BT-Drucksache 17/9007

International im Verborgenen agierende Netzwerke von Polizeien

Vom 14. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9007
17. Wahlperiode 14. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen,
Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

International im Verborgenen agierende Netzwerke von Polizeien

Erst durch mehrere parlamentarische Initiativen der Fraktion DIE LINKE.
wurde in den letzten zwölf Monaten deutlich, wie sich deutsche Polizeibehörden
in zahlreichen informellen internationalen Arbeitsgruppen organisieren (Bun-
destagsdrucksachen 17/4333, 17/5133, 17/5677, 17/5736, 17/7567, 17/7584,
17/8279; Plenarprotokolle 17/138, 17/154). Viele dieser Netzwerke treffen sich
im Verborgenen; ihre Einrichtung war von keiner nationalen oder internationa-
len Rechtspersönlichkeit angewiesen worden. Die Arbeitsgruppen waren teil-
weise weder den Parlamentarierinnen und Parlamentariern noch der Öffentlich-
keit bekannt. Besonders problematisch ist, dass sich die informellen, geheimen
Netzwerke mit weitgehenden Grundrechtseingriffen befassen: Dem Einsatz von
verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern, staatlichen Trojaner, Überwachungs-
technologie und der hierfür notwendigen Änderung entsprechender Gesetze.
Einige der geheimen Arbeitsgruppen befassen sich zudem erklärtermaßen mit
„Politisch Motivierter Kriminalität“. Hinzu kommt, dass in mehreren Fällen
auch private Firmen oder Institute beteiligt sind. Hierzu hüllt sich die Bundes-
regierung in Schweigen: Weder sind hierzu Namen bekannt noch soll die Öffent-
lichkeit über den Zweck ihrer Einbindung informiert werden.

Polizeibehörden fast aller EU-Mitgliedstaaten koordinieren sich in der „Euro-
pean Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG). Dabei handelt es
sich jedoch nicht um ein EU-Organ, auch geht die Teilnahme über die EU-Mit-
gliedstaaten hinaus: Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5736 sind auch Albanien, Kroa-
tien, Mazedonien, Norwegen, Russland, die Schweiz, Serbien, Türkei und die
Ukraine „als Mitglieder repräsentiert“. Eine institutionelle Anbindung der ECG
bestehe demnach nicht. Ihre Einrichtung erfolgte stattdessen „auf Anregung
mehrerer nationaler Dienststellen für Verdeckte Ermittler west-europäischer
Staaten“ im Oktober 2001 (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a der Klei-
nen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5736). Aus Deutschland nehmen
das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA) teil. Als Be-
gründung hierfür wird lapidar ein Interesse Deutschlands „an einer wirksamen

Verbrechensbekämpfung“ angegeben. Dementsprechend werden die Protokolle
der Sitzungen nur an Teilnehmerinnen und Teilnehmer übersandt. Eine direkte
parlamentarische Kontrolle kann höchstens über die nationalen Parlamente er-
folgen. Im Falle Deutschlands war die Existenz der ECG aber nicht bekannt.

Die jährlichen Treffen der ECG befassen sich unter anderem mit der „regel-
mäßige[n] Darstellung der aktuellen nationalen Situation“ sowie der „Erörte-
rung von Aspekten der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von Ein-

Drucksache 17/9007 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sätzen Verdeckter Ermittler anhand von Fallbeispielen“. Angeblich würden in
der ECG keine operativen Einsätze besprochen („reine Kommunikationsplatt-
form ohne Exekutivbefugnisse“). Die Anbahnung späterer Einsätze, etwa durch
den Austausch von Kontakten oder durch die Kenntnis der Situation in anderen
Ländern, kann aber aus Sicht der Fragesteller angenommen werden. Dies wird
bestätigt durch den Themenkomplex „Anwendung von Einsatzlogistik“, der auf
der letzten Sitzung besprochen wurde. Obwohl Europol angeblich nicht an der
ECG teilnimmt, stand auf dem letzten Treffen die Vorstellung einer „Platform
for Communication” bei Europol auf der Tagesordnung.

Das BKA und das ZKA sind neben der ECG auch Mitglieder der „International
Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG). Laut dem Plenarpro-
tokoll 17/154 hat die IWG seit 2007 siebenmal getagt. Teilgenommen haben
demnach „Vertreter von Polizeibehörden aus europäischen Staaten sowie aus
Australien, Kanada, Israel, Neuseeland, Südafrika und aus den USA“. Auch In-
terpol war bei Sitzungen zugegen. Darüber hinaus waren zu einzelnen Themen
Forschungseinrichtungen und private Firmen aus dem Bereich der Sicherheits-
technik und -logistik eingeladen und haben Vorträge gehalten. Worüber diese
Firmen und Institute dort referiert haben, will die Bundesregierung vor der Öf-
fentlichkeit geheim halten (Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/8637). Unter Umständen geht es dabei um Überwachungs-
technologie, wie sie aus Einsätzen aufgeflogener britischer oder österreichi-
scher Spitzel bekannt wurde: Im Raum geführte Gespräche wurden durch die
Führer der Spitzel mitgehört und aufgezeichnet. Wie bei der ECG wird der
Zweck der IWG mit einem „internationale[n] Erfahrungsaustausch in allen An-
gelegenheiten des verdeckten Einsatzes von Polizeibeamten“ angegeben. Hinzu
kommen laut Bundesregierung auch Erörterungen zu „Kriminaltechnik“. Die
IWG betreibt als Unterarbeitsgruppe zudem „unter weitestgehend gleicher
Staatenbeteiligung“ ein „International Business Secretariat“ (IBS), das seit
2007 fünfmal getagt hat. Das IBS befasst sich laut dem Plenarprotokoll 17/154
mit „Fragestellungen aus dem Bereich der Legendierung“ und des „Aufbaus
und der Aufrechterhaltung von Tarnidentitäten“. Laut der Antwort auf die
Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/8637 sei das IBS aber
keine Rechtspersönlichkeit. Auch habe es weder Räumlichkeiten noch Perso-
nal. Zum Auftrag des IBS rudert die Bundesregierung zurück: Das IBS würde
„weder die Geheimhaltung noch die Organisation von Tarnidentitäten“ unter-
stützen. Worin die Arbeit jedoch konkret besteht, bleibt nebulös.

Ausweislich des Europol-Reports von 2009 existiert eine grenzüberschreitende
„Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) mit dem Zweck, die inter-
nationale Kooperation und Entwicklung von Überwachungstechniken voranzu-
treiben (Ratsdokument 10099/10). Europol ist Mitglied der Gruppe. Dennoch
handelt es sich dabei abermals um keine Arbeitsgruppe der EU. Nach Kenntnis
der Fragesteller ist sie auch keiner Ratsarbeitsgruppe oder sonstiger Stelle der
EU rechenschaftspflichtig. Die Bundesregierung gibt sich zur CSW bedeckt
und teilt lediglich mit, die „Plattform für Diskussionen“ solle dazu beitragen,
sichere und effektive Überwachungstechniken zu entwickeln (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/5133). Die Projekte würden bedarfsorientiert ausgerichtet und bezögen sich
etwa auf den „Austausch über technische Fragen“. In der Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5677 wird
präzisiert, es würden „Fachvorträge zur grenzüberschreitenden Observation
und damit zusammenhängenden Problemstellungen“ gehalten (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/5677). Die beteiligten Länder referieren über ihre jeweiligen „mobilen
Observationskräfte“ und Einsätze „der organisierten und allgemeinen Krimi-

nalität“.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9007

Eine speziell auf den Einsatz staatlicher Trojaner ausgerichtete internationale
Arbeitsgruppe existiert seit 2008 sogar auf Anregung des BKA. Dies teilte die
Bundesregierung erst auf Nachfrage mit (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7584). Hierzu
wurde eine „Remote Forensic Software User Group“ eingerichtet, an der „Ver-
treter von Sicherheitsbehörden“ aus der Schweiz, den Niederlanden, Belgien,
Baden-Württemberg und Bayern teilnehmen. Die „Remote Forensic Software
User Group“ wurde als Wettbewerbshilfe für den deutschen Trojaner-Hersteller
„Digitask“ installiert und hieß zunächst „DigiTask User Group“ (Plenarproto-
koll 17/138). Obwohl das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hohe Hür-
den für das Durchsuchen ganzer Rechnersysteme anlegt (die sogenannte On-
linedurchsuchung), wird genau diese in der Arbeitsgruppe prioritär behandelt.
Weitere Polizeibehörden des Bundes haben laut Bundesregierung angeblich
keinen internationalen Austausch zu Überwachungssoftware betrieben.

Die Bundesregierung beschreibt die im Verborgenen agierenden Arbeitsgrup-
pen für die ECG etwa als „Kommunikationsplattform ohne Exekutivbefug-
nisse“. Demgegenüber zitiert der Polizeikritiker Heiner Busch einen BKA-
Beamten mit den Worten „Informelle, persönliche Beziehungen“ seien zur
„Ausleihe von verdeckten Ermittlern […] von entscheidender Bedeutung“
(Heiner Busch unter Mitarbeit von Elke Schäfter, Britta Grell und Wolf-Dieter
Narr: Polizeiliche Drogenbekämpfung – eine internationale Verstrickung,
Münster 1999). Die Fragesteller sehen in den informellen Netzwerken ebenso
rechtlich und politisch fragwürdige Vereinigungen, die sich fernab jeder parla-
mentarischen und öffentlichen Kontrolle etabliert haben. Auch wenn ihr offi-
zieller Zweck mit einem Austausch angegeben wird, sind daraus entstehende
persönliche Kontakte sowie „Flurgespräche“ für konkrete Einsätze von hoher
Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann besteht die „International Working Group on Police Undercover
Activities“ (IWG) bzw. ein ähnlich gelagerter Zusammenhang, wie es etwa
Heiner Busch auf 1989 datiert?

a) Trifft es zu, dass die Gründung der IWG auf die niederländische Abtei-
lung „Koordination für polizeiliche Infiltration“ zurückging?

b) Wenn nicht, auf wessen Initiative ging die Gründung der IWG zurück?

c) Seit wann beteiligen sich welche deutschen Behörden (auch vorüber-
gehend) an der IWG bzw. ähnlich gelagerten Vorläufern?

d) Welche zentralen nationalen Dienststellen sind in Deutschland auf welche
Art und Weise mit der Führung von verdeckten Ermittlerinnen und Er-
mittler sowie der Organisation ihres Einsatzes befasst?

e) Welche Referate der deutschen Beteiligten sind in die Zusammenarbeit in
der IWG eingebunden?

f) Welche konkreten Stellen der Regierungen Australiens, Kanadas, Israels,
Neuseelands, Südafrikas und der USA sind seit wann (auch vorüberge-
hend) an der IWG beteiligt (bitte soweit möglich rückwirkend auflisten)?

g) Wieso wurde seitens der Bundesregierung die Teilnahme der Schweiz an
der IWG nicht beauskunftet (Plenarprotokoll 17/154), obwohl diese
selbst erklärt, bei der IWG mitzumischen (www.steigerlegal.ch/2012/02/
24/schweizer-schnueffelstaat-mit-internationaler-vernetzung)?

h) Welche Stellen anderer Regierungen sind oder waren vorübergehend an

der IWG beteiligt (bitte soweit möglich rückwirkend auflisten)?

Drucksache 17/9007 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

i) Inwieweit haben jemals private Firmen oder Institutionen an Aktivitäten
der IWG mitgearbeitet, und welche näheren Angaben kann die Bundes-
regierung hierzu machen?

j) Auf welchen Sitzungen hat sich die IWG mit dem Phänomen befasst, das
vom Präsidenten des Bundeskriminalamts als angebliche „Euro-Anar-
chisten“ bezeichnet wird (SPIEGEL ONLINE, 19. Februar 2011)?

k) Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung jemals Behörden
aus Island an internationalen Arbeitsgruppen oder Treffen zu verdeckten
Ermittlungen teilgenommen?

2. Auf welche Art und Weise wird die Arbeit der IWG organisatorisch gere-
gelt?

a) Wer bestimmt die jeweilige Tagesordnung, und wie werden Sitzungen
vorbereitet?

b) Wie ist der Vorsitz der Gruppe geregelt?

c) Wohin werden Berichte oder Protokolle adressiert?

3. Welche weiteren Unterarbeitsgruppen existieren gegenwärtig bzw. existier-
ten in der Vergangenheit für die IWG, und was sind bzw. waren ihre Aufga-
ben?

a) Wie wird der Vorsitz einer Unterarbeitsgruppe bestimmt und organisato-
risch geregelt?

b) Welche Stellen anderer Regierungen sind oder waren vorübergehend an
welchen Unterarbeitsgruppen der IWG beteiligt (bitte soweit möglich
rückwirkend auflisten)?

4. Worin besteht die konkrete Arbeit des „International Business Secretariat“
(IBS)?

a) Welche Treffen oder Telefonkonferenzen des IBS haben wann, wo und
unter welcher Leitung stattgefunden, und was war die jeweilige Tages-
ordnung dieser Zusammenkünfte?

b) Welche Stellen welcher Regierung nahmen an Treffen oder sonstigen
Kommunikationskanälen des IBS teil?

c) Wer hat die Einrichtung der IBS angeregt?

d) Welche Tagesordnung hatten die Treffen des IBS, bzw. was wurde auf an-
deren, auch elektronischen Kommunikationskanälen erörtert?

e) Auf welche Art und Weise ist das IBS wie im Plenarprotokoll 17/154 be-
schrieben mit „Fragestellungen aus dem Bereich der Legendierung“ und
des „Aufbaus und der Aufrechterhaltung von Tarnidentitäten“ befasst
(bitte mit konkreten Maßnahmen ausführen)?

f) Wie kommt die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche
Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/8637 zu dem Schluss, das IBS
würde „weder die Geheimhaltung noch die Organisation von Tarnidenti-
täten“ unterstützen, obwohl ihr Zweck zuvor als „Aufbau und der Auf-
rechterhaltung von Tarnidentitäten“ angegeben wird?

g) Inwieweit wird das IBS als „Plattform für den internationalen Informa-
tionsaustausch“ von „zuständigen Psychologen“ in der Praxis genutzt?

5. Mit welchem Ziel wurde die „European Cooperation Group on Undercover
Activities“ (ECG) gegründet, und wer ergriff die Initiative hierzu, wie es die
Bundesregierung bislang lediglich als „auf Anregung mehrerer nationaler

Dienststellen“ mitteilen möchte?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9007

a) Sofern nicht bekannt ist, wer die Initiative ergriff, um welche mehrere
„nationale Dienststellen“ handelte es sich?

b) Auf welche Art und Weise wird die Arbeit der ECG organisatorisch gere-
gelt?

c) Wer bestimmt die jeweilige Tagesordnung, und wie werden Sitzungen
vorbereitet?

d) Wie ist der Vorsitz der Gruppe geregelt?

e) Wie und vom wem wurde 2012 zur nächsten Sitzung der ECG eingela-
den?

f) Welche Tagesordnung wurde hierzu mitgeteilt?

g) Welche Referate oder sonstigen Leistungen beabsichtigen deutsche Be-
hörden 2012 bei der ECG zu erbringen?

6. Welche weiteren Unterarbeitsgruppen existieren gegenwärtig bzw. existier-
ten in der Vergangenheit für die ECG, und was sind bzw. waren ihre Aufga-
ben?

a) Wie wird der Vorsitz einer Unterarbeitsgruppe bestimmt und organisato-
risch geregelt?

b) Welche Referate oder sonstigen Stellen des BKA waren 2003 an der Ar-
beitsgruppe beteiligt, die einen Musterentwurf eines „Memorandum of
Understanding for the Use of UC officers“ ausgearbeitet hatte?

7. Welche Beiträge haben Russland, die Schweiz, Serbien, Türkei, Belgien,
Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Polen, Rumänien
und Spanien in den letzten fünf Jahren auf den sieben Sitzungen der ECG
gehalten?

a) An welchen Unterarbeitsgruppen hatten die Länder den Vorsitz und wa-
ren mit welcher Thematik beteiligt?

b) Auf welchen Sitzungen war ab 2003 die Arbeit des britischen Spitzels
Mark Kennedy („Mark Stone“) thematisiert worden, wie es die Bundes-
regierung etwa für 2011 ausweist?

8. Welche konkreten Themenfelder der Bereiche „Bekämpfung Organisierte
Kriminalität“ und „Politisch Motivierte Kriminalität“ wurden innerhalb der
ECG in den letzten fünf Jahren behandelt?

a) Welche Beiträge wurden hierfür von welchen Teilnehmerinnen und Teil-
nehmern erbracht?

b) Kann die Bundesregierung anhand zweier anonymisierter Beispiele aus
dem Bereich „Organisierte Kriminalität“ und „Politisch Motivierte Kri-
minalität“ illustrieren, was mit der Erörterung von „konkreten Aspekten
der internationalen Zusammenarbeit“ anhand der Diskussion von „Fall-
beispielen“ gemeint ist?

c) Auf welchen Sitzungen hat sich die ECG mit dem Phänomen angeblicher
„Euro-Anarchisten“ befasst?

d) Zu welchem Zweck und mit welchen Beiträgen war die Polizeiorganisa-
tion Interpol an welchen Treffen der IWG oder der ECG zugegen?

e) Inwieweit wurden auf den Sitzungen der ECG „Ausbildungsmaßnah-
men“ erörtert, und um welche konkreten Maßnahmen handelte es sich?

f) Sind zu Sitzungen der ECG jemals, wie bei der IWG, private Firmen oder
Institute eingeladen worden, und wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/9007 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

g) Unter welchen Umständen werden auch private Firmen oder Institute zu
Sitzungen der ECG eingeladen?

9. Welche Tagesordnung hatte das Treffen der ECG im September 2006 in
Deutschland?

a) Welche „daraus resultierenden Gremienbefassungen zur Prüfung ent-
sprechender Optimierungsmöglichkeiten“ hatte die Bundesregierung
2011 in der ECG vorgetragen, wie sie es als Kurzdarstellung zum The-
menkomplex „Mark Kennedy/Mark Stone“ berichtet (Bundestagsdruck-
sache 17/7567)?

b) Welche „Entwicklungen im Bereich biometrischer Anwendungen“ wur-
den in der entsprechenden Sitzung erörtert?

c) Um welche konkreten „Anwendung[en] von Einsatzlogistik“ für Ein-
sätze verdeckter Ermittler handelt es sich in dem Vortrag von 2011?

d) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz des aufge-
flogenen britischen Polizeispitzels Mark Kennedy, wie sie es an seinem
Beispiel unter dem Titel „Deployment of Foreign Undercover Officers
to Germany for Legend Building“ in der ECG vortrug?

10. Trifft die Aussage „Informelle, persönliche Beziehungen“ sind zur „Aus-
leihe von verdeckten Ermittlern […] von entscheidender Bedeutung“ aus
Sicht der Bundesregierung zu, wie es der Polizeikritiker Heiner Busch über
die Aussage eines BKA-Beamten berichtet (Heiner Busch unter Mitarbeit
von Elke Schäfter, Britta Grell und Wolf-Dieter Narr: Polizeiliche Drogen-
bekämpfung – eine internationale Verstrickung, Münster 1999)?

a) Kann die Bundesregierung die Aussage des zitierten BKA-Beamten be-
stätigen, wonach das durch „die Arbeitsgruppe entstandene Netzwerk
[…] die Möglichkeit [schaffe], für die jeweilige Situation den passenden
VE mit dem nötigen Profil auszuwählen“?

b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Treffen
der IWG ebenso wie der ECG in diesem Sinne durchaus für konkrete
Einsätze richtungsweisend sind, obwohl die Bundesregierung hierzu in
früheren Antworten auf parlamentarische Anfragen das Gegenteil be-
hauptete und darin lediglich einen „internationale[n] Erfahrungsaustausch
in allen Angelegenheiten des verdeckten Einsatzes von Polizeibeamten“
sehen wollte und in der ECG demnach „keine Koordinierung oder Ver-
abredung grenzüberschreitender Einsätze“ erfolge?

c) Wenn nicht, warum nicht?

11. Auf welche Art und Weise kann die Arbeit der IWG und der ECG in
Deutschland öffentlich oder parlamentarisch kontrolliert werden?

a) Welchen Gremien der Bundesregierung wurde hierzu regelmäßig oder
im Einzelfall berichtet?

b) Sofern keine regelmäßigen Berichte erfolgen, auf welche Art und Weise
konnten sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier seit Bestehen der
IWG (oder ähnlich gelagerter informeller Netzwerke) und der ECG
überhaupt nach deren Existenz erkundigen und daraufhin über deren
Arbeit informieren?

c) Inwiefern wurde seit Bestehen der IWG und der ECG deren institutio-
nelle Anbindung erwogen, etwa an Gremien der EU oder der Vereinten
Nationen?

d) Sofern solche Erwägungen getätigt wurden, was sprach dagegen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9007

12. Inwieweit haben sich neue Erkenntnisse zur immer noch vereitelten Straf-
verfolgung des früheren britischen Polizeispitzels Mark Kennedy ergeben,
der in Berlin eine Brandstiftung beging, und wozu die Bundesregierung
lediglich mitteilte, diese „Angelegenheiten mit den zuständigen Stellen auf
britischer Seite erörtert“ zu haben (Bundestagsdrucksachen 17/5736 und
17/7567)?

a) Wie kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, „die beiden straf-
rechtlich relevanten Handlungen von Mark Kennedy seien bereits
strafrechtlich verfolgt worden (Antwort der Bundesregierung zu Frage
27b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5736)?

b) Wieso wird in der Behauptung der Bundesregierung nicht differenziert,
dass mindestens eine der beiden Handlungen nur unter Vortäuschung
der falschen Identität („Mark Stone“) gegenüber der Berliner Staats-
anwaltschaft prozessiert wurde und somit nicht Mark Kennedy zugeord-
net wird, folglich diese Straftat also nicht strafrechtlich verfolgt wurde?

c) Inwieweit ist es bei deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten
rechtlich möglich, sich (in Unwissenheit der jeweiligen Institutionen)
unter falschem Namen anklagen und verurteilen zu lassen, und welche
Bestimmungen existieren hierzu?

d) Mit welchem Inhalt hat das britische Home Office dem Bundesministe-
rium des Innern „einzelne Fragen zu[r] britischen Rechtslage und Be-
hördenstruktur konstruktiv beantwortet“ (vgl. Bundestagsdrucksache
17/7567, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9b der Kleinen An-
frage)?

e) Welche weiteren, neuen Erkenntnisse wurden seitdem bezüglich der
polizeilichen internen Untersuchungen zum Fall „Mark Kennedy bzw.
Mark Stone“ etwa zur Aufarbeitung seiner Straftaten in Deutschland
mitgeteilt?

f) Inwieweit wird sich das BKA weiter dafür einsetzen, dass die von Mark
Kennedy in Deutschland und anderen Ländern begangenen Straftaten
geahndet und eindeutig Mark Kennedy zugeordnet werden, damit diese
bei zukünftigen, weiteren von ihm begangenen Brandstiftungen entspre-
chend beim Strafmaß berücksichtigt werden?

13. Inwieweit dürfen ausländische Polizeispitzel in Deutschland Wohnungen
betreten?

a) In welchen Fällen ist hierfür ein richterlicher Beschluss notwendig?

b) In welchen Fällen können Wohnungen ohne jede Anordnung betreten
werden?

c) Wie wird in der polizeilichen Praxis unterschieden, ob eine Wohnung zu
Zwecken der Ausforschung betreten wird oder ob dies zur sogenannten
Legendierung geschieht?

d) Wie ist diese angebliche Unterscheidung im Nachhinein durch Betrof-
fene oder auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier nachvollzieh-
bar?

e) Inwieweit können sich vom Verfolgen durch ausländische Polizeispitzel
Betroffene Rechtssicherheit über das womöglich widerrechtliche Betre-
ten ihrer Wohnungen verschaffen, wenn diese von der Maßnahme nicht
nachträglich in Kenntnis gesetzt werden (bitte konkrete Angaben
machen)?

Drucksache 17/9007 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

14. Wie ist im Allgemeinen sowie im Einzelfall geregelt, nach welcher Maß-
gabe ausländische verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler versteckte Auf-
nahmegeräte nutzen dürfen, etwa ein zum ständigen Übermitteln der im
Raum geführten Gespräche durch ein eingeschaltetes Mobiltelefon oder
eine manipulierte Uhr, deren Benutzung der frühere Polizeispitzel Mark
Kennedy mehrmals in der Presse berichtet?

a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Mark Kennedy oder andere britische
verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler versteckte Aufnahmegeräte in
Deutschland genutzt haben?

b) Sofern die Bundesregierung hiervon erst durch spätere Berichte erfahren
würde, welche Bestimmungen oder Gesetze wären dann verletzt worden?

15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren juristischen oder
menschenrechtlichen Einschätzungen zum Einsatz ausländischer verdeck-
ter Ermittlerinnen und Ermittler und der Frage, ob diese Menschenrechte
wie das Recht auf Privatheit oder andere Gesetze auf nationaler und auf
EU-Ebene verletzen (sofern bekannt, bitte Verweise angeben oder Kopien
beilegen)?

16. Seit wann und auf wessen Initiative existiert die „Cross-Border Surveillance
Working Group“ (CSW)?

a) Welche Regierungen oder sonstigen Institutionen (auch private Firmen)
nehmen oder nahmen (auch vorübergehend) an der CSW und ihren Sit-
zungen teil?

b) Welche konkreten Inhalte werden in der CSW erörtert?

c) Welche „sichere[n] und effektive Überwachungstechniken“ waren seit
bestehen der CSW Gegenstand der Treffen (Bundestagsdrucksache
17/5133; sofern diese Informationen nicht verfügbar sind, bitte min-
destens für die letzten fünf Jahre auflisten)?

d) Welche konkreten „Ausbildungsinhalte (Hospitationen)“ hat die CSW
bereits erörtert oder vorgeschlagen (bitte Inhalt und Träger angeben)?

e) Inwiefern werden in der CSW neben der „organisierten und allgemeinen
Kriminalität“ auch politisch motivierte Sachverhalte thematisiert?

17. Welche Themen standen in den letzen fünf Jahren auf der Tagesordnung
von Treffen der CSW?

a) Welche Probleme oder sonstigen regelungsbedürftigen Phänomene
ergeben sich aus der „grenzüberschreitenden Observation“, wie sie laut
der Bundregierung in der CSW dann als „damit zusammenhängenden
Problemstellungen“ erörtert werden (Bundestagsdrucksache 17/5677)?

b) Inwiefern kann die CSW hierfür zur „Optimierung von Arbeitsabläu-
fen“ beitragen?

c) Welche „operativen und taktischen Möglichkeiten“ hat die Bundes-
regierung der CSW zuletzt berichtet, wie es in der Bundestagsdruck-
sache 17/5677 lediglich als Thematisieren der „spezifischen Arbeits-
weise der teilnehmenden Länder“ mitgeteilt wird?

d) Welche „rechtlichen Rahmenbedingungen“ sind hierfür von Belang?

e) Welche „mobilen Observationskräfte“ betreibt die Bundesregierung, die
zur grenzüberschreitenden Observation genutzt werden können?

f) Die Optimierung welcher „kontrollierten Lieferungen“ wird in der CSW
behandelt?
g) Seit wann und zu welchem Zweck ist Europol Mitglied der CSW?

h) Welche Beiträge hat die Agentur in den letzten fünf Jahren erbracht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9007

18. Auf wessen Veranlassung kamen die Treffen des BKA jeweils mit Behör-
den aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Israel, Kanada, Liechten-
stein, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz, USA zum Einsatz staat-
lich genutzter Schadsoftware („Trojaner“) zustande, wie es die Bundesre-
gierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdruck-
sache 17/8958 mitteilt?

a) Welche weiteren Kontakte zum Einsatz staatlicher Schadsoftware ent-
standen aus den Treffen mit Behörden aus Belgien, Frankreich, Groß-
britannien, Israel, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlan-
den, der Schweiz, USA im Einzelfall?

b) Inwieweit war die Teilnahme der britischen Firma „Gamma“ am
22./23. Oktober 2010 grundlegend für die spätere Beschaffung von
Schadsoftware dieser Firma durch das BKA?

c) Worin besteht der Unterschied hinsichtlich des „Erfahrungsaustauschs“
mit den internationalen Polizeien bezüglich

i) technischer,

ii) rechtlicher,

iii) taktischer Aspekte?

d) Worin besteht ein „Fachvortrag“ des BKA, wie er noch im Februar 2012
gegenüber der israelischen Polizei gehalten wurde?

e) Inwiefern hat das BKA in dem entsprechenden „Fachvortrag“ die
öffentliche Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit und Verhältnis-
mäßigkeit des Einsatzes staatlicher Schadsoftware berücksichtigt, wie
sie in Deutschland, der Schweiz und Österreich durch entsprechende
Veröffentlichungen wochenlang zuungunsten der Behörden die Medien
bestimmte?

19. Inwiefern arbeiten deutsche Geheimdienste oder sonstige Stellen des Bun-
des mit dem „Gemeinsamen Lagezentrum“ (SitCen) zusammen?

a) Welche Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen existieren hierzu, und
wie sind die Einladung, Vorbereitung und Durchführung von Treffen
geregelt?

b) Welche etwaigen informellen Arbeitsgruppen zum „Erfahrungsaus-
tausch“ oder „reine Kommunikationsplattform[en]“ existieren darüber
hinaus?

c) Auf welche Art und Weise sind deutsche Landesämter für den Verfas-
sungsschutz in die Zusammenarbeit eingebunden?

d) Welche Informationen werden zwischen den beteiligten Stellen ge-
tauscht?

e) Wie ist der Austausch von „assessed intelligence“ (bereits ausgewertete
Informationen) und „raw intelligence“ (Originalquellen) geregelt?

f) Inwiefern wertet das SitCen „offene Quellen“ aus, und welche Werk-
zeuge werden hierfür benutzt?

20. Was ist der Inhalt des „Situation Assessments“, das von SitCen zum Phä-
nomen „Anarchismus“ im Oktober 2011 erstellt wurde (Bundestagsdruck-
sache 17/8279)?

a) Welchen Inhalt hatte der Beitrag des Bundesamts für Verfassungsschutz
(BfV) hierzu?
b) Zu welchen weiteren Themen hat das BfV in den letzten zwei Jahren
Beiträge geliefert?

Drucksache 17/9007 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

21. Welche Zusammenarbeit besteht zwischen deutschen Einrichtungen mit
der „Civilian Intelligence Cell“ (CIC) des SitCen und dem „Berner Club“?

a) Wie setzt sich die CIC im Einzelnen zusammen, und welche Rolle spielen
Behörden und Angehörige der Bundesregierung sowie der EU dabei?

b) Wie setzt sich der „Berner Club“ im Einzelnen zusammen, und welche
Rolle spielen Behörden und Angehörige der Bundesregierung sowie der
EU dabei?

c) Welche Stellen der Bundesregierung und der EU beteiligen sich an der
„Counter Terrorism Group“ (CTG) des „Berner Clubs“?

d) Wie oft treffen sich die CIC und die CTG, und wie werden die jeweili-
gen Treffen vorbereitet?

e) Welche Inhalte standen in den letzten zwei Jahren auf der Tagesordnung
von Treffen der CTG und der CIC?

f) Wohin werden von der CIC oder der CTG ermittelte „Bedrohungsanaly-
sen“ oder sonstige Erkenntnisse übergeben, und welches Procedere
existiert hierzu?

g) Mit welchen weiteren Institutionen oder sonstigen Stellen arbeiten die
CIC und die CTG regelmäßig in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusam-
men?

22. Inwieweit arbeiten deutsche Behörden mit der „Financial Action Task
Force“ (FATF) zusammen, deren Hauptquartier bei der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelt ist?

a) Worin besteht die Aufgabe der FATF, und welche Rolle übernehmen das
Hauptquartier, die Sekretariate oder andere Stellen?

b) Wie ist die Zusammenarbeit der Mitglieder der FATF geregelt?

c) Inwieweit ist die FATF mit der Umsetzung neuer Gesetze und Voll-
machten für Strafverfolgungsbehörden, der Beschaffung neuer Über-
wachungstechnologien oder Polizeiabkommen befasst oder erstellt
Expertisen, Rankings oder anderweitige Berichte hierzu?

d) Inwieweit übt die FATF Druck auf Regierungen aus, neue Gesetze und
Vollmachten für Strafverfolgungsbehörden zu schaffen, Überwachungs-
technologien zu beschaffen oder Polizeiabkommen zu schließen, wie es
im Bericht von Statewatch und Transnational Institute (TNI) unter dem
Titel ,Counter-terrorism, „policy laundering“ and the FATF – legalising
surveillance, regulating civil society‘ (Februar 2012) beschrieben ist?

23. Auf welche Art und Weise kooperieren deutsche Behörden mit dem
„United Nations Office on Drugs and Crime“ (UNODC)?

a) Welche Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen existieren hierzu?

b) Welche etwaigen informellen Arbeitsgruppen zum „Erfahrungsaustausch“
oder „reine Kommunikationsplattform[en]“ existieren darüber hinaus?

c) Wie sind die Vorbereitung und Durchführung etwaiger Treffen oder
Forschungsvorhaben geregelt?

24. Welches Thema hatten die einzelnen Vorträge auf der Konferenz „Reise-
bewegungen von Terrornetzwerken“, die das Bundesministerium des
Innern am 23. und 24. Juni 2011 in Berlin ausgerichtet hat (Bundestags-
drucksache 17/8279)?

a) Welche „Instrumente zur Erkennung und Verhinderung von Anschlägen

internationaler Terrornetzwerke im Zusammenhang mit deren Reise-
bewegungen“ haben deutsche Sicherheitsbehörden dort vorgestellt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9007

b) Welche Sicherheitsbehörden und Ministerien der 25 Mitgliedstaaten der
EU haben an der Konferenz teilgenommen?

c) Welche Sicherheitsbehörden des Bundes waren auf der Konferenz prä-
sent?

25. Welche etwaigen informellen Arbeitsgruppen zum „Erfahrungsaustausch“
oder „reine Kommunikationsplattform[en]“ existieren auf Ebene der EU-
Polizeiagentur Europol, und welche Stellen der Bundesregierung nehmen
daran teil?

a) Inwieweit arbeiten welche Abteilungen von Europol zu den Themen
„Informant experts“, „Cross-border surveillance“ sowie „Controlled
deliveries experts“ (Bundestagsdrucksache 17/5133)?

b) Wie wird hierzu kommuniziert, und welche Treffen finden hierzu statt?

c) Welche einzelnen „Experten-Websites“ der „Europol Platform for Ex-
perts“ (EPE) sind bislang eingerichtet worden, und wie nehmen Behör-
den der Bundesregierung daran teil?

26. Inwieweit sind dem entsprechenden Beamten des BKA wenigstens einige
private Firmen erinnerlich, die am 18. Juli 2011 an der von Europol und
Eurojust veranstalteten Konferenz zur Kontrolle von Tierrechtsaktivismus
teilnahmen, über deren Anwesenheit die Bundesregierung sich bislang we-
gen des angeblichen Fehlens einer Teilnahmeliste aber ausschweigt (Bun-
destagsdrucksache 17/8677)?

a) Sofern der entsprechende Beamte sich nach nur acht Monaten an keine
einzige der 35 teilnehmenden Firmen erinnern möchte, inwiefern kön-
nen die Fragesteller sich eine komplette Liste der teilnehmenden Re-
präsentantinnen und Repräsentanten der Tierverwertungsindustrie ver-
schaffen?

b) Welche Vortragsthemen jener Vertreter der Pharma- oder Tierverwer-
tungsindustrie sind dem entsprechenden Beamten des BKA erinnerlich,
wie sie die Bundesregierung lediglich als Darstellungen der aktuellen
Situation wiedergibt?

27. Zu welchen Themenfeldern hatten die Delegationen aus Griechenland,
Italien, Großbritannien, Frankreich und Spanien auf dem von Eurojust am
13. April 2011 ausgerichteten Treffen zu „Violent Single Issue Terrorism“
referiert, wie es die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/8961
vorträgt (bitte den Titel der Vorträge sowie eine grobe Inhaltsangabe bei-
fügen)?

a) Wonach wurde in dem von Eurojust ventilierten Fragebogen zu „VSIE/T“
konkret gefragt (bitte im Original beilegen)?

b) Was haben Bundesbehörden in dem Fragebogen geantwortet?

28. Mit welchen Staaten und Institutionen hat die EU-Agentur Eurojust bereits
Arbeitsabkommen geschlossen, und mit welchen anderen bestehen Kon-
takte für zukünftig geplante Abkommen?

a) Welchen Inhalt haben die Entwürfe eines „Memorandum of Under-
standing“ (MoU) mit der Polizeiorganisation Interpol und dem „Council
of Europe Group of States against Corruption“ (GRECO)?

b) Wer hat die Initiative zum Entwurf der MoU mit Interpol ergriffen, und
welche Stelle ist hiermit betraut?

c) Wie wurde die Notwendigkeit hierfür begründet?
d) Existiert hierzu ein schriftlich niedergelegtes Dokument der Gemeinsa-
men Kontrollinstanz, die für ein MoU ihre Zustimmung erteilen muss?

Drucksache 17/9007 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
e) Sofern kein schriftliches Dokument existiert, wie kann die Zustimmung
der Gemeinsamen Kontrollinstanz von den Fragestellern nachvollzogen
werden?

f) Mit welchen weiteren Institutionen oder sonstigen Stellen arbeitet Euro-
just regelmäßig in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusammen?

29. Welchen Inhalt hat der Entwurf eines geplanten MoU zwischen der EU-
Kommission und der EU-Agentur Eurojust?

a) Welchen Charakter soll das Abkommen haben?

b) Welche Arbeitsbereiche sollen von dem Abkommen erfasst werden?

Berlin, den 12. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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