BT-Drucksache 18/10544

Effizienz und Mittelvergabe beim Syria Recovery Trust Fund

Vom 29. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10544
18. Wahlperiode 29.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Effizienz und Mittelvergabe beim Syria Recovery Trust Fund

Ein zentrales Instrument der Arbeit der Bundesregierung in Syrien ist der seit dem
Jahr 2013 von der KfW Bankengruppe eingerichtete „Syria Recovery Trust
Fund“ (SRTF). Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen
Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten Gruppe der Freunde des syri-
schen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen Wiederaufbau
und Entwicklung inne. In dieser Funktion beauftragten sie die KfW mit dem Auf-
bau des Fonds. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine „Management
Unit“ eingerichtet, die im türkischen Gaziantep angesiedelt ist.
Geber des Fonds sind neben den Gründern Deutschland, VAE und USA inzwi-
schen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Großbritannien,
Japan, die Niederlande und Kuwait (www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/
Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/
Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf). Thematisiert wurde das Vorhaben u. a. be-
reits auf den Bundestagsdrucksachen 18/6997, 18/8564 und 18/10024).
Der SRTF dient nach eigenen Angaben „als gemeinschaftlicher Finanzierungs-
mechanismus der Mitgliedsstaaten der Freunde Syriens zur zivilen Unterstützung
der Nationalen Koalition“. Es werden nur Projekte „in von der gemäßigten
Opposition kontrollierten Gebieten“ unterstützt (ebd.).
Diesen Ausführungen zum Trotz gestaltet sich die Arbeit des SRTF aus Sicht der
Fragesteller intransparent, was auch an der zurückhaltenden Informationspolitik
der Bundesregierung liegt, die Mitgliedern des Deutschen Bundestages die Ein-
sichtnahme in Verträge und Prüfberichte vorenthält. Die Internetpräsenz des
SRTF führt zwar 28 Projekte auf (www.srtfund.org/sections/3_approved-
projects?articlepage=3&p=3) – die Bundesregierung informiert derweil über
50 Projekte (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu
Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 18/8564) –, unklar bleibt jedoch, was aus der
parlamentarischen Kontrolle besondere Relevanz besitzt, ob und welche Projekte
nicht durchgeführt wurden, das vorgegebene Entwicklungsziel also verfehlt ha-
ben.
Problematisch für die politische und haushalterische Kontrolle des SRTF, der mit
der Unterstützung der „Nationale[n] Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte“ eine explizit politische Rolle innehat, ist die aus Sicht der Fra-
gesteller unzureichende Bereitschaft der Bundesregierung, dem Deutschen Bun-
destag nachvollziehbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft
Projekte, Kooperationspartner, das Revisionswesen und die Finanzierung.

http://www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf
http://www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf
http://www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf
http://www.srtfund.org/sections/3_approved-projects?articlepage=3&p=3
http://www.srtfund.org/sections/3_approved-projects?articlepage=3&p=3
Drucksache 18/10544 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist eine Liste von Projekten vollständig, die auf der Homepage des SRTF
aufgeführt werden (ebd.)?

2. Wie erklärt die Bundesregierung die o. g. unterschiedlichen Zahlenangaben
zu realisierten Projekten des SRTF?

3. Nach welchen Kriterien werden einige Projekte des SRTF nach Kenntnis der
Bundesregierung auf der Homepage aufgelistet und andere mutmaßlich
nicht?

4. Welche zusätzlichen Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
neben der o. g. Auflistung
a) geplant,
b) bewilligt,
c) umgesetzt?

5. Mit welchen zivilen lokalen Strukturen und Räten sowie anderweitigen Um-
setzungsstrukturen der syrischen Opposition arbeitet der SRTF nach Kennt-
nis der Bundesregierung zusammen, wie sind diese Strukturen im Einzelnen
politisch und/oder demokratisch legitimiert?

6. Welche Kriterien müssen zivile lokale Strukturen und Räte sowie anderwei-
tige Umsetzungsstrukturen der syrischen Opposition nach Kenntnis der Bun-
desregierung erfüllen, um mit dem SRTF zusammenarbeiten zu können?

7. Wurden alle angenommenen Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt und evaluiert?

8. Wie viele und welche bewilligten Projekte wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung abgebrochen oder nicht zu Ende geführt (bitte Projekte und
Gründe einzeln aufführen)?

9. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder ausgezahlt worden, ohne
dass die vereinbarten Leistungen erbracht wurden?

10. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von Regressforderungen
gegeben, mit welchem Ausgang?

11. Wie viele und welche durchgeführten Projekte wurden (seit der Antwort zu
Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/8564) nach Kenntnis der Bundesre-
gierung durch Kriegseinwirkungen oder andere äußere Umstände – diese
bitte auflisten – eingestellt, beschädigt oder zerstört?

12. Was steht in dem Rahmenabkommen zwischen den Gründungspartnern und
weiteren Trägern des SRTF?

13. Zu welchem Ergebnis kamen die Prüfberichte, die der Bundesregierung vor-
liegen?
a) Was genau wird überprüft?
b) Wie wird überprüft?
c) Was sind die Kriterien für die Projektevaluierung?

14. Welche internen Regelungen bestehen, um die Mitarbeiter des SRTF, die
Projekte und Partner zu schützen, vor allem in Bezug auf die Offenlegung
von Namen und Posten?

15. Werden Mitarbeiter des SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung angehal-
ten, über ihr Engagement Stillschweigen zu bewahren?

16. Welche Angriffe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen
auf Einrichtungen und/oder Mitarbeiter des SRTF?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10544

17. Kann die Bundesregierung ausführen, weshalb Bargeldzahlungen an die so-

genannten Implementierungspartner nur erfolgen, „wenn diese ein Bank-
konto bei einer nicht-sanktionierten Bank haben“ (s. Antwort zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 18/10024)?

18. Wohin fließt der Großteil der Gelder des SRTF, wenn nicht nach Syrien
(s. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/10024)?

19. Sind die „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositions-
kräfte“ und die sogenannte Syrische Interimsregierung (Syrian Interim
Government) an der Management Unit beteiligt?
a) Wie stehen diese Gruppen in Beziehung zueinander?
b) Welche Entscheidungsgewalt haben sie jeweils über Projekte des SRTF

und über die Mittelvergabe?
c) Mit welchen Mehrheitsverhältnissen wird in den Gremien jeweils ent-

schieden?
20. Wird das Büro des SRTF in Gaziantep verbleiben?

a) Von wo aus soll der SRTF künftig arbeiten?
b) Inwieweit schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage in anderen Re-

gionen der Türkei als weniger prekär ein?
21. Wenn der SRTF vorgibt, Regionen zu unterstützen, die nicht unter der Kon-

trolle der syrischen Regierung stehen; wurden und/oder werden dann auch
Projekte in der nordsyrischen und kurdisch kontrollierten Region Rojava ge-
fördert?
a) Wenn ja, welche Projekte sind das konkret (bitte einzeln nach Orten auf-

listen)?
b) Wenn nein, weshalb nicht?

Berlin, den 28. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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