BT-Drucksache 17/9598

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/9339 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010 , dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012

Vom 9. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9598
17. Wahlperiode 09. 05. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/9339 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie
vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008)
vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008,
1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008,
1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010,
2020 (2011) vom 22. November 2011 und nachfolgender Resolutionen
des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion
2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008,
dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009,
dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010,
dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010
und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012

A. Problem

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag das Ziel, dass der
Deutsche Bundestag der von der Bundesregierung am 18. April 2012 beschlos-
senen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-
geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie an der Küste Soma-
lias zustimmen solle.

Es können bis zu 1 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden, solange ein
Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein entsprechender Be-
schluss des Rates der Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des

Deutschen Bundestages vorliegen, längstens bis zum 31. Mai 2013. Eine Aus-
weitung des Mandats auf die küstennahen Gebiete auf dem Land ist sinnvoll, um
gegen im Küstenstreifen Somalias gelagerte Piraterieausrüstung vorgehen zu
können. Deutsche Einsatzkräfte dürfen bis zu einer Tiefe von 2 km gegen logis-
tische Einrichtungen der Piraten am Strand vorgehen, ohne hierfür am Boden
eingesetzt zu werden. Die Ausweitung des Mandats ist notwendig, um die logis-
tische Vorbereitung der Piraten für Übergriffe auf See wirksam zu verhindern.

Drucksache 17/9598 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Am Horn von Afrika liegt der Schwerpunkt der Piraterie sowie die größte Be-
drohung der internationalen Schifffahrtsrouten. Staatszerfall, jahrzehntelanger
Bürgerkrieg und materielle Not machen Somalia auch in der Zukunft zu einem
geeigneten Rekrutierungsgebiet und zur Ausgangsbasis für Piraterieaktivitäten.
Das Piraterieproblem kann nur durch eine dauerhafte Stabilisierung der Verhält-
nisse in Somalia nachhaltig gelöst werden.

In Somalia gelten 1,5 Millionen Menschen als binnenvertrieben. Humanitäre
Hilfe ist weiterhin erforderlich, um die Lebensgrundlage von Millionen von Men-
schen zu sichern. In der Vergangenheit waren aufgrund der schwierigen Sicher-
heitslage viele Hilfsorganisationen gezwungen, ihre Maßnahmen einzustellen.
Denn die humanitäre Hilfe durch Lieferungen des Welternährungsprogramms
und anderer Hilfsorganisationen erfolgt fast vollständig auf dem Seeweg.

Ziel der von der EU-geführten Operation Atalanta ist es, die vor der Küste von
Somalia agierenden Piraten abzuschrecken und zu bekämpfen. Die deutschen
Streitkräfte handeln bei ihrer Beteiligung an der von der EU-geführten Ope-
ration Atalanta auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten
Nationen von 1982 und einschlägiger Resolutionen des Sicherheitsrates der Ver-
einten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP
des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 und nachfolgender
Beschlüsse sowie des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom
7. Dezember 2010 im Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver
Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Seit Beginn der Beteiligung an der Operation Atalanta im Dezember 2008 hat
sich Deutschland durchgehend mit mindestens einer Überwassereinheit (Fre-
gatte oder Einsatzgruppenversorger) mit einem auf die Pirateriebekämpfung
ausgerichteten Fähigkeitspaket, in Dschibuti stationiertem Unterstützungs-
personal sowie Soldatinnen und Soldaten in den Hauptquartierten beteiligt. Da-
durch stellt die Operation seit Beginn des Einsatzes sicher, dass die durch Pira-
terie gefährdete humanitäre Hilfe und der zivile Schiffsverkehr auf den dortigen
Seewegen gesichert wird, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbun-
den werden sowie das Völkerrecht durchgesetzt wird. Neben der Piraterie-
bekämpfung fördert Deutschland seit Jahren umfangreich Maßnahmen der
humanitären Hilfe, um die Lage in Somalia langfristig zu stabilisieren.

Der Rat der Europäischen Union hat am 23. März 2012 die Verlängerung der
EU-geführten Operation Atalanta bis zum 12. Dezember 2014 beschlossen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. und eine
Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deut-

schen Bundestages (GO-BT) in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stel-
lung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9598

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9339 anzunehmen.

Berlin, den 9. Mai 2012

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Hilfsorganisationen erfolgt fast vollständig auf dem Seeweg. seiner 61. Sitzung am 9. Mai 2012 beraten und empfiehlt
Ziel der von der EU-geführten Operation Atalanta ist es, die
vor der Küste von Somalia agierenden Piraten abzuschre-
cken und zu bekämpfen. Die deutschen Streitkräfte handeln
bei ihrer Beteiligung an der von der EU-geführten Operation

mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung aus
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Drucksache 17/9598 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Jan van Aken und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9339 in seiner 175. Sitzung am 26. April 2012 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss und zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der von der Bundes-
regierung am 18. April 2012 beschlossenen Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-ge-
führten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie an
der Küste Somalias zustimmen solle.

Es können bis zu 1 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt
werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen, ein entsprechender Beschluss des Rates der
Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des
Deutschen Bundestages vorliegen, längstens bis zum
31. Mai 2013. Eine Ausweitung des Mandats auf die küsten-
nahen Gebiete auf dem Land ist sinnvoll, um gegen im
Küstenstreifen Somalias gelagerte Piraterieausrüstung vor-
gehen zu können. Deutsche Einsatzkräfte dürfen bis zu einer
Tiefe von 2 km gegen logistische Einrichtungen der Piraten
am Strand vorgehen, ohne hierfür am Boden eingesetzt zu
werden. Die Ausweitung des Mandats ist notwendig, um die
logistische Vorbereitung der Piraten für Übergriffe auf See
wirksam zu verhindern.

Am Horn von Afrika liegt der Schwerpunkt der Piraterie
sowie die größte Bedrohung der internationalen Schifffahrts-
routen. Staatszerfall, jahrzehntelanger Bürgerkrieg und ma-
terielle Not machen Somalia auch in der Zukunft zu einem
geeigneten Rekrutierungsgebiet und zur Ausgangsbasis für
Piraterieaktivitäten. Das Piraterieproblem kann nur durch
eine dauerhafte Stabilisierung der Verhältnisse in Somalia
nachhaltig gelöst werden.

In Somalia gelten 1,5 Millionen Menschen als binnenvertrie-
ben. Humanitäre Hilfe ist weiterhin erforderlich, um die
Lebensgrundlage von Millionen von Menschen zu sichern.
In der Vergangenheit waren aufgrund der schwierigen
Sicherheitslage viele Hilfsorganisationen gezwungen, ihre
Maßnahmen einzustellen. Denn die humanitäre Hilfe durch
Lieferungen des Welternährungsprogramms und anderer

tionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbin-
dung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Ra-
tes der Europäischen Union vom 10. November 2008 und
nachfolgender Beschlüsse sowie des Beschlusses des Rates
der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010 im Rahmen
und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit im
Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Seit Beginn der Beteiligung an der Operation Atalanta im
Dezember 2008 hat sich Deutschland durchgehend mit min-
destens einer Überwassereinheit (Fregatte oder Einsatzgrup-
penversorger) mit einem auf die Pirateriebekämpfung ausge-
richteten Fähigkeitspaket, in Dschibuti stationiertem Unter-
stützungspersonal sowie Soldatinnen und Soldaten in den
Hauptquartierten beteiligt. Dadurch stellt die Operation seit
Beginn des Einsatzes sicher, dass die durch Piraterie gefähr-
dete humanitäre Hilfe und der zivile Schiffsverkehr auf den
dortigen Seewegen gesichert wird, Geiselnahmen und Löse-
gelderpressungen unterbunden werden sowie das Völker-
recht durchgesetzt wird. Neben der Pirateriebekämpfung
fördert Deutschland seit Jahren umfangreich Maßnahmen
der humanitären Hilfe, um die Lage in Somalia langfristig zu
stabilisieren.

Der Rat der Europäischen Union hat am 23. März 2012 die
Verlängerung der EU-geführten Operation Atalanta bis zum
12. Dezember 2014 beschlossen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
9339 in seiner 83. Sitzung am 9. Mai 2012 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Zustimmung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/9339 in seiner 118. Sitzung am 9. Mai 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. bei Stimmenhaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/9339 in seiner 60. Sitzung
am 9. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zustimmung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/9339 in
Atalanta auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen von 1982 und einschlägiger Resolu-

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/9339 in seiner

Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9598

65. Sitzung am 9. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und eine
Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/9339 in seiner 60. Sitzung am 9. Mai 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 9. Mai 2012

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)

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