Vom 30. November 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10502
18. Wahlperiode 30.11.2016
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
─ Drucksachen 18/10237, 18/10468 ─
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher
Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Bericht der Abgeordneten Cajus Caesar, Ulrich Freese, Heidrun Bluhm
und Sven-Christian Kindler
Der Gesetzentwurf dient dem Erlass eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung
marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuer-
gesetzes.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschlossenen Ände-
rungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Durch die steuerliche Entlastungsmaßnahme entstehen folgende Haushaltsausgaben
ohne Erfüllungsaufwand:
(Steuermehr-/-mindereinnahmen (–) in Millionen. Euro)
Gebietskörper-
schaft
Volle Jahres-
wirkung 1)
Kassenjahr
2016 2017 2018 2019 2020
Insgesamt - 50 - - 80 - 60 - 5 - 80
Bund - 24 - - 37 - 28 - 2 - 37
Länder - 19 - - 32 - 24 - 2 - 32
Gemeinden - 7 - - 11 - 8 - 1 - 11
1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.
Für die finanziellen Auswirkungen in den Kassenjahren wird davon ausgegangen,
dass die Europäische Kommission noch 2016 durch Beschluss feststellt, dass die
Regelungen entweder keine Beihilfen oder mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihil-
fen darstellen.
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Drucksache 18/10502 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Bund
Keiner.
Länder
Die mit der Neuregelung des § 32c – neu – EStG alle drei Jahre erforderliche fiktive
Vergleichsrechnung verursacht bei einer personellen Ermittlung schätzungsweise ei-
nen Mehraufwand von rund 5.660.000 Euro. Darüber hinaus entsteht für die Länder
in Bezug auf die Regelung in Artikel 3 des Gesetzes geringfügiger einmaliger auto-
mationstechnischer Umstellungsaufwand.
Weitere Kosten
Die Kosten für Unternehmen und Verbraucher erhöhen sich nicht. Auswirkungen
auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
entstehen nicht.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Ernährung und
Landwirtschaft vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 30. November 2016
Der Haushaltsausschuss
Dr. Gesine Lötzsch Cajus Caesar Ulrich Freese
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter
Heidrun Bluhm Sven-Christian Kindler
Berichterstatterin Berichterstatter