BT-Drucksache 18/10502

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/10237, 18/10468 - Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Vom 30. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10502

18. Wahlperiode 30.11.2016

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
─ Drucksachen 18/10237, 18/10468 ─

Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher

Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Bericht der Abgeordneten Cajus Caesar, Ulrich Freese, Heidrun Bluhm
und Sven-Christian Kindler

Der Gesetzentwurf dient dem Erlass eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung
marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuer-
gesetzes.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschlossenen Ände-
rungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Durch die steuerliche Entlastungsmaßnahme entstehen folgende Haushaltsausgaben
ohne Erfüllungsaufwand:

(Steuermehr-/-mindereinnahmen (–) in Millionen. Euro)

Gebietskörper-
schaft

Volle Jahres-
wirkung 1)

Kassenjahr

2016 2017 2018 2019 2020

Insgesamt - 50 - - 80 - 60 - 5 - 80

Bund - 24 - - 37 - 28 - 2 - 37

Länder - 19 - - 32 - 24 - 2 - 32

Gemeinden - 7 - - 11 - 8 - 1 - 11
1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.

Für die finanziellen Auswirkungen in den Kassenjahren wird davon ausgegangen,
dass die Europäische Kommission noch 2016 durch Beschluss feststellt, dass die
Regelungen entweder keine Beihilfen oder mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihil-
fen darstellen.

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Drucksache 18/10502 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Bund

Keiner.

Länder

Die mit der Neuregelung des § 32c – neu – EStG alle drei Jahre erforderliche fiktive
Vergleichsrechnung verursacht bei einer personellen Ermittlung schätzungsweise ei-
nen Mehraufwand von rund 5.660.000 Euro. Darüber hinaus entsteht für die Länder
in Bezug auf die Regelung in Artikel 3 des Gesetzes geringfügiger einmaliger auto-
mationstechnischer Umstellungsaufwand.

Weitere Kosten

Die Kosten für Unternehmen und Verbraucher erhöhen sich nicht. Auswirkungen
auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
entstehen nicht.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Ernährung und
Landwirtschaft vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 30. November 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Cajus Caesar Ulrich Freese
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter

Heidrun Bluhm Sven-Christian Kindler
Berichterstatterin Berichterstatter

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