BT-Drucksache 18/10629

Weichen für eine Europäische Union der Abrüstung und des Friedens stellen

Vom 13. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10629
18. Wahlperiode 13.12.2016
Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko,
Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Weichen für eine Europäische Union der Abrüstung und des Friedens stellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Konfrontiert mit den sich zuspitzenden Krisensymptomen und Desintegrationsprozes-
sen in der EU sowie mit zunehmenden Spannungen vor allem im Osten Europas, trei-
ben führende europäische Politiker und Repräsentanten der EU-Institutionen nun aus-
gerechnet die Schaffung einer „Europäischen Verteidigungsunion“ voran. Seit dem
Brexit-Referendum werden diese Prozesse deutlich forciert und auch die Wahl von
Donald Trump zum US-Präsidenten dient als Anlass und Rechtfertigung für den be-
schleunigten Ausbau der militär-, verteidigungs- und rüstungspolitischen Integration.
Eine weitere Militarisierung der EU-Politik ist jedoch kein geeignetes Mittel, um den
politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Desintegrationsprozessen, deren
Ursachen im Scheitern des neoliberalen Wirtschaftsmodells liegen, entgegenzuwirken
und auf diese Weise den EU-Integrationsprozess zu retten. Sie ist auch kein Beitrag
zur Sicherheit Europas, die bereits durch militärische Muskelspiele sowie durch die
Erosion der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa destabilisiert ist. Trotzdem
sollen die Möglichkeiten der EU zur Durchsetzung geopolitischer und -ökonomischer
Interessen um weitere militärische Instrumente erweitert werden.
Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht nach dem Willen der Bundesregierung
in diesen Entwicklungen im „Tandem“ mit Frankreich eine Führungsrolle. Bereits am
Tag nach dem britischen Referendum veröffentlichten die Außenminister der beiden
Länder, Steinmeier und Ayrault ein Positionspapier zur Zukunft der EU-Integration
(„Ein starkes Europa in einer unsicheren Welt“) das einen deutlichem Schwerpunkt
auf die Stärkung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperation legte.
Auch das gemeinsame Schreiben der beiden Verteidigungsminister, von der Leyen und
Le Drian, vom 14. September 2016 fokussiert unter anderem auf die verstärkte An-
wendung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit in Militärfragen sowie den
Ausbau EU-weiter Rüstungskooperationen. Dies deckt sich mit den Forderungen der
deutschen und französischen Rüstungsindustrie vor dem Hintergrund von zunehmen-
den Konzentrations- und Verschmelzungsprozessen zwischen beiden und im europäi-
schen Rüstungssektor insgesamt.

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Diese bilateralen Vorstöße werden durch mehrere Prozesse auf der EU-Ebene beglei-
tet: Bereits beim Gipfeltreffen in Brüssel Ende Juni 2016 verabschiedeten die Staats-
und Regierungschefs der EU die neue EU-Globalstrategie (EUGS), die in aller Deut-
lichkeit den Ausbau der verteidigungs- und sicherheitspolitischen Kooperation sowie
der militärischen Kapazitäten der Union anstrebt, um das Ziel der „strategischen Au-
tonomie“ zu erreichen. Die EUGS schreibt zudem den „umfassenden Ansatz“ fort, mit
dem bestehende Instrumente der zivilen Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und
der humanitären Hilfe im Rahmen zivil-militärischer Zusammenarbeit immer weiter
marginalisiert werden.
Mittlerweile legte die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU,
Mogherini, am 12. November 2016 den ersten Umsetzungsplan der EUGS vor und am
30. November 2016 veröffentlichte die EU-Kommission den „Europäischen Verteidi-
gungs-Aktionsplan“ (EUDAP; (KOM(2016) 950 endg.). In diesem Kontext steht zu-
dem der Bericht zur Schaffung einer „Europäischen Verteidigungsunion“
(2016/2052(INI)) des EU-Parlaments (EP) vom 22. November 2016. Neben dem Aus-
bau der militärpolitischen Kooperation und Integration über das Instrument der Stän-
digen Strukturierten Zusammenarbeit fordern der EP-Bericht und der EUDAP die Ein-
richtung eines „Europäischen Verteidigungsfonds“ mit Hilfe von EU-Mitteln – etwa
aus dem Programm Horizont 2020. Ab 2020 soll der Fonds jährlich mindestens 500
Mio. Euro zur Finanzierung von Forschungsprojekten im Verteidigungsbereich aus-
schütten. Dies soll der Entwicklung eines gemeinsamen Rüstungssektors, unter ande-
rem der Drohnen-Industrie, zugutekommen, obwohl dies klar gegen Artikel 41 Absatz
2 des EU-Vertrags (EUV) verstoßen würde, der die Finanzierung von militärischen
relevanten Projekten untersagt. Zudem werden die NATO-Vorgaben von 2 Prozent des
BIP für die Verteidigungsausgaben jedes EU-Landes bekräftigt. Für die Bundesrepub-
lik Deutschland hätte dies nahezu eine Verdoppelung der Militärausgaben zur Folge.
Angesichts der Tatsache, dass die Militärausgaben aller EU-Mitgliedstaaten 2015 be-
reits 203,4 Mrd. Euro betrugen (IISS 2015), bedeutet dies einen massiven Aufrüs-
tungsschub, der EU-weit Ressourcen in dreistelliger Milliardenhöhe vernichten würde.
Die andauernde Betonung der Komplementarität mit der NATO, wie die in der Erklä-
rung von EU und NATO auf dem Gipfel von Warschau am 8./9. Juli 2016, und die auf
dem Ministertreffen vom 6./7. Dezember 2016 bestätigte engere EU-NATO-Koopera-
tion u. a. in den Feldern Cyber- und Hybrid-Kriegsführung ist überdies ein klarer Hin-
weis darauf, dass die strategischen Zielsetzungen dieser Länder im EU-Format ge-
nauso expansiv ausgerichtet sind wie im NATO-Format.
Über diese Prozesse im Bereich der externen Sicherheit und der Verteidigung soll der
Europäische Rat am 15. Dezember 2016 beraten. Massive Aufrüstung und militärische
Ertüchtigung sind aber die falsche Antwort auf die zunehmenden inneren Spannungen
und äußeren Widersprüche, in denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten heute sehen.
Im Gegenteil: Die Frage von Krieg und Frieden ist auf den europäischen Kontinent
zurückgekehrt. Angesichts der katastrophalen Bilanz der Europäischen Nachbar-
schaftspolitik (ENP) und der Östlichen Partnerschaft (ÖP) bedarf es der ambitionierten
Neuauflage einer Europäischen Entspannungspolitik, um der verhängnisvollen Dyna-
mik im Osten Europas Einhalt zu gebieten: Nötig ist eine neue Initiative für Rüstungs-
kontrolle und -begrenzung unter dem Dach oder in aktiver Kooperation mit den Insti-
tutionen der OSZE als zentralem Forum. Durch eine Aufhebung der Sanktionen ge-
genüber Russland und geeignete vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen
könnten die EU und ihre Mitgliedstaaten einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Die EU
braucht mehr denn je eine strategische Weichenstellung – weg von Neoliberalismus
und Militär, hin zu Verständigung und Ausgleich in den Beziehungen der Staaten der
EU untereinander, und in den Beziehungen zu Ländern außerhalb der EU. Eine solche
Weichenstellung wäre der Auftakt zu einer nachhaltigen Sicherheitspolitik in Europa,
die dem Frieden dient.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10629
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich auf der Tagung des Europäischen Rats am 15. Dezember 2016 und darüber
hinaus dafür einzusetzen, dass die Europäische Union künftig eine dem Frieden
verpflichtete Politik betreibt, die ihrerseits das Gewaltverbot, so wie es in der UN-
Charta formuliert ist, achtet. Die Pläne einer europäischen Verteidigungsunion
sind abzulehnen, die auswärtige Politik der Union ist strikt auf zivile Instrumente
zu orientieren;

2. dort insbesondere die gerade auf dem NATO-EU-Außenministertreffen vom
6./7. Dezember 2016 beschlossenen Maßnahmen der intensivierten EU-NATO-
Kooperation, wie auch die gesamte Agenda der Warschauer EU-NATO-Erklä-
rung vom Juni 2016 abzulehnen, um weiteren Druck in Richtung Militarisierung
der EU über die NATO zu verhindern;

3. auf der Tagung des Europäischen Rates zu erklären, dass die neue Globalstrategie
für die EU keine Grundlage für die Entwicklung friedlicher und gedeihlicher Au-
ßenbeziehungen der EU sein kann und die grundsätzliche Überarbeitung der
EUGS zu initiieren, mit dem Ziel, in diesem Dokument eine Politik der friedli-
chen Koexistenz in Europa und einer Politik der Wirtschaftsgerechtigkeit welt-
weit zu verankern;

4. die Erhöhung der Militärbudgets der europäischen Staaten auf 2 Prozent des je-
weiligen BIP, sowohl nach NATO- als auch nach EU-Vorgaben, abzulehnen und
sich für eine Neuverhandlung der Militarisierungs- und der Rüstungsbestimmun-
gen des EU-Vertrags mit dem Ziel ihrer Streichung einzusetzen. Budgets öffent-
licher Haushalte sollen nicht für Rüstung, sondern v. a. für soziale Belange ge-
nutzt werden;

5. auf der Einhaltung von Artikel 41 Absatz 2 des EU-Vertrages zu insistieren, wo-
nach Ausgaben aufgrund von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungs-
politischen Bezügen nicht aus dem Haushalt der EU finanziert werden dürfen.
Die Finanzierung von militärischen Einheiten unter EU-Kommando ist ebenso
abzulehnen wie ein EU-Verteidigungsfonds, auch außerhalb des EU-Haushalts;

6. sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Stärkung der europäischen Rüs-
tungsindustrie kein Ziel von EU-Politik sein darf; dass insbesondere der Aufbau
einer Drohnenindustrie abzulehnen ist und dass die Bundesrepublik Deutschland
aus dem Projekt zur Entwicklung der Europäischen Kampfdrohne (RPAS
MALE) austritt;

7. im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit eine Überarbeitung der Programme
der Konfliktbearbeitung der EU anzustoßen, mit dem Ziel einer Beendigung der
zivil-militärischen Zusammenarbeit;

8. sich dafür einzusetzen, dass die EU einen neuen Anlauf für eine Entspannungs-
politik in Europa aktiv unterstützt; dass die EU ihre Sanktionen gegen Russland
umgehend aufhebt, und die Mitgliedstaaten sich gegen die Politik der nuklearen
Teilhabe und die Stationierung eines anti-ballistischen Raketenschirms der
NATO positionieren;

9. insbesondere darauf zu drängen, dass sich die EU-Institutionen und die Mitglied-
staaten einbringen in einen Neustart der Rüstungskontrolle und Rüstungsbegren-
zung in Europa, insbesondere in eine aktive Begleitung der Initiative der Freun-
desgruppe der 14, die beim OSZE-Ministerrat in Hamburg vom 7.- 9. Dezember
2016 erste Verhandlungen beginnen will.

Berlin, den 13. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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Begründung

In den vergangenen Jahren haben Repräsentanten der EU und einflussreicher Mitgliedstaaten die Notwendigkeit
einer engeren sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperation betont. Entsprechende Forderungen wurden
unter anderem auf dem „Verteidigungsgipfel“, dem Europäischen Rat im Dezember 2013 formuliert. Dabei
wurde auf ein durch neue Krisen und Kriege in der Nachbarschaft der EU verändertes sicherheitspolitisches
Umfeld verwiesen – unter anderem auf den innerstaatlichen Krieg in Syrien, den bewaffneten Konflikt in der
Ukraine sowie auf Staatszerfallsprozesse und Bedrohungen durch islamistische Terror-Organisationen in Nord-
afrika. Die Mitverantwortung der EU und wichtiger Mitgliedstaaten an der Eskalation durch eine verfehlte Politik
sowie zum Teil durch militärische Interventionen wie in Libyen wird indes nicht hinterfragt. Daneben spielt jetzt
zunehmend auch das Motiv eine Rolle, über die Weiterentwicklung der GASP und GSVP die „Handlungsfähig-
keit“ der EU unter Beweis zu stellen und dem durch Krisen und desintegrative Entwicklungen gekennzeichneten
Prozess der EU-Integration neues Leben einzuhauchen. Nicht zuletzt das Brexit-Referendum hat den lange von
Interessensgegensätzen gekennzeichneten Bemühungen zur engeren Kooperation (Ziel: „Militärunion“) eine
neue Dynamik gegeben. Die Befürchtung, dass sich die Außen- und Sicherheitspolitik der USA nach dem Wahl-
sieg von Donald Trump strategisch neu ausrichten werde, hat diese Dynamik zusätzlich verstärkt. Auf bilateraler
sowie EU-Ebene vollziehen sich seither im Bereich der externen Sicherheit und der Verteidigung wichtige Pro-
zesse, die die bisherige und zunehmend militärbasierte Ausrichtung der GSVP weiter verschärfen.
Insbesondere Deutschland und Frankreich artikulieren ein deutliches Interesse an der Ständigen Strukturierten
Zusammenarbeit nach Artikel 46 EUV: Diese erlaubt den EU-Mitgliedstaaten, in Militärfragen zu kooperieren,
ohne auf einen einstimmigen Beschluss des Rates angewiesen zu sein. Dies würde beispielsweise Deutschland
in die Lage versetzen mit „willigen EU-Partnern“ militärisch zu handeln. Darüber hinaus beharren beide Länder
auf einem eigenen ständigen EU-Hauptquartier als mittelfristiges Ziel. Letztere Forderung wird überdies schon
von Teilen der deutschen Regierungskoalition um die Forderung nach weiteren spezifischen Hauptquartieren
erweitert, vor allem für die militärischen Kräfte der EU im Ostseebereich. Dies zeigt die Relevanz der derzeitigen
Militarisierungsdynamik auch für die Konflikte im Osten Europas. Darüber hinaus forderten unter anderem die
Verteidigungsminister beider Länder in ihrem Brief vom 12. September 2016 die massive Förderung des Auf-
bzw. Ausbaus einer „Europäischen verteidigungstechnologischen und –industriellen Basis (EDTIB)“.
Auch die EUGS markiert diese stärkere Betonung militärischer und rüstungspolitischer Elemente: Das seit über
einem Jahr unter der Ägide der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, ausgearbeitete und Ende Juni 2016 be-
schlossene Papier namens „Gemeinsame Vision, gemeinsame Aktion – ein stärkeres Europa“ ersetzt die bisher
gültige „Europäische Sicherheitsstrategie“ (ESS) aus dem Jahr 2003. Die EUGS steckt die allgemeinen außen-
und sicherheitspolitischen Ziele der EU ab und liefert damit die Grundlage, auf der nun eine konkrete Militari-
sierungsagenda ausgearbeitet wird. In aller Deutlichkeit erteilte Mogherini im Vorwort zur EUGS dem Konzept
der Zivilmacht eine Absage. Zudem fordert die EUGS nunmehr die Erreichung der sogenannten „strategischen
Autonomie“ als Zielstellung für die EU, d. h. die Fähigkeit der eigenständigen Anwendung aller militärischen
Fähigkeiten durch Kapazitäten der EU.
Diese Ausrichtung der EUGS wird gegenwärtig im Bereich der externen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
konkretisiert und politisch operationalisiert: Der auf dem informellen Gipfel der EU-27 in Bratislava am 16. Sep-
tember 2016 vereinbarte und von Mogherini am 12. November 2016 vorgelegte Umsetzungsplan der EUGS um-
fasst konkrete Schritte zur weiteren Koordination in der GSVP, insbesondere zur Frage der Finanzierung gemein-
samer militärischer Einheiten und der perspektivischen Einrichtung eines EU-Hauptquartiers. Erwartet wird, dass
der Europäische Rat auf der Tagung am 15. Dezember 2016 die Hohe Vertreterin Mogherini und die Kommission
beauftragt, im ersten Halbjahr 2017 die Pläne für Sicherheit und Verteidigung weiter zu konkretisieren.
Auch die EU-Kommission trägt zur aktuellen Rüstungsdynamik bei: Bereits in seiner Rede zur Lage der Union
vom 14. September 2016 hatte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine Stärkung der militärischen Ka-
pazitäten eingefordert; die EU müsse „mehr Härte zeigen (…) [und könne] es sich nicht mehr leisten, militärisch
im Windschatten anderer Mächte zu segeln“. Der am 30. November vorgelegte Europäische Verteidigungs-Ak-
tionsplan (EUDAP) konkretisiert die von Juncker sowie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2017
(KOM(2016) 700 endg.) gemachten Vorschläge für den „Europäischen Verteidigungsfonds“ für Rüstungsfor-
schung in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich. Der EUDAP (KOM(2016) 950 endg.) benennt hierzu konkrete
Schritte wie etwa einer Anschubfinanzierung in Höhe von 90 Mio. Euro von 2017 bis 2019 und die Nutzung
bestehender EU-Programme wie Horizont 2020. Neben gemeinsamer Rüstungsforschung soll über den Fonds

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auch die „Entwicklung von gemeinsamen Verteidigungsfähigkeiten“ (d. h. materielle Ausrüstung) gefördert wer-
den. Darüber hinaus zielt EUDAP auf die Fortsetzung der Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen EU-
Rüstungsmarktes und einer Europäisierung der Rüstungsindustrie sowie auf den Ausbau des Binnenmarkts für
Verteidigungsgüter und die Erschließung von Förderungsmöglichkeiten für Kleine und Mittlere Unternehmen
(KMU) in den Bereichen Rüstung und Dual Use. Hierzu sollen auch Mittel über die Struktur- und Kohäsions-
fonds mobilisiert werden. Auch diese Pläne verstoßen gegen Artikel 41 Absatz 2 EUV, der die Finanzierung von
militär- und verteidigungspolitischen Projekten aus EU-Haushaltsmitteln eindeutig ausschließt.

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