BT-Drucksache 17/9768

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/9505 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 23. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9768
17. Wahlperiode 23. 05. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/9505 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag das Ziel, dass der
Deutsche Bundestag der von der Bundesregierung am 2. Mai 2012 beschlosse-
nen Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheits-
präsenz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR) zur Aufrechterhaltung des sicheren
Umfeldes und zur Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit in Kosovo zustim-
men solle.

Es können bis zu 1 850 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden, solange ein
Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein entsprechender Be-
schluss des Nordatlantikrates sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen
Bundestages vorliegen. Eine Verlängerung des Mandats ist sinnvoll, um die Si-
cherheitslage besonders im Bezug auf die serbischen Wahlen vom 6. Mai und
20. Mai 2012 zu stabilisieren und in der Zukunft weiterhin zu gewährleisten.

In der Republik Kosovo ist die Lage ruhig und stabil, jedoch ist das Potenzial
der Eskalation im kosovo-serbisch dominierten Norden Kosovos hoch. In
jüngster Vergangenheit kam es an bisher von der EU-Rechtsstaatsmission
EULEX (European Union Rule of Law Mission in Kosovo) besetzten Grenz-
übergängen zu gewaltsamen Ausschreitungen. KFOR griff schnell ein und ver-
hinderte eine Eskalation der Situation. Im Herbst 2011 errichteten kosovo-serbi-
sche Demonstranten Blockaden, welche durch KFOR geöffnet wurden. Dabei

wurden mehrere KFOR-Soldaten und kosovo-serbische Demonstranten verletzt.
Dadurch stabilisierte sich die Lage und die Bewegungsfreiheit ist für KFOR
wiederhergestellt worden. Es besteht im Vorfeld und im Zuge der serbischen
Wahlen am 6. und 20. Mai 2012 die Gefahr einer Eskalation mit Auswirkungen
auf die Sicherheitslage in Kosovo.

Drucksache 17/9768 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zuletzt konnten sich Serbien und Kosovo durch die EU über die Teilnahme
Kosovos an regionalen Kooperationsforen und über die gemeinsame Kontrolle
von Grenzübergängen einigen. Weiterhin sind weitere Ergebnisse im EU-Dia-
logprozess zur Verbesserung der angespannten Sicherheitssituation insbesonde-
re im Norden Kosovos nötig. Die internationale Sicherheitspräsenz KFOR bleibt
im Sinne des Konzepts der „drei Sicherheitsreihen“ („first responder“ Kosovo-
Polizei; „second responder“ EULEX-Bereitschaftspolizei; „third responder“
KFOR-Kräfte) zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes er-
forderlich, bis die Sicherheit durch die Sicherheitsorgane des Kosovos gewähr-
leistet werden kann.

Ziel ist in Zusammenarbeit mit EULEX die stabile Sicherheitslage zu erhalten
bzw. wiederherzustellen. Ferner trägt die deutsche Entwicklungszusammenar-
beit mit Kosovo zum sozialen und wirtschaftlichen Aufbau des Landes bei.
Hauptziel ist die EU-Annäherung Kosovos. Insbesondere werden in diesem Zu-
sammenhang Infrastruktur (Wasser und Energie), die nachhaltige Förderung von
Wirtschaft und Beschäftigung, die Reform der öffentlichen Verwaltung und die
Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten verbessert. Ferner werden die einhei-
mischen Sicherheitskräfte weiter aufgebaut. Dadurch hat es unter anderem bei
den Kommunalwahlen im November 2009 und den Parlamentswahlen im
Dezember 2010 und Januar 2011 keine Zwischenfälle gegeben, die den Einsatz
von EULEX oder KFOR erfordert hätten.

Deutschland ist im dritten Jahr in Folge in der Führungsverantwortung bei
KFOR. Deutsche Soldatinnen und Soldaten haben an der Stabilisierung der ge-
samten Region einen wesentlichen Anteil, so dass ihre Beteiligung unerlässlich
ist.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 der Geschäftsordnung (GO) in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9768

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9505 anzunehmen.

Berlin, den 23. Mai 2012

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

tuation insbesondere im Norden Kosovos nötig. Die interna-
tionale Sicherheitspräsenz KFOR bleibt im Sinne des

federführenden Ausschuss
Konzepts der „drei Sicherheitsreihen“ („first responder“
Kosovo-Polizei; „second responder“ EULEX-Bereitschafts-
polizei; „third responder“ KFOR-Kräfte) zur Aufrechterhal-
tung eines sicheren und stabilen Umfeld erforderlich, bis die

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/9505 in seiner 61. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
Drucksache 17/9768 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Uta Zapf, Wolfgang Gehrcke,
Dr. Rainer Stinner und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9505 in seiner 178. Sitzung am 10. Mai 2012 in erster Le-
sung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswär-
tigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß
§ 96 GO dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der von der Bundes-
regierung am 2. Mai 2012 beschlossenen Fortsetzung der
deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitsprä-
senz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR) zur Aufrechterhal-
tung des sicheren Umfeldes und zur Wiederherstellung der
Bewegungsfreiheit in Kosovo zustimmen solle.

Es können bis zu 1 850 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt
werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen, ein entsprechender Beschluss des Nordatlantik-
rates sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen
Bundestages vorliegen. Eine Verlängerung des Mandats ist
sinnvoll, um die Sicherheitslage besonders im Bezug auf die
serbischen Wahlen vom 6. Mai und 20. Mai 2012 zu stabili-
sieren und in der Zukunft weiterhin zu gewährleisten.

In der Republik Kosovo ist die Lage ruhig und stabil, jedoch
ist das Potenzial der Eskalation im kosovo-serbisch domi-
nierten Norden Kosovos hoch. In jüngster Vergangenheit
kam es an bisher von der EU-Rechtsstaatsmission EULEX
besetzten Grenzübergängen zu gewaltsamen Ausschreitun-
gen. KFOR griff schnell ein und verhinderte eine Eskalation
der Situation. Im Herbst 2011 errichteten kosovo-serbische
Demonstranten Blockaden, welche durch KFOR geöffnet
wurden. Dabei wurden mehrere KFOR-Soldaten und ko-
sovo-serbische Demonstranten verletzt. Dadurch stabilisierte
sich die Lage und die Bewegungsfreiheit ist für KFOR wie-
derhergestellt worden. Es besteht im Vorfeld und im Zuge
der serbischen Wahlen am 6. und 20. Mai 2012 die Gefahr
einer Eskalation mit Auswirkungen auf die Sicherheitslage
in Kosovo.

Zuletzt konnten sich Serbien und Kosovo durch die EU über
die Teilnahme Kosovos an regionalen Kooperationsforen
und über die gemeinsame Kontrolle von Grenzübergängen
einigen. Weiterhin sind weitere Ergebnisse im EU-Dialog-
prozess zur Verbesserung der angespannten Sicherheitssi-

Ziel ist in Zusammenarbeit mit EULEX die stabile Sicher-
heitslage zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Ferner trägt
die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Kosovo zum
sozialen und wirtschaftlichen Aufbau des Landes bei. Haupt-
ziel ist die EU-Annäherung Kosovos. Insbesondere wurden
in diesem Zusammenhang Infrastruktur (Wasser und Ener-
gie), die nachhaltige Förderung von Wirtschaft und Beschäf-
tigung, die Reform der öffentlichen Verwaltung und die
Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten verbessert. Ferner
werden die einheimischen Sicherheitskräfte weiter aufge-
baut. Dadurch hat es unter anderem bei den Kommunal-
wahlen im November 2009 und den Parlamentswahlen im
Dezember 2010 und Januar 2011 keine Zwischenfälle gege-
ben, die den Einsatz von EULEX oder KFOR erfordert hätten.

Deutschland ist im dritten Jahr in Folge in der Führungsver-
antwortung bei KFOR. Deutsche Soldatinnen und Soldaten
haben an der Stabilisierung der gesamten Region einen we-
sentlichen Anteil, so dass ihre Beteiligung unerlässlich ist.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/9505 in seiner 85. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Zustimmung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/9505 in seiner 119. Sitzung am 23. Mai 2012 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/9505 in seiner 62. Sitzung
am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Zustimmung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/9505 in sei-
ner 62. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Sicherheit durch die Sicherheitsorgane des Kosovos gewähr-
leistet werden kann.

der Fraktion DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9768

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem ge-
sonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 23. Mai 2012

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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