BT-Drucksache 17/9272

Erkenntnisse über deutsche "Ku Klux Klan"-Vereinigung

Vom 5. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9272
17. Wahlperiode 05. 04. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion
DIE LINKE.

Erkenntnisse über deutsche „Ku Klux Klan“-Vereinigung

Unter der Bezeichnung „Teutonische Ritter des Ku Klux Klan in Deutschland –
Distrikt NRW“ wirbt eine Vereinigung im Internet für einen Kampf „für Sicher-
heit, Zusammenhalt, echte Werte und den Erhalt der eigenen Identität“. Sie be-
zieht sich positiv auf den rassistischen US-amerikanischen Ku Klux Klan, der
in ihren Augen die Behörden bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicher-
heit „unterstützt“ hatte. Zugleich sieht sie sich als ideeller Nachfolger „des ers-
ten Ku Klux Klan“ der Weimarer Republik mit seiner „nordisch-germanischen“
Ausrichtung. Die selbsternannten „Teutonischen Ritter“ bezeichnen sich als
„eine echte Werte-, Kultus- und Kulturgemeinschaft Deutscher Christen mit
germanischer Abstammung“ und leben in dem Glauben, sie seien „ein elitärer
Kreis“.

Der Internetauftritt der Vereinigung besteht aus einer Mischung esoterisch an-
gehauchter konservativ-rassistischer Versatzstücke. Es ist der Homepage nicht
zu entnehmen, welcher Art konkret die durchgeführten Vereinsaktivitäten sind
oder ob es überhaupt welche gibt. Zwar wird illegitime Gewalt verbal zurück-
gewiesen, bedenklich muss aber stimmen, dass der Verein – wiederum seinen
eigenen Angaben zufolge – einen „Deutschen KampfKunstKlub“ unterhält.
Dieser bietet „200 Prozent Selbstverteidigung“ an, was den Schluss nahelegt,
dass die Vereinigung ihre rassistisch-nordisch-germanischen Thesen ggf. auch
mit Gewalt durchsetzen will.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den „Teutonischen Rittern“

a) hinsichtlich der Mitgliederzahl,

b) hinsichtlich der Entwicklung des Vereins seit Gründung,

c) hinsichtlich der Vereinsstruktur und Anzahl der örtlichen/regionalen
Gliederungen,

d) hinsichtlich der Frage, ob es Gliederungen außerhalb Nordrhein-Westfa-
lens gibt?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung

a) hinsichtlich der Aktivitäten der Vereinigung, und wie konkret sind diese
Erkenntnisse,

b) hinsichtlich eines etwaigen verfassungsschutzrelevanten Hintergrundes,
von Vereinsführung und -mitgliedern,

c) hinsichtlich verfassungsschutzrelevanter Bestrebungen?

Drucksache 17/9272 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob bzw. inwieweit die Verei-
nigung den auf ihrer Homepage in der Rubrik „Was macht der Verein“ kon-
kret genannten Schwerpunktaktivitäten tatsächlich nachgeht und etwa „Auf-
klärungsarbeit im Kampf gegen Drogenmissbrauch, Alkoholismus und Kri-
minalität“ oder Maßnahmen zur „Förderung“ der Sicherheit auf der Straße
durchführt?

4. Ist den Sicherheitsbehörden bekannt, welche Personen die Vereinigung an-
führen und ihre Aktivitäten koordinieren bzw. inhaltlich und rechtlich ver-
antworten?

5. Wird die Vereinigung vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet,
und wenn ja, seit wann?

6. Steht die Bundesregierung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalens
in Kontakt, um den Erfahrungs- und Kenntnisaustausch hinsichtlich der Ver-
einigung zu gewährleisten?

7. Steht die Bundesregierung mit anderen Landesregierungen in Kontakt, um
Erkenntnisse über die Vereinigung auszutauschen, und wenn ja, mit wel-
chen?

8. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung für einen verstärkten Informa-
tionsaustausch der Sicherheitsbehörden über diese Vereinigung, und welche
Schritte will sie diesbezüglich unternehmen?

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich Kontakten oder
Kooperationen dieser Vereinigung mit rechtspopulistischen Organisationen?

Berlin, den 5. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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