BT-Drucksache 18/10676

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/10378, 18/10670 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Vom 14. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10676
18. Wahlperiode 14.12.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie
Hein, Norbert Müller (Potsdam), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 18/10378, 18/10670 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung legte am 1. Juni 2016 ihren Ersten Bericht über die Auswirkun-
gen des Dritten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes sowie über die ge-
gebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften vor (Bundestags-
drucksache 18/8780). Darin wurden ausschließlich die Leistungen bewertet und unter-
sucht, insbesondere die „spezifischen Bedarfe“. Für letztere wurde erheblicher Hand-
lungsbedarf erkannt und Lösungsvorschläge in Form von verschiedenen Modellen für
Pauschalierungen der Leistungen der spezifischen Bedarfe vorgeschlagen.
Die Organisation und Struktur der Stiftung und ihrer Gremien – Stiftungsrat und Stif-
tungsvorstand – sowie das Verhältnis dieser Gremien untereinander und zwischen Stif-
tung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren
nicht Bestandteil der Untersuchungen.
Daher wirkt es überhastet, wenn im vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfrakti-
onen Organisations- und Strukturveränderungen ohne vorherige wissenschaftliche
Evaluierung vorgenommen werden. Dies hatte auch die öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf am 28. November 2016 zum Ergebnis. Es sprachen sich diesbezüglich
alle Sachverständigen zunächst für eine Evaluierung aus, um dann mit allen Beteilig-
ten, insbesondere mit den Vertreterinnen und Vertretern der contergangeschädigten
Menschen, die Ergebnisse zu diskutieren und Lösungen zu vereinbaren.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Organisation und Struktur der Conterganstiftung sowie die Kompetenzbereiche
von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat in einer wissenschaftlichen Studie unter Be-
rücksichtigung der folgenden Kriterien evaluieren zu lassen:

Drucksache 18/10676 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
1. Demokratisierung der Arbeitsabläufe und der Zusammenarbeit der Stiftungsgre-

mien untereinander und dieser mit dem zuständigen Bundesministerium;
2. Aufbau einer Geschäftsstelle mit Beratungsfunktion und ausreichende personelle

Besetzung des Stiftungsvorstandes;
3. Einbeziehung von zwei zusätzlichen stimmberechtigten Betroffenenvertreterin-

nen beziehungsweise Betroffenenvertretern im Stiftungsrat.
Hierbei ist ohne Missachtung der Betroffenen als Expertinnen und Experten in
eigener Sache („Nichts über uns – ohne uns“) zu klären, wer diese Personen be-
stimmt und mit welchem Verfahren;

4. der Aufbau und die ausreichende Finanzierung von medizinischen Kompetenz-
zentren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie die Koordinierung
und Vernetzung dieser untereinander durch die Conterganstiftung;

5. Hinzuziehung einer externen Moderation zur Begleitung von Arbeitsabläufen
und Konflikten zwischen den Stiftungsgremien untereinander und dieser mit dem
zuständigen Bundesministerium;

6. im gesamten Verfahren sind die Betroffenen als Expertinnen und Experten in ei-
gener Sache aktiv zu beteiligen, alle Ergebnisse sind mit ihnen zu diskutieren und
Lösungen sind gemeinsam mit ihnen zu finden.

Berlin, den 13. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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