BT-Drucksache 18/10549

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/10189 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolutionen, zuletzt 2296 (2016) vom 29. Juni 2016

Vom 1. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10549
18. Wahlperiode 01.12.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/10189 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution
1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007
und folgender Resolutionen, zuletzt 2296 (2016) vom 29. Juni 2016

A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) mit bis
zu 50 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Dezember 2017.

Das Engagement der internationalen Gemeinschaft im Rahmen der VN-Friedens-
mission in Darfur UNAMID umfasst nach Darstellung der Bundesregierung ak-
tuell:

1) Schutz von Zivilpersonen,

2) die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Sicherheit des
humanitäre Hilfe leistenden Personals,

3) die Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Be-
wegungen, die das Doha-Dokument nicht unterzeichnet haben, sowie

4) die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen Be-
völkerungsgruppen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer tiefe-
ren Ursachen.

Nach Antrag der Bundesregierung sollen die beteiligten Kräfte der Bundeswehr
folgende Aufgaben wahrnehmen:

1) Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstüt-
zungsaufgaben und

2) Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Natio-
nen sowie für die Vereinten Nationen.

Der Einsatz soll auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) vom 31. Juli 2007 und
der Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und somit im

Drucksache 18/10549 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Rahmen sowie nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicher-
heit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgen.

Nach Kapitel VII der VN-Charta umfasst der Auftrag von UNAMID eine Auto-
risierung, zum Eigenschutz, zur Gewährleistung der Sicherheit und der Bewe-
gungsfreiheit der humanitären Helfer, zur Förderung einer schnellen und effekti-
ven Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens, zur Verhinderung von Störun-
gen und bewaffneten Angriffen sowie – unbeschadet der Verantwortung der su-
danesischen Regierung – zum Schutz von Zivilisten die notwendigen Maßnahmen
zu ergreifen. Dies schließt auch die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen
der von den Vereinten Nationen erlassenen Einsatzregeln ein.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bunderegierung definiert mit:

1) die Region Darfur;

2) andere Gebiete des Sudan mit Zustimmung der sudanesischen Regierung,
soweit dies zur Erfüllung des UNAMID-Auftrags erforderlich ist (u. a. Flug-
häfen, Versorgungswege und -basen sowie Hauptquartiere);

3) andere geographische Räume mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu
Zwecken des Zugangs und der Versorgung.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsauschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10549
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10189 anzunehmen.

Berlin, den 30. November 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/10549 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Jan van Aken und Dr. Frithjof
Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/10189 in seiner 199. Sitzung am 10. November 2016
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gem. § 96
GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-
Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Dezember 2017.

Das Engagement der internationalen Gemeinschaft im Rahmen der VN-Friedensmission in Darfur UNAMID um-
fasst nach Darstellung der Bundesregierung aktuell:

1) Schutz von Zivilpersonen,

2) die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Sicherheit des humanitäre Hilfe leistenden
Personals,

3) die Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Bewegungen, die das Doha-Dokument
nicht unterzeichnet haben, sowie

4) die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen Bevölkerungsgruppen, einschließ-
lich Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer tieferen Ursachen.

Nach Antrag der Bundesregierung sollen die beteiligten Kräfte der Bundeswehr folgende Aufgaben wahrnehmen:

1) Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben und

2) Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nati-
onen.

Der Einsatz soll auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) vom 31. Juli 2007 und den Folgeresolutionen des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und somit im Rahmen sowie nach den Regeln eines Systems gegenseiti-
ger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgen.

Nach Kapitel VII der VN-Charta umfasst der Auftrag von UNAMID eine Autorisierung, zum Eigenschutz, zur
Gewährleistung der Sicherheit und der Bewegungsfreiheit der humanitären Helfer, zur Förderung einer schnellen
und effektiven Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens, zur Verhinderung von Störungen und bewaffneten
Angriffen sowie – unbeschadet der Verantwortung der sudanesischen Regierung – zum Schutz von Zivilisten die
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies schließt auch die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen der
von den Vereinten Nationen erlassenen Einsatzregeln ein.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bunderegierung definiert mit:

1) die Region Darfur;

2) andere Gebiete des Sudan mit Zustimmung der sudanesischen Regierung, soweit dies zur Erfüllung des UN-
AMID-Auftrags erforderlich ist (u. a. Flughäfen, Versorgungswege und -basen sowie Hauptquartiere);

andere geographische Räume mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versor-
gung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10549

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/10189 in seiner 122. Sit-
zung beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10189 in seiner 80. Sitzung am 30. November
2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/10189 in seiner
74. Sitzung am 30. November 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/10189 in seiner 70. Sitzung am 29. November 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10189 in seiner 83. Sitzung am 30. November
2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 30. November 2016

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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