BT-Drucksache 18/10715

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/10212 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

Vom 20. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10715

18. Wahlperiode 20.12.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/10212 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015
über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Kasachstan andererseits

A. Problem

Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwi-
schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Re-
publik Kasachstan andererseits vor.

Der Abschluss eines erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens
zwischen der Europäischen Union und Kasachstan trägt laut Gesetzentwurf der
Entwicklung Rechnung, dass sich die Partnerschaft zwischen der Europäischen
Union und Kasachstan in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt und Ka-
sachstan als politischer und wirtschaftlicher Akteur an Bedeutung gewonnen hat.
Für die Bundesregierung spiegelt das Abkommen die gesamte Bandbreite der bi-
lateralen Zusammenarbeit im wirtschaftlichen und politischen Bereich wider und
vertieft sie zugleich. Zudem berücksichtige es die von den Vertragsparteien er-
klärte Bereitschaft, weitere gemeinsame Themen zu vertiefen, wie die Zusam-
menarbeit im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit, die Bekämpfung des Terro-
rismus, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und
nukleare Sicherheit, internationale Kriminalität und Menschenhandel, Abschwä-
chung des Klimawandels sowie die Konsolidierung der in den letzten zehn Jahren
entstandenen Verkehrskorridore.

Mit dem Abkommen soll gleichzeitig die Beachtung der Wertvorstellungen der
Europäischen Union in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat-
lichkeit in der Republik Kasachstan gefördert werden. Darüber hinaus soll sich
das Abkommen durch eine stärkere Annäherung Kasachstans an das Normen- und
Regulierungssystem der Europäischen Union günstig auf die Entwicklung der
Handelsströme und die Investitionstätigkeit auswirken.

Drucksache 18/10715 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10715

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10212 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 14. Dezember 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Franz Thönnes
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/10715 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Franz Thönnes, Wolfgang Gehrcke und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10212 in seiner 199. Sitzung am 10. Novem-
ber 2016 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung
dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und
dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine
verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer-
seits und der Republik Kasachstan andererseits vor.

Der Abschluss eines erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union
und Kasachstan trägt laut Gesetzentwurf der Entwicklung Rechnung, dass sich die Partnerschaft zwischen der
Europäischen Union und Kasachstan in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt und Kasachstan als politi-
scher und wirtschaftlicher Akteur an Bedeutung gewonnen hat. Für die Bundesregierung spiegelt das Abkommen
die gesamte Bandbreite der bilateralen Zusammenarbeit im wirtschaftlichen und politischen Bereich wider und
vertieft sie zugleich. Zudem berücksichtige es die von den Vertragsparteien erklärte Bereitschaft, weitere gemein-
same Themen zu vertiefen, wie die Zusammenarbeit im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit, die Bekämpfung
des Terrorismus, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und nukleare Sicherheit, inter-
nationale Kriminalität und Menschenhandel, Abschwächung des Klimawandels sowie die Konsolidierung der in
den letzten zehn Jahren entstandenen Verkehrskorridore.

Mit dem Abkommen soll gleichzeitig die Beachtung der Wertvorstellungen der Europäischen Union in Bezug auf
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Republik Kasachstan gefördert werden. Darüber hin-
aus soll sich das Abkommen durch eine stärkere Annäherung Kasachstans an das Normen- und Regulierungssys-
tem der Europäischen Union günstig auf die Entwicklung der Handelsströme und die Investitionstätigkeit auswir-
ken.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10212 in seiner
125. Sitzung am 14. Dezember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10212 in
seiner 76. Sitzung am 14. Dezember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
18/10212 in seiner 76. Sitzung am 14. Dezember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10715

IV. Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich am 20. Oktober 2016 im Rahmen seines Auf-
trags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf Vereinbarkeit mit der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10212 befasst. Er hat festgestellt,
dass eine Prüfbitte nicht erforderlich ist.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10212 in seiner 85. Sitzung am 14. De-
zember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Berlin, den 14. Dezember 2016

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Franz Thönnes
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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