BT-Drucksache 17/8930

Förderung der Europäischen Union für Kultur und Medien ab dem Jahr 2014

Vom 7. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8930
17. Wahlperiode 07. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann,
Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Lars Klingbeil, Angelika
Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Petra Merkel (Berlin), Thomas
Oppermann, Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Förderung der Europäischen Union für Kultur und Medien ab dem Jahr 2014

Die Förderprogramme der Europäischen Union für Kultur – „Kultur“ (2007–
2013) – und Medien (MEDIA 2007 und MEDIA Mundus) laufen in ihrer
bisherigen Form ebenso wie andere Förderprogramme im Jahr 2013 aus. Im
Rahmen des Vorschlags zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens
2014 bis 2020 schlägt die Europäische Kommission vor, die Förderprogramme
„Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus zusammen mit einem
neuen sektorübergreifenden Finanzierungsinstrument, der u. a. einem Ga-
rantiefonds für den Kreativsektor entspricht, unter einem Dachprogramm
„Kreatives Europa“ zu bündeln und unter einem gemeinsamen Haushaltstitel
mit einem Ansatz von knapp 1,8 Mrd. Euro zusammenzufassen. Bislang standen
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,17 Mrd. Euro im Haushalt für die drei
bisherigen Förderprogramme zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist dabei, dass
u. a. mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel neue, im Rahmen von „Kreatives
Europa“ zu finanzierende kulturpolitische Maßnahmen noch zusätzlich hinzu-
kommen. Außerdem sind zusätzliche Antragsteller zu erwarten, zum Beispiel
verursacht durch die Tatsache, dass zahlreiche, bislang durch das JUGEND-Pro-
gramm der EU geförderten Jugendkulturprojekte nach dessen Zusammenlegung
mit den Bildungsprogrammen, künftig nicht daraus zu fördern sein werden, son-
dern absehbar ebenfalls im Kulturförderprogramm beantragt werden.

Grundsätzlich zielt dieser neue Programmansatz stärker als bislang auf die be-
sonderen Bedürfnisse der Kultur- und Kreativwirtschaft ab und korrespondiert
mit der Strategie „Europa 2020“, d. h. die Ziele der Förderprogramme auf ihren
Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Innovation und
Integration auszurichten. Im Raum steht die Frage, ob damit ein Paradigmen-
wechsel in der Kulturförderung der Europäischen Kommission verbunden ist,
die bislang das erklärte Ziel hatte, die nationale, kulturelle Vielfalt ihrer Mit-
gliedstaaten stärken, das Zusammengehörigkeitsgefühl durch die Besinnung
auf einen gemeinsamen kulturellen Ursprung fördern und damit die Schaffung

einer gemeinsamen europäischen Identität unterstützen zu wollen. Der Bundes-
rat hat in seiner Stellungnahme zum „Vorschlag für eine Verordnung des Euro-
päischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Kreatives
Europa“ (Bundesratsdrucksache 766/11) sehr deutliche Kritik. Unter anderem
hält der Bundesrat „(…) die im Legislativvorschlag genannten Programmziele
für zu stark wirtschafts- und profitorientiert.“ (siehe Bundesratsdrucksache
766/11).

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Daneben ordnet die im Jahr 2007 vom Ministerrat beschlossene „Europäische
Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ der Kultur einen grundlegenden
Platz im europäischen Einigungsprozess zu. Um dieses Ziel umzusetzen, wur-
den drei Schwerpunkte definiert: kulturelle Vielfalt (u. a. im Rahmen der
UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt) und interkultureller
Dialog, neue Impulse für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon für
Wachstum und Beschäftigung und Kultur als zentrales Element der internatio-
nalen Beziehungen. Insbesondere bezogen auf den dritten Aspekt, die Rolle der
Kultur in den auswärtigen Beziehungen der EU sei zudem auf den Bericht des
Europäischen Parlaments über die kulturellen Dimensionen der auswärtigen
Politik der EU (2010/2161(INI)) verwiesen. Darin fordert das Europäische Par-
lament u. a. eine kohärente Strategie, die die kulturelle Vielfalt in der EU be-
rücksichtigt und die bereits bestehenden EU-Außenprogramme mit kulturellen
Komponenten besser koordiniert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kom-
mission, die bisherigen Förderprogramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA
und MEDIA Mundus ab dem Jahr 2014 unter einem Dachprogramm
„Kreatives Europa“ zu bündeln und unter einem gemeinsamen Haushaltstitel
zusammenzufassen?

2. Was sind die kultur- und medienpolitischen Ziele und Schwerpunkte des Pro-
gramms „Kreatives Europa“, und inwiefern unterscheiden sich diese von der
Ausrichtung, den Zielen, den Schwerpunkten sowie den Förderstrukturen
und -voraussetzungen der bisherigen sektoralen Förderprogramme „Kultur“
(2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus?

3. Wie bewertet die Bundesregierung folgende, in der Stellungnahme des Bun-
desrates vom 10. Februar 2012 formulierten Einschätzungen (siehe Bundes-
ratsdrucksache 766/11), die Ziele des Programms „Kreatives Europa“ seien
„zu stark wirtschafts- und profitorientiert“, die „Ausrichtung des Programms
allein an den Wachstums- und Beschäftigungszielen der Europa-2020-Stra-
tegie [werde] dem Kulturbereich und den dort Beschäftigten nicht gerecht“
und der „in Artikel 167 AEUV genannte Beitrag der EU zur Entfaltung der
Kulturen ihrer Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regiona-
len Vielfalt“ werde vermisst?

4. Leistet der Programmvorschlag nach Einschätzung der Bundesregierung
einen optimalen Beitrag zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens
über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksfor-
men, dem die EU als eigenständiges Rechtssubjekt beigetreten ist?

Wo sieht die Bundesregierung ggf. konkreten Verbesserungsbedarf, um diese
Umsetzung auch auf EU-Ebene optimal zu gewährleisten?

5. Leistet das Programm nach Einschätzung der Bundesregierung einen ange-
messenen Beitrag zum Erhalt und zum Schutz der Doppelnatur von Kultur-
gütern und kulturellen Gütern?

Falls ja, durch welche konkreten Zielsetzungen und Förderinstrumente?

Falls nein, wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf?

6. In welcher Form bleiben bisherige und überwiegend als bewährt erachtete
Förderstrukturen und -zielsetzungen der Förderprogramme „Kultur“ (2007–
2013), MEDIA und MEDIA Mundus erhalten, inwiefern erfolgen notwen-
dige Anpassungen beispielsweise aufgrund technologischer Veränderungen
(Digitalisierung, Konvergenz der Medien, usw.)?

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7. Wird die bislang geltende strikte inhaltliche Trennung zwischen den Förder-
programmen „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus beibe-
halten oder ist eine Verschränkung zwischen den Programmen vorgesehen?

8. Wo ist in dem Programmvorschlag ausreichend sichergestellt, dass neue,
heute noch nicht absehbare kulturelle Ausdrucksformen, die sich vor allem
im Zuge einer fortschreitenden Digitalisierung entwickeln könnten, im
Programmzeitraum finanzielle Unterstützung erhalten können?

9. Inwieweit setzt sich die Bunderegierung für eine gemeinsame europäische
Förderung der Entwicklung von qualitativ hochwertigen Computerspielen
und für eine entsprechende Finanzausstattung des Programms ein, wie es
der Deutsche Bundestag im Hinblick auf eine Überarbeitung des MEDIA-
Programms beschlossen hat (Bundestagsdrucksache 16/7116)?

10. Werden im neuen Dachprogramm eher so genannte Leuchtturmprojekte
mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit oder aber die Förderung von klei-
neren Projekten (mit kurzen Laufzeiten, kleineren Partnerkonsortien) im
Fokus stehen?

Werden weiterhin vorzugsweise non-profit-Projekte gefördert, die kreative
Maßnahmen ermöglichen?

11. Werden neben den großen, etablierten Trägern mit europäischer Dimension
und hoher Ausstrahlungskraft weiterhin auch kleinere, innovative und krea-
tive Akteure und Initiativen die Chance auf Förderung bekommen, um sich
etablieren zu können?

12. Inwieweit leistet das Programm einen Beitrag zur Stimulierung der Nach-
frage nach Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen?

Erlebt die zur Nachfrage notwendige kulturelle Bildung, insbesondere jun-
ger Menschen, eine nach Ansicht der Bundesregierung ausreichende För-
derung durch den Programmvorschlag?

13. Welche zusätzlichen kulturpolitischen Aufgaben bzw. Maßnahmen (bei-
spielsweise Europäisches Kulturerbe-Siegel) sollen zukünftig durch das
Programm „Kreatives Europa“ erfüllt werden und welches finanzielle Vo-
lumen ist diesen neuen Aufgaben bzw. Maßnahmen zuzurechnen?

14. In welcher Form wurden die im Rahmen des Konsultationsverfahrens der
Europäischen Kommission zum Thema „Künftiges EU-Programm Kultur“
eingebrachten Vorschläge bei der Ausgestaltung des Programms „Krea-
tives Europa“ berücksichtigt?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die folgen-
den Vorschläge:

a) Zukünftig sollten auch Einzelpersonen (natürliche Personen) Anträge
einreichen können, nachdem bislang nur juristische Personen, d. h. In-
stitutionen antragsberechtigt sind;

b) das bislang geltende Antragsverfahren sollte erleichtert werden, um es
gerade für kleinere Akteure im Hinblick auf die bisher einzureichenden,
oftmals sehr umfangreichen Unterlagen für einen Vollantrag leichter zu
machen, Anträge zu stellen;

c) die Struktur der Kofinanzierung bzw. der Anteil der Eigenfinanzierung,
für die bislang in der Regel ein Eigenfinanzierungsanteil von mindestens
50 Prozent galt, welcher insbesondere für kleinere Akteure und Institu-
tionen meist schwierig zu erbringen ist, sollte angepasst werden;

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d) auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen könnten so genannte
Matching Funds eingerichtet werden, um durch öffentliche Förderung
einen Teil der erforderlichen finanziellen Mittel nach Bewilligung des
Antrages durch die EU zu ergänzen?

15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kom-
mission, die bestehenden Beratungsstrukturen für die Förderprogramme
„Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus (Cultural Contact
Point Deutschland Haus der Kultur – c/o Kulturpolitische Gesellschaft e. V.
und MEDIA Desk Deutschland GmbH) in einer gemeinsamen Beratungs-
stelle „Kreatives Europa Desk“ zusammenzuführen vor dem Hintergrund,
dass sich die bisherigen, auf die jeweiligen, sehr unterschiedlichen Ziel-
gruppen der Förderprogramme zugeschnittenen Beratungsstrukturen be-
währt haben?

16. Werden durch die Bundesregierung bereits jetzt Bemühungen seitens euro-
päischer Institutionen wahrgenommen, die auf eine Veränderung dieser be-
stehenden Beratungsstruktur in Deutschland hindeuten könnten?

17. Inwieweit werden Kultur und Medien als Querschnittsthemen auch in an-
deren EU-Förderprogrammen berücksichtigt?

Wenn ja, in welchen (bitte auflisten)?

18. Formuliert das neue Programm „Kreatives Europa“ die Förderung von
Kultur und Medien insgesamt stärker als Querschnittsaufgabe, um die mit
der Förderung von Kultur und Medien befassten Ressorts der Europäischen
Kommission bzw. EU-Förderprogramme besser miteinander zu vernetzen?

Plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass Kultur und Medien,
beispielsweise die Aus- und Weiterbildung von Kreativschaffenden, auch in
anderen EU-Förderprogrammen stärker berücksichtigt werden als bislang?

19. Inwiefern müsste das Angebot und die Aufgaben der Beratungsstrukturen
zur EU-Förderung für Kultur und Medien dahingehend erweitert werden,
auch zu anderen EU-Programmen zu beraten und zu informieren, die Kul-
tur und Medien als Querschnittsthemen beinhalten?

20. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, literarische Übersetzun-
gen nicht als einen inhaltlichen Schwerpunkt des Aktionsbereichs „Kultur“
im Programmvorschlag auszugestalten, sondern diese künftig durch ein
eigenständiges EU-Programm zu fördern?

Wäre die Bundesregierung bereit einen entsprechenden Vorschlag im Rat
zu initiieren?

21. Kommt das im Vorschlag angelegte Instrument einer neuen Finanzfazilität
auch dem nicht profitorientierten Kulturbereich zugute?

Falls dies nach Einschätzung der Bundesregierung nicht oder nicht ausrei-
chend der Fall sein sollte, wird sie sich im Rat für entsprechend klare Rege-
lungen in diese Richtung aussprechen?

Falls nein, warum nicht?

22. In welcher Form und von wem wird das neue Programm „Kreatives Eu-
ropa“ zukünftig verwaltet, nachdem für die Förderprogramme „Kultur“
(2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus bislang die Exekutivagentur
Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zuständig ist?

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23. Hält die Bundesregierung die in den Bereichen der Evaluierung und des
Monitorings vorgeschlagenen Ausführungen zu Indikatoren für sachgerecht
und mit den Zielen des Artikels 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) für vereinbar?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

24. Wie schätzt die Bundesregierung das Mitgestaltungsrecht der Mitgliedstaa-
ten im Rahmen des geplanten Programmausschusses nach Artikel 18 des
Verordnungsvorschlags (KOM(2011) 785 endg.) insbesondere im Hinblick
auf Programmdurchführung und Mittelverteilung ein?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante finanzielle Ausgestaltung
des Programms „Kreatives Europa“ mit knapp 1,8 Mrd. Euro insbesondere
unter Berücksichtigung der Kosteninflation im Zeitraum 2014 bis 2020?

26. Handelt es sich dabei um zusätzliche finanzielle Mittel, d. h. um einen
Mittelaufwuchs gegenüber der bisherigen finanziellen Ausstattung der Pro-
gramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus oder werden
Mittel aus anderen Programmlinien verschoben?

27. Wie sollen die Mittel für das Programm „Kreatives Europa“ auf die einzel-
nen Bereiche Kultur, Medien sowie Kultur- und Kreativwirtschaft im
Detail verteilt werden, und wie verbindlich sind die Vorgaben zur Mittel-
verteilung geregelt?

28. Erachtet es die Bundesregierung für notwendig, dass innerhalb des Verord-
nungsvorschlags (KOM(2011) 785 endg.) verbindliche Mittelzuweisungen
auf die darin genannten drei Aktionsbereiche erfolgen?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

29. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Europäische
Kommission den Vorschlag für „Kreatives Europa“ in Form einer Verord-
nung unterbreitet hat und nicht – was auch möglich gewesen wäre – in
Form eines Beschlusses?

Was folgt daraus hinsichtlich der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundes-
regierung, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates und hinsicht-
lich der mitgliedstaatlichen Umsetzung?

30. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Stellungnahme
zum Programm „Kreatives Europa“ die Positionen und Stellungnahmen
der anderen föderalen Ebenen (Länder und Kommunen) und zivilgesell-
schaftlicher Institutionen und Organisationen?

31. Wie ist der Stand der Umsetzung der drei Ziele der europäischen Kultur-
agenda im Zeichen der Globalisierung (die Förderung der kulturellen Viel-
falt und des interkulturellen Dialogs, die Förderung der Kulturwirtschaft
und die Förderung des Beitrags der Kultur zu den internationalen Bezie-
hungen der EU) bezogen auf Deutschland?

32. Welchen Beitrag hat die Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen
Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung geleistet?

33. In welcher Form wurde dabei den Zielen der „UNESCO-Konvention über
den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“
Rechnung getragen?

34. In welcher Form wurde der Beitrag und die Dimension der Kultur in den

internationalen Beziehungen gefördert, und wie bewertet die Bundesregie-
rung die Ergebnisse?

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35. Wie bewertet die Bundesregierung die Entschließung des Europäischen
Parlaments zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU,
und wie bewertet die Bundesregierung die darin formulierten Forderungen
an die Europäische Kommission, insbesondere die nach einer kohärenten
Strategie für Kultur und kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen des auswär-
tigen Handelns der EU?

36. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission
empfohlene „Offene Koordinierungsmethode“ sowie den strukturierten
Dialog sowohl im Hinblick auf die Umsetzung der „Mitteilung der Europä-
ischen Kommission über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der
Globalisierung“ als auch zukünftige Formen der Zusammenarbeit im Kul-
turbereich?

Berlin, den 7. März 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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