BT-Drucksache 17/938

Gestaltungschancen des Europäischen Auswärtigen Dienstes - Notwendige Weichenstellungen für eine effektive Arbeit der Hohen Vertreterin

Vom 3. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/938
17. Wahlperiode 03. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Nietan, Axel Schäfer (Bochum), Dr. Rolf Mützenich,
Heinz-Joachim Barchmann, Edelgard Bulmahn, Dagmar Freitag, Günter Gloser,
Dr. Eva Högl, Hans-Ulrich Klose, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Johannes Pflug,
Michael Roth (Heringen), Werner Schieder (Weiden), Dr. Martin Schwanholz,
Peer Steinbrück, Franz Thönnes, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Gestaltungschancen des Europäischen Auswärtigen Dienstes –
Notwendige Weichenstellungen für eine effektive Arbeit der Hohen Vertreterin

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 und der
damit einhergehenden Einrichtung des Amtes eines „Hohen Vertreters der Union
für die Außen- und Sicherheitspolitik“ (im Folgenden: Hoher Vertreter) steht die
Europäische Union (EU) vor der historischen Chance, ihrem Ziel von einem ein-
heitlichen, kohärenten und wirksamen Vorgehen der Union in der Außen- und
Sicherheitspolitik einen wesentlichen Schritt näher zu kommen. Die Weichen für
die Hohe Vertreterin Catherine Ashton, dabei eine zentrale Stellung im neuen In-
stitutionsgefüge der Union einzunehmen, sind nun gestellt, schließlich kommt
ihr neben der Leitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
auch die Funktion der stellvertretenden Präsidentin der Europäischen Kommis-
sion zu. Hierfür benötigt sie jetzt die nachhaltige Unterstützung durch die EU-
Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion sehen sich in
Koordination mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament
dabei als Partner einer Bundesregierung, die sich aktiv für die Stärkung der au-
ßenpolitischen Handlungsfähigkeit der Europäischen Union einsetzt.

Zur operativen Unterstützung der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen Vertreters
ist im Vertrag von Lissabon in Artikel 27 Absatz 3 festgehalten, dass sich der
Hohe Vertreter zur Erfüllung seines Auftrages auf einen Europäischen Auswär-
tigen Dienst (EAD) stützt. Die Organisation und Arbeitsweise dieses Dienstes
wird gemäß Vertragstext durch einen Beschluss des Rates und auf der Grundlage
eines Vorschlages des Hohen Vertreters nach Anhörung des Europäischen Par-
laments und der Zustimmung der Kommission festgelegt. Die spanische Ratsprä-
sidentschaft hat die Einsetzung des EAD ausdrücklich zu einer Priorität ihrer
Ratspräsidentschaft erklärt und will den EAD vor Ende April 2010 einrichten.
Dennoch mehren sich die Zweifel, ob der Vorschlag von der Hohen Vertreterin

rechtzeitig vorgelegt werden wird, um die offenen Fragen abschließend beant-
worten und die institutionellen Probleme zufriedenstellend lösen zu können.
Festzuhalten bleibt, dass der Ratsbeschluss zur Errichtung des EAD eine ent-
scheidende Wegmarke im Aufbauprozess einer einheitlichen, kohärenten und
wirksamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist.

Die von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso getroffene Entschei-
dung, Arbeitsbereiche wie z. B. die Europäische Nachbarschaftspolitik oder die

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Erweiterungspolitik in der Verantwortung der Kommission zu belassen, wider-
sprechen der ursprünglichen Idee einer einheitlichen, kohärenten und wirksamen
Außen- und Sicherheitspolitik der Union grundlegend und belasten schon jetzt
die weiteren Vorbereitungen des EAD-Aufbaus. Der Bundesminister des Aus-
wärtigen, Dr. Guido Westerwelle, brachte am 9. Februar 2010 bei seinem
Gespräch mit dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
des Deutschen Bundestages öffentlich sein uneingeschränktes Vertrauen in die
Vorbereitungen der Hohen Vertreterin zum EAD zum Ausdruck. Seine Aus-
führungen ließen jedoch zahlreiche, entscheidende Fragen unbeantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich eine Arbeits- und Entschei-
dungsstruktur innerhalb der Europäischen Institutionen, die dem Hohen Ver-
treter für die Außen- und Sicherheitspolitik die Federführung und eine mög-
lichst starke Legitimation für seinen Aufgabenbereich zubilligt?

Wenn ja, welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Posi-
tion des Hohen Vertreters entsprechend zu unterstützen?

2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass wesentliche Themenberei-
che der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durch den Ressortzu-
schnitt der neuen Europäischen Kommission der direkten Verantwortung des
Hohen Vertreters entzogen wurden, wie z. B. die Zuständigkeit für die Euro-
päische Nachbarschaftspolitik, die Erweiterungspolitik oder den internationa-
len Katastrophenschutz?

Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um derartige
Fehlentwicklungen zukünftig zu verhindern?

3. Ist der Bundesregierung eine informelle Vereinbarung zur Kompetenzabgren-
zung zwischen der Hohen Vertreterin und dem Kommissar für Europäische
Nachbarschaftspolitik und Erweiterung bekannt?

Wenn ja, wie sieht diese aus, und befürwortet die Bundesregierung zur Erhö-
hung der Transparenz eine formelle Vereinbarung zwischen den beiden Res-
sorts?

4. Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkrete Initiativen ge-
startet, um ihre eigenen Vorstellungen zur Ressortverteilung zwischen dem
Zuständigkeitsgebiet des Hohen Vertreters und der EU-Kommission in den
laufenden Prozess der Einrichtung des EAD einzubringen?

Wenn ja, wie sehen diese Initiativen aus?

5. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Zusammensetzung
und inhaltliche Arbeit der hochrangigen Beratergruppe („High Level Group“)
der Hohen Vertreterin zur Vorbereitung des EAD?

Ist diese nachträglich erweitert worden, und wenn ja, durch wen?

6. In welchen Bereichen wurden bereits vor Berufung der Beratergruppe 2009
durch eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz der Generalsekretärin bei der Europäi-
schen Kommission Catherine Day Vorfestlegungen für den EAD getroffen?

Was ist der Bundesregierung über den Inhalt dieser Vorgaben bekannt?

7. Decken sich die Vorstellungen der Bundesregierung zur Ausgestaltung des
EAD mit den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen der Hohen Vertreterin
Catherine Ashton und ihrer Arbeitsgruppe?

8. Auf welche Informationsquellen stützt sich die Bundesregierung generell bei
ihrer eigenen Positionsbestimmung im Prozess der Errichtung des EAD?

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9. Welche Ressortabstimmung hat in diesem Zusammenhang innerhalb der
Bundesregierung stattgefunden?

Welche Ressorts waren an dieser beteiligt?

10. Welche spezifischen Informationen besitzt die Bundesregierung hinsichtlich
der zukünftigen Organisationsstruktur des EAD?

11. Wie werden die europäischen Stäbe, z. B. Direktion Krisenmanagement und
Planung (CMPD), EU-Lagezentrum (SitCen), Sonderbeauftragte der EU
(EUSR), Stab für die Planung und Durchführung ziviler Operationen
(CPCC), EU-Militärstab (EUMS), in die Organisationsstruktur des EAD
eingebettet?

12. Welche Rolle sieht die Bundesregierung in Zukunft für die Europäische Ver-
teidigungsagentur (EVA) bei der Weiterentwicklung der GASP und ESVP
(Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik), insbesondere in den
Bereichen Streitkräfteplanung und gemeinsame Beschaffungsvorhaben?

13. Wer sollte, nach Auffassung der Bundesregierung, zukünftig die Leitlinien
für die Programmplanung im Rahmen der geografischen und themenbezo-
genen Finanzierungsinstrumente federführend ausarbeiten?

Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass es insbesondere in
Bezug auf die Programmplanung des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstruments (ENPI) zu erheblichen Differenzen zwischen
Europäischem Rat und Europäischer Kommission kommen könnte?

Wie könnte dieser Kompetenzkonflikt nach Meinung der Bundesregierung
entschärft werden?

14. Wird es in der organisatorischen Struktur des EAD eigenständige Ressorts
für die bei der Europäischen Kommission angesiedelten Aufgabenbereiche,
wie z. B. Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungspolitik ge-
ben?

Wenn nein, wer wird diese Arbeitsbereiche operativ in den jeweiligen Part-
nerländern verantworten?

15. Welche zusätzlichen Themengebiete, wie z. B. Klimapolitik oder Energie-
sicherheit, sieht die Bundesregierung perspektivisch gut beim EAD aufge-
hoben, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die kollektive Außen-
wirkung der EU-Mitgliedstaaten beim Weltklimagipfel in Kopenhagen von
einem eklatanten Mangel an Kohärenz geprägt war?

16. Welche Kompetenzverteilung zwischen dem EAD und der Europäischen
Kommission befürwortet die Bundesregierung in Bezug auf das Stabilisie-
rungsinstrument und den GASP-Haushalt?

Hält die Bundesregierung es – gemäß dem Bericht des Ratsvorsitzes vom
23. Oktober 2009 – für praktikabel, die strategische Ausarbeitung von Maß-
nahmen in diesen beiden Bereichen dem EAD zu übertragen, während die
operative Durchführung der EU-Kommission ertragen würde?

17. Sieht die Bundesregierung das vereinbarte Prinzip der „Haushaltsneutrali-
tät“ für die Errichtung des EAD weiterhin als realistisch an?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, nach denen als Richt-
wert für den Jahresbetrag der Verwaltungsmittel des EAD mit einem Betrag
von jährlich ca. 300 bis 500 Mio. Euro zu rechnen ist?

Aus welchen Haushaltstiteln würden diese Verwaltungsmittel des EAD ge-
deckt werden?

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19. Würde die Bundesregierung es befürworten, wenn das durch die geplante
Zusammenlegung der außenpolitischen Fachabteilungen von Europäischem
Rat und Europäischer Kommission zu erzielende Einsparungspotential für
eine Verstärkung des operativen Haushaltes des EAD verwendet würde?

20. Welche konzeptionelle Vorstellung hat die Bundesregierung von der Ar-
beitsteilung zwischen dem EAD und dem Auswärtigen Amt, sowohl im po-
litischen Entscheidungsprozess in den zentralen Dienststellen als auch in der
Kooperation zwischen den deutschen Auslandsvertretungen und den neuen
EU-Delegationen im Ausland?

21. Sieht die Bundesregierung im Rahmen einer solchen Arbeitsteilung das Po-
tential für Synergieeffekte, die zu Strukturveränderungen auf Seiten des
Auswärtigen Amtes und anderer Ressorts im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung liegen?

22. Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass die neuen EU-Delegationen
mittelfristig auch bzw. langfristig ausschließlich für die Mitgliedstaaten des
Schengener Abkommens mit konsularischen Befugnissen ausgestattet wer-
den könnten?

23. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Integration der bestehenden
EU-Delegationen zeitnah und bei Gewährleistung ihrer vollen Funktionali-
tät in den EAD umgesetzt werden?

24. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Anzahl der bestehenden
EU-Delegationen weiter auszubauen oder eher zu reduzieren?

25. Welche Institutionen innerhalb der EU sollten zukünftig bei der Rekrutie-
rung der Delegationsleiter beteiligt werden?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die aktuelle
Benennung von João Vale de Almeida zum Leiter der EU-Delegation in den
Vereinigten Staaten von Amerika hinsichtlich der offensichtlich nicht voll-
zogenen Abstimmung dieser Personalentscheidung mit den Vertretern des
Europäischen Rates?

26. Welche Änderungen des Beamtenstatus erachtet die Bundesregierung im
Rahmen der Einrichtung des EAD in Bezug auf den Status des abgeordneten
Personals aus den Mitgliedstaaten und der Dauer der Abordnung für notwen-
dig?

27. Welche Pläne existieren bezüglich der von Deutschland zu besetzenden Stel-
len im EAD in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung?

Welche Stellen – und an welchen spezifischen Positionen innerhalb des
EAD – sind vorgesehen?

Wie viele Stellen sind in den Stellenplänen der Bundesministerien bereits
berücksichtigt worden und mit wie vielen Stellen rechnet die Bundesregie-
rung nach dem abgeschlossenen Aufbau des EAD?

28. Verfügt die Bundesregierung über Informationen bezüglich der Etablierung
einer gleichwertigen rechtlichen Stellung der Mitarbeiter des EAD?

Werden alle Mitarbeiter des EAD einen internationalen Diplomatenstatus er-
halten?

29. Befürwortet die Bundesregierung die Initiative zur Errichtung eines EU-
Ausbildungskollegs für Diplomaten des EAD?

Wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung bereits an der konzeptionellen
und organisatorischen Planung eines solchen Kollegs beteiligt?

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30. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EAD-Mitarbeiter
über umfassende Fremdsprachenkenntnisse verfügen müssen, auch in Hin-
sicht auf Sprachen der EU-Drittstaaten?

31. Wie stellt sich die Bundesregierung die zukünftige Rotation des Personals
zwischen dem EAD und den nationalen Dienststellen vor?

Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Möglichkeiten, dass
das Prinzip der Rotation zukünftig auch Mitarbeitern des EAD den Zugang
zu den nationalen diplomatischen Diensten ermöglicht?

Welche Voraussetzungen müssten Mitarbeiter des EAD erfüllen, um ihnen
den Zugang zu den nationalen auswärtigen Diensten zu ermöglichen?

32. Stimmt die Bundesregierung mit der Position überein, dass das Europäische
Parlament weitere Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle über den
EAD bekommen sollte, wie in der Entschließung des Europäischen Parla-
mentes vom 22. Oktober 2009, Artikel 2 und 15 (2009/2133(INI)) gefordert?

Wenn ja, wo sieht die Bundesregierung Potenzial für weitere Mitwirkungs-
rechte des Europäischen Parlaments jenseits der Haushaltskontrolle?

33. Wird die Bundesregierung die Berichte des EAD an die Hohe Vertreterin, die
Kommission und den Europäischen Rat an den Deutschen Bundestag weiter-
leiten?

Wenn nein, unter welchen Bedingungen würde sie dies tun?

34. Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf das angeblich überlegte Spra-
chenregime (mit den alleinigen Sprachen Englisch und Französisch) im
EAD zu reagieren, insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung von
Dokumenten an die nationalen Parlamente?

35. Wie stellt sich die Bundesregierung angesichts der schon für den Europäi-
schen Rat Ende April beabsichtigten Beschlussfassung zum EAD eine recht-
zeitige und umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestages in dieser
Frage vor?

36. Teilt die Bundesregierung die Zweifel einiger EU-Mitgliedstaaten, dass die
Zeit bis zum Europäischen Rat Ende April 2010 nicht mehr ausreicht, um die
Verhandlungen mit den Mitgliedern des Europäischen Parlamentes zur Vor-
bereitung der Ratsentscheidung bezüglich des EAD erfolgreich abzuschlie-
ßen?

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag dieser Mitgliedstaaten, bis
Ende April lediglich eine Rahmenvereinbarung zu verabschieden und Fra-
gen der konkreten Implementierung erst später zu klären?

37. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung von weiten Teilen des Eu-
ropäischen Parlamentes, die sich gegen eine Verabschiedung einer Rahmen-
vereinbarung ohne konkrete Beschlüsse zur Implementierung ausgespro-
chen haben, hinsichtlich der Gefahr von Verzögerungen und/oder Blockaden
im Entscheidungsprozess der Errichtung des EAD durch das Europäische
Parlament?

38. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der gegebenen-
falls im Rahmen der festgeschriebenen Evaluationsberichte zum EAD im
Jahre 2012 und 2014 erkannte Nachsteuerbedarf eine erneute Konsultation,
darunter auch durch das Europäische Parlament, zur Folge hat?

Berlin, den 3. März 2010
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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