BT-Drucksache 18/10638

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/10347 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO?geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan

Vom 13. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10638 (neu)
18. Wahlperiode 13.12.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/10347 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am
NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung
und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs-
und Sicherheitskräfte in Afghanistan

A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Aus-
bildung, Beratung und Unterstützung der Afghanischen Nationalen Verteidi-
gungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan mit bis zu 980 Soldatinnen und Sol-
daten bis zum 31. Dezember 2017.

Nach Antrag der Bundesregierung sollen die beteiligten Kräfte der Bundeswehr
im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen:

1. Mitwirkung an der Führung der Mission Resolute Support in Afghanistan
einschließlich eines Beitrags zur Erstellung eines Lagebildes und Über-
nahme der Verantwortung als Rahmennation für den Betrieb der Speiche
Nord in Masar-e Scharif;

2. Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Ver-
teidigungs- und Sicherheitskräfte vorrangig auf ministerieller, national-in-
stitutioneller und strategischer Ebene in Kabul sowie auf national-instituti-
oneller Ebene, der Korpsebene und auch auf niedrigeren Führungsebenen
der afghanischen Spezialkräfte in Masar-e Scharif;

3. Sicherung, Schutz und ggf. Evakuierung und Bergung militärischer und zi-
viler Kräfte und Mittel der Mission Resolute Support sowie von Personal
der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen („in extremis
support“);

4. bis zum Ende der militärischen Präsenz im Norden Afghanistans Aufrecht-
erhaltung des Betriebs des militärischen Anteils am Flugplatz Masar-e
Scharif;

Drucksache 18/10638 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. taktischer Lufttransport und Verwundetenlufttransport (Air MedEvac);

6. Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit.

Der Einsatz soll auf Grundlage der Zustimmung der Regierung der Islamischen
Republik Afghanistan zu der Mission Resolute Support in Form des durch die
NATO und Afghanistan unterzeichneten Truppenstatutes vom 30. September
2014 sowie auf Grundlage des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 2.
Dezember 2014 im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger
kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes erfol-
gen.

Der Mandatstext berechtigt die im Rahmen der Mission Resolute Support einge-
setzten Kräfte zum Schutz von Personen, sofern diese Angriffen ausgesetzt sind,
die lebensgefährdend sind oder schwere körperliche Beeinträchtigungen hervor-
rufen können und die zuständigen Sicherheitskräfte allein keinen ausreichenden
Schutz bieten können. Die Anwendung militärischer Gewalt für deutsche Einsatz-
kräfte erfolgt demnach auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die
geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies soll auch den Einsatz militärischer Ge-
walt zum Schutz eigener und anderer Resolute Support Kräfte sowie im Rahmen
der Nothilfe umfassen. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt un-
berührt.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bunderegierung definiert mit: Afghanistan.
Ausbildung, Beratung und Unterstützung durch die deutschen Kräfte sollen aber
zunächst weiterhin in Kabul, Bagram und in Masar-e Scharif und darüber hinaus
nur in bestimmten Einzelfällen und zeitlich begrenzt auch im übrigen Operations-
gebiet stattfinden.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10638 (neu)
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10347 anzunehmen.

Berlin, den 13. Dezember 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/10638 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Wolfgang Gehrcke und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/10347 in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der Afghanischen Nationalen
Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan mit bis zu 980 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. De-
zember 2017.

Nach Antrag der Bundesregierung sollen die beteiligten Kräfte der Bundeswehr im Wesentlichen folgende Auf-
gaben wahrnehmen:

1. Mitwirkung an der Führung der Mission Resolute Support in Afghanistan einschließlich eines Beitrags zur
Erstellung eines Lagebildes und Übernahme der Verantwortung als Rahmennation für den Betrieb der
Speiche Nord in Masar-e Scharif;

2. Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheits-
kräfte vorrangig auf ministerieller, national-institutioneller und strategischer Ebene in Kabul sowie auf
national-institutioneller Ebene, der Korpsebene und auch auf niedrigeren Führungsebenen der afghani-
schen Spezialkräfte in Masar-e Scharif;

3. Sicherung, Schutz und ggf. Evakuierung und Bergung militärischer und ziviler Kräfte und Mittel der Mis-
sion Resolute Support sowie von Personal der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen („in
extremis support“);

4. bis zum Ende der militärischen Präsenz im Norden Afghanistans Aufrechterhaltung des Betriebs des mili-
tärischen Anteils am Flugplatz Masar-e Scharif;

5. taktischer Lufttransport und Verwundetenlufttransport (Air MedEvac);

6. Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit.

Der Einsatz soll auf Grundlage der Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan zu der
Mission Resolute Support in Form des durch die NATO und Afghanistan unterzeichneten Truppenstatutes vom
30. September 2014 sowie auf Grundlage des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 2. Dezember 2014
im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24
Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgen.

Der Mandatstext berechtigt die im Rahmen der Mission Resolute Support eingesetzten Kräfte zum Schutz von
Personen, sofern diese Angriffen ausgesetzt sind, die lebensgefährdend sind oder schwere körperliche Beeinträch-
tigungen hervorrufen können und die zuständigen Sicherheitskräfte allein keinen ausreichenden Schutz bieten
können. Die Anwendung militärischer Gewalt für deutsche Einsatzkräfte erfolgt demnach auf der Grundlage des
Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies soll auch den Einsatz militärischer
Gewalt zum Schutz eigener und anderer Resolute Support Kräfte sowie im Rahmen der Nothilfe umfassen. Das
Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10638 (neu)
Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bunderegierung definiert mit: Afghanistan. Ausbildung, Beratung und Un-
terstützung durch die deutschen Kräfte sollen aber zunächst weiterhin in Kabul, Bagram und in Masar-e Scharif
und darüber hinaus nur in bestimmten Einzelfällen und zeitlich begrenzt auch im übrigen Operationsgebiet statt-
finden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat über den Antrag auf Drucksache 18/10347 am 13. Dezember 2016 im Umlaufverfahren
abgestimmt und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/10347 in seiner 124. Sit-
zung am 13. Dezember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10347 in seiner 81. Sitzung am 13. Dezember
2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/10347 in seiner
75. Sitzung am 13. Dezember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/10347 in seiner 73. Sitzung am 13. Dezember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10347 in seiner 84. Sitzung am 13. Dezember
2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und einer Stimme aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 13. Dezember 2016

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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