BT-Drucksache 18/10914

Daten zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Vom 18. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10914
18. Wahlperiode 18.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg,
Dr. Franziska Brantner, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Ulle Schauws,
Doris Wagner, Özcan Mutlu, Kai Gehring, Elisabeth Scharfenberg,
Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Daten zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) ist regelmä-
ßig Inhalt öffentlicher und politischer Debatten. Da es der Bundesregierung bis-
lang nicht möglich war, den gesetzlich in § 42e des Achten Buches Sozialgesetz-
buch (SGB VIII) vorgesehenen jährlichen Bericht über die Situation der jungen
Menschen dem Deutschen Bundestag vorzulegen, möchte die fragestellende
Fraktion einige grundlegende Daten erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele UMF befanden sich zum Stichtag 30. Dezember 2016 in Deutsch-

land (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern in Verbindung mit der Art der
jugendhilferechtlichen Versorgung (Minderjährige und junge Volljährige im
Altverfahren nach § 89d SGB VIII, § 42 SGB VIII, § 42a SGB VIII, An-
schlusshilfe nach § 27 SGB VIII) und der absoluten und relativen Quotener-
füllung der einzelnen Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel)?

2. Wie viele UMF befanden sich zum Stichtag 2. Januar 2017 in Deutschland
(bitte aufschlüsseln nach Bundesländern in Verbindung mit der Art der ju-
gendhilferechtlichen Versorgung (Minderjährige und junge Volljährige im
Altverfahren nach § 89d SGB VIII, § 42 SGB VIII, § 42a SGB VIII, An-
schlusshilfe nach § 27 SGB VIII) und der absoluten und relativen Quotener-
füllung der einzelnen Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel)?

3. Wie viele UMF befanden sich zum Stichtag 15. Januar 2017 in Deutschland
(bitte aufschlüsseln nach Bundesländern in Verbindung mit der Art der ju-
gendhilferechtlichen Versorgung (Minderjährige und junge Volljährige im
Altverfahren nach § 89d SGB VIII, § 42 SGB VIII, § 42a SGB VIII, An-
schlusshilfe nach § 27 SGB VIII) und der absoluten und relativen Quotener-
füllung der einzelnen Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel)?

4. Wie viele UMF sind am 31. Dezember 2016 oder am 1. Januar 2017 volljäh-
rig geworden und werden seitdem nicht mehr durch die Jugendhilfe versorgt?

5. Wie viele UMF wurden im Jahr 2016 an den deutschen Grenzen zurückge-
wiesen, und mit welchen Begründungen fanden diese Zurückweisungen statt
(bitte aufschlüsseln nach den 15 Hauptherkunftsländern der unbegleiteten
Minderjährigen und der Gesamtzahl der Zurückweisungen an den jeweiligen
Landesgrenzen)?

Drucksache 18/10914 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Wie viele UMF haben im Jahr 2016 in Deutschland einen Asylerstantrag ge-
stellt (bitte nach den 20 Hauptherkunftsländern aufschlüsseln)?

7. Wie hoch ist die Schutzquote der Asylanträge von UMF im Jahr 2016 (bitte
die 20 Hauptherkunftsländer angeben und die Schutzquote nach Art des
Schutzes differenzieren)?

8. Wie hat sich die Schutzquote in Asylverfahren von afghanischen, syrischen
und eritreischen UMF im Jahr 2016 entwickelt (bitte differenzierte
Schutzquote der drei genannten Länder nach Monaten aufschlüsseln)?

9. Wie viele UMF wurden im Jahr 2016 im Asylverfahren negativ beschieden
(bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und nach Rechtsgrundlagen der
Ablehnung differenzieren)?

10. a) Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei UMF (bitte nach den
20 Hauptherkunftsländern differenzieren)?

b) Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei UMF, die ihren Asyl-
antrag nach dem 1. Juli 2016 bzw. dem 1. Oktober 2016 gestellt haben?

11. a) Wie viele Asylverfahren von UMF sind gegenwärtig anhängig (bitte nach
Außenstellen differenzieren und jeweils die 15 Hauptherkunftsländer be-
nennen)?

b) In wie vielen Fällen ist bei den anhängigen Fällen bereits eine Anhörung
erfolgt?

12. a) Wie viele Personen lebten zum Stichtag 31. Dezember 2016 mit einer Auf-
enthaltserlaubnis nach § 36 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

b) Wie viele der in Frage 12a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 36 Ab-
satz 1 AufenthG wurden im Jahr 2016 erteilt (bitte aufschlüsseln nach den
Monaten der Erteilung)?

13. In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 aufgrund der in der Dublin-Verordnung
vorgesehenen Regelungen eine Familienzusammenführung von unbegleite-
ten Minderjährigen mit Eltern bzw. Verwandten in Deutschland vorgenom-
men worden (bitte nach Zusammenführung zum unbegleiteten Minderjähri-
gen bzw. des unbegleiteten Minderjährigen zu Eltern/Verwandten und jewei-
ligem involviertem Mitgliedstaat aufschlüsseln)?

14. In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 aufgrund der in der Dublin-Verordnung
vorgesehenen Regelungen eine Familienzusammenführung von unbegleite-
ten Minderjährigen mit Eltern bzw. Verwandten in einem Mitgliedstaat vor-
genommen worden (bitte nach Zusammenführung zum unbegleiteten Min-
derjährigen bzw. des unbegleiteten Minderjährigen zu Eltern/Verwandten
und jeweiligem involviertem Mitgliedstaat aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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