BT-Drucksache 17/9747

Die Republiken Sudan und Südsudan stabilisieren

Vom 22. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9747
17. Wahlperiode 22. 05. 2012

Antrag
der Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen), Philipp Mißfelder, Johannes Selle,
Marie-Luise Dött, Michael Grosse-Brömer, Frank Heinrich, Stefan Müller
(Erlangen), Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Rainer Brüderle
und der Fraktion der FDP

Die Republiken Sudan und Südsudan stabilisieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 9. Juli 2011 hat sich die Republik Südsudan infolge der Abstimmung über
das Unabhängigkeitsreferendum für unabhängig erklärt. Die Republik Sudan
hat den neuen Staat anerkannt. Die Republik Südsudan wurde als 193. Staat der
Vereinten Nationen in die internationale Staatengemeinschaft aufgenommen.
Das umfassende Friedensabkommen (Comprehensive Peace Agreement – CPA)
zwischen der Regierung der Republik Sudan und der Partei Sudan People’s
Liberation Movement (SPLM) wurde damit von beiden Vertragsparteien mit
Verzögerungen in seinen wichtigsten Bestandteilen umgesetzt.

Der Deutsche Bundestag hat in seinem interfraktionellen Antrag vom 24. März
2010 auf Bundestagsdrucksache 17/1158 die Bedeutung der friedlichen Trennung
des Südsudans vom nördlich gelegenen Nachbarn Sudan hervorgehoben. Er hat
die Bundesregierung aufgefordert, dem gesamten Territorium Sudan und Süd-
sudan besonderes Gewicht in der deutschen Außenpolitik einzuräumen und sich
darüber hinaus für die angemessene Ausrüstung und Ausstattung der Friedens-
missionen der Vereinten Nationen einzusetzen, konfliktpräventive Maßnahmen
in den Vordergrund zu stellen sowie tragfähige Friedensabkommen, die Beach-
tung der Menschenrechte und demokratische Rechtsstaats- und Sicherheitssek-
torreformen in Sudan und Südsudan zu unterstützen.

Deutschland unterstützt im Rahmen des Sudan-Konzepts die Vermittlungsbe-
mühungen des African Union High-Level Implementation Panel (AUHIP) unter
Leitung von Thabo Mbeki sowie weiterer Vermittlungsversuche auf internatio-
naler und regionaler Ebene, politisch wie praktisch. Weiterhin setzt sich
Deutschland für einen verstärkten politischen Dialog zwischen Sudan und
Südsudan, der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit sowie der Durchführung von

Sicherheitssektorreformen in beiden sudanesischen Staaten ein. Im Südsudan
liegt ein weiterer Fokus auf dem Aufbau staatlicher Strukturen und Institutionen.
Deutsche Soldaten in den VN-Friedensmissionen UNMISS und UNAMID leis-
ten anerkannte Beiträge zur Stabilisierung der Lage in Sudan und Südsudan.

Der Deutsche Bundestag begrüßt das umfassende deutsche Engagement in den
beiden Republiken Sudan und Südsudan.

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Ein halbes Jahr nach der friedlichen Teilung befinden sich die Republik Sudan
und die Republik Südsudan in einer tiefen Krise. Die Beziehungen zwischen
beiden Ländern haben sich nicht, wie es nach der friedlichen Trennung des
Südsudan vom Nordsudan erwartet wurde, verbessert, sondern deutlich ver-
schlechtert. Verbliebene Fragen des umfassenden Friedensabkommens sind wei-
terhin ungelöst. Für die umstrittene Grenzregion Abyei ist bisher kein Abhalten
eines Referendums vorgesehen, wie es das CPA vorsieht. Über den künftigen
Status der sudanesischen Bundesstaaten Blauer Nil und Südkordofan sind keine
Entscheidungen in Sicht. Der Prozess der „Popular Consultations“ in den Bun-
desstaaten Blauer Nil und Südkordofan, eine Anhörung der Bewohner beider
Provinzen über deren Status, ist zum Stillstand gekommen. Seit Juni 2011 finden
andauernde Kämpfe in Südkordofan statt. Seit September 2011 gilt Gleiches für
den Bundesstaat Blauer Nil. Berichte von Nichtregierungsorganisationen spre-
chen von gezielten bewaffneten Angriffen Khartums auf das Volk der Nuba, die
an der Seite der SPLM für die Unabhängigkeit des Südsudans gekämpft hatten,
sowie von gezielten Angriffen auf Zivilisten. Die humanitäre Situation vor Ort
verschärft sich kontinuierlich. Ein humanitärer Zugang wird von Khartum nicht
gewährt.

Die am 10. Februar 2012 von den Staatspräsidenten Salva Kiir und Umar al-
Baschir unterzeichnete Vereinbarung über einen Nichtangriffspakt und ver-
stärkte Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten markierte ein erstes positives
Zeichen der bilateralen Verhandlungen. In der Vereinbarung verpflichten sich
beide Republiken, die Souveränität und territoriale Integrität des anderen Staats
zu respektieren. Auch der Abschluss von Verhandlungen am 14. März 2012 zu
Staatsbürgerschaftsfragen und zur Demarkierung der gemeinsamen Grenze war
ein weiteres positives Signal nach einem Stillstand der bilateralen Verhand-
lungen über die ausstehenden Fragen des CPA, die von dem AUHIP unter Lei-
tung von Thabo Mbeki geführt werden. Das für Anfang April 2012 geplante
weiterführende bilaterale Gespräch beider Präsidenten wurde jedoch aufgrund
der Zusammenstöße in Südkordofan, Blue Nile und im Grenzstaat Unity abge-
sagt. Mit der zunehmenden Eskalation der Situation um die Grenzregion Heglig
stehen die Zeichen auf Verhärtung.

Die erhoffte „Friedensdividende“ ist für die Bevölkerung ausgeblieben. Die Ent-
stehung zusätzlicher Konfliktzonen im „neuen Süden“ Südkordofan und Blauer
Nil sowie die ungelöste Darfur-Problematik haben eine Verbesserung der Men-
schenrechtslage bisher verhindert. Rebellenallianzen zwischen Darfur-Rebellen
(JEM – „Justice and Equality Movement“, SLM-AW – „Sudan Liberation
Movement/Army – Abdul Wahed“, SLM-MM – „Minni Minawi“) und SPLM-N
(„SPLM Northern Sector“) gegen die Regierung in Khartum verschärfen die an-
gespannte Situation innerhalb Sudans. Das Verhältnis der Regierung Sudans zur
internationalen Gemeinschaft ist weiterhin angespannt.

Südsudan profitiert zwar von der Hilfsbereitschaft der internationalen Geber-
gemeinschaft und versucht, seinen Platz in der Region zu finden. Verteilungs-
konflikte nach ethnischen Linien im Südsudan nehmen aber nicht ab – und Men-
schenrechtsverletzungen nehmen zu. Die Vereinten Nationen warnen vor einer
Nahrungsmittelkrise in den Grenzgebieten und in Südsudan.

Kämpfe zwischen Sudan und Südsudan eskalierten, als am 10. April 2012 süd-
sudanesische Truppen die Ölförderanlagen von Heglig im Sudan besetzen. Trotz
der inzwischen erfolgten Räumung des Gebiets durch die südsudanesischen
Truppen bleibt die Lage sehr angespannt.

Republik Sudan steht vor inneren Zerreißproben

Seit der Abspaltung Südsudans versucht Khartum bisher ohne sichtbaren Erfolg,

die wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen der Sezession des Südens
abzufedern. Preissteigerungen, zunehmende Inflation, eine Außenverschuldung

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in Höhe von etwa 36 Mrd. US-Dollar sowie der Wegfall der bisherigen Einnah-
men aus der Erdölförderung im Südsudan gefährden die makroökonomische
Stabilität Sudans. Auch die Bildung einer Koalitionsregierung hat Khartum
keine Ruhe gebracht. Stattdessen ist mit den Konflikten in den Provinzen Süd-
kordofan und Blauer Nil ein neuer Unruheherd entstanden.

Das humanitäre Leid der Bevölkerung, insbesondere in den Bundesstaaten Blauer
Nil und Südkordofan, nimmt zu. Nach Angaben von UNHCR sind ca. 185 000
Flüchtlinge aus Südkordofan und Blauer Nil nach Südsudan und Äthiopien ge-
flohen. Mehr als 400 000 Personen sind vertrieben worden. Aufgrund andauern-
der bewaffneter Konflikte sowie Nahrungsmittel- und Wasserknappheit können
Flüchtlinge den Sudan nicht verlassen, um sich in Sicherheit zu bringen. Der
Zugang zu den umkämpften Regionen ist internationalen humanitären Organi-
sationen durch die sudanesische Regierung bisher untersagt. Aufrufen der Ver-
einten Nationen, der Afrikanischen Union (AU), der Arabischen Liga und des
UN-Sicherheitsrates, den humanitären Zugang zu gewähren, ist die sudanesische
Regierung bisher nicht nachgekommen. Vor diesem Hintergrund verdient die
Lage im Sudan und der Region dringende verstärkte Aufmerksamkeit.

Der Status der umstrittenen Grenzregion Abyei ist nach wie vor ungelöst. Das
Abkommen der sudanesischen Regierung und der SPLM vom 20. Juni 2011, das
verschiedene Übergangsregelungen zur Verwaltung und Sicherheit Abyeis fest-
legt und den Abzug der sudanesischen und südsudanesischen Sicherheitskräfte
vorsieht, wurde von beiden Seiten nicht eingehalten. Die Friedensmission der
Vereinten Nationen in Abyei (UNISFA) wurde dazu mandatiert, die Sicherheit
der Bevölkerung zu gewährleisten sowie den Abzug der bewaffneten Kräfte bei-
der Seiten zu beobachten und zu verifizieren. Die Nichteinhaltung des Abkom-
mens macht die Umsetzung des VN-Mandats in Bezug auf die Überwachung des
Truppenabzugs unmöglich.

Die Reduzierung von Streitkräften und ehemaligen Milizen sowie die Rückkehr
ins zivile Leben waren im Friedensabkommen von 2005 festgeschrieben. Dem-
nach sollten jeweils 90 000 Mitglieder die nordsudanesischen Streitkräfte (SAF)
und die SPLA verlassen. Das sudanesische DDR-Programm (Disarmament,
Demobilization and Reintegration), das die Gebiete Nord- und Südsudan ab-
deckt, wird von entsprechenden Kommissionen in Nord- und Südsudan in enger
Zusammenarbeit mit UNMISS, ehemals UNMIS und dem UN-Entwicklungs-
programm (UNDP) durchgeführt. Bis Ende 2010 wurden landesweit etwa ein
Viertel der zur Verfügung gestellten Gelder für das DDR-Programm ausgege-
ben. Doch die bisherige Bilanz an demobilisierten und wiedereingegliederten
Personen ist ernüchternd. Es mangelt an politischem Willen, sich entwaffnen zu
lassen. Der Widerstand der Bevölkerung gegen die Entwaffnung ist hoch.

In Darfur ist die Sicherheits- und Menschenrechtslage unverändert. Die Darfur-
Friedensgespräche in Doha waren am 31. Mai 2011 ohne konkretes Ergebnis zu
Ende gegangen. Am 14. Juli 2011 unterzeichneten schließlich die sudanesische
Regierung und die Rebellenorganisation LJM („Liberation and Justice Move-
ment“) in Doha ein Friedensabkommen. Die Rebellengruppen JEM, SLM-AW,
SLM-MM und SPLM-N verweigern sich den Friedensverhandlungen und haben
am 11. November 2012 beschlossen, gemeinsam unter dem Namen „Sudan
Revolutionary Front“ (SRF) für einen Sturz der sudanesischen Regierung in
Khartum zusammenzuarbeiten. Unkontrollierte Waffenströme aus Libyen für
die JEM-Rebellen in Darfur erschweren die Lage. Die Rebellenbewegungen
stellen für die Sudan Armed Forces (SAF) und die Regierung in Khartum eine
reale Bedrohung dar. Nach wie vor sind ca. zwei Millionen Menschen von
humanitärer Hilfe abhängig. Im Mai 2012 gab es neue Auseinandersetzungen in
Darfur.

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Die Regierung in Khartum erfüllt nach wie vor nicht die Bedingungen der inter-
nationalen Gemeinschaft für eine verbesserte Zusammenarbeit, während Süd-
sudan seine wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu den umliegenden
Staaten kontinuierlich ausbaut und intensiviert. Ein sudanesischer Aufnahme-
antrag in die East African Community (EAC) wurde insbesondere von Tansania
und Uganda wegen der Menschenrechtssituation abgelehnt. Mit Kenia kam es zu
schweren diplomatischen Verstimmungen, nachdem der High Court die kenia-
nische Regierung verpflichtete, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichts-
hofs (IStGH) bei einem nächsten Besuch Umar al-Baschirs zu vollstrecken.

Bis jetzt liegen vier Haftbefehle des IStGH gegen sudanesische Politiker vor.
Die letzte Anklage des Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo wurde am 2. März
2012 gegen den Verteidigungsminister Abdel Raheem Muhammad Hussein
wegen seiner Beteiligung am Darfurkonflikt in den Jahren 2003 und 2004 er-
hoben.

Seit Mai 2011 wurden 15 Zeitungen geschlossen und 40 Zeitungsausgaben be-
schlagnahmt bzw. verboten. Neun Journalisten wurden verhaftet und zwei
erhielten ein Schreibverbot. Neue Medien werden gestört. Im September 2011
erklärte der sudanesische Justizminister, die Gesetzgebung zu Meinungs- und
Pressefreiheit, die vielfach zur Verfolgung von Regierungskritikern missbraucht
wird, internationalen Standards anzupassen.

Republik Südsudan steht vor massiven Herausforderungen des Nation- und
State-Building

Die Regierung Südsudans hat infolge ihrer Unabhängigkeitserklärung mit inter-
nationalen Gebern einen umfangreichen und umfassenden Entwicklungsplan für
den eigenen Staatsaufbau erarbeitet.

Südsudan steht einer Vielzahl struktureller Herausforderungen gegenüber, die
eine langfristige und nachhaltige Entwicklung eines unabhängigen, stabilen und
demokratischen Staates erschweren. Das Staatsgebiet ist kaum erschlossen, es
mangelt an Infrastruktur sowie an staatlicher Kontrolle über das Staatsgebiet und
seine Bevölkerung. Nach wie vor finden sich verminte Gebiete im Südsudan.
Die Märkte sind nur geringfügig entwickelt, die Mehrheit der Bevölkerung lebt
von Subsistenzwirtschaft. Die Langzeitfolgen des Bürgerkriegs für die Sicher-
heitslage Südsudans und der Aufbau von Vertrauen werden sich nur langfristig
herstellen lassen.

Die ständigen Konflikte mit der Republik Sudan führen zu einer Fokussierung
der Politik Südsudans auf Sicherheitspolitik und externe Beziehungen. 41 Pro-
zent des offiziellen südsudanesischen Staatshaushalts flossen 2011 in den Mili-
täretat (zzgl. Aufwendungen für Polizei, Wildschutz und Gefängnispersonal).
Die andauernde äußere Unsicherheit führt zu einer Vernachlässigung der inter-
nen Herausforderungen des Staatsaufbaus, der Verfassungsreform, des Aufbaus
neutraler, transparenter und nachvollziehbarer rechtsstaatlicher Strukturen so-
wie der Demobilisierung und Reintegration von SPLM-Kämpfern. Die Fokus-
sierung auf den Konflikt mit der Republik Sudan – im Gegensatz zu nachhalti-
gem internen Staatsaufbau – mündet in eine Ad-hoc-Politik, die dazu führt, nur
die Interessen einflussreicher Stakeholder und Ethnien zu befriedigen. Diese
Ausgangslage befördert Klientelismus und ist nicht darauf angelegt, nachhaltige
demokratische Strukturen zu schaffen.

Die wirtschaftliche Lage in Südsudan bleibt instabil. Sudanesische Forderungen
über die Nachzahlung von Transitgebühren südsudanesischen Erdöls sowie die
Beschlagnahmung südsudanesischen Erdöls haben die Regierung Südsudans
zum Stopp ihrer Ölförderung veranlasst. Die ausbleibenden Öleinnahmen, die
98 Prozent des Staatshaushalts Südsudans ausmachen, reißen ein nicht aus-

gleichbares Loch in den Staatshaushalt. Die bestehenden Inflationsraten über
50 Prozent verschärfen die Lage zusätzlich.

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Aufgrund von Missernten und bewaffneten Konflikten spitzt sich die Nahrungs-
mittelsituation zu. Knapp fünf Millionen Menschen sind in der Republik Süd-
sudan von einer Hungerkrise bedroht. Die Rückkehr von Südsudanesen aus dem
Norden nach der Unabhängigkeitserklärung, die Ankunft von Flüchtlingen aus
den Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil, die schlechte Infrastruktur und
der fehlende Austausch mit Sudan erschweren die Lage.

Im Bundesstaat Jonglei haben sozioökonomische Auseinandersetzungen und
Verteilungskonflikte über Rinder und Land zu blutigen Auseinandersetzungen
zwischen den Volksstämmen der Lou Nuer und Murle und der Dinka sowie zu
massiven Flüchtlingsströmen geführt. Bisherige Entwaffnungsversuche der bei-
den rivalisierenden Volksstämme durch die südsudanesische Regierung waren
nur teilweise erfolgreich und mündeten in einer Zunahme von Menschenrechts-
verletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung. Beide Volksgruppen lehnen eine
– auch gleichzeitige – Entwaffnung durch die südsudanesische Regierung ab.
Der Konflikt kommt einer Selbstlähmung der Entwicklung großer Teile Süd-
sudans gleich.

Eine Friedensdividende für die Bevölkerung blieb bisher aus. Nötige politische
und administrative Strukturen, die für eine Bereitstellung öffentlicher Leistun-
gen nötig wären, fehlen nach wie vor. Dies betrifft das Gesundheits- und Bil-
dungswesen, die Wasser-, Strom- und Transportinfrastruktur. Diese Bereiche
sind von zentraler Bedeutung für Akzeptanz und Legitimität der staatlichen In-
stitutionen. Zwar konzentriert sich die internationale Hilfe auf diese Bereiche.
Es besteht aber auch die Gefahr, dass so falsche Anreize gesetzt werden, die teil-
weise mit der Finanzierung von Klientelstrukturen im Verwaltungs- und Sicher-
heitsapparat einhergehen können.

Der unbefriedigende Prozess der Entwaffnung und Demobilisierung der SPLA-
Truppen in Sudan spiegelt ebendiese Situation in Südsudan wider. Der DDR-
Prozess ist zwar auch hier angelaufen, er wird aber in keinem Maße dem An-
spruch an Entwaffnung, Demobilisierung und späterer Integration von ehemali-
gen Soldaten und Kämpfern gerecht. Der Prozess der Entwaffnung selbst hat zu
zahlreichen, auch gewaltsamen Plünderungen und Übergriffen der südsudanesi-
schen Soldaten auf die Zivilgesellschaft geführt. Da Abläufe der Entwaffnung
und Demobilisierung nicht ineinandergreifen und nach der Entwaffnung kein
unmittelbarer Schutz geleistet werden kann, verweigern sich – bedingt durch
fehlende Präsenz von Polizeikräften vor Ort – ehemalige Kämpfer teilweise ge-
waltsam der Entwaffnung. Aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Strukturen, die
eine effektive Strafverfolgung vornehmen könnten, wird Selbstjustiz geübt und
der Wunsch nach Selbstverteidigung genährt. Die Anzahl der im Umlauf befind-
lichen Kleinwaffen, die fehlende Reintegration sowie die Perspektivlosigkeit
einer großen Anzahl an Soldaten stellen ein enormes Konfliktpotenzial dar. Kri-
tisch ist weiterhin, dass oftmals nur altes Waffenmaterial abgegeben wird und
zudem Waffen nach Abgabe an staatliche Stellen oft nicht nach OSZE-Standards
zerstört werden und im Umlauf den Weg zurück in den bewaffneten Konflikt
finden.

Der Schlüssel zur langfristigen Stabilisierung der Lage auf dem gesamten Terri-
torium der Republik Sudan und der Republik Südsudan liegt im politischen Pro-
zess. UNAMID, UNMISS und UNISFA sind wichtige, aber keine ausreichen-
den Beiträge der internationalen Gemeinschaft, um die Menschen zu schützen
und dauerhaften Frieden in Sudan, Südsudan und der Region zu fördern. Alle
drei Missionen können nur erfolgreich sein, wenn sie auf einem tragfähigen
Waffenstillstand sowie einem umfassenden Friedensprozess aufbauen können.
Hierzu bedarf es einer stärkeren Bedeutung umfassender politischer Lösungs-
ansätze. Die internationale Gemeinschaft muss nicht nur den Druck erhöhen,

sondern vor allem auch die Nachbarländer sowie regionale und überregionale
Organisationen in die Entwicklung mit einbinden, um eine gemeinsame Strate-

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gie zu erarbeiten. Hier gilt es, eine Gesamtlösung voranzutreiben und einzufor-
dern, denn eine Ausweitung der Krise könnte negative Konsequenzen für die ge-
samte Region zur Folge haben.

Die Lösung der Sudan-Krise liegt bei den beiden sudanesischen Regierungen
vor Ort. Deutschland und die EU leisten internationale Unterstützung, die wirk-
same, krisenpräventive und konfliktsensitive Politik und Schutzverantwortung
gegenüber den Menschen in Sudan und Südsudan erfordert. Dies kann nur unter
Einbindung aller politischen und zivilgesellschaftlichen Akteure in beiden suda-
nesischen Republiken und einer konstruktiven Zusammenarbeit beider Republi-
ken erfolgreich bewältigt werden. Die Unterstützung der friedenspolitischen
Prozesse in beiden sudanesischen Republiken ist Voraussetzung für die Stabili-
sierung und Befriedung der gesamten Region.

Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt einhellig die Resolution 2046
(2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – VN-SR-Resolution 2046
(2012) – vom 2. Mai 2012 und den Friedensfahrplan der Afrikanischen Union
zur Lösung der Konflikte zwischen Sudan und Südsudan.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. der Republik Sudan und der Republik Südsudan weiterhin besonderes Ge-
wicht im Rahmen der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschen-
rechtspolitik einzuräumen;

im Hinblick auf die internationalen Friedensbemühungen

2. die weitere Umsetzung der Resolution 2046 (2012) und des Friedensfahr-
plans der Afrikanischen Union nach Kräften zu unterstützen und gegenüber
den Regierungen des Sudans und des Südsudans sowie allen Rebellenorgani-
sationen, insbesondere der SPLM-N, mit Nachdruck eine vollständige und
konstruktive Befolgung einzufordern, um den ins Stocken geratenen politi-
schen Friedensprozess zwischen Sudan und Südsudan unter stärkerer Einbin-
dung der Zivilgesellschaft fortzusetzen;

3. sich innerhalb der EU und VN, insbesondere im Dialog mit der Afrikani-
schen Union, für die Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie für Sudan
und Südsudan einzusetzen, die die Wege zur politischen Lösung der Darfur-
Krise mit einschließt und die vollständige Umsetzung des CPA inklusive der
noch ausstehenden Regelung über die Zuordnung über Abyei sowie den Ab-
schluss von „Popular Consultations“ (Bevölkerungsanhörungen) in den Bun-
desstaaten Südkordofan und Blauer Nil sicherstellt;

4. zusammen mit der EU und den anderen Unterstützerstaaten des CPA in enger
Abstimmung mit den Vermittlern und Friedensmissionen vor Ort dafür zu
sorgen, dass strittige Fragen wie die Aufteilung der Ölfelder, die Nutzung von
Öltransportwegen, die Aufteilung der Öleinnahmen und sonstiger staatlicher
Vermögen, die Landverteilung, Wasser- und Weiderechte, Handelsbeziehun-
gen oder der Minderheitenschutz umfassend gelöst werden;

5. das Länderkonzept Sudan der Bundesregierung an die neue Staatensituation
anzupassen sowie inhaltlich den Bereich DDR (Demilitarisierung, Demobi-
lisierung und Reintegration) zu verstärken;

6. gemeinsam mit unseren EU-Partnern ein kohärentes Konzept für den Um-
gang mit dem Sudan zu entwickeln, das die unterschiedlichen Rollen und
Interessen der Nachbarländer Sudans beachtet, auf die Stabilisierung der
Region abzielt sowie die Stärkung der Demokratie sowie die schwachen
staatlichen Strukturen berücksichtigt;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9747

7. sich im VN-Sicherheitsrat weiterhin für robuste und der jeweiligen Situa-
tion angemessene Mandate einzusetzen, die ein flexibles Eingreifen der
VN-Friedensmissionen vor Ort ermöglichen;

8. sich im Rahmen der VN weiterhin für eine ausreichende Ausstattung der
VN-Friedensmissionen mit finanziellen, personellen und logistischen Res-
sourcen zur Ausführung der VN-Mandate einzusetzen;

9. die internationale Hilfe für die Republiken Sudan und Südsudan stärker mit
der Einhaltung von Menschenrechten sowie der Bekämpfung von Korrup-
tion zu verbinden und dabei auch Drittstaaten wie China in den politische
Dialog stärker mit einzubeziehen;

10. Bemühungen zu unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, die regionale
zwischenstaatliche Zusammenarbeit vor allem bei der zivilen Bearbeitung
zwischenstaatlicher Konfliktursachen zu verbessern und zu stärken;

im Hinblick auf die bilateralen Beziehungen der Republiken Sudan und Südsudan

11. in den bilateralen Beziehungen mit Sudan und Südsudan darauf hinzuwir-
ken, dass der geschlossene Nichtangriffspakt und weitere bilaterale Verein-
barungen – unter Beachtung der VN-SR-Resolution 2046 (2012) – einge-
halten werden;

12. sich in den bilateralen Beziehungen mit Sudan und Südsudan dafür zu
engagieren, die ausstehenden Vereinbarungen des CPA umzusetzen. Dazu
ist erforderlich,

– die Soldaten Sudans aus der Region Abyei abzuziehen und ein Referen-
dum durchzuführen. Südsudan hat seine Truppen nach Angaben der
Afrikanischen Union vom 11. Mai 2012 aus Abyei abgezogen;

– die Popular Consultations in den Bundesstaaten Südkordofan und Blauer
Nil abzuschließen und das Ergebnis umzusetzen;

– die endgültige Demarkierung der noch verbleibenden ca. 20 Prozent der
Grenze zwischen Sudan und Südsudan vorzunehmen;

– die Entwaffnung und Demobilisierung der verbliebenen SPLA-Truppen
in Sudan – nach erzielter politischer Konfliktlösung in Südkordofan und
Blauer Nil – und der zu entwaffnenden SPLA-Truppen im Südsudan ab-
zuschließen;

13. sich für einen sofortigen und ungehinderten humanitären Zugang einzuset-
zen, um die Versorgung der Zivilbevölkerung sicherzustellen;

im Hinblick auf die Bundesstaaten Blauer Nil und Südkordofan

14. sich im Sinne der VN-SR-Resolution 2046 (2012) gegenüber der Republik
Sudan für einen sofortigen Waffenstillstand in Südkordofan und Blauer Nil
sowie für einen ungehinderten und umfassenden sofortigen humanitären
Zugang einzusetzen;

15. sich im Sinne der VN-SR-Resolution 2046 (2012) gegenüber der Republik
Sudan für einen sofortigen Stopp der Bombenangriffe sowie für den Schutz
der zivilen Bevölkerung einzusetzen;

16. darauf hinzuwirken, dass ausstehende Regelungen des CPA im Rahmen
einer neuen Verfassung umgesetzt werden und dieser Prozess unter umfas-
sender Teilhabe der Zivilbevölkerung stattfindet;

17. sich im Sinne der VN-SR-Resolution 2046 (2012) gegenüber der SPLM-N
für eine zügige Umsetzung des Friedensfahrplans der AU sowie eine sofor-

tige Aufnahme von Verhandlungen darüber einzusetzen;

Drucksache 17/9747 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

18. sich gegenüber allen Konfliktparteien und im Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen für einen umfassenden Gewaltverzicht und den Beginn von Frie-
densgesprächen einzusetzen;

19. auf umfassende Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen und
Verletzungen des humanitären Völkerrechts sowie auf ein umfassendes
Menschenrechtsmonitoring in den Konfliktgebieten hinzuarbeiten;

im Hinblick auf Abyei

20. im Sinne der VN-SR-Resolution 2046 (2012) auf den sofortigen Abzug der
Truppen und aller anderen bewaffneten Kräfte des Sudans und des Süd-
sudans hinzuwirken;

21. sich auf VN-Ebene für die volle Einsatzfähigkeit von UNISFA einzusetzen,
um insbesondere den effektiven Schutz der Zivilbevölkerung sicherstellen
zu können;

22. sich gegenüber Sudan und Südsudan für die sofortige Einsetzung der Unter-
stützung der Abyei-Interimsverwaltung und die zeitnahe Abhaltung des Re-
ferendums unter Einbeziehung aller Volksgruppen einzusetzen;

im Hinblick auf Darfur und UNAMID

23. sich innerhalb der EU und VN für eine koordinierte Unterstützung des
Chefvermittlers der VN und AU für die Darfur-Krise einzusetzen;

24. das Rahmendokument für die gemeinsame Unterstützung des Darfur-Frie-
densprozesses durch VN und AU von UNAMID-Special Representative of
the Secretary General (SRSG), Ibrahim Gamabri, zur Begleitung eines Dar-
fur-internen Friedensprozesses unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft
(ehemals „Roadmap“) zu unterstützen;

25. sich für eine wirksame Durchsetzung des VN-Waffenembargos für Darfur
durch den durch Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen eingerichteten Sanktionsausschuss bei den Vereinten Nationen
einzusetzen und die Überwachung des Waffenembargos durch UNAMID
im Einklang mit Resolution 1769 sowie das Expertenpanel des Sanktions-
ausschusses zu unterstützen;

26. nach einem tragfähigem Friedensabkommen für Darfur, das eine Rückkehr
der Flüchtlinge ermöglicht und politische Mitsprache der Vertriebenen ge-
währleistet, und nach Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für die
Wiederaufnahme der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit
– insbesondere der politischen Lösung der Konflikte in Südkordofan und
Blauer Nil und der Verbesserung der Menschenrechtslage – ein langfristiges
Engagement für den Wiederaufbau in Darfur mit Mitteln der Entwicklungs-
zusammenarbeit zu prüfen;

27. das bestehende Friedensabkommen zwischen der sudanesischen Regierung
und der LJM als Grundlage für die Verhandlungen mit den anderen Rebel-
lengruppen der SRF zu verwenden;

28. sich für eine Ächtung, gegebenenfalls unter Anwendung von VN-Sank-
tionen z. B. im Rahmen einer Listung, friedensunwilliger Rebellen im Rah-
men von VN-Sanktionsregimes wie in VN-SR-Resolution 1591 §§ 3 Buch-
stabe c und d zusammen mit der Resolution 1556 (2004) einzusetzen;

im Hinblick auf Südsudan

29. die Entwaffnung, Demobilisierung und gesellschaftliche Wiedereingliede-

rung von Kämpfern voranzutreiben und als Teil einer notwendigen Sicher-
heitssektor- und Rechtsstaatsreform den Aufbau von Polizei, Justiz und

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9747

Verwaltung weiterhin finanziell und personell zu unterstützen und dabei
auch Synergien mit dem bestehenden Schwerpunktprogramm der Entwick-
lungszusammenarbeit im Bereich „Dezentralisierung/Verwaltungsreform“
zu heben;

30. die Regierungen Südsudans weiterhin bei einer Verfassungsreform zu un-
terstützen, bei deren Ausarbeitung alle Parteien, politischen Akteure und
die Zivilgesellschaft einbezogen werden, sowie bereits existierende Initia-
tiven für demokratische Reformen unterstützend zu begleiten;

31. gleichzeitig vom Südsudan einen Fahrplan für die Bekämpfung der Korrup-
tion, eine transparente Rechenschaftslegung, die strikte Beachtung der
Menschenrechte und der Grundsätze guter Regierungsführung sowie für die
Bekämpfung der Umweltverschmutzung vor allem durch Ölfirmen einzu-
fordern;

32. darauf hinzuwirken, dass gesellschaftliche Teilhabe und das Recht auf ge-
sellschaftliche Mitbestimmung in der neuen Verfassung Südsudans ver-
ankert werden;

33. sich dafür einzusetzen, dass Menschenrechtsverletzungen geahndet und
Täter nach rechtsstaatlichen Prinzipien bestraft werden;

34. für eine engagierte deutsche Unterstützung der VN-Mission UNMISS bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben im Hinblick auf den Staatsaufbau, die Gewäh-
rung von Sicherheit und den Schutz von Zivilisten und Menschenrechten im
Südsudan zu sorgen;

35. gemeinsam mit UNMISS, der AU, den Vereinigten Staaten und den EU-
Partnern einen wirksamen Beitrag zur Konfliktprävention im Südsudan zu
leisten, insbesondere die Polizeiausbildung im Rahmen der UNMISS wei-
terhin personell und materiell zu unterstützen;

36. nachhaltige Entwicklung und den Aufbau legitimer staatlicher Strukturen
durch den Aufbau einer konfliktsensibel gestalteten Entwicklungszusam-
menarbeit mit Südsudan zu unterstützen, um effektiv die Lebenssituation
der Bevölkerung zu verbessern, die über Jahrzehnte unter dem Bürgerkrieg
gelitten hat; die bestehende Technische Zusammenarbeit in den Schwer-
punktsektoren deutscher Entwicklungszusammenarbeit „städtischer Was-
ser- und Sanitätssektor“ und „Dezentralisierung/ Verwaltungsreform“ durch
Finanzielle Zusammenarbeit zu ergänzen;

im Hinblick auf humanitäre Hilfe und Menschenrechte

37. auf die Regierungen der Republik Sudan und des Südsudans einzuwirken,
die Kultur der Straflosigkeit zu beenden, Prozesse gegen mutmaßliche
Kriegsverbrecher zu eröffnen, laufende Verfahren des IStGH zu unterstützen
und mit dem IStGH zusammenzuarbeiten;

38. sich innerhalb der VN und der EU politisch dafür einzusetzen, dass der VN-
Sicherheitsrat Maßnahmen ergreift, um die Lord’s Resistance Army (LRA)
wirksam zu bekämpfen und ihren Anführer Joseph Kony gemäß dem Haft-
befehl des IStGH vom 8. Juli 2005 (ergänzt am 27. September 2005) fest-
zunehmen, damit dieser sich für seine Menschenrechtsverbrechen vor dem
IStGH verantwortet;

39. sich im Rahmen der Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass die Bevöl-
kerung humanitär versorgt, die Sicherheit der Hilfskräfte gewährleistet und
das Büro der VN für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten
(OCHA) personell und materiell ausreichend ausgestattet ist;

Drucksache 17/9747 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

40. sich gegenüber der sudanesischen Regierung und der südsudanesischen
Regierung für die Förderung spezieller Hilfsprogramme für Frauen und
Mädchen einzusetzen, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind;

41. sich auf VN-Ebene für die Entsendung von mehr VN-Menschenrechts-
beobachtern im gesamten Sudan einzusetzen;

42. den Dialog mit China über Menschenrechtsfragen im Sudan zu verstärken;

43. sich dafür einzusetzen, dass die Regierungen des Sudans und des Südsudans
einen umfassenden nationalen Dialog- und Versöhnungsprozess einleiten,
unabhängige Menschenrechtskommissionen einrichten und eine demokra-
tische Rechtsstaats- und Sicherheitssektorreform beschließen und umset-
zen;

44. die Republik Sudan aufzufordern, die Ankündigung des sudanesischen Jus-
tizministers vor dem VN-Menschenrechtsrat im September 2011 umzu-
setzen, die Presse- und Journalistengesetze des Landes an internationale
Standards anzupassen.

Berlin, den 22. Mai 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion

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