BT-Drucksache 18/10569

Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2016

Vom 2. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10569
18. Wahlperiode 02.12.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder,
Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2016

Ein zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2014 bis 2020
in der Europäischen Union ist das so genannte Greening mit dem Ziel einer klima-
und umweltfreundlicheren Landbewirtschaftung, das Ende 2013 von EU-Parla-
ment und EU-Ministerrat beschlossen wurde. Konkrete Vorgaben für die natio-
nalen Umsetzungen des Greenings wurden 2014 erarbeitet. Damit sind seit 2015
30 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für die Direktzahlungen (so ge-
nannte Erste Säule) an zusätzliche Umweltleistungen gebunden. Das Greening
setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Neben ökologischen Vorrangflächen
(„im Umweltinteresse genutzte Flächen“) gehören dazu Maßnahmen zur Anbau-
diversifizierung sowie zum Erhalt von Dauergrünland. Es kann zwischen den ver-
schiedenen anerkannten Greening-Maßnahmen ausgewählt werden. Alle Land-
wirtschaftsbetriebe, die Agrarfördermittel beantragen, sind seitdem unter ande-
rem verpflichtet, 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen
auszuweisen, auch in intensiven Ackerbauregionen mit hohem Ertragspotenzial.
Damit werden Leistungen der Landwirtschaft für den Klimaschutz, zum Erhalt
artenreicher Kulturlandschaften und einer nachhaltigen Produktion gefördert
werden. Das macht mögliche Effekte des Greenings von den betrieblichen Ent-
scheidungen abhängig und schwer voraussehbar.
Die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) der Eu-
ropäischen Kommission hat vom 15. Dezember 2015 bis zum 8. März 2016 eine
öffentliche Konsultation durchgeführt, um Informationen zu den Erfahrungen mit
dem Greening im Rahmen des GAP-Direktzahlungssystems zu erhalten. Insbe-
sondere ging es um EU-weit gleiche Ausgangsbedingungen für die Landwirt-
schaftsbetriebe, um das Produktionspotenzial sowie um verschiedene Möglich-
keiten, die Ökologisierungsregelung zu vereinfachen und den damit verbundenen
Verwaltungsaufwand zu verringern. Zudem ging es um erste Eindrücke der Teil-
nehmenden zu den Auswirkungen der Ökologisierungsregelungen. Im Juli 2016
stellte die Europäische Kommission dem EU-Sonderausschuss Landwirtschaft
(SAL) die Ergebnisse zum Greening und die Evaluierung der Aktivitäten des Pro-
gramms der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähig-
keit der Rechtsetzung (REFIT) vor (vgl. http://iswa-online.de/www%5Carbeit
geber.nsf/id/de_erste-ergebnisse-der-refit-plattform).
Es liegen nunmehr, im Herbst 2016, nationale Erfahrungen der Europäischen
Kommission mit dem Greening über zwei Vegetationsperioden vor. Aus Überle-
gungen zur weiteren Ausgestaltung des Greenings und die Weiterentwicklung der
GAP ergeben sich verschiedene Fragen.

http://iswa-online.de/www%5Carbeitgeber.nsf/id/de_erste-ergebnisse-der-refit-plattform
http://iswa-online.de/www%5Carbeitgeber.nsf/id/de_erste-ergebnisse-der-refit-plattform
Drucksache 18/10569 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Nutzungsart der Flächen,
bevor diese von den Betrieben in den Jahren 2015 oder/und 2016 zur An-
rechnung als „ökologische Vorrangfläche“ angemeldet wurden (bitte nach
Flächennutzungsart, Flächennutzungsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?

2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Veränderungen der Flächen,
die die Betriebe im Jahr 2016 zur Anrechnung als „ökologische Vorrangflä-
che“ gegenüber 2015 angemeldet haben (bitte nach Flächennutzungsart, Flä-
chennutzungsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von Legumi-
nosen im Jahr 2016 in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu
2015 und den Jahren 2010 bis 2014?

4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der Antragstelle-
rinnen und Antragsteller zur Flächeninanspruchnahme bei den einzelnen
Greening-Maßnahmen für ökologische Vorrangflächen (bitte nach Jahren
und Bundesländern aufschlüsseln)?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es im Jahr 2016 zu
Saatgutengpässen für die Kulturen auf ökologischen Vorrangflächen kam?

6. Wie haben sich die Leguminosen-Saatgut-Erzeugung und der Absatz nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 entwickelt?

7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand und die Flä-
che des Dauergrünlandes seit Beginn dieser Förderperiode verändert?

8. Wie haben sich die Greening-Anforderungen zur Anbaudiversifizierung bis
zum Jahr 2016 nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Vielfalt in
der Agrarlandschaft ausgewirkt?

9. Welche Änderungen beim Greening sind nach Einschätzung der Bundesre-
gierung geeignet, um eine Vereinfachung zu erreichen, ohne das Ziel der
Ökologisierung zu gefährden (bitte begründen)?

10. Nach welchen Kriterien wird die Erreichung der Ziele der Biodiversitätsver-
besserung durch Greening-Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland
erfasst und bewertet, und welche Tendenzen zeichnen sich derzeit ab?

11. Wen hat die Bundesregierung mit der wissenschaftlichen Begleitung des
Greenings mit welcher konkreten Aufgabenstellung beauftragt, und welche
finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung?

12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe der Verwaltungs-
kosten der Greening-Umsetzung, welchen Einfluss hatte die Einführung des
Greenings 2015 auf die Verwaltungskosten zur Umsetzung der GAP im Ver-
gleich zu den Jahren 2013 und 2014, und welche konkreten Maßnahmen ver-
ursachen den größten Anstieg der Verwaltungskosten?

13. Welche Änderungen am Greening strebt die Bundesregierung noch in der
aktuellen GAP-Förderperiode an?

14. Wird die Bundesregierung die Empfehlung der Stakeholder-Gruppe der
REFIT-Plattform, einen Fitness-Check der GAP 2017 durchzuführen, unter-
stützen?

Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

15. Aus welchem Grund sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weiterhin
Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen zuzulassen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10569

16. Beabsichtigt die Bundesregierung, ab dem Jahr 2018 auf den Nachweis zum

„Aktiven Landwirt“ vollständig zu verzichten (bitte begründen)?
17. Wie soll sichergestellt werden, dass die Flächenprämie der EU-Agrarförde-

rung nur auf tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen gewährt wird
(bitte ausführlich erläutern)?

18. Wie sollte sich die GAP nach dem Jahr 2020 weiterentwickeln, und wo sieht
aus heutiger Sicht die Bundesregierung die Prioritäten?

19. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten konkreten Än-
derungsbedarfe, damit das Ziel einer ökologischeren, gerechteren und unbü-
rokratischeren Agrarpolitik erreicht werden kann?

Berlin, den 1. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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