BT-Drucksache 18/10675

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/10378, 18/10670 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Vom 14. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10675
18. Wahlperiode 14.12.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie
Hein, Norbert Müller (Potsdam), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 18/10378, 18/10670 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung legte am 1. Juni 2016 ihren Ersten Bericht über die Auswirkun-
gen des Dritten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes sowie über die ge-
gebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften vor (Bundestags-
drucksache 18/8780). Darin wurden ausschließlich die Leistungen bewertet und unter-
sucht, insbesondere die „spezifischen Bedarfe“. Für letztere wurde erheblicher Hand-
lungsbedarf erkannt und Lösungsvorschläge in Form von verschiedenen Modellen für
Pauschalierungen der Leistungen der spezifischen Bedarfe vorgeschlagen.
Die öffentliche Anhörung am 28. November 2016 ergab, dass die Pauschalierung der
spezifischen Bedarfe von allen Sachverständigen begrüßt wurde. Viele Betroffene for-
dern aber höhere Leistungen, insbesondere angesichts der seit 2013 nicht ausgezahlten
erheblichen Mittel und der Verwaltungskosten, die noch von den bereitgestellten 30
Millionen Euro abgezogen werden sollen. Große Einigkeit gab es bei den Sachverstän-
digen hinsichtlich der Notwendigkeit des Aufbaus eines Netzes an medizinischen
Kompetenzzentren, der Ermöglichung von Dynamisierung und Kapitalisierung der
Leistungen sowie einer Rentenregelung für Hinterbliebene. Auch wurde betont, dass
bei den besonderen und speziellen Erkrankungen und Schädigungen der Betroffenen,
die sich sehr schnell ändern können, eine Evaluierung der Regelungen im Zeitraum
von zwei Jahren sinnvoll sei.
Im vorliegenden Gesetzentwurf werden diese wichtigen Regelungen nicht festge-
schrieben.

Drucksache 18/10675 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, um

1. bei den Leistungen für spezifische Bedarfe einen Betrag von 20.000 Euro für alle
Leistungsberechtigte pro Kopf auszuzahlen;

2. die vorgenommene Ausgestaltung der Pauschalierung der spezifischen Bedarfe
nach zwei Jahren wieder wissenschaftlich evaluieren zu lassen, um zu überprü-
fen, ob die neuen Leistungen bedarfsgerecht für die Betroffenen gewährt wurden;

3. die Möglichkeit der Kapitalisierung der pauschal gewährten Leistungen für spe-
zifische Bedarfe auf 15 Jahre und über das 55. Lebensjahr hinaus zu schaffen;

4. die Dynamisierung dieser Leistungen auf Grundlage der Inflationsrate zu garan-
tieren und

5. eine menschenwürdige Hinterbliebenenversorgung zu garantieren, indem bei-
spielsweise Renten für Hinterbliebene entsprechend des HIV-Hilfegesetzes
(HIVHG) und des sozialen Entschädigungsrechts auch für die Angehörigen der
Contergangeschädigten gewährleistet werden. Auch sind Rückforderungen ge-
mäß § 102 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) nach dem Tod einer
contergangeschädigten Person aufzuheben und eine entsprechende Härtefallrege-
lung ist zu schaffen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

eine wissenschaftlich fundierte Überarbeitung der medizinischen Bewertungen und
der Schadenspunktetabellen auf Grundlage der Heidelberger Expertise und der Hei-
delberger Studie umgehend vorzunehmen. Dabei müssen Folge- und Spätschädigun-
gen mit einbezogen und berücksichtigt werden. Die Deckelung der Schadenspunkte
auf 100 Punkte ist aufzuheben und neue Berechnungsmethoden sind zu entwickeln.
Auch müssen den Personen mit sehr geringen Punktzahlen, die bisher keine Leistun-
gen erhalten können, entsprechende Leistungen ermöglicht werden. Ebenso ist eine
wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die einen internationalen Vergleich der
weltweit gezahlten Leistungen für contergangeschädigte Menschen vornimmt und un-
tersucht, ob die international gezahlten Leistungen aus Sicht der Betroffenen bedarfs-
gerecht gewährt werden und welche Ansprüche gegenüber der Bundesregierung zu
Recht geltend gemacht werden.

Berlin, den 13. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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