BT-Drucksache 18/10577

Umgang der Bundesregierung mit Anliegen der Bürgerinnen und Bürger

Vom 2. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10577
18. Wahlperiode 02.12.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Kassner, Kersten Steinke, Birgit Wöllert,
Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland),
Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Umgang der Bundesregierung mit Anliegen der Bürgerinnen und Bürger

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht sich mit Bitten oder
Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Für die an den Deutschen Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden hat das
Parlament gemäß Artikel 45c Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) einen Ausschuss
zu bestellen, dem Behandlung dieser Bitten und Beschwerden obliegt. Neben den
Regelungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat der Petitions-
ausschuss mit den Verfahrensgrundsätzen (Grundsätze des Petitionsausschusses
über die Behandlung von Bitten und Beschwerden) und der Richtlinie für die Be-
handlung von öffentlichen Petitionen (öP) gemäß Nummer 7.1 (4) der Verfah-
rensgrundsätze rechtliche Grundlagen für die Bearbeitung der Bürgeranliegen ge-
schaffen.
Der Petitionsausschuss hat zudem dem Deutschen Bundestag jährlich einen
schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit vorzulegen. Über diesen findet regel-
mäßig eine Debatte im Deutschen Bundestag statt.
Dagegen ist über das Beschwerdewesen und den Umgang mit den Bitten und Be-
schwerden durch die Bundesregierung (sog. zuständige Stellen) wenig bekannt,
obwohl dies eine wichtige Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Geschehen
darstellt. Es gibt keine Übersicht über die Zahl und den Inhalt der an die zustän-
digen Stellen der Bundesregierung und diese selbst gerichteten Bitten und Be-
schwerden, deren Behandlung und Bescheidung. Offen ist auch, ob diese Einga-
ben ausgewertet werden und wie auf ihre Zielrichtung eingegangen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Petitionen nach Artikel 17 GG an die zuständigen Stellen sind in

den einzelnen Bundesministerien und bei den Bundesbeauftragen in den letz-
ten Jahren jeweils eingegangen (bitte Angaben zu den Kalenderjahren 2013
bis 2015)?

2. In welcher Form (schriftlich, elektronisch, mündlich – telefonisch oder per-
sönlich) haben sich die Bürgerinnen und Bürger jeweils an die Bundesregie-
rung und Bundesbehörden gewandt (bitte jeweils zu Petitionen und Petiti-
onsadressaten Summen aufführen)?

3. Welche weiteren Beteiligungsmethoden auf Bundesebene neben der Petition
nach Artikel 17 GG gibt es, und welche werden aktiv von der Bundesregie-
rung verfolgt?

Drucksache 18/10577 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Beteiligungsmethoden plant die Bundesregierung in Zukunft (etwa
im Zuge von Großprojekten etc.) einzuführen, und welche bestehenden plant
sie wie auszuweiten?

5. Gibt es in den Bundesministerien und bei den Bundesbeauftragten schriftlich
fixierte Regularien zum Umgang mit den Eingaben?
Wenn ja, wie sehen diese aus, bzw. welche sind das, und sind diese öffentlich
zugänglich?

6. Welche thematischen Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt der Eingaben der
Bürgerinnen und Bürger (bitte nach Kalenderjahren 2013 bis 2015 und Bun-
desministerien bzw. Bundesbeauftragten aufschlüsseln)?

7. Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Petitionen bei
den einzelnen Bundesministerien und Bundesbeauftragten, und gibt es in-
terne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung?

8. In welcher Form erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Antwort bezogen
auf die jeweilige Einreichungsform der Petition?

9. Wie viele Eingaben der Bürgerinnen und Bürger blieben unbeantwortet (bitte
Angaben zu den Kalenderjahren 2013 bis 2015, jeweils bezogen auf die Ein-
reichungsform)?

10. Gibt es jeweils ein elektronisches System (ggf. auch unterschiedliche Sys-
teme) zur Erfassung, Bearbeitung und Bescheidung der eingegangenen Peti-
tionen?

11. In welcher Form wurde den Bürgerinnen und Bürgern geholfen?
12. In wie vielen Fällen konnte der Eingabe der Bürgerinnen und Bürger Rech-

nung getragen bzw. Abhilfe geschaffen werden?
13. Findet eine systematische Auswertung der an die Bundesministerien bzw.

Bundesbeauftragten gerichteten Petitionen statt?

Wenn ja, in welcher Form?
14. In welcher Form und wem gegenüber gibt es eine Berichterstattung über Pe-

titionen?
15. Inwieweit werden diese Kenntnisse der Öffentlichkeit bzw. dem Parlament

zugänglich gemacht?
16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Existenz der pri-

vaten Petitionsplattformen, und wie geht sie auf diese ein?

Berlin, den 1. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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