BT-Drucksache 18/10076

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/5099 - Gesetzliche Grundlage für Angehörigenschmerzensgeld schaffen

Vom 20. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10076
18. Wahlperiode 20.10.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5099 –

Gesetzliche Grundlage für Angehörigenschmerzensgeld schaffen

A. Problem
Der Antrag zielt darauf ab, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzent-
wurf vorzulegen, der Hinterbliebenen und Angehörigen im Falle des Todes einer
nahestehenden Person einen einklagbaren Anspruch auf Schmerzensgeld ver-
schafft. Dazu sollen die §§ 253, 823 BGB dahingehend erweitert werden, dass
Hinterbliebenen ein eigener Schmerzensgeldanspruch gegen denjenigen zusteht,
der den Tod eines nahen Angehörigen schuldhaft herbeigeführt hat. Ferner soll
der vorzulegende Gesetzentwurf in verschiedenen Fällen der Gefährdungshaftung
den gesetzlichen Schadensersatzanspruch um ein Schmerzensgeld für Hinterblie-
bene erweitern und ihnen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Verursachers ei-
nen Anspruch gegen den Staat nach dem Opferentschädigungsgesetz verschaffen.

Anders als in Deutschland sei in vielen europäischen Ländern ein Angehörigen-
schmerzensgeld mit zum Teil festen Entschädigungssummen vorgesehen. Außer-
dem sähen die Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts in ihren rechtlich
unverbindlichen Empfehlungen immaterielle Verluste von Angehörigen als rele-
vanten Schaden an.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/10076 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/5099 abzulehnen.

Berlin, den 19. Oktober 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Katja Keul
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10076
Bericht der Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt, Dr. Johannes Fechner, Halina
Wawzyniak und Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/5099 in seiner 124. Sitzung am 24. September 2015
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage auf Drucksache 18/5099 in seiner
74. Sitzung am 19. Oktober 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/5099 in seiner 80. Sitzung
am 16. Dezember 2015 anberaten und eine öffentliche Anhörung hierzu dem Grunde nach beschlossen. Auf An-
trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Ausschuss zu dem Antrag auf Drucksache 18/5099 einen
Bericht nach § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung erstattet (Drucksache 18/7673). In seiner 114. Sitzung am 19. Ok-
tober 2016 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Vorlage auf Drucksache 18/5099 abschließend
beraten, ohne eine öffentliche Anhörung durchgeführt zu haben. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

Berlin, den 19. Oktober 2016

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Katja Keul
Berichterstatterin

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