BT-Drucksache 18/10399

Entwicklung Nitrat im Grundwasser

Vom 22. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10399
18. Wahlperiode 22.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff,
Britta Haßelmann, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklung Nitrat im Grundwasser

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) sind, laut der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10151, aktuell 16 Vertragsver-
letzungsverfahren (VVV) von Seiten der Generaldirektion Umwelt der Europäi-
schen Kommission gegen Deutschland anhängig. Allein drei VVV betreffen die
Verunreinigung von Grundwasser mit Nitrat. Mittlerweile hat die Europäische
Kommission am 27. Oktober 2016 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland
vor dem Europäischen Gerichtshof aufgrund der nichtordentlichen Umsetzung
der Nitratrichtlinie in deutsches Recht eingereicht.
Ein Grund hierfür ist, dass zirka 50 Prozent der Messstellen in Deutschland er-
höhte Nitratkonzentrationen aufweisen. Aus der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5856 geht hervor, dass im
Jahr 2012 rund 25 Prozent der Grundwasserkörper aufgrund von hohen Nitrat-
werten in einem schlechten chemischen Zustand waren.
Aber auch Flüsse weisen Probleme mit der Nitratbelastung auf und haben erheb-
liche Minderungsbedarfe, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8653 zeigt. Den höchsten Minderungsbe-
darf weist das Flussgebiet Warnow/Peene mit bis zu 62 Prozent auf, gefolgt von
der Ems mit 48 Prozent und der Weser mit einem Minderungsbedarf von bis zu
36 Prozent. Ursache für 77 Prozent der Gesamtstickstoffeinträge in die Binnen-
gewässer ist die Landwirtschaft.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Grundwasserkörper in Deutschland wiesen im Jahr 2015 nach
Kenntnis der Bundesregierung eine Nitratbelastung von 40 bis 50 mg/L Nit-
rat auf, welche sind diese konkret, und wie hoch ist die jeweilige Belastung?

2. Welche Ausdehnung in Quadratkilometern haben diese betreffenden Grund-
wasserkörper mit einem Nitratwert von 40 bis 50 mg/L, und wie viel Prozent
der Fläche Deutschlands entspräche das?

3. Welchen Nitratgehalt hatten die in der Antwort zu Frage 1 genannten Grund-
wasserkörper Mitte der 90er Jahre und zehn Jahre später?

4. Rechnet die Bundesregierung in den nächsten fünf bis zehn Jahren damit,
dass die in der Antwort zu Frage 1 genannten Grundwasserkörper aufgrund
der vorangegangenen Dynamik den Grenzwert von 50 mg/L Nitrat über-
schreiten werden?

Drucksache 18/10399 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche 20 Grundwasserkörper (bitte mit konkreter Ortsbezeichnung), die
momentan unter 50 mg/L Nitrat liegen, haben im Zeitraum von 2005 bis
2015 den höchsten Anstieg beim Nitratgehalt zu verzeichnen?

6. An wie viel Prozent der Grundwasser-Messstellen hat sich die Nitratkonzent-
ration in den letzten fünf Jahren erhöht?

7. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung generell die Lage bei
Nitrat im Grundwasser in den nächsten drei bis fünf Jahren entwickeln?

Welche Einflussfaktoren sind dabei wesentlich?
8. Warum ist nach Ansicht der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren ein

Anstieg bei den Grundwasserkörpern über 50 mg/L Nitrat zu verzeichnen?
9. In welchen Landesteilen sind die ersten Grundwasserstockwerke in welcher

Anzahl für die Trinkwasserversorgung bereits ungeeignet, sodass auf die da-
runterliegenden Grundwasserstockwerke (Tiefengrundwasser) zurückgegrif-
fen werden muss?

10. In welchen Landesteilen ist in welcher Ausdehnung und Tiefe das natürliche
Abbaupotential des Bodens bereits aufgebraucht, sodass auf den Boden auf-
gebrachte Düngemittel direkt in das darunterliegende Grundwasserstock-
werk gelangen?

11. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen plant die Bundesregierung dahinge-
hend, die Anteile der Stickstoff- und Phosphateinträge in Gewässern auch
aus Quellen, die nicht vom Geltungsbereich der Düngeverordnung erfasst
werden, zu regulieren?

Berlin, den 21. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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