BT-Drucksache 17/9511

Qualität und Strukturen der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland

Vom 30. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9511
17. Wahlperiode 30. 04. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink,
Elisabeth Scharfenberg, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Qualität und Strukturen der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland

2004 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die „Mundgesundheitsziele für
Deutschland 2020“ vorgelegt. Einige der dort definierten Ziele zum Beispiel zur
Zahnerhaltung und zur Reduzierung der Karieslast in bestimmten Altersgruppen
wurden bereits erreicht. Vergleichsuntersuchungen zur Zahngesundheit zeigen
überdies, dass Deutschland mittlerweile einen guten Rang im internationalen
Vergleich erreicht hat (vgl. Bauer, Neumann, Saekel: Zahnmedizinische Versor-
gung in Deutschland, Bern 2009). Dessen ungeachtet existiert eine Reihe von
grundlegenden Problemen in der zahnmedizinischen Versorgung, wie die vom
Sozialstatus abhängige Zahngesundheit, mangelnde Evidenzbasierung be-
stimmter Teile der zahnmedizinischen Behandlung, unzureichende Qualitäts-
transparenz, die im internationalen Vergleich verbesserungswürdige Effizienz
sowie eine durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen begünstigte Über- und
Fehlversorgung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Mundgesundheitsziele unter
Einbeziehung möglichst aller relevanten Akteure wie Zahnärzteschaft, Patien-
tinnen und Patienten und Krankenkassen formuliert werden sollten, um so
eine bessere Koordination von abgestimmten Maßnahmen zu ermöglichen?

a) Wenn ja, hält die Bundesregierung die von der BZÄK formulierten
„Mundgesundheitsziele für Deutschland 2020“ vor diesem Hintergrund
für ausreichend, um diesem Anspruch gerecht zu werden?

b) Wenn nein, was will die Bundesregierung konkret unternehmen, um alle
relevanten genannten Akteure bei der Aufstellung der Mundgesundheits-
ziele einzubinden?

2. a) Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Stand der Gruppenpro-
phylaxe (Prävention und Vorsorge in bestimmten Settings)?

b) Was will die Bundesregierung konkret tun, um auf einen stärkeren Ausbau
der Gruppenprophylaxe hinzuwirken?
c) Hält die Bundesregierung es für geboten, die Gruppenprophylaxe auch in
frühkindlichen Settings auszubauen?
Wenn ja, was will die Bundesregierung hierfür konkret unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/9511 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

d) Wie bewertet die Bundesregierung regelmäßige Zahnschmelzhärtungen
für Kinder ab dem 2. Lebensjahr an Kitas in sozialen Brennpunkten mit
einem hohen Anteil von Kindern mit einem erhöhten Kariesrisiko?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung von Parodon-
talerkrankungen in Deutschland?

4. a) Trifft es zu, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bislang keine Rege-
lungen zur Parodontalprophylaxe für Erwachsene in seine Richtlinien auf-
genommen hat?
Wenn ja, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
regierung gegebenenfalls daraus?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Inanspruchnahme der
Parodontaltherapie in Deutschland?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Effektivität der Paro-
dontaltherapie in Deutschland?

d) Was wird die Bundesregierung unternehmen, um gegebenenfalls auf eine
größere Effizienz dieser Therapie hinzuwirken?

5. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Evidenz der professio-
nellen Zahnreinigung speziell im Hinblick auf die Verbesserung der Zahn-
hygiene, den langfristigen Zahnerhalt und den Erhalt der Gesundheit?

b) Wie wird die von den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung (GKV) in Anspruch genommene professionelle Zahnreinigung nach
Erkenntnis der Bundesregierung überwiegend finanziert (im Rahmen von
Satzungsleistungen durch einzelne Krankenkassen, als kostenpflichtiger
Wahltarif der Krankenkassen, als private Zusatzversicherung (vertrieben
über die Kassen) oder als Direktzahlung der Patientinnen und Patienten)?

6. a) Welchen aktuellen Stellenwert haben aus Sicht der Bundesregierung
Prävention und minimalinvasives Vorgehen (Zahnerhaltung) in der Zahn-
medizin?

b) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass bereits etwa 7 Pro-
zent aller Zahnersatzneubehandlungen auf einer Implantatkonstruktion
beruhen (vgl. Statistisches Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundes-
vereinigung 2010, Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Ver-
sorgung), und entspricht dieser hohe Anteil nach Ansicht der Bundes-
regierung der medizinischen Notwendigkeit?

c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverbandes der im-
plantologisch tätigen Zahnärzte in Europa/European Association of Den-
tal Implantologists (BDIZ EDI), die optimale Therapie des Zahnverlustes
sei der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat (www.bdiz.de/
service/oav10/Grafik/awu10022528-1.pdf; abgerufen am 19. Februar
2012)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

d) Welche gesundheitsökonomischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung
zur implantologischen Versorgungsform, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?

7. a) Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse zur Haltbar-
keit von zahnmedizinischen Implantaten vor?
Wenn ja, was besagen diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie da-
raus?

Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Fehlen solcher
Erkenntnisse?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9511

b) Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse zum mög-
lichen Knochenabbau durch zahnmedizinische Implantate vor?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Fehlen solcher
Erkenntnisse?

c) Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse zu Kompli-
kationen und zu Verlustraten (Überlebensraten) bei zahnmedizinischen
Implantaten vor?
Wenn ja, was besagen diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Fehlen solcher
Erkenntnisse?

8. a) Trifft es zu, dass bislang keine hinreichenden Erkenntnisse zur Evidenz
der kieferorthopädischen Behandlung, einschließlich einer differenzier-
ten Betrachtung bei unterschiedlichen Schweregraden der vorliegenden
Zahn-/Kieferfehlstellungen, im Hinblick auf langfristige Wirksamkeit
und allgemeine Auswirkungen auf die Mundgesundheit vorliegen?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftsrates, dass
der Umfang der zahnmedizinischen Versorgungsforschung in Deutsch-
land im internationalen Vergleich ein relativ niedriges Niveau habe (vgl.
Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Zahnmedi-
zin an den Universitäten in Deutschland, Berlin 2005, S. 19)?
Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?
Wenn nein, warum nicht?

c) Was will die Bundesregierung im Rahmen der Versorgungsforschung
des Bundes konkret unternehmen, um diesen Missstand zu beheben?

9. a) Trifft es zu, dass für wesentliche Teile der zahnärztlichen Heilkunde
– insbesondere Parodontologie, Prothetik und konservierende Zahnheil-
kunde – keine evidenzbasierten Qualitätsstandards in Form wissenschaft-
licher Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kiefer-
heilkunde (DGZMK) existieren?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Wenn nein, an welchen evidenzbasierten Qualitätsstandards orientieren
sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland?

b) Was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um im Rahmen
der Versorgungsforschung die Entwicklung evidenzbasierter Leitlinien
zu unterstützen?

10. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Be-
richtspflicht nach § 136 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) (Qualitätsberichte) durch die Kassenzahnärztlichen Vereini-
gungen (KZVen)?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von den
KZVen veröffentlichten Berichten im Hinblick auf die Qualität einzelner
zahnmedizinischer Behandlungsarten?

11. a) Trifft es zu, dass die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
anders als die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) keinen jähr-
lichen bundesweiten Qualitätsbericht veröffentlicht?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Wenn nein, wo wird dieser veröffentlicht?

Drucksache 17/9511 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Wird die Bundesregierung im Sinne der Transparenz gegebenenfalls da-
rauf hinwirken, dass die KZBV einen jährlichen Qualitätsbericht veröf-
fentlicht?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?

12. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des GKV-Spitzenverban-
des, alle zahnärztliche Leistungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen
Teile der Kosten übernehmen, in die vertragszahnärztliche Qualitätssiche-
rung einzubeziehen?

Wenn die Bundesregierung den Vorschlag ablehnt, auf welche andere Weise
will die Bundesregierung sicherstellen, dass für alle gegenüber gesetzlich
Versicherten erbrachten zahnärztlichen Leistungen vergleichbar hohe Qua-
litätsanforderungen gelten?

13. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des GKV-Spitzenverban-
des, dass die Krankenkassen zum Schutz der Versicherten vor finanzieller
Überforderung künftig Höchstpreise für zahnärztliche Leistungen nach der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verhandeln?

14. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des GKV-Spitzenverban-
des, der Krankenkasse eine Rechnungskopie über die vom Zahnarzt bzw.
von der Zahnärztin tatsächlichen erbrachten Leistungen vorzulegen?

Sollte die Bundesregierung diesen Vorschlag ablehnen, wie will sie für hin-
reichende Transparenz in der Rechnungsstellung sorgen, und wie will sie
sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten künftig keine überhöhten Pri-
vatrechnungen mehr erhalten?

15. a) In welchen Fällen und in welchem Umfang dürfen Zahnarztrechnungen
höher ausfallen als bei dem Kostenvoranschlag in einem Heil- und
Kostenplan prognostiziert?

b) In welchen Fällen ist es rechtens, wenn erhebliche Kostenanteile der
Zahnarztrechnung nicht im Heil- und Kostenplan aufgelistet wurden,
aber am Ende zusätzlich in Rechnung gestellt werden?

c) An wen können sich gesetzlich Versicherte wenden, wenn es zu Unstim-
migkeiten hinsichtlich der Zahnarztrechnung und insbesondere des
Eigenanteils der Versicherten kommt?

d) Welche Beratungsstellen stellen den Versicherten evidenzbasierte Pa-
tienteninformationen zur Verfügung, wenn die Versicherten vor Ent-
scheidungen zu teuren zahnärztlichen und kieferchirurgischen Behand-
lungsalternativen mit einem hohen Eigenfinanzierungsanteil stehen?

16. a) Hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Gutachtens 2000/2001
des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Ge-
sundheitswesen zur Novellierung der Approbationsordnung für Zahn-
ärzte umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?

b) Inwieweit wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der direkte
Patientenkontakt und die Kommunikationskompetenzen in der Ausbil-
dung der Zahnärztinnen und Zahnärzte erhöht und die vom Sachverstän-
digenrat monierte Konzentration auf mechanisch-technische Fertigkeiten
abgebaut werden?

17. a) Trifft es zu, dass der Festzuschuss-Erhebung des Verbandes der Ersatz-
kassen e. V. zufolge (www.vdek.com/vertragspartner/zahnaerzte/

festzuschuss_erhebung/20101105_festzuschuss_erhebung.pdf; abgerufen
am 12. April 2009) mehr als drei Viertel der prothetischen Leistungen in

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9511

den untersuchten Behandlungsfällen nach der Gebührenordnung für
Zahnärzte abgerechnet wurden?

b) Wenn ja, hält die Bundesregierung dies für eine Aushöhlung des Sach-
leistungsprinzips, oder ist diese Entwicklung nach Auffassung der Bun-
desregierung wünschenswert?
Welchen Handlungs-/Reformbedarf leitet die Bundesregierung aus der
Entwicklung ab?

18. Trifft es zu, dass die Ausgaben je Versicherten für die zahnärztliche Versor-
gung bei älteren Menschen deutlich unter denen bei jüngeren liegen?

Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?

19. a) Erwartet die Bundesregierung durch den demographischen Wandel einen
morbiditätsbedingten Ausgabenanstieg in der zahnärztlichen Versor-
gung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

b) Erwartet die Bundesregierung aus anderen Gründen einen über die allge-
meine Kostenentwicklung hinausgehenden morbiditätsbedingten Aus-
gabenanstieg in der zahnärztlichen Versorgung?
Wenn ja, welche Gründe sind dies?

20. a) Wenn die Bundesregierung keinen überproportionalen Kostenanstieg
aufgrund eines gestiegenen Morbiditätsrisikos erwartet, aus welchen
anderen Gründen wurde durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz
(GKV-VStG) der Grundsatz der Beitragssatzstabilität in der vertrags-
zahnärztlichen Versorgung eingeschränkt?

b) Welche Ausgabenentwicklung erwartet die Bundesregierung in der ver-
tragszahnärztlichen Versorgung nach der Änderung durch das GKV-
VStG?

21. a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Um-
stand, dass das Mundgesundheitsniveau beispielsweise in Australien
oder Schweden besser ist als in Deutschland, die Pro-Kopf-Ausgaben
des zahnmedizinischen Versorgungssystems dort jedoch geringer sind?

b) Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Wirtschaftlichkeits-
reserven im deutschen zahnmedizinischen Versorgungssystem?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

22. a) In welcher Weise haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Einkommen (Einnahmen vor Steuern) von zahnärztlich tätigen Praxis-
inhaberinnen und -inhabern seit 1992 entwickelt?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?

c) Wie haben sich die Einkommen der Zahnärztinnen und Zahnärzte im
Vergleich zu anderen Arztgruppen entwickelt?

23. a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der auf den einzelnen
Zahnarzt bzw. die einzelne Zahnärztin entfallende Behandlungsbedarf
bis 2020 signifikant sinken wird (vgl. Bauer, Neumann, Saekel: Zahn-
medizinische Versorgung in Deutschland, Bern 2009)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, warum nicht?
b) Welche Prognosen liegen der Bundesregierung für den möglichen Be-
handlungsbedarf nach dem Jahr 2020 vor?

Drucksache 17/9511 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

24. a) Trifft es zu, dass die Zahl der behandelnd tätigen Zahnärztinnen und
Zahnärzte seit 1992 um knapp ein Fünftel zugenommen hat?
Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?

b) Hatte dieser Anstieg nach Ansicht der Bundesregierung in der Vergan-
genheit Auswirkungen auf das für den einzelnen Vertragszahnarzt bzw.
die einzelne Vertragszahnärztin zur Verfügung stehende durchschnitt-
liche rechnerische Honorarvolumen?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?

c) Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung das durchschnitt-
liche rechnerische Honorarvolumen für den einzelnen Vertragszahnarzt
bzw. die einzelne Vertragszahnärztin unter den Bedingungen des mit
dem GKV-VStG geänderten vertragszahnärztlichen Honorarsystems so-
wie eines sinkenden Behandlungsbedarfs künftig entwickeln?

25. a) Welche Prognosen liegen der Bundesregierung zur künftigen Entwick-
lung der Zahl behandelnd tätiger Zahnärztinnen und Zahnärzte vor?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Prognosen?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Prog-
nosen?

26. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Zahnarztdichte in Deutschland im
internationalen Vergleich?

b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen, die einen
direkten Zusammenhang zwischen Zahnarztdichte und Mundgesundheit
belegen?

27. Beabsichtigt die Bundesregierung, die 2007 abgeschaffte Zulassungssteue-
rung für Vertragszahnärzte wieder einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?

28. a) Welche Prognosen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der
Zahl unterschiedlicher Praxisformen in der vertragszahnärztlichen Ver-
sorgung vor?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Prognosen?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Prog-
nosen?

29. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Anzahl nichtärztlicher
Gesundheitsberufe in der zahnmedizinischen Versorgung?

b) Teilt die Bundesregierung die im Gutachten 2000/2001 des Sachverstän-
digenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen er-
hobene Forderung, die Zahl des nichtärztlichen Prophylaxepersonals um
ein „Vielfaches“ anzuheben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
– wie vom Sachverständigenrat empfohlen – eine Erhöhung dieser Zahl
zu unterstützen?

Berlin, den 30. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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