BT-Drucksache 18/10227

gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5098 - Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare

Vom 9. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10227

18. Wahlperiode 09.11.2016

Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws,

Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5098 –

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots
für gleichgeschlechtliche Paare

A. Problem

Gleichgeschlechtlichen Paaren ist in Deutschland bis heute die Ehe verwehrt, was
nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine konkrete und
symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität
darstellt. Die öffentliche Diskussion im Nachgang zu dem Referendum in der Re-
publik Irland zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare habe deutlich
gemacht, dass es angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit ver-
bundenen Änderung des Eheverständnisses keine haltbaren Gründe gebe, homo-
und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der
Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus seien gleichgeschlechtli-
che Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft
im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe
benachteiligt.

B. Lösung

Es soll durch eine Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
klargestellt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen
können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen von dieser
gesetzlichen Neuregelung unberührt bleiben.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 18/10227 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz,
Renate Künast

I. Verlangen eines Berichts

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bun-
destages einen Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz über den Stand der Beratungen des
Antrags auf Drucksache 18/5098 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.

II. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/5098 in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015 beraten
und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den Innenaus-
schuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/5098 in seiner 63. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zu der Vorlage auf Drucksache 18/5098 noch
kein Votum abgegeben.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 18/5098 in seiner
47. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat für die Vorlage in seiner 57. Sitzung am 10. Juni 2015 die
Durchführung einer öffentliche Anhörung dem Grunde nach beschlossen und diese in seiner 58. Sitzung am
17. Juni 2015 terminiert. In seiner 68. Sitzung am 28. September 2015 hat er die öffentliche Anhörung durchge-
führt. An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10227

Prof. Dr. Jörg Benedict Universität Rostock,
Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und
Rechtsphilosophie

Prof. Dr. Frauke Brosius-
Gersdorf, LL.M.

Leibniz Universität Hannover,
Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Sozialrecht, Öffentliches Wirtschafts-
recht und Verwaltungswissenschaft

Manfred Bruns Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD);
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe

Prof. Dr. Jörn Ipsen Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften

Katharina Jestaedt Kommissariat der Deutschen Bischöfe,
Katholisches Büro in Berlin,
Stellvertreterin des Leiters

Wolfgang Schwackenberg Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin,
Rechtsanwalt und Notar

PD Dr. Friederike Wapler Goethe-Universität Frankfurt am Main,
Fachbereich Rechtswissenschaft
Entlastungsprofessur für Öffentliches Recht

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 68. Sitzung am 28. September 2015 mit
den anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 76. Sitzung am 2. Dezember 2015, in
seiner 80. Sitzung am 16. Dezember 2015 und in seiner 81. Sitzung am 13. Januar 2016 beraten und vertagt. Am
13. Januar 2016 hat der Ausschuss bereits einen ersten Bericht gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf
Drucksache 18/7257 abgegeben. Daraufhin hat er die Vorlage in seiner 84. Sitzung am 27. Januar 2016, in seiner
87. Sitzung am 17. Februar 2016, in seiner 91. Sitzung am 24. Februar 2016, in seiner 93. Sitzung am 16. März
2016, in seiner 95. Sitzung am 13. April 2016, in seiner 97. Sitzung am 27. April 2016, in seiner 98. Sitzung am
11. Mai 2016, in seiner 100. Sitzung am 1. Juni 2016, in seiner 102. Sitzung am 8. Juni 2016, in seiner 104. Sitzung
am 22. Juni 2016, in seiner 107. Sitzung am 6. Juli 2016, in seiner 110. Sitzung am 21. September 2016, in seiner
112. Sitzung am 29. September 2016 sowie in seiner 114. Sitzung am 19. Oktober 2016 abgesetzt bzw. vertagt.

Berlin, den 9. November 2016

Renate Künast
Vorsitzende

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