BT-Drucksache 18/10071

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2016

Vom 18. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10071
18. Wahlperiode 18.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, Annette Groth,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau,
Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der
Fraktion DIE LINKE.

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2016

Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein
zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der Nationaldemokrati-
schen Partei Deutschland (NPD). Immer wieder versuchen diese, Ressentiments
und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unter-
künfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentali-
sieren. Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Tei-
len der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie „Deutsche Zustände“
(Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die Be-
legung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen ne-
ofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum
Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits beste-
hende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und
Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch Aktivitä-
ten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte mas-
siv zugenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten

Quartal 2016 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplan-
ten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen,
in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundeslän-
dern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese ge-
ringer als 20 sind, auflisten)?

2. In welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle geht die Bundes-
regierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von
Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte ange-
ben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3. An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder an-
dere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (welche) im dritten
Quartal 2016 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunter-
künfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum)?

Drucksache 18/10071 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zu-
sammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschät-
zung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK – poli-
tisch motivierte Kriminalität; bitte jeweils unter Angabe von Tatort, Tatda-
tum und Deliktgruppen auflisten)?

5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen An-
griffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen,
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
c) Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezent-

ralen Wohnungen,
d) Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen bzw.

Asylsuchenden einsetzen,
kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2016 (bitte
Komplexe zu den Buchstaben a bis d getrennt aufführen und nach Bundes-
ländern, Orten, Ortsteil, Straße und Datum auflisten)?
Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den
Bereich der PMK-rechts?

6. Wie stellt sich die Aufteilung in den Antworten zu den Fragen 5a und 5b für
das Jahr 2016 bisher dar?

7. Welche Delikte wurden in den in Frage 5 abgefragten Fällen jeweils seit Jah-
resbeginn 2016 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen
was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände
bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)?

8. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei ver-
letzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte zumindest nach
Flüchtlingen und anderen und pro Einzelfall in der zu Frage 5 gelieferten
Tabellen aufführen)?

9. Welche Angabe kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten
mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politi-
schem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 5 gelieferten Tabelle auf-
schlüsseln mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, Anzahl der Ermitt-
lungsverfahren, politischen Hintergrund der Täterinnen und Täter)?

10. Zu welchen konkreten der in Frage 5 abgefragten Taten seit Jahresbeginn
2016 konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu
wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Tätern liegen Vorerkennt-
nisse im Sinne der PMK-rechts vor?

11. Mit welchen der in den Antworten zu den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle
hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) im dritten Quartal 2016 befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe
von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?

12. Mit welchen der in den Antworten zu den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle
hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA)
befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

13. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber
den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es von Seiten des Sicherheitsperso-
nals in Flüchtlingsunterkünften im dritten Quartal 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum, konkreten Verstößen
und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10071

14. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 abgefragten Sachverhalten Nachmel-

dungen für das zweite Quartal 2016 gegeben, und welche Nachmeldungen
hat es im Einzelnen gegeben (bitte nach konkreten Einzelfällen aufführen)?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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