BT-Drucksache 18/10831

Das "Polizeiprogramm Afrika" der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und andere Kooperationen mit afrikanischen Polizeieinheiten

Vom 11. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10831
18. Wahlperiode 11.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Andrej Hunko, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Das „Polizeiprogramm Afrika“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und andere Kooperationen mit afrikanischen
Polizeieinheiten

Das „Polizeiprogramm Afrika“, das die GIZ im Auftrag des Auswärtigen Amts
(AA) seit dem Jahr 2009 in mehreren afrikanischen Ländern mit dem Ziel des
Aufbaus bzw. der Stärkung von Polizeistrukturen durchführt, befindet sich ak-
tuell in seiner dritten Phase (2016 bis 2018). In dieser Phase umfasst das Pro-
gramm Ländermaßnahmen in der Demokratischen Republik Kongo, in Côte
d‘Ivoire, Kamerun, Mauretanien, Niger, Nigeria, Südsudan und dem Tschad.
Das AA finanziert diese Phase mit 26,205 Mio. Euro, die Europäische Union
(EU) steuert weitere 2,292 Mio. Euro bei. Weitere 3,6 Mio. Euro fließen in ein
Projekt zur Unterstützung von Polizeistrukturen bei der Afrikanischen Union,
der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS (Economic Commu-
nity of West African States) und dem Sekretariat der ostafrikanischen Eingreif-
truppe EASFSEC (East African Standby Force Secretariat). Auf dieser Ebene
soll das Polizeiprogramm Afrika u. a. den Aufbau von AFRIPOL (African
Union Mechanism for Police Cooperation) unterstützen und „koordinierte
grenzüberschreitende Operationen zur Bekämpfung transnationaler organisier-
ter Kriminalität einführen“ (Infoblatt „Unterstützung von Polizeistrukturen bei
der Afrikanischen Union, ECOWAS und EASFSEC“ der GIZ, Stand Juli 2016).
Auch der Südsudan ist in der aktuellen Phase des Polizeiprogramms Afrikas Part-
nerland. In der zweiten Phase musste die GIZ das Programm aufgrund des auf-
flammenden Konflikts zweiweise einstellen. Fortgeführt wurde nach Angaben
der GIZ jedoch ein „Trust Building Project“, welches dem Schutz der Zivilbevöl-
kerung durch eine Notrufzentrale dienen sollte (www.giz.de/de/weltweit/
20622.html). In der Fragestunde vom 30. November 2016 hatte der Abgeordnete
Niema Movassat nachgefragt, welche Aktivitäten im Rahmen des Polizeipro-
gramms Afrika derzeit im Südsudan stattfinden. Der Parlamentarische Staatssek-
retär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Hans-Joachim Fuchtel, antwortete: „Wenn ich mich richtig erinnere, ist in letzter
Zeit über diese Frage in verschiedenen Gremien herauf und herunter debattiert
worden.“ Das Programm werde aber derzeit nicht aktiv von den GIZ-Fachkräften
vor Ort betrieben.
Neben dem Polizeiprogramm Afrikas existieren derzeit viele weitere europäische
und internationale Initiativen, um die Polizeiarbeit afrikanischer Länder zu unter-
stützen. So hat Interpol vor kurzem über das Projekt Adwenpa II in Westafrika
informiert, in dem verstärkte Grenzkontrollen in Westafrika durchgeführt wurden

https://www.giz.de/de/weltweit/20622.html
https://www.giz.de/de/weltweit/20622.html
Drucksache 18/10831 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

(www.interpol.int/News-and-media/News/2016/N2016-162). Ebenfalls in West-
afrika unterstützt die EU seit dem Jahr 2012 in seiner dritten Phase das Regional-
vorhaben zum Aufbau eines Polizei-Informationsnetzwerks für regionalen und
internationalen Informationsaustausch (West Africa Police Information System –
WAPIS – Program) (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bun-
destagsdrucksache 18/10596).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel Geld ist in das Polizeiprogramm Afrika seit dessen Start insgesamt

geflossen, und wie hoch waren die Beiträge der einzelnen Geber?
2. Inwiefern wurden die bisherigen Phasen des Polizeiprogramms Afrika eva-

luiert?

Was waren die Kriterien, nach denen eine etwaige Evaluierung erfolgt ist?
3. Was sind die Ergebnisse bisheriger Evaluierungen für das Gesamtprogramm

sowie für die einzelnen Ländermaßnahmen?
Welche Erfolge konnten erzielt und gemessen werden, welche Probleme sind
aber auch eventuell aufgetreten?

4. Wie verlief der Auswahlprozess für die an der dritten Phase des Polizeipro-
gramms Afrika beteiligten Länder?
Wer war an diesem Prozess beteiligt, und was waren die Kriterien für die
Fortführung des Programms in einzelnen Ländern sowie die Neuaufnahme
neuer Länder in der dritten Phase?

5. Was wird in der dritten Phase des Polizeiprogramms Afrika in den einzelnen
Ländern genau finanziert?
a) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatli-

chen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen der Demokratischen Repub-
lik Kongo geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen
nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret
aufschlüsseln)?

b) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatli-
chen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen von Côte d’Ivoire geliefert
werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Mate-
rial, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?

c) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatli-
chen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Kamerun geliefert werden
(bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, fi-
nanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?

d) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatli-
chen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Mauretanien geliefert
werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Mate-
rial, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?

e) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatli-
chen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Niger geliefert werden
(bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, fi-
nanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?

f) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatli-
chen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Nigeria geliefert werden
(bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, fi-
nanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?

http://www.interpol.int/News-and-media/News/2016/N2016-162
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10831
g) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatli-
chen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen im Tschad geliefert werden
(bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, fi-
nanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?

h) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatli-
chen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in den Südsudan geliefert
werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Mate-
rial, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?

6. Welche „koordinierte grenzüberschreitende Operationen zur Bekämpfung
transnationaler organisierter Kriminalität“ soll das Polizeiprogramm Afrika
im Rahmen des Aufbaus von AFRIPOL einführen?
Welcher Stellenwert kommt hier der Bekämpfung irregulärer Migration und
Schleppernetzwerken zu?

7. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Polizeipro-
gramms Afrika“ der GIZ seit dem Jahr 2013 im Südsudan an welche staatli-
chen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen geliefert (bitte gelieferte Sach-
und Dienstleistungen nach Material, finanziellem Umfang und Herstellern
konkret aufschlüsseln)?

8. Für welche der im Polizeiprogramm Afrika adressierten Länder existieren
nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von Aus-
rüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte?
Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?

9. In welchen Gremien ist in letzter Zeit über das Polizeiprogramm Afrika im
Südsudan „herauf und herunter debattiert“ worden, wie der Parlamentarische
Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel in der Fragestunde vom 30. November
2016 erklärte?

Was war der Inhalt dieser Debatten?
10. Warum ist der Südsudan auch in die dritte Phase des Polizeiprogramms

Afrika aufgenommen worden, obwohl in dem Land seit einigen Jahren ein
blutiger Konflikt herrscht?

11. Inwiefern funktioniert die im Rahmen des Polizeiprogramms Afrika einge-
richtete Notrufzentrale im Südsudan nach Informationen der Bundesregie-
rung derzeit?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Polizei im Südsudan im der-
zeitigen Konflikt in dem Land?

13. Inwiefern besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass
Aspekte des Polizeiprogramms, insbesondere die Einrichtung eines professi-
onellen Kommunikationssystems von einer oder mehrerer der Konfliktpar-
teien im Südsudan für eigene, gewalttätige Zwecke missbraucht wird?

14. Welche Erfolge hat das „Trust Buildung Project“ im Südsudan nach Infor-
mation der Bundesregierung vorzuweisen?

Ist dessen Fortführung auch in der aktuellen Projektphase vorgesehen?
15. Auf welche Weise werden die Länder Niger, Mali, Nigeria, Senegal und

Äthiopien derzeit durch die Bundesregierung im Bereich von Sicherheit und
Migration unterstützt?
Welche weiteren europäischen Regierungen beteiligen sich an diesen Pro-
jekten?

Drucksache 18/10831 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

16. Für welches der Länder Niger, Mali, Nigeria, Senegal und Äthiopien existie-

ren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von
Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte?

Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?
17. Auf welche Weise unterstützt das Auswärtige Amt welche Länder Westafri-

kas im Bereich des Polizeiaufbaus im Projekt „Adwenpa II“?
a) Welche Operationen und Trainings haben in dem Kontext bereits stattge-

funden, und welche weiteren sind geplant?
b) Welche der Länder sind bereits an Informationssysteme von Interpol an-

geschlossen?
18. Inwiefern sind die einzelnen im Regionalvorhaben zum Aufbau eines Poli-

zei-Informationsnetzwerks für den regionalen und internationalen Informa-
tionsaustausch (WAPIS Program) unterstützten Länder Mauretanien,
Tschad, Benin, Burkina Faso, Ghana, Mali und Niger an Informationssys-
teme von Interpol angeschlossen (bitte für alle Länder einzeln angeben)?

19. Inwiefern gibt es Schnittstellen bzw. eine Kooperation zwischen WAPIS und
dem Polizeiprogramm Afrika der GIZ?

20. Für welche der im Regionalvorhaben Kapazitätsaufbau der zivilen maritimen
Sicherheitskräfte (Support to West Africa Integrated Maritime Strategy) aus
Mitteln des 11. Europäischen Entwicklungsfonds unterstützten Länder exis-
tieren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von
Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte (Schriftliche
Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596)?
Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?

21. An welche internationalen Lagezentren oder Informationsaustausche sind
die drei multinationalen maritimen Koordinationszentren in Benin, Ghana
und Cabo Verde angeschlossen, deren technische Ausstattung bzw. diesbe-
züglichen Schulungsmaßnahmen von der Bundesregierung unterstützt wer-
den (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestags-
drucksache 18/10596)?

22. Auf welche Weise wird die Bundesregierung im Rahmen des Ausstattungs-
hilfeprogrammes der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte für die
Jahre 2017 bis 2020 dazu beitragen, in Ghana „Rahmenbedingungen für die
Ausbildung der regionalen Sicherheitskräfte im Bereich des Nachrichtenwe-
sens zu schaffen“ (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf
Bundestagsdrucksache 18/10596)?

Berlin, den 10. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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