BT-Drucksache 18/10581

Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Vom 22. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10581
18. Wahlperiode 22.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel, Britta Haßelmann und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Bund und Länder haben sich auf die Gründung einer „unter staatlicher Regelung
stehenden privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ geei-
nigt (Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs
von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 in Berlin). Dazu soll das Grundge-
setz geändert werden. Weiterhin muss sich über die genaue Ausgestaltung mit
einem Zeitplan, Regelungen in der Übergangsphase, Übergang von Personal-,
Pensions- und Sachmitteln unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftig-
ten hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort geeinigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen enthält der Referentenentwurf für den Entwurf eines

Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74, 90, 91c, 104b, 104c,
107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) im Änderungsvorschlag
für Artikel 90 Absatz 2 den Passus „Formulierung wird nachgereicht“?

2. Inwiefern gibt es eine Einigung, ob sich private Kapitalgeber an der neu zu
schaffenden Infrastrukturgesellschaft Verkehr beteiligen können?

3. Wie steht die Bundesregierung zur Möglichkeit, die unmittelbare oder mit-
telbare Beteiligung Privater an der Infrastrukturgesellschaft Verkehr grund-
gesetzlich auszuschließen?

4. Welche Rechtsformen hat die Bundesregierung für eine Infrastrukturgesell-
schaft Verkehr geprüft, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung
hierbei gekommen?

5. Inwiefern wird eine bestimmte Rechtsform bevorzugt, und aus welchen
Gründen soll diese Rechtsform gewählt werden?

6. Welche Gesetzesänderungen bzw. welche neuen Gesetze sind notwendig,
um eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr zu gründen und ihre Aufgaben
festzulegen?

7. Wie interpretiert die Bundesregierung die Formulierung „Reform der Bun-
desauftragsverwaltung mit Fokus auf Bundesautobahnen und Übernahme in
die Bundesverwaltung (übrige Bundesfernstraßen opt out)“ im Beschluss der
Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und
Ländern am 14. Oktober 2016, und welcher Auftrag erschließt sich daraus
für die Gründung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr?

Drucksache 18/10581 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Inwiefern ist es zutreffend, dass Autobahnen und autobahnähnliche Bundes-
straßen zukünftig durch die Infrastrukturgesellschaft Verkehr gebaut, erhal-
ten und verwaltet werden sollen?

9. Welche sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs sollen in der Bundesauf-
tragsverwaltung durch die Länder verbleiben, und wann und wie soll festge-
legt werden, um welche Bundesfernstraßen es sich hierbei handelt?

10. Welche Verwaltungsform ist ggf. für Fernstraßen vorgesehen, die nicht
durch die Infrastrukturgesellschaft Verkehr verwaltet werden sollen?

11. Inwiefern ist vorgesehen, den Ländern Anteile an den erhobenen Mautmit-
teln auf Fernstraßen zufließen zu lassen, die nicht in Bundesverwaltung ver-
bleiben sollen?

12. Inwiefern sind ggf. Kompensationen für die Länder vorgesehen, falls sie be-
stimmte Bundesstraßen in ihre Hoheit übernehmen, und inwiefern können
Angaben zur Höhe möglicher Kompensationen gemacht werden?

13. Welchen Einfluss auf die Geschäftsentscheidungen können Anteilseigner in
einer Minderheitsbeteiligung nehmen?

14. Welche Mechanismen sind für die Infrastrukturgesellschaft Verkehr vorge-
sehen, um die Erfüllung ihrer Aufgaben zu kontrollieren?

15. Welche Instrumente sind vorgesehen, damit der Deutsche Bundestag und die
Bundesregierung auch zukünftig Planung, Bau und Erhalt der im öffentli-
chen Besitz befindlichen Bundesfernstraßen kontrollieren und Einfluss auf
die Verwendung der Finanzierungsmittel nehmen?

16. Inwiefern gibt es schon Festlegungen bezüglich des möglichen Übergangs
von Personal-, Pensions- und Sachmitteln, bzw. wann und wie sollen diese
Details festgelegt werden?

17. Wie hoch werden die Kosten für den Übergang von Personal-, Pensions- und
Sachmitteln geschätzt?

18. Wie hoch werden die Gesamtkosten bis zur vollen Funktionsfähigkeit der
Infrastrukturgesellschaft Verkehr derzeit angenommen?

19. Inwiefern ist die Aufstellung einer Vermögensbilanz für die Infrastrukturge-
sellschaft Verkehr vorgesehen?

Berlin, den 21. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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