BT-Drucksache 18/10394

Situation von Flüchtlingen in Griechenland

Vom 22. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10394
18. Wahlperiode 22.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Jan Korte,
Katrin Kunert, Kersten Steinke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Situation von Flüchtlingen in Griechenland

Der sogenannte Flüchtlingsdeal zwischen der Europäischen Union (EU) und der
Türkei sieht vor, dass türkische Behörden in Zusammenarbeit mit der NATO (Or-
ganisation des Nordantlantikvertrages), der griechischen Küstenwache und
Frontex Flüchtlinge an der Überfahrt auf die griechischen Inseln hindern sollen.
Diejenigen, denen die Überfahrt trotzdem gelingt, werden auf den Inseln in Hot-
spots festgehalten. Dort soll darüber entschieden werden, ob ihre Asylanträge zu-
lässig und begründet sind. Anschließend ist entweder ihre Abschiebung geplant
oder ihre Umsiedlung, auch in andere Länder der EU.
Die praktische Umsetzung dieses Abkommens geht aus Sicht der Fragesteller und
nach Schilderungen von Menschenrechtsorganisationen eindeutig zu Lasten der
Flüchtlinge. Deren Rechte werden auf teilweise gravierende Weise verletzt.
Durch die nach wie vor schleppende Bearbeitung der Asylanträge in den Hotspots
kommt es dort zu massiven Überbelegungen, die sich schon mehrfach in militan-
ten Protesten der dort Festgehaltenen entladen haben.
Die von der EU zugesagte personelle Unterstützung der griechischen Asylbehör-
den reicht offenbar nicht aus, die Problematik zu lösen. Zum einen wird nicht so
viel Personal bereitgestellt, wie aus Griechenland bzw. dem Europäischen Unter-
stützungsbüro für Asylfragen (EASO) angefordert, zum anderen weist das einge-
setzte Personal häufig nicht die erforderlichen Qualifikationen auf. Auch nach
Aussagen des griechischen Integrationsministers Ioannis Mouzalas geht es „nur
langsam voran, zu langsam“ (vgl. „Asylchaos in Griechenland“, SPIEGEL ON-
LINE, 2. November 2016). Kurze Einsatzzeiten reduzieren die Effektivität dieser
Art der Unterstützung weiter. Dementsprechend ist die Qualität der erstinstanzli-
chen Entscheidungen der Asylbehörden, die auch auf Anhörungen durch Personal
aus den Mitgliedstaaten bzw. deren Empfehlungen beruhen, in Frage gestellt. Die
Berufungsinstanzen in Griechenland haben in den meisten Fällen die erstinstanz-
lichen Entscheidungen revidiert. Von 311 bis zum 18. September 2016 ergange-
nen Rechtsbehelfsentscheidungen zur Zulässigkeit von Asylanträgen wurden in
nur sechs Fällen die erstinstanzlichen Entscheidungen bestätigt (vgl. Mitteilung
der Kommission: „Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der
Erklärung EU-Türkei“, Ratsdokument 12813/16).
Indiz für gravierende Verletzungen internationaler Flüchtlingsrechte ist zu-
dem eine Meldung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
(UNHCR) vom 21. Oktober 2016, der zufolge mindestens zehn syrische Staats-
angehörige von der griechischen Insel Leros ohne angemessene Beachtung ihres

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Asylwunsches in die Türkei abgeschoben worden sind. Dem UNHCR wurde zu-
dem der Zugang zu 33 Flüchtlingen verweigert, die Anfang Oktober 2016 vom
Peloponnes an einen „unbekannten Ort“ verbracht worden waren.
Soweit im Folgenden Kenntnisse der Bundesregierung erfragt werden, setzen die
Fragesteller voraus, dass sich die Bundesregierung aktiv um entsprechende
Kenntnisse auch bei den z. B. in Griechenland eingesetzten deutschen Beamtin-
nen und Beamten verschafft, unabhängig davon, ob diese im Rahmen von
Frontex, EASO oder aufgrund bilateraler Vereinbarungen tätig sind.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2016

von welchen Behörden welcher Länder beim Versuch, von der Türkei aus
über die Ägäis auf die griechischen Inseln zu gelangen, unverzüglich (also
ohne Gelegenheit, einen Asylantrag zu stellen, Anhörung und Rechtsbefehls-
verfahren), in die Türkei zurückverbracht worden?
Und wie viele davon
a) aus türkischen Hoheitsgewässern,
b) aus griechischen Hoheitsgewässern,
c) von griechischen Inseln aus?

2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern den aufgegrif-
fenen Personen Gelegenheit gegeben wurde, Bedenken gegen ihre Abschie-
bung in die Türkei zu äußeren und inwiefern diese Bedenken unter Beach-
tung des Refoulement-Verbots geprüft wurden?
Falls die Bundesregierung nicht ausschließen kann, dass Personen ohne sol-
che Prüfungen in die Türkei zurückverbracht worden sind, welche Schluss-
folgerungen für ihre weitere Mitwirkung an der Umsetzung des EU-Türkei-
Abkommens zieht sie aus einer solchen Verletzung internationaler Schutz-
standards?

3. Wie viele Flüchtlinge sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
(bitte jeweils getrennt angeben) halten sich nach Kenntnis der Bundesregie-
rung derzeit in den Hotspots sowie weiteren Einrichtungen in Griechenland
auf (bitte getrennt darstellen), und für wie viele Flüchtlinge sind die einzel-
nen Einrichtungen bzw. Hotspots tatsächlich ausgelegt?
Worauf ist nach Kenntnis der Bundesregierung die allfällige Überbelegung
der Hotspots zurückzuführen?

4. Wie viele dieser Flüchtlinge hatten nach Kenntnis der Bundesregierung bis-
lang
a) Gelegenheit, einen Asylantrag zu stellen,
b) eine Anhörung (hier bitte zusätzlich angeben, wie viele Anhörungen von

EASO-Personal durchgeführt wurden),
c) eine erstinstanzliche Entscheidung über ihren Asylantrag erhalten,
d) eine Entscheidung der Berufungsinstanz erhalten?

5. Bei wie vielen Anhörungen war nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Übersetzung in die Muttersprache bzw. in eine für die Asylsuchenden ver-
ständliche Sprache möglich?

6. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland der-
zeit zusätzliche Aufnahmekapazitäten (bitte getrennt nach Inseln und Fest-
land darstellen) geschaffen, und bis wann sollen diese bezugsbereit sein?

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7. Wie viele Flüchtlinge leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
den Hotspots und anderen Einrichtungen, deren Asylanträge bereits rechts-
kräftig abgelehnt wurden?

8. Wie viel Zeit müssen die Insassen der Hotspots nach Kenntnis der Bundes-
regierung durchschnittlich in diesen verbringen?

9. Welche Defizite sieht die Bundesregierung derzeit hinsichtlich des griechi-
schen Asylsystems, der Lage in den Hotspots und bei der Umsetzung des
Flüchtlingsabkommens mit der Türkei, und auf welche Ursachen führt sie
diese zurück (bitte jeweils einzeln und ausführlich beantworten)?

10. Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich der technischen und
materiellen Ausstattung der Hotspots?

11. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein Asylverfahren in
den Hotspots, aufgeschlüsselt nach den Zeiträumen
a) von der Ankunft bis zur Stellung eines formellen Antrages,
b) bis zur Anhörung,
c) bis zur Entscheidung in erster Instanz,
d) bis zur Entscheidung in zweiter Instanz?

12. Wie gestalten sich die in der vorangegangenen Frage abgefragten Bearbei-
tungszeiten hinsichtlich unbegleiteter Minderjähriger oder anderer besonders
schutzbedürftiger Flüchtlinge (bitte differenzieren)?

13. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die volle Arbeitsfähigkeit
der griechischen Rechtsbehelfsbehörde bzw. der Rechtsbehelfsausschüsse
gewährleistet, und welche Defizite sind ihr diesbezüglich bekannt?

14. Welche Schlussfolgerungen in Hinblick auf die Qualität der Anhörungen
bzw. der Eignung und Qualifikation des bei den Anhörungen eingesetzten
Personals, das oftmals aus anderen EU-Mitgliedstaaten kommt und der von
ihnen formulierten Empfehlungen zur Entscheidung über die (Un-)Zulässig-
keit von Asylanträgen ziehen die Bundesregierung sowie nach ihrer Kenntnis
die griechische Regierung aus dem Umstand, dass die Rechtsbehelfsaus-
schüsse 98 Prozent der erstinstanzlichen Unzulässigkeitsentscheidungen auf-
heben (bitte ausführen)?

15. Inwiefern und in welchem Umfang werden dem griechischen bzw. von
EU-Mitgliedstaaten bereitgestellten Personal, das zur Unterstützung der
Asylverfahren eingesetzt wird, Supervisionen angeboten?

16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entscheidungspraxis der
Rechtsbehelfsausschüsse hinsichtlich erstinstanzlicher Entscheidungen in
Bezug auf die inhaltliche Unbegründetheit von Asylanträgen (bitte nach
Möglichkeit konkrete Zahlen nennen), und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?

17. Inwiefern haben Flüchtlinge in Griechenland nach Kenntnis der Bundesre-
gierung gegenwärtig Zugang zu kostenfreier rechtlicher Beratung, und wie
viele Rechtsanwälte oder andere Beratungsorganisationen stehen dafür zur
Verfügung (bitte ggf. auf relevante örtliche Unterschiede hinweisen)?

18. Inwieweit treffen Informationen der Fragesteller zu, wonach Angehörigen
bestimmter Nationalitäten bislang noch keine Gelegenheit gegeben wurde,
einen förmlichen Asylantrag zu stellen, und um welche Nationalitäten und
wie viele Personen handelt es sich dabei im Einzelnen?

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19. Welche Kritik an den in den Anhörungen der Asylantragsteller in Griechen-

land eingesetzten Befragungsbögen ist der Bundesregierung bekannt, und in-
wiefern hält sie selbst eine Überarbeitung für sinnvoll (bitte nach Möglich-
keit den Wortlaut eines solchen Befragungsbogens in englischer Sprache
übermitteln)?

20. Wie genau beziffern die europäischen Agenturen, die in Griechenland bzw.
den Hotspots tätig sind, ihren materiellen und personellen Unterstützungsbe-
darf durch die Mitgliedstaaten (bitte getrennt und aufgeschlüsselt nach ange-
forderten Fähigkeitsprofilen und Einsatzbereichen wie etwa Anhörer, Dol-
metscher u. a. darstellen)?
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Unter-

stützung durch die Mitgliedstaaten tatsächlich gestaltet?
b) Wie viele Unterstützungskräfte (bitte nach einzelnen Einsatzbereichen

und Fähigkeitsprofilen darstellen) sind gegenwärtig aus welchen Mit-
gliedstaaten in Griechenland im Einsatz?

c) In welchem Umfang wurden die Einrichtung bzw. der Betrieb von Hot-
spots in Griechenland bislang aus Mitteln der EU gefördert, und welche
Mittel wurden für die Zukunft zugesagt?

21. Welcher zeitliche Aufwand wird nach Kenntnis der Bundesregierung pro
Anhörung betreffend Zulässigkeit und Begründetheit von Asylanträgen in
den Hotspots kalkuliert?

22. Inwiefern sind die Anhörer nach Kenntnis der Bundesregierung dazu ange-
halten, sich an einen bestimmten Zeitrahmen bei der Anhörung zu halten?

23. Welchen künftigen personellen Unterstützungsbedarf prognostizieren die eu-
ropäischen Agenturen?

24. Worauf führt die Bundesregierung die Untererfüllung des Unterstützungsbe-
darfs durch die Mitgliedstaaten zurück, und welche Maßnahmen sind nach
ihrer Kenntnis in Deutschland, in Griechenland sowie in anderen Mitglied-
staaten getroffen worden, um die Defizite zu beseitigen?

25. Wie lange ist im Schnitt die Einsatzzeit in Griechenland für das Unterstüt-
zungspersonal (bitte nach Agenturen, Zuständigkeitsbereichen und Fähig-
keitsprofil untergliedern) nach Kenntnis der Bundesregierung, was kann sie
insbesondere zu den Einsatzzeiten deutscher Bediensteter und zu etwaigen
Problemen bei deren Einsatz Genaueres sagen?
Trifft es zu, dass einige Kräfte bereits nach zehn Tagen wieder abreisen
(vgl. SPIEGEL ONLINE, 2. November 2016)?

26. Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum
seit Juni 2016 auf den Inseln angekommen, und wie viele Flüchtlinge wurden
in diesem Zeitraum in die Türkei zurückverbracht, in welche weiteren Dritt-
staaten abgeschoben, in andere Unterbringungseinrichtungen auf dem grie-
chischen Festland verbracht oder in andere Mitgliedstaaten (bitte einzeln an-
geben) umgesiedelt?

27. In welchem Umfang kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass
Mitgliedstaaten Umsiedlungsbewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen,
und um welche Mitgliedstaaten handelt es sich dabei?

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28. Welche Erkenntnisse (ggf. auch von dritter Seite) hat die Bundesregierung

über die näheren Umstände der vom UNHCR in der Meldung vom 21. Ok-
tober 2016 angesprochenen Abschiebung syrischer Staatsangehöriger?
a) Inwieweit trifft es zu, dass deren Asylwunsch nicht angemessen geprüft

wurde?
Hatten die Personen überhaupt Gelegenheit, einen formellen Asylantrag
zu stellen?

b) Wie verhalten sich die griechischen Behörden zu den Vorwürfen des
UNHCR, und inwiefern haben sie zu deren Klärung beigetragen?

c) Sollte sich der Vorwurf einer Abschiebung ohne angemessene Prüfung
des Asylwunsches bestätigt haben, welche Konsequenzen ziehen die grie-
chischen Behörden daraus?
Ist den betroffenen Flüchtlingen Gelegenheit gegeben worden, nach Grie-
chenland zurückzukehren?

29. Wie viel Zeit nimmt derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung ein Umsied-
lungsverfahren in Anspruch (Zeitraum zwischen Datum des Umsiedlungsan-
trages und der tatsächlichen Umsiedlung)?

30. Wie viele Anträge auf Familienzusammenführung nach Deutschland bzgl. in
Griechenland aufhältiger Flüchtlinge im Rahmen des Dublin-Verfahrens lie-
gen derzeit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor, und
wie viele dieser Anträge wurden bislang wie entschieden, und wie viele
Überstellungen zu Familienangehörigen haben bereits stattgefunden (bitte
nach den fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen weiteren, ebenfalls
am 21. Oktober 2016 vom UNHCR gemeldeten Vorfall vom 8. Oktober
2016, demzufolge 33 Flüchtlinge an einen „unbekannten Ort“ verbracht wur-
den und dem UNHCR der Zugang zu diesen verweigert wurde?
Hat der UNHCR mittlerweile Zugang zu ihnen erhalten, und hatten die Per-
sonen Gelegenheit, einen Asylantrag zu stellen?

32. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Registrie-
rung bei Flüchtlingen durchgesetzt, die hieran nicht mitwirken wollen, ins-
besondere nicht an erkennungsdienstlichen Maßnahmen?

33. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Klagen über Rechtsverletzungen
oder Übergriffe im Rahmen dieses Verfahrens (falls ja, bitte Anzahl und Art
der Verletzung angeben)?

34. Wie viele disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Verfahren hat es bisher
gegen Personal von Hotspots im Rahmen ihrer Tätigkeit nach Kenntnis der
Bundesregierung gegeben?

35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage in Griechenland?
36. Welche Kenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung hinsicht-

lich der Zumutbarkeit der Lebensbedingungen in den Hotspots, nicht zuletzt
angesichts der Berichte über deren Überfüllung?
Welche Maßnahmen sollen nach ihrer Kenntnis getroffen werden, um die
Lebensbedingungen und die Sicherheitslage zu verbessern?

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37. Welche Kenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung hinsicht-

lich der Sicherheitslage in den Hotspots?
Welche Maßnahmen sollen nach ihrer Kenntnis getroffen werden, um die
Lebensbedingungen und die Sicherheitslage zu verbessern?
Wie viele Polizeibeamte und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen sind in den
Hotspots im Einsatz, wie hat sich deren Zahl seit Einrichtung der Hotspots
entwickelt, und inwiefern ist eine weitere Aufstockung beabsichtigt?

38. Welche weiteren Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
regierung aus den bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Türkei-
EU-Abkommens?

Berlin, den 21. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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