BT-Drucksache 17/8899

Sammlung und Recycling von Elektronikschrott verbessern

Vom 7. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8899
17. Wahlperiode 07. 03. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Oliver Krischer, Tabea Rößner, Ute Koczy,
Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg),
Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bettina
Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Friedrich Ostendorff, Daniela
Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sammlung und Recycling von Elektronikschrott verbessern

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Zahl der in den Verkehr gebrachten IT- und Kommunikations-Geräte (ITK)
hat in den vergangenen Jahren weiter stark zugenommen. Es sind ganz neue
Produktgruppen wie Tabletcomputer dazugekommen. Dadurch erhöhen sich
Partizipations- und Informationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.
Gleichzeitig nimmt aber auch die Zahl nicht mehr benötigter IT-Geräte wie Mo-
biltelefone, Laptops, Computer und Spielekonsolen rasant zu. Außerdem meh-
ren sich Berichte über die geplante Obsoleszenz (das geplante, künstliche Ver-
altern) von Produkten, insbesondere im ITK-Bereich. Dies widerspricht dem
prioritären Ziel der Abfallvermeidung, wie es im nationalen und europäischen
Abfallrecht verankert ist. Aber auch hinsichtlich des Recyclings gibt es erheb-
liche Defizite. Dieses hat die Europäische Kommission erkannt und die Neufas-
sung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie)
in Angriff genommen. Im Januar 2012 hat das Europäische Parlament diese
Neufassung in der zweiten Lesung angenommen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die verbesserten Regelungen in der Neufas-
sung der WEEE-Richtlinie, die zu mehr Ressourceneffizienz und einem verbes-
serten Recycling führen können. Deshalb sollen diese Regelungen unverzüglich
in deutsches Recht übernommen werden. Es besteht kein Grund, bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist zu zögern.

Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) war 2005 die zeit-
gemäße und angemessene Umsetzung der WEEE-Richtlinie. Doch sind die An-
forderungen an die Ressourceneffizienz und das Recycling seitdem stark gestie-
gen und damit auch die Herausforderungen an Produzenten, Verbraucherinnen
und Verbraucher und Entsorger. Die angekündigten Regelungen in der WEEE-
Richtlinie gehen in die richtige Richtung, werden diesen gestiegen Herausforde-

rung aber noch nicht gerecht.

Derzeit werden zu wenige ITK-Altgeräte gesammelt und verwertet. Vor allem
bei Kleingeräten wie Mobiltelefonen sind die Rücklaufquoten zu gering. Oft-
mals landen diese in der Restmülltonne oder in den Ländern des Südens. Dabei
gehen auch wertvolle Rohstoffe verloren. Der Grund dafür sind unter anderem
fehlende Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher, diese Geräte
unkompliziert in eine ordnungsgemäße Verwertung zu geben.

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Zur Schließung von Kreisläufen, für eine verbesserte Ressourceneffizienz, aus
Gründen des Umweltschutzes und um negative ökologische und soziale Folgen
beim Export von Elektroschrott in Entwicklungs- und Schwellenländer zu ver-
meiden, müssen die Weiterverwendung von Altgeräten, die Sammlung defekter
Geräte und deren Recycling deutlich verbessert werden. Dies gilt insbesondere
für die Weiterverwendung von intakten Geräten und die Reparaturfähigkeit der
Geräte. Hierfür müssen unabhängig von der Einführung der Wertstofftonne und
deren Ausgestaltung Maßnahmen ergriffen werden. Das Recycling muss deut-
lich verbessert werden. Der illegale Export in Entwicklungs- und Schwellen-
länder muss unterbunden werden, um zu verhindern, dass dort wenig effektives
Recycling betrieben wird, das aber schwerste Umweltschäden sowie Gesund-
heitsschäden insbesondere für Kinder und Jugendliche verursacht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Sammlung und Weiterverwendung von ITK-Geräten zu verbessern und
gleichzeitig darauf hinzuwirken, dass bei der Produktion von Geräten und bei
der Verwertung von Altgeräten dem Ziel der Ressourceneffizienz besser Rech-
nung getragen wird.

Hierfür sind u. a. folgende Maßnahmen zu ergreifen:

• Ausbau eines verbesserten Systems der haushaltsnahen sortenreinen Samm-
lung von Elektro- und Elektronikgeräten zur deutlichen Erhöhung der Sam-
melquoten ausgedienter Geräte, zur Verhinderung einer Entsorgung über den
Hausmüll und des damit verbunden Verlusts von Wertstoffen;

• zeitnahe Umsetzung der in der WEEE-Richtlinie vorgesehenen Einführung
einer Rücknahmepflicht des Handels für Elektrokleingeräte. Aufgrund der
besonderen Herausforderungen muss diese Rücknahmepflicht für alle ITK-
Altgeräte aus Privathaushalten gelten, unabhängig von ihrer tatsächlichen
Größe. Um unangemessene Belastungen für den Mittelstand zu vermeiden,
sind Ausnahmeregelungen für kleine Händler, analog zur entsprechenden
Regelung in der Elektroschrottrichtlinie, vorzusehen;

• Schaffung zusätzlicher finanzieller Anreize für Verbraucherinnen und Ver-
braucher für die Rückgabe von ITK-Altgeräten. Hierfür wird gemeinsam mit
Handel und Industrie ein zielführendes und effizientes Pfandsystem für Mo-
biltelefone und Smartphones (z. B. 10 Euro pro Gerät) entwickelt und einge-
führt. Dieses soll Pilotcharakter haben für die Erreichung des Ziels deutlich
erhöhter Rücklaufquoten von ITK-Geräten. Ist das System bei Mobiltelefo-
nen und Smartphones erfolgreich, wird es auf weitere ITK-Produktgruppen
wie Laptops, Netbooks, Tabletcomputer und Spielekonsolen ausgeweitet;

• zur Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Elektroschrott ist umgehend die
in der Neufassung der WEEE-Richtlinie vorgesehene Beweispflicht für Ex-
porteure, dass Waren tatsächlich zur Reparatur oder zur Wiederverwendung
exportiert werden, in nationales Recht zu übertragen. Zudem prüft die Bun-
desregierung, inwiefern die Einführung eines obligatorischen Funktions-
checks bei der Sammlung bzw. Annahme eines Altgeräts im Handel der Ziel-
erreichung hin zu einer verstärkten Weiterverwendung und Reparatur von
ITK-Geräten dienlich ist;

• die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass
bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie dynamische Effizienzstandards
(Top Runner) vorgesehen werden, die neben der Energieeinsparung auch auf
den Ressourcenschutz zielen. Dazu gehört die stärkere Einbeziehung des Ef-
fizienzgedankens in die Gestaltung und Normung neuer Produkte und Pro-
zesse auch bei ITK-Geräten, insbesondere im Hinblick auf eine Festlegung

verbindlicher Vorgaben für das abfallarme bzw. recyclingfreundliche Design
von Neugeräten;

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• unabhängig von der Weiterentwicklung der Ökodesign-Richtlinie ist zu prü-
fen, inwieweit die Herstellerverantwortung konsequenter umgesetzt werden
kann. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, ihre Geräte so zu gestalten,
dass sie möglichst lange halten, reparaturfähig und am Ende des Lebens-
zyklus einfach und möglichst vollständig verwertbar sind und fünf Jahre lang
Ersatzteile für ihre Geräte vorrätig halten;

• Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Verbraucherinnen
und Verbraucher von derzeit 24 Monaten, um zusätzliche Anreize zu schaf-
fen, qualitativ hochwertige und haltbare ITK-Geräte herzustellen;

• Prüfung eines verpflichtenden Mindestanteils recycelter Rohstoffe bei der
Herstellung von ITK-Produkten. Diese Mindestquote sollte dynamisch aus-
gestaltet werden;

• Festlegung einer verbindlichen Zielvorgabe für die Wiederverwendung von
Elektrogeräten, wie sie in den Beratungen zur WEEE-Richtlinie bereits dis-
kutiert wurde. Dieses Ziel ist in die Beschaffungsvorgaben zu übernehmen,
um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in der öffentlichen Beschaf-
fung zeitnah verstärkt gebrauchte ITK-Geräte eingesetzt werden;

• Aufnahme ambitionierter und kontrollierbarer ITK-Schrott-Recyclingziele
in das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltver-
trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG), die
deutlich über die in der Neufassung der WEEE-Richtlinie beschlossenen
Ziele von 45 Prozent bis 2016 und 65 Prozent bis 2019 hinausgehen, um
möglichst schnell eine vollständige Verwertung aller Komponenten in ITK-
Geräten zu erzielen. Die Bundesregierung prüft zudem, inwiefern die Recy-
clingquoten für ITK-Geräte auch die qualitativ hochwertige Rückgewinnung
wichtiger Stoffe wie Seltene Erden (z. B. Scandium) und seltene Metalle
(z. B. Coltan) enthalten können;

• Förderung der Entwicklung von innovativen Recyclingverfahren für wert-
volle, aber technisch schwierig rückgewinnbarer Metalle wie Seltene Erden,
Lithium, Indium etc.;

• Verbesserung der Dokumentation und des Monitorings von ITK-Geräten und
der dahin enthaltenen Ressourcen insbesondere im Abfallrecht. Die beste-
hende Nachweisführung für die Entsorgung von ITK-Altgeräten muss dahin-
gehend angepasst werden, dass über die gesamte Sammel- und Recycling-
kette nachvollziehbar ist, wie viel und welcher ITK-Schrott anfällt und
welchen Weg dieser entlang der Verwertungskette nimmt. Derzeitige Grau-
zonen, in denen Altgeräte vor allem über Zwischenhändler verloren gehen
und nicht beim tatsächlichen Recycling ankommen, müssen umgehend be-
seitigt werden. Die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über
die Erfolge bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
muss zudem verstärkt werden.

Berlin, den 6. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Markt für ITK-Elektronik ist einer der am schnellsten wachsenden Märkte.

Laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und
neue Medien e. V. (BITKOM) soll in diesem Jahr der ITK-Markt erstmals die

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150-Mrd.-Euro-Marke überschreiten. Für 2012 erwartet der Hightech-Bran-
chenverband BITKOM ein Plus von 2,2 Prozent auf 151,3 Mrd. Euro. Neue Ge-
räte für den mobilen Internetzugang haben das stärkste Wachstumspotential.
Nach der BITKOM-Prognose steigt der Absatz von Tabletcomputern im Jahr
2012 um 29 Prozent auf 2,7 Millionen Geräte. Der Umsatz legt um 19 Prozent
auf 1,3 Mrd. Euro zu. Smartphones erreichen sogar ein Umsatzplus von 23 Pro-
zent auf 5 Mrd. Euro. Insgesamt sind hierzulande 98 Millionen Mobiltelefone
im Einsatz. Auf jeden Bundesbürger über alle Altersklassen hinweg kommen im
Schnitt 1,3 aktiv genutzte Mobiltelefone. 29 Millionen Deutsche haben mindes-
tens zwei Geräte in Gebrauch.

Die neuesten Elektronikgeräte drängen vor allem nach großen IT-Messen wie
der CeBIT in Hannover in den Markt, und für jedes Gerät gibt es schon bald ein
noch besseres Nachfolgemodell. Somit wächst aber auch der Müllberg an ITK-
Altgeräten, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen oder nicht mehr
funktionieren, rasant.

Die Rücklaufquoten von Elektro- und Elektronikaltgeräten und damit die
Anzahl der recycelten Geräte sind hingegen gering. Laut einer Umfrage von
BITKOM im Dezember 2011 lagern derzeit ca. 83 Millionen Alt-Handys in
deutschen Schubladen, eine Steigerung von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Einige dieser Geräte dienen noch als Zweitgerät, falls das genutzte Mobiltelefon
verloren geht oder defekt ist. Allerdings haben inzwischen viele Verbrauche-
rinnen und Verbraucher mehr als nur ein Ersatzgerät zu Hause. Diese könnten
dem Recycling zugeführt werden.

Dies macht deutlich, dass die Rückgabemöglichkeiten unzureichend sind.
Neben den Ansammeln der Geräte wird vermutet, dass nach wie vor eine große
Anzahl von ITK-Geräten im Hausmüll landet und die wertvollen Rohstoffe
somit leichtfertig in der normalen Abfallentsorgung. Insbesondere potentiell
reparierbare oder funktionsfähige Geräte sollten aber frühzeitig separiert und für
die Weiterverwendung vorbereitet werden, um sie unzerstört zu erhalten und
somit die Menge des anfallenden Abfalls zu minimieren. Reparaturzentren und
soziale Betriebe, die Altgeräte aufarbeiten, erfüllen neben dem Ressourcen-
schutz oft auch wichtige soziale Funktionen und bieten Arbeitsplatzpotential.

Die Sicherstellung der Weiterverwendung kann die, bis 2015 einzuführende,
Wertstofftonne nicht leisten. Daneben ist noch völlig ungeklärt, ob in der Wert-
stofftonne überhaupt Elektrokleingeräte gesammelt werden. So spricht sich das
Umweltbundesamt (UBA) im Abschlussbericht „Planspiel zur Fortentwicklung
der Verpackungsverordnung“ gegen das Sammeln von Elektroschrott in einer
Wertstofftonne aus. Elektroschrott – wie alte Handys oder kaputte Haushaltsge-
räte – gehören nach Meinung des UBA nicht in eine zukünftige Wertstofftonne,
sondern sollten weiterhin getrennt erfasst werden. Einerseits können die Elek-
trokleingeräte die anderen Wertstoffe mit Schwermetallen und Flammschutz-
mitteln belasten. Andererseits würden sich die Altgeräte selbst nicht mehr hoch-
wertig recyceln lassen.

Es werden zudem aus den tatsächlich getrennt gesammelten und recycelten ITK-
Geräten in vielen Fällen auch nur sehr wenige Rohstoffe wiedergewonnen. Oft-
mals beschränkt sich das Recycling auf die mengenmäßig häufigsten Materia-
lien wie Kupfer und Stahl.

Dabei enthalten ITK-Geräte viele weitere wertvolle Rohstoffe. Auch wenn die
Menge wertvoller Metalle pro Gerät gering erscheint, kommen in der Summe er-
hebliche Potentiale zusammen. So wurden laut Gartner Inc. im Jahr 2010 welt-
weit 1,6 Milliarden neue Mobiltelefone in den Verkehr gebracht. Dies entspricht
etwa 400 t Silber, 38 t Gold und 14 t Palladium. In den enthaltenen Lithiumbat-
terien stecken zudem viele Metalle, allein etwa 1 600 t Cobalt bei 1,6 Milliarden

Handys. Erst die sortenreine Sammlung von IT-Geräten erlaubt ein hochwerti-

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ges Recycling der enthaltenen Metalle. Dies spart Kosten und Energie und ver-
hindert künftige Rohstoffknappheiten. Neben der Rohstoffabhängigkeit können
zudem die oftmals gravierenden sozialen und ökologischen Folgen beim Roh-
stoffabbau reduziert werden.

Darüber hinaus gibt es große Probleme mit der Transparenz des Systems – ein
Großteil des Elektroschrotts verschwindet in grauen Kanälen. Entsorgungsnach-
weise machen wenig Sinn, wenn sie nur einen Teil der Recyclingkette abbilden.
Zudem muss dokumentiert werden, welche Rohstoffe in welchen Mengen in den
Geräten verbaut sind.

Von der Sammlung über die Demontage und Aufbereitung bis hin zum wirk-
lichen Metallrecycling muss der Weg des Elektroschrotts nachvollziehbar sein.
Auf allen Stufen gibt es Möglichkeiten, das System zu verbessern. Beispiele
sind eine verbesserte verbrauchernahe Sammlung, finanzielle Anreize wie
Pfandsysteme für IT-Altgeräte, Vorgaben an die Reparaturfähigkeit von Geräten
und eine sinnvolle Festsetzung von Zielen und Recyclingquoten im ElektroG.
Zur Herstellerverantwortung im ursprünglichen Sinn kommt es erst, wenn die
Hersteller ihre Geräte so gestalten müssen, dass sie möglichst lange halten und
dann einfach und möglichst vollständig verwertbar sind. Um dies zu erreichen,
müssen die Hersteller in die Pflicht genommen werden, reparaturfreundliche
und leicht zerlegbare Geräte zu entwickeln, die eine längere Nutzung oder Wie-
derverwendung von Geräten und Komponenten erlauben.

Das Beispiel Mobiltelefone zeigt, dass auch dort, wo umfassende Recycling-
technologien vorhanden sind, nur ein geringer Teil der Altgeräte fachgerecht
aufbereitet wird. 2009 fielen ca. 80 000 t Altgeräte weltweit an, davon wurden
weniger als 2 000 t recycelt. Belastbare Zahlen über die Mobiltelefonrücklauf-
quote in Deutschland werden derzeit nicht erhoben – ein Zeichen für das man-
gelnde Problembewusstsein. Durch eine getrennte Sammlung von Handys
könnten etwa 60 Prozent der Geräte direkt oder nach einer Reparatur erneut ein-
gesetzt werden. Von den verbleibenden defekten Geräten könnten ca. 80 Prozent
der enthaltenen Materialien aufbereitet und weitergenutzt werden. Voraussetzung
dafür ist aber ein effektives Rücknahmesystem.

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