BT-Drucksache 18/10573

Überflüge von Militärflugzeugen

Vom 2. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10573
18. Wahlperiode 02.12.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Alexander S. Neu, Christine
Buchholz, Katrin Kunert, Eva Bulling-Schröter, Sevim Dağdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner,
Jan Korte, Niema Movassat, Kersten Steinke, Frank Tempel, Katrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Überflüge von Militärflugzeugen

Im Laufe dieser Legislaturperiode haben weitgehende Neuordnungen des Luft-
raums der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der militärischen Nutzung
stattgefunden, die unter anderem die Umformung (meist Vergrößerung) von eini-
gen militärischen Sonderflugzonen zur Folge hatten. Über dem größten Teil
Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs wurde 2014 die Sonderflugzone
ED-R 40 MVPA NE eingerichtet. Das hat zu einer zunehmenden Belastung be-
stimmter Gebiete durch militärische Überflüge geführt, die auch schon vorher be-
lastet waren, vor allem im Umkreis des ehemaligen Truppenübungsplatzes in der
Kyritz-Ruppiner Heide („Bombodrom“). Auch im Umkreis des Nationalparks
Sächsische Schweiz, über dem die Sonderflugzone TRA 208/308 eingerichtet ist,
wird nach wie vor von Bewohnerinnen und Bewohnern von regelmäßigen hohen
Lärmbelastungen durch militärische Überflüge berichtet. Es gibt insbesondere
eine Zunahme von Beschwerden in Bezug auf Tiefflüge im Luftraum über den
beiden Naturräumen, die auch die Lebensqualität in der Umgebung massiv beein-
trächtigt. In der Stellungnahme auf die Schriftliche Frage 75 des Abgeordneten
Dr. André Hahn sprach der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe
am 4. September 2014 von einem „sehr streng limitierten Flugstundenkontin-
gent“ für Tiefflüge (Bundestagsdrucksache 18/2481). Dies gibt zu Fragen nach
der Begrenzung von Tiefflugstunden Anlass.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele militärische Flüge wurden von Oktober 2013 bis September 2016

in der Sonderflugzone ED-R 401 MVPA NE absolviert (Angaben bitte pro
Monat)?
Wie viele davon in dem Sektor 2E (hier auch Nennung der Nutzungsstunden
pro Monat möglich)?

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und auf welchem administrativen Weg
werden militärische Tiefflüge von der Bundeswehr momentan befohlen bzw.
kontingentiert?
Wonach richten sich diese Kontingente, und gibt es hierfür bundesweit gül-
tige Obergrenzen?

Drucksache 18/10573 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie viele kontingentierte Flugstunden gab es seit der Einrichtung der Son-
derflugzone ED-R 401 für Tiefflüge im darunterliegenden Luftraum, wie
viele davon unter dem Sektor 2E (Angaben bitte pro Monat)?

4. Wie viele militärische Tiefflüge (600 bis 300 m oder weniger über Boden)
wurden seit Oktober 2013 unter der Sonderflugzone ED-R 401 tatsächlich
durchgeführt, wie viele unter dem Sektor 2E (Angaben bitte pro Monat)?

5. Wie viele dieser militärischen Tiefflüge gingen bis auf 150 m oder darunter?
Wie viele dieser Tiefflüge bis auf 150 m oder darunter fanden im Sektor 2E
statt?

6. Wie viele Tiefflüge fanden seit Oktober 2000 bis Oktober 2013 (Einrichtung
der Einschränkungszone ED-R 401) insgesamt statt (bitte wenn möglich
nach Monaten angeben)?

7. Welche speziellen Konsequenzen (bzgl. Überflügen und Lärmentwick-
lung) hatte die Durchführung des alle zwei Jahre durchgeführten Manö-
vers JAWTEX (13. bis 24. Juni 2016) für das Gebiet der Sonderflugzone
ED-R 401?

8. Welche Planzahlen für Überflüge (geschätzt) gibt es im Moment bezüglich
der geplanten Nutzung der Sonderflugzone ED-R 401, und der darunter lie-
genden Flugzone für Tiefflüge, für das Jahr 2017?

9. Von welchen Luftwaffenbasen aus wird die ED-R 401 bzw. der unter ihr
liegende Luftraum für Tiefflüge besonders häufig angeflogen?

10. Wie wird von Seiten der Luftwaffe bzw. den Luftverkehrsbehörden nach-
vollzogen bzw. kontrolliert, dass bei Tiefflugübungen unter der ED-R 401
die Untergrenze von 300 m (bzw. in Ausnahmefällen 150 m) nicht unter-
schritten wird bzw. wurde?

11. Welche Regelungen gelten für die Sonderflugzone ED-R 401, und die da-
runter liegende Flugzone für Tiefflüge, bezüglich ihrer Nutzung durch Mili-
tärflugzeuge anderer Nationen?
Wie viele Flüge von Militärflugzeugen anderer Nationen gab es seit der
Schaffung der Sonderflugzone, und wie viele davon waren im Tiefflug?

12. Wie und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde bei der Einrichtung der
Sonderflugzone ED-R 401, bzw. für den unter ihr liegenden Luftraum für
Tiefflüge, die Fluglärmbelastung für die betroffene Bevölkerung bewertet?

13. Welche Informationen wurden 2013 von wem und auf welchem Weg der
betroffenen Bevölkerung über Art und Umfang der geplanten Sonderflug-
zone ED-R 401, bzw. den unter ihr liegenden Luftraum für Tiefflüge, mitge-
teilt?

14. Inwiefern unterscheidet sich die derzeitige Nutzung der Sonderflugzone
ED-R 401, bzw. des Luftraums für Tiefflüge unter ihr, qualitativ und quan-
titativ von den Plänen militärischer Flüge über dem Truppenübungsplatz
Kyritz-Ruppiner Heide („Bombodrom“), bevor die Bundesregierung 2009
auf dessen Nutzung verzichtet hat?

15. Wie hat die Bundeswehr die Rechtsposition im Urteil des Oberverwaltungs-
gerichts Berlin-Brandenburg zur Berufungsklage des Bundesministeriums
der Verteidigung vom 27. März 2009, „dass für die militärische Nutzung des
Truppenübungsplatzes Wittstock durch die Beklagte zu militärischen Zwe-
cken ein förmliches Planungsverfahren nach § 1 Absatz 2, 3 des Landbe-
schaffungsgesetzes erforderlich ist", konkret umgesetzt?

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16. Wie viele Beschwerden gegen Fluglärm im Gebiet der ED-R 401 liegen ins-

gesamt (unabhängig vom Beschwerdeweg) seit September 2014 vor (bitte
einzeln für Monate ausweisen)?

17. Wie wurden diese Beschwerden geprüft, und welche Konsequenzen wurden
aus diesen Beschwerden gezogen?

18. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung, im Gebiet
der Kyritz-Ruppiner Heide eine Messung von Lärmpegeln über einen gewis-
sen Testzeitraum durchzuführen, um Daten zur Problematik zu generieren?

19. Wie viele militärische Überflüge gab es über dem Nationalpark Sächsische
Schweiz seit September 2014 (hier ist auch die Nennung der Nutzungsstun-
den des entsprechenden Sektors des TRA 208/308 möglich, bitte pro Monat
angeben)?

20. Auf wie viele Flugstunden belief/beläuft sich das Flugstunden-Kontingent
(siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe
auf die Schriftliche Frage 74 des Abgeordneten Dr. André Hahn, auf Bun-
destagsdrucksache 18/2481 vom 4. September 2014) in den Monaten seit
September 2014 für den Luftraum über dem Nationalpark Sächsische
Schweiz, und wie wird die Einhaltung dieses Kontingents administrativ kon-
trolliert?
Ergaben sich in der Vergangenheit hier Abweichungen zwischen vorgegebe-
nem Stundenkontingent und der Flugpraxis?

Berlin, den 1. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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