be-
achtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltli-
chen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten
lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundes-
tagsdrucksache 18/7625). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein
formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2015 bei 60,6 Pro-
zent – und das, obwohl z. B. Flüchtlinge aus den Westbalkanländern zu beinahe
100 Prozent abgelehnt werden. Hinzu kommen noch Anerkennungen, die nach
Überprüfung ablehnender Behördenentscheidungen von den Gerichten ausge-
sprochen werden.
Bei 10 Prozent aller Asylsuchenden, in knapp 45 000 Fällen, stellte das BAMF
im Jahr 2015 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Eu-
ropäischen Union (EU). In 5 436 Fällen wurde die Zuständigkeit Griechenlands
vermutet. Wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und Aufnahmesys-
tem gibt es jedoch seit dem Jahr 2011 einen Überstellungsstopp. Übernahmeer-
suchen wurden im Jahr 2015 vor allem an Ungarn gerichtet (32,5 Prozent), da-
nach folgten Italien, Bulgarien und Polen. Syrische Flüchtlinge stellen dabei mit
21,4 Prozent die größte Betroffenengruppe dar, gefolgt von afghanischen und ira-
kischen Asylsuchenden. Den insgesamt 44 892 Dublin-Ersuchen im Jahr 2015
standen nur 3 597 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal
8 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rück-
übernahme (29 699) betrug die so genannte Überstellungsquote 12,1 Prozent (in
Bezug auf Ungarn: 2 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Über-
stellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaa-
ten oder aufgrund individueller Umstände (47,3 Prozent der Rechtsschutzanträge
gegen eine Überstellung nach Ungarn waren 2015 erfolgreich, in Bezug auf Ita-
lien lag die Quote bei 26 Prozent). Manche Schutzsuchende tauchen in ihrer Not
eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem
sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ab-
lehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstel-
lungsquote erklärt sich aber auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie
etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen
anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Innerhalb des BAMF wird für Dublin-
Verfahren Personal gebunden, das weitaus sinnvoller in der regulären Asylprü-
fung eingesetzt werden könnte. Eine reale Verteilungswirkung ist mit dem Dub-
lin-System für Deutschland nicht verbunden: Obwohl die immer komplexeren

Drucksache 18/10930 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, redu-
zierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland durch Dublin-Überstellun-
gen im Jahr 2015 im Saldo (Gegenüberstellung der überstellten bzw. aufgenom-
menen Schutzsuchenden) um gerade einmal 565 Personen – 0,1 Prozent der ins-
gesamt 442 000 registrierten Asylanträge.
Arbeitskapazitäten im BAMF könnten auch durch den Verzicht auf automatische,
anlasslose Widerrufsverfahren drei Jahre nach der Anerkennung freigesetzt wer-
den. Im Jahr 2015 kam es bei knapp 10 000 Widerrufsprüfungen in nur 3 Prozent
aller Fälle zu einer Aberkennung des Schutzstatus. Für die Betroffenen –häufig
traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren und die damit verbundene Un-
sicherheit sehr belastend.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2015 nach offi-
ziellen Angaben im Durchschnitt 5,2 Monate. Bei Herkunftsländern mit sehr ge-
ringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleuni-
gungsmaßnahmen kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen
Ländern mit guten Anerkennungschancen. So mussten Asylsuchende aus Afgha-
nistan, Eritrea, Iran und Somalia, trotz einer bereinigten Schutzquote von jeweils
über 75 Prozent, 13 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten. Die
realen Asylverfahrensdauern liegen noch einmal deutlich über diesen Werten,
denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur formellen Asylantragstellung wird
bei den Angaben der Bundesregierung über die Verfahrensdauern nicht berück-
sichtigt. Erst nach mehrfachem Nachfragen machte die Bundesregierung Anga-
ben zur Zeitdauer zwischen erster Einreise (nach Angaben der Betroffenen) und
formeller Asylantragstellung, bei Entscheidungen im dritten Quartal 2016 betrug
diese zusätzliche Wartezeit durchschnittlich acht Monate (Bundestagsdrucksache
18/10575, Frage 4k).
Vom Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2015 627 Asylsuchende betroffen,
unter ihnen 143 syrische Flüchtlinge. Im Ergebnis wurde 74 dieser Asylsuchen-
den nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im
Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abge-
schoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
31,1 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2015 waren Kinder.
3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die berei-
nigte Gesamtschutzquote zwischen 91,7 und 95,6 Prozent lag.
Um der Bundesregierung eine schnellere Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
zu ermöglichen, beschränken sich die nachfolgenden Fragen weitgehend auf die
regelmäßig abgefragten Sachverhalte.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10930

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a
des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –,
subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungs-
praxis des BAMF im vierten Quartal 2016, bzw. im Jahr 2016 insgesamt,
und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Jahres (bitte in abso-
luten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Her-
kunftsländern gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relati-
ven Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG,
nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw.
nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in
einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylbe-
rechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, natio-
nale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich dar-
stellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien,
Marokko, Tunesien und Türkei machen)?

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tat-
sächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte,
wie in Frage 1a erbeten, differenzieren)?

2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1
AufenthG/GFK im vierten Quartal 2016 bzw. im Jahr 2016 insgesamt beruh-
ten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung
(bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Ge-
samtjahr 2016 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den ver-
schiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren
mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen an-
geben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4. Wie lang war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis
zu einer behördlichen Entscheidung im vierten Quartal 2016 bzw. im Ge-
samtjahr 2016, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu
einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens,
soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit
bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils auch
nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und Folgeanträgen
differenzieren)?
a) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbei-

tungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren
(bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbei-
tungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in
denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte
auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbei-
tungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn nur Verfahren
berücksichtigt werden, in denen es eine inhaltliche Asylanhörung gab
(bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Drucksache 18/10930 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbei-
tungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Asylverfahren
getrennt danach betrachtet werden, ob sie in so genannten Ankunftszen-
tren, in Entscheidungszentren, in den Außenstellen oder der Zentrale ent-
schieden wurden (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

e) Wie viele Personen wurden in den genannten Zeiträumen im EASY-Sys-
tem (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die
Bundesländer) als Asylsuchende registriert, und wie viele formelle Asyl-
anträge waren es im Vergleich hierzu (bitte beide Angaben auch nach
Bundesländern, Monaten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in
jedem Fall den sechs Westbalkanländern, Algerien, Marokko, Tunesien
und Türkei – differenzieren)?

f) Wie viele der aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten sind im Kern-
datensystem des Ausländerzentralregisters (AZR) gespeichert (bitte dar-
legen, wie viele Personen mit welchem Status gespeichert sind, bitte auch
nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern diffe-
renzieren), und zu wie vielen Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlin-
gen sind Informationen zu Integrations- und Arbeitsmarktdaten gespei-
chert?

g) Inwieweit ist ein mehrfacher Sozialleistungsbezug durch Asylsuchende
(noch) möglich, nachdem alle Schutzsuchenden in Deutschland (nach-)er-
fasst wurden, wie viele Mehrfachmeldungen Asylsuchender unter unter-
schiedlichen Namen hat es in den Jahren 2015 und 2016 gegeben, und
was waren die (möglichen) Gründe hierfür, inwieweit ist eine Mehrfach-
meldung als Asylsuchender notwendigerweise mit einem mehrfachen
Geldleistungsbezug verbunden, auch vor dem Hintergrund zum Teil vor-
rangig zu gewährender Sachleistungen, und über welche Erkenntnisse,
etwa auch durch die Bundesländer, über einen Sozialleistungsbetrug
durch Asylsuchende durch mehrfache Inanspruchnahme von Geldleistun-
gen verfügt die Bundesregierung (bitte so ausführlich wie möglich darle-
gen)?

h) Wie lang war im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 durch-
schnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, und wie lang
die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen Ent-
scheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

i) Wie hoch waren im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 der
Anteil rein schriftlicher Anerkennungsverfahren an allen Verfahren und
ihre absolute Zahl (insgesamt, aber auch in Bezug auf die Herkunftsländer
Syrien, Irak und Eritrea), und wie lange dauerten diese Verfahren durch-
schnittlich (bitte nach Herkunftsländern auflisten)?

j) Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs,
zwölf, 15, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn
am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), und wie ist der
aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren (seit min-
destens dem vorletzten Kalenderjahr anhängige Verfahren) im BAMF?

k) Wie lang war die durchschnittliche Dauer vom Datum der Einreise (wie
im System MARiS des BAMF nach Selbstauskunft der Asylsuchenden
gespeichert) bis zur formellen Asylantragstellung für die Monate Okto-
ber, November und Dezember 2016 sowie für das Gesamtjahr 2016 (bitte
jeweils auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10930
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im vierten
Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen
und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote
der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur
Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben;
bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren),
und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchen-
den gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten
Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffe-

nen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland,
Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn sowie zu syrischen Asylsuchenden
nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es
in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch
nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den be-
nannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent-
zahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in
jedem Fall auch Syrien – und Mitgliedstaaten der Europäischen Union –
in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta –
differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung
des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens über-
stellt?

d) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Be-
gründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abge-
lehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asyl-
verfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten
und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als un-
zulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus ge-
währt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere
Angaben zu den wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union und den dort gewährten Schutzstatus und die Staatsangehö-
rigkeit der Betroffenen machen)?

e) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchen-
den festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verord-
nung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenziert angeben), wie viele Übernahmeersuchen der griechi-
schen Behörden an Deutschland gab es, wie vielen Ersuchen wurde statt-
gegeben, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutsch-
land fanden in diesen Zeiträumen statt (bitte auch nach den fünf wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren und angeben, in wie vielen Fällen es
sich um eine Familienzusammenführung handelte)?

f) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen
(bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den ge-
nannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern
differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

Drucksache 18/10930 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
g) Wie ist die Entwicklung in Bezug auf die Zahl und den Anteil von Dublin-
Verfahren und -Entscheidungen bei syrischen Asylsuchenden im vierten
Quartal 2016 (bitte nach Monaten differenzieren und wie in der Antwort
zu Frage 5h auf Bundestagsdrucksache 18/7625 darstellen)?

6. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr
2016 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts
wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden ge-
stellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw.
für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und
18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte
jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl
der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und
sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jewei-
ligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im vier-
ten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 einen Asylerstantrag gestellt
(bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern),
und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen
im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenem Schutzstatus und wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im vierten Quartal 2016 bzw.
im Gesamtjahr 2016 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegrif-
fen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie
viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach
den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr
2016 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert
nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Re-
lation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal 2016
bzw. im Gesamtjahr 2016 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Er-
gebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Min-
derjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Be-
reich Asyl für das bisherige Jahr 2016 (bitte in der Differenzierung wie in
der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/6860 darstellen), wie
viele Klagen und wie viele Berufungen (oder Berufungszulassungsbe-
schwerden usw.) sind derzeit anhängig in Verfahren, in denen subsidiär
Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach Bun-
desländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie
viele dieser Verfahren hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016 ver-
loren, und wie viele Entscheidungen gab es (bitte jeweils auch nach Bundes-
ländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

12. Wie viele Asylanhörungen und wie viele rein schriftliche Anhörungen gab
es im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 (bitte auch nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13. Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der
Türkei im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10930

14. Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Angaben des EASY-Sys-

tems im Jahr 2016 eingereist (bitte nach Monaten differenzieren), und wie
waren die Entscheidungen bei Asylsuchenden aus der Türkei in diesem Jahr
(bitte nach Monaten und gewährtem Schutzstatus, Ablehnung oder Einstel-
lung differenzieren und absolute und relative Zahlen angeben, zudem die
Werte für kurdische Volkszugshörige gesondert angeben)?

15. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsu-
chenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bos-
nien-Herzegowina in den Monaten Oktober, November und Dezember 2016
gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen
nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit
welchem Ergebnis beschieden?

16. Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung
und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbe-
sondere im Bereich der Asylprüfung, und wie ist die Personalbedarfsplanung
des BAMF für die Jahre 2017 und 2018 aufgrund welcher Annahmen?

17. Wie viele Asylverfahren wurden im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamt-
jahr 2016 eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen differenzie-
ren – etwa: Nichtbetreiben, Nichterreichbarkeit, Nichterscheinen bei einer
Anhörung – und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Bun-
desländern differenzieren)?

18. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen
Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und
Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte
auch nach Herkunftsländern differenzieren), wie hoch war der Anteil von
Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch ohne Identität
von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im vierten Quartal 2016
bzw. im Gesamtjahr 2016 (bitte jeweils absolute und relative Zahlen angeben
und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen), und wie viele Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter im BAMF gibt es derzeit, die nur anhören bzw. die
anhören und entscheiden?

19. Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im vierten Quar-
tal 2016 bzw. im Gesamtjahr 2016 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden
erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20. Wie lang war die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern
des Westbalkans kommen, im vierten Quartal 2016 bzw. im Gesamtjahr
2016, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamt-
schutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?

21. Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundi-
ger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, und wie lange dauern
diese jeweils bei Asylsuchenden aus den sechs Westbalkanländern, aus Sy-
rien und anderen wichtigen Herkunftsländern?

22. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener
Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Aus-
länderbehörden welcher Bundesländer im vierten Quartal 2016 bzw. im Ge-
samtjahr 2016 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Drucksache 18/10930 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

23. Welche Angaben für das vierte Quartal 2016 bzw. für das Gesamtjahr 2016

lassen sich machen zu überprüften (vor allem Ausweis-)Dokumenten und
zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Ver-
gleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und diffe-
renzieren nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern, wie in der Ant-
wort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/9415) ?

Berlin, den 16. Januar 2017
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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