BT-Drucksache 18/1067

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/984 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen

Vom 7. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1067
18. Wahlperiode 07.04.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/984 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz
bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im
Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der
syrischen Chemiewaffen

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 2. April 2014 die Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaf-
fen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission
zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen mit bis zu 300 Soldatinnen und
Soldaten bis zur Beendigung der Begleitschutzoperation, längstens bis zum
31. Dezember 2014, beschlossen. Mit dem vorliegenden An trag wird um Zu-
stimmung des Bundestages hierzu gebeten.
Am 21. August 2013 ereigneten sich in Vororten von Damaskus mehrere Angrif-
fe mit Chemiewaffen, bei denen mindestens 1 400 Menschen ums Leben ge-
kommen sind. Angesichts der US-amerikanischen Überlegungen zu einer militä-
rischen Aktion kam es zu einer Rahmenvereinbarung der USA mit der Russi-
schen Föderation. Darin wurde ein Sonderregime zur beschleunigten Beseitigung
der syrischen Chemiewaffen vereinbart. Völkerrechtliche Grundlage für die Etab-
lierung einer gemeinsamen Mission der Vereinten Nationen (VN) und der Orga-
nisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) ist Resolution 2118 des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die den Beschluss des OVCW-
Exekutivrates (beide vom 27. September 2013) indossiert. Nach einem weiteren
Beschluss des OVCW-Exekutivrates soll die Vernichtung aller chemischen
Kampfstoffe aus syrischen Beständen bis zum 30. Juni 2014 abgeschlossen sein.
Die USA beabsichtigen im Rahmen der Mission die Durchführung der Neutrali-
sierung der syrischen Chemiewaffen durch Hydrolyse auf einem speziell umge-
rüsteten US-Schiff, der CAPE RAY.
Vor dem Hintergrund der Krim-Krise wurden die Planungen für die ursprünglich
angestrebte Absicherung der Hydrolyse durch eine gemeinsame Operation im
Rahmen des NATO-Russland-Rates am 3. März 2014 suspendiert. Aufgrund der
weiterhin bestehenden Notwendigkeit einer militärischen Absicherung des
Hydrolyseverfahrens haben die USA alternativ um Unterstützung im Rahmen
einer multinationalen Begleitschutzoperation im Kontext der VN/OVCW-

Drucksache 18/1067 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Gesamtmission ersucht. Die Bedrohungslage im Mittelmeer und Nordatlantik
wird grundsätzlich als niedrig bewertet. Dennoch gleichen die potentiell vorhan-
denen Risiken und Bedrohungen, wie z. B. organisierte Kriminalität, Piraterie
und Terrorismus, für die im Rahmen der Operation vorgesehenen Seegebiete
prinzipiell denjenigen anderer stark frequentierter Seeverkehrswege. Das auf-
wändig umgerüstete Spezialschiff CAPE RAY mit hochgefährlichen C-Kampf-
stoffen an Bord hat seinerseits hohen Symbolcharakter und stellt daher grundsätz-
lich ein potentielles Angriffsziel dar. Deutschland hat ein starkes Interesse daran,
dass Abtransport und Vernichtung der syrischen C-Kampfstoffe durch Hydrolyse
erfolgreich und in einem sicheren und störungsfreien Umfeld verlaufen können
und dass wir uns solidarisch mit der internationalen Gemeinschaft verhalten. Der
Begleitschutz richtet sich gegen mögliche Bedrohungen aus der Luft, über und
unter Wasser unter Einschluss asymmetrischer Bedrohungen, jedoch unter Aus-
schluss des Schutzes an Bord der CAPE Ray selbst. Der militärische Schutzauf-
trag besteht im Begleitschutz für das Hydrolyseschiff CAPE RAY auf ihren Fahr-
ten zwischen dem italienischen Umladehafen und dem Ort des Hydrolyse-
verfahrens sowie während der Hydrolyse in internationalen Gewässern. Der kon-
krete einsatzbeginn ist von der syrischen Kooperationsbereitschaft beim Abtrans-
port der Chemiewaffen abhängig. Der Beginn der Operation ist frühestens auf
Mitte April 2014 terminiert. Für das Hydrolyseverfahren selbst ist ein Zeitraum
von mehreren Monaten geplant. Das Mandat wird bis zum Ende des notwendigen
Begleitschutzes, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2014 befristet.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
einer Stimme aus der Fraktion DIE LINKE. und den Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen zwei Stimmen aus der Fraktion DIE
LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1067

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/984 anzunehmen.

Berlin, den 7. April 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen

Vorsitzender

Philipp Mißfelder

Berichterstatter

Niels Annen

Berichterstatter

Jan van Aken

Berichterstatter

Omid Nouripour

Berichterstatter

Drucksache 18/1067 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Jan van Aken und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/984 in seiner 27. Sitzung am 4. April 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GOBT dem Haushaltsauschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 2. April 2014 die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen
Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemein-
samen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen mit bis zu 300 Soldatinnen und
Soldaten bis zur Beendigung der Begleitschutzoperation, längstens bis zum 31. Dezember 2014, beschlos-
sen. Mit dem vorliegenden Antrag wird um Zustimmung des Bundestages hierzu gebeten.
Am 21. August 2013 ereigneten sich in Vororten von Damaskus mehrere Angriffe mit Chemiewaffen, bei
denen mindestens 1 400 Menschen ums Leben gekommen sind. Angesichts der US-amerikanischen Über-
legungen zu einer militärischen Aktion kam es zu einer Rahmenvereinbarung der USA mit der Russischen
Föderation. Darin wurde ein Sonderregime zur beschleunigten Beseitigung der syrischen Chemiewaffen
vereinbart. Völkerrechtliche Grundlage für die Etablierung einer gemeinsamen Mission der Vereinten Nati-
onen (VN) und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) ist Resolution 2118 des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die den Beschluss des OVCW-Exekutivrates (beide vom
27. September 2013) indossiert. Nach einem weiteren Beschluss des OVCW-Exekutivrates soll die Ver-
nichtung aller chemischen Kampfstoffe aus syrischen Beständen bis zum 30. Juni 2014 abgeschlossen sein.
Die USA beabsichtigen im Rahmen der Mission die Durchführung der Neutralisierung der syrischen Che-
miewaffen durch Hydrolyse auf einem speziell umgerüsteten US-Schiff, der CAPE RAY.
Vor dem Hintergrund der Krim-Krise wurden die Planungen für die ursprünglich angestrebte Absicherung
der Hydrolyse durch eine gemeinsame Operation im Rahmen des NATO-Russland-Rates am 3. März 2014
suspendiert. Aufgrund der weiterhin bestehenden Notwendigkeit einer militärischen Absicherung des
Hydrolyseverfahrens haben die USA alternativ um Unterstützung im Rahmen einer multinationalen Be-
gleitschutzoperation im Kontext der VN/OVCW-Gesamtmission ersucht. Die Bedrohungslage im Mittel-
meer und Nordatlantik wird grundsätzlich als niedrig bewertet. Dennoch gleichen die potentiell vorhande-
nen Risiken und Bedrohungen, wie z. B. organisierte Kriminalität, Piraterie und Terrorismus, für die im
Rahmen der Operation vorgesehenen Seegebiete prinzipiell denjenigen anderer stark frequentierter Seever-
kehrswege. Das aufwändig umgerüstete Spezialschiff CAPE RAY mit hochgefährlichen C-Kampfstoffen
an Bord hat seinerseits hohen Symbolcharakter und stellt daher grundsätzlich ein potentielles Angriffsziel
dar. Deutschland hat ein starkes Interesse daran, dass Abtransport und Vernichtung der syrischen C-Kampf-
stoffe durch Hydrolyse erfolgreich und in einem sicheren und störungsfreien Umfeld verlaufen können und
dass wir uns solidarisch mit der internationalen Gemeinschaft verhalten. Der Begleitschutz richtet sich ge-
gen mögliche Bedrohungen aus der Luft, über und unter Wasser unter Einschluss asymmetrischer Bedro-
hungen, jedoch unter Ausschluss des Schutzes an Bord der CAPE Ray selbst. Der militärische Schutzauf-
trag besteht im Begleitschutz für das Hydrolyseschiff CAPE RAY auf ihren Fahrten zwischen dem italieni-
schen Umladehafen und dem Ort des Hydrolyseverfahrens sowie während der Hydrolyse in internationalen
Gewässern. Der konkrete einsatzbeginn ist von der syrischen Kooperationsbereitschaft beim Abtransport
der Chemiewaffen abhängig. Der Beginn der Operation ist frühestens auf Mitte April 2014 terminiert. Für
das Hydrolyseverfahren selbst ist ein Zeitraum von mehreren Monaten geplant. Das Mandat wird bis zum
Ende des notwendigen Begleitschutzes, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2014 befristet.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1067

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/984 in seiner
13. Sitzung am 7. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/984 in seiner 10. Sitzung am 7. April 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, einer Stimme der Fraktion DIE
LINKE. und den Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen zwei Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/984 in
seiner 9. Sitzung am 7. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/984 in seiner 9. Sitzung am 7. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/984 in seiner 13. Sitzung am 7. April 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, einer Stimme aus der Fraktion
DIE LINKE. und den Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen zwei Stimmen aus der
Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 7. April 2014

Philipp Mißfelder

Berichterstatter

Niels Annen

Berichterstatter

Jan van Aken

Berichterstatter

Omid Nouripour

Berichterstatter

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