BT-Drucksache 17/9878

Programm XENOS - Integration und Vielfalt

Vom 6. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9878
17. Wahlperiode 06. 06. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katja Kipping, Sabine Zimmermann,
Andrej Hunko, Harald Weinberg, Matthias W. Birkwald und der Fraktion DIE LINKE.

Programm XENOS – Integration und Vielfalt

Das Bundesprogramm „XENOS – Integration und Vielfalt“ des Europäischen
Sozialfonds (ESF) soll Aktivitäten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlich-
keit und Rechtsextremismus in arbeitsmarktbezogene Maßnahmen an der
Schnittstelle zwischen (Berufs-)Schule, Ausbildung und Arbeitswelt integrieren.
Es ist Teil des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung und wird durch
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem ESF gefördert.

Nach Informationen von Projektträgern sollen 50 Prozent der Kosten eines
Xenos-Projektes vom ESF getragen werden. 25 Prozent sollen das BMAS und
weitere 25 Prozent der Projektträger oder Dritte übernehmen. Laut Unterrich-
tung durch das BMAS „Bericht zur Verwendung der Mittel des Europäischen
Sozialfonds in der laufenden Förderperiode 2007–2013“ auf Ausschussdruck-
sache 17(11)787 vom 7. Februar 2012 hat das Programm eine Programmlaufzeit
vom 25. April 2008 bis 31. Dezember 2014 und folgende Budgetlinie:
ESF: 171,3 Mio. Euro und BMAS-Haushaltsmittel 61,7 Mio. Euro.

Laut den Informationen der Projektträger existiert beim BMAS für das Jahr
2012 eine Nachrückerliste für Projekte, die im Verfahren für den Start in 2012
nicht berücksichtigt werden konnten und nicht abschließend beschieden wur-
den. Zum zweiten Quartal 2012 sei cirka einem Dutzend dieser Projekte in Aus-
sicht gestellt worden, dass sie im Nachrückerverfahren nun doch – mit Start zum
1. Juni 2012 – für die Restlaufzeit bis Ende 2014 aus Restmitteln bewilligt würden.

Nunmehr hätten die Nachrücker-Projektträger am 24. Mai 2012 überraschend
die Nachricht erhalten, dass das BMAS keinerlei Finanzierung übernehmen
werde. Die Projekte könnten dennoch genehmigt werden, sollten die Projektträ-
ger den Finanzierungsanteil des Bundes übernehmen, so die Information der
Projektträger über die BMAS-Mitteilung.

Der Bescheid des BMAS läuft darauf hinaus, dass die Projekte entweder weitere
25 Prozent des geplanten Finanzierungsumfanges übernehmen – was in der Re-
gel unmöglich sein dürfte – oder aber das Projektvolumen um 50 Prozent kür-
zen, um mit dem ursprünglich geplanten Eigenanteil rechnerisch auch den Bun-
desanteil abzudecken. Letzteres würde sämtliche der aufwendigen Planungen
über den Haufen werfen und höchstwahrscheinlich die meisten Projekte mindes-

tens stark beeinträchtigen, wenn nicht sogar zum Scheitern verurteilen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wurde der Finanzierungsmechanismus für das Xenos-Programm „Integra-
tion und Vielfalt“ sowie das Prozedere im Zusammenhang mit der Nachrü-
ckerliste in der Vorbemerkung der Fragesteller korrekt dargestellt, und wenn
nein, wie stellen sich die Sachverhalte aus Sicht der Bundesregierung dar?

Drucksache 17/9878 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Hat das BMAS den Projektträgern, welche mit Projekten auf der Nachrü-
ckerliste vertreten waren, noch vor wenigen Wochen in Aussicht gestellt,
die Projekte einschließlich des Finanzierungsanteils des Bundes für die rest-
liche Projektlaufzeit bis Ende 2014 zu bewilligen?

3. Mit welchem Ziel hat das Bundesverwaltungsamt noch im Mai 2012 von
Projektträgern der Nachrückerliste äußerst detaillierte Antragsüberarbeitun-
gen abverlangt?

4. Warum übernimmt das BMAS für die Nachrückerliste des Programms nun-
mehr nicht mehr den in Aussicht gestellten Finanzierungsanteil des Bundes?

5. Wie hoch war bzw. ist das Budget des EFS und des BMAS-Anteils für das
Xenos-Programm „Integration und Vielfalt“ in den einzelnen Jahren 2008
bis 2014?

6. Welche konkreten Projekte wurden in Deutschland in den einzelnen Jahren
von 2008 bis 2012 mit jeweils welcher Summe und welcher Laufzeit bewil-
ligt?

7. Gab es 2012 Restmittel, die für die Finanzierung von Projekten der Nach-
rückerliste zur Verfügung gestanden hätten, und wenn ja, in welcher Höhe,
und wofür werden diese Mittel jetzt verwendet?

8. Hält es die Bundesregierung für realistisch, dass besagte Projektträger den
Finanzierungsanteil des Bundes übernehmen?

9. Hält es die Bundesregierung für realistisch, dass besagte Projektträger den
Finanzierungsumfang ihres durchgeplanten Projektes um 50 Prozent redu-
zieren können?

10. Sieht die Bundesregierung Chancen, Projekten der Nachrückerliste mit dem
Bundesetat 2013 und 2014 den Finanzierungsanteil des Bundes zur Verfü-
gung zu stellen?

Berlin, den 6. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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