BT-Drucksache 17/8821

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/5917 - Wirksamen Verbraucherschutz bei Nanostoffen durchsetzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Birgitt Bender, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/3689 - Einsatz von Nanosilber in verbrauchernahen Produkten zum Schutz von Mensch und Umwelt stoppen

Vom 1. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8821
17. Wahlperiode 01. 03. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordnete Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5917 –

Wirksamen Verbraucherschutz bei Nanostoffen durchsetzen

b zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Birgitt Bender, Ulrike Höfken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3689 –

Einsatz von Nanosilber in verbrauchernahen Produkten zum Schutz
von Mensch und Umwelt stoppen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Erforschung und Bewertung gesundheitlicher und umweltbezogener Risi-
ken, die von technisch bewusst erzeugten Nanostoffen ausgehen, hält die Frak-
tion DIE LINKE. für bisher zu stark vernachlässigt. Nach Ansicht der Antrag-
steller ist derzeit nur sehr begrenzt absehbar, zu welchen ungewollten Effekten
Nanostoffe beitragen, wenn sie mit dem menschlichen Körper in Berührung
kommen oder in die Umwelt gelangen.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/5917 soll die Bundesregierung insbeson-
dere aufgefordert werden, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Erfassung und
Regulierung von Nanostoffen zum Schutz der Verbraucher vorzulegen, sich auf
der EU-Ebene für eine durchgängige Erfassung und Regulierung von Nanostof-
fen im Sinne des Verbraucherschutzes einzusetzen und die Förderstruktur des

Bundes für Nanotechnologie neu auszurichten.

Zu Buchstabe b

Der Einsatz von Nanomaterialien in ungebundener Form ist nach Ansicht der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN problematisch, weil die hohe biologi-
sche Mobilität von Nanopartikeln und die damit verbundenen Gefahren für
Mensch und Umwelt nur unzureichend erforscht sind. Besonders kritisch ist

Drucksache 17/8821 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

vor diesem Hintergrund für die Antragsteller der stark steigende Einsatz von
Nanosilber in verbrauchernahen Produkten zu bewerten.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/3689 soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, das Inverkehrbringen von verbrauchernahen Produkten mit Nanosilber
zu verbieten sowie eine Liste aller bis zum Verbot mit Nanosilber produzierten
und in Deutschland auf dem Markt erhältlichen verbrauchernahen Produkte zu
erstellen und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5917 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3689 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/5917.

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/3689.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8821

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/5917 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/3689 abzulehnen.

Berlin, den 8. Februar 2012

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Mechthild Heil
Berichterstatterin

Rita Schwarzelühr-Sutter
Berichterstatterin

Dr. Erik Schweickert
Berichterstatter

Karin Binder
Berichterstatterin

Nicole Maisch
Berichterstatterin

Nanostoffe dürfen nur dann industriell hergestellt und
auf den Markt gebracht werden, wenn Struktur und Ver-

nen;
halten durch geeignete Verfahren präzise gemessen
sowie die mögliche Freisetzung und Verteilung in der
Umwelt zuverlässig beschrieben und in ihrer Auswir-
kung bewertet werden können. Der Einsatz von tech-

– eine Liste aller bis zum Verbot mit Nanosilber produzier-
ten und in Deutschland auf dem Markt erhältlichen ver-
brauchernahen Produkte zu erstellen und diese Liste
sowie eine Bewertung von Studienergebnissen zu den
Drucksache 17/8821 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Mechthild Heil, Rita Schwarzelühr-Sutter,
Dr. Erik Schweickert, Karin Binder und Nicole Maisch

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5917 in seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 beraten und
an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz zur federführenden Beratung sowie zur Mit-
beratung an den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/3689 in seiner 108. Sitzung am 12. Mai 2011 beraten und
an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz zur federführenden Beratung sowie zur Mit-
beratung an den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Erforschung und Bewertung gesundheitlicher und um-
weltbezogener Risiken, die von technisch bewusst erzeug-
ten Nanostoffen ausgehen, hält die Fraktion DIE LINKE.
für bisher zu stark vernachlässigt. Nach Ansicht der Antrag-
steller ist derzeit nur sehr begrenzt absehbar, zu welchen un-
gewollten Effekten Nanostoffe beitragen, wenn sie mit dem
menschlichen Körper in Berührung kommen oder in die
Umwelt gelangen. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE.
kommt der Verbraucherschutz im Bereich der Nanotechno-
logie praktisch nicht vor.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/5917 soll die Bundes-
regierung insbesondere aufgefordert werden,

1. unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Erfassung und
Regulierung von Nanostoffen zum Schutz der Verbrau-
cher vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll unter anderem
sicherstellen, dass jedes erfasste Material, das bewusst
im nanoskaligen Bereich technisch erzeugt wird, eine
unabhängige gesundheits- und umweltbezogene Risiko-
bewertung durchlaufen und behördlich zugelassen wer-
den muss, bevor es als Rohstoff oder Produkt auf den
Markt gelangen darf. Bei besonderer Gefährdung soll
ein Verbotsvorbehalt gelten. Technisch bewusst erzeugte

den sowie bei Bedarfsgegenständen für Kinder aufgrund
der bisher bekannten Risiken bei einzelnen Nanostoffen
vorsorglich zu verbieten;

2. sich auf der EU-Ebene für eine durchgängige Erfassung
und Regulierung von Nanostoffen im Sinne des Verbrau-
cherschutzes einzusetzen. Unter anderem soll von der
Bundesregierung gegenüber den europäischen und inter-
nationalen Einrichtungen und Gremien eine umfassende
Definition von Nanostoffen im Sinne der gesundheit-
lichen und ökologischen Vorsorge durchgesetzt und die
rein technische größenbezogene Einengung auf 1 bis 100
Nanometer als unzureichend abgelehnt werden. Bei be-
reits EU-regulierten Nanostoffen und Produktgruppen ist
von Seiten der Bundesregierung auf eine Vereinheitli-
chung zugunsten einer umfassenden Definition und
wirksamen Risikovorsorge zu drängen;

3. die Förderstruktur des Bundes für Nanotechnologie neu
auszurichten. Unter anderem müssen mindestens 25 Pro-
zent der jährlichen Fördermittel für Nanotechnologie aus
dem Bundeshaushalt unmittelbar in die Bereiche Energie
und Klimaschutz sowie Ressourcen- und Umweltscho-
nung fließen.

Zu Buchstabe b

Der Einsatz von Nanomaterialien in ungebundener Form ist
nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
problematisch, weil ihrer Auffassung nach die hohe bio-
logische Mobilität von Nanopartikeln und die damit verbun-
denen Gefahren für Mensch und Umwelt nur unzureichend
erforscht sind. Besonders kritisch ist vor diesem Hinter-
grund für die Antragsteller der stark steigende Einsatz von
Nanosilber in verbrauchernahen Produkten – wie zum
Beispiel Verpackungen von Obst und Gemüse, Kosmetik,
Computertastaturen, Socken, Unterwäsche oder Zahnbürs-
ten – zu bewerten. Durch die Verwendung von Nanosilber
in Konsumprodukten kann laut Antragsteller die Resistenz
von Krankheitserregern gegen Silberionen, die laut den
Antragstellern in der Medizin vor allem gegen antibiotika-
resistente Keime eingesetzt werden, befördert werden. Da-
mit besteht laut der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Gefahr, dass Silber langfristig gegen pathogene Keime
wirkungslos wird.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/3689 soll die Bundesre-
gierung dazu aufgefordert werden:

– das Inverkehrbringen von verbrauchernahen Produkten
mit Nanosilber zu verbieten, um eine nachhaltige Ge-
fährdung von Mensch und Umwelt ausschließen zu kön-
nisch neu erzeugten Nanostoffen und Nanomaterialien
ist in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenstän-

Risiken für Mensch und Umwelt durch Nanosilber der
interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8821

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 63. Sitzung
am 8. Februar 2012 den Antrag auf Drucksache 17/5917 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 64. Sitzung am 8. Februar 2012 den
Antrag auf Drucksache 17/5917 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 54. Sitzung am 9. November
2011 den Antrag auf Drucksache 17/5917 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 63. Sitzung
am 8. Februar 2012 den Antrag auf Drucksache 17/3689 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 64. Sitzung am 8. Februar 2012 den
Antrag auf Drucksache 17/3689 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 54. Sitzung am 9. November
2011 den Antrag auf Drucksache 17/3689 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

1. Öffentliche Anhörung

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 50. Sitzung am 24. Oktober 2011 zum
Thema „Verbraucheraspekte beim Umgang mit der Nano-
technologie“ eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Folgende Sachverständige – Verbände und Institutionen –

Sachverständige

– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.
(BUND), Jurek Vengels

– Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI),
Dr. Hans-Jürgen Klockner

– Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv),
Monika Büning;

Einzelsachverständige

– Wolf-Michael Catenhusen

– Prof. Dr. Heidi Foth

– Andreas Hermann

– Birgit Huber

– Dr. Sieglinde Stähle.

Die Sachverständigen/Einzelsachverständigen bewerteten
das Thema der Anhörung unterschiedlich.

Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung vom 24. Oktober
2011 sind in die Beratungen des Ausschusses mit eingeflos-
sen. Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sach-
verständigen und Einzelsachverständigen – die Ausschuss-
drucksachen 17(10)615-A, 17(10)615-B, 17(10)615-C,
17(10)615-D, 17(10)615-E, 17(10)615-F, 17(10)615-G und
17(10)615-H – sowie das Wortprotokoll und der Videomit-
schnitt des Parlamentsfernsehens sind der Öffentlichkeit
über die Webseite des Deutschen Bundestages (www.bun-
destag.de) zugänglich.

2. Abschließende Beratung

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
auf Drucksache 17/5917 sowie den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/3689 in
seiner 62. Sitzung am 8. Februar 2012 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, Nanotechno-
logien seien die Zukunftstechnologie. Die Einsatzmöglich-
keiten von Nanostoffen seien vielfältig. Sie könnten dabei
helfen, Ressourcenknappheit, Umweltverschmutzung und
Krankheiten besser in den Begriff zu bekommen. Die Frak-
tion DIE LINKE. fordere in ihrem Antrag, die Förderstruk-
tur des Bundes für Nanotechnologien neu auszurichten. Die
aktuellen internationalen Zahlen entkräfteten diese Forde-
rung. Deutschland nehme im internationalen Vergleich beim
Fördervolumen für Nanotechnologien hinter den USA,
Japan und Russland den vierten Platz ein. Bei der Risiko-
und Begleitforschung hinsichtlich der Nanotechnologien
stehe Deutschland sogar weltweit auf Platz 1 vor den USA,
Großbritannien und Japan. So gebe zum Beispiel Japan nur
rund ein Drittel des deutschen Niveaus für die Risiko-
forschung aus. Deswegen sei zwar an dieser Stelle die For-
derung der Fraktion DIE LINKE. populär, noch mehr für
Förderung zu tun, aber es sollte einfach auch ehrlicherweise
gesagt werden, dass Deutschland bereits jetzt weltweit
führend in der Risikoforschung im Bereich der Nanotechno-
sowie Einzelsachverständige hatten Gelegenheit zur Stel-
lungnahme in der öffentlichen Anhörung:

logien sei. Nur weil das Wissen über die Wirkungsweise
von Nanostoffen noch nicht umfassend sei, sollte deswegen

Drucksache 17/8821 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nicht – wie die beiden Antragsteller beantragten – ihr Ein-
satz infrage gestellt und wegreglementiert werden. Die
Fraktion der CDU lehne beide Anträge ab.

Die Fraktion der SPD äußerte, es bestehe Einigkeit darü-
ber, dass mit Nanotechnologien große Potentiale und Chan-
cen, aber auch viele mögliche Risiken verbunden seien.
Hier müsse der Staat seinem Vorsorgeprinzip auch nach-
kommen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN werde vom Grundsatz her unterstützt. Allerdings
lehne man deren Forderung nach einem generellen Verbot
von Nanosilber für bestimmte Produkte ab und enthalte sich
daher. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. werde dagegen
abgelehnt. Ein Grund dafür sei die geforderte Neufestle-
gung der Forschungsmittel des Bundes im Bereich der Na-
notechnologie. Dass die Forschung hier intensiviert werden
müsse, um zum Beispiel mögliche Risiken zu erfassen, sei
unstrittig. Allerdings halte man die Forderung, unter ande-
rem mindestens 25 Prozent der jährlichen Fördermittel un-
mittelbar in die Bereiche Energie und Klimaschutz sowie
Ressourcen- und Umweltschonung fließen zu lassen, nicht
für schlüssig. Es wäre vielmehr sinnvoller, in diesen Berei-
chen die interdisziplinäre Forschung zu verstärken. Auch
halte man die Forderung, dass über Angaben auf der Verpa-
ckung von Nanoprodukten die Verbraucher nachvollziehen
sollen, um welchen Nanostoff es sich handele und welche
Eigenschaften er aufweise, für schwierig. Hier brauche man
vielmehr ein schnelles, erfassbares Kennzeichnungssystem.
Umso wichtiger sei daher die schnelle Einrichtung eines
Nanoproduktregisters, weil man dann nachvollziehen
könne, was tatsächlich in einem Produkt an Nanomateria-
lien enthalten sei.

Die Fraktion der FDP erklärte, es gebe bis heute keine
Anhaltspunkte, dass die Nanotechnologie gesundheits-
schädlich sei. Die Aussage der Fraktion DIE LINKE., die
Erforschung und Bewertung technisch bewusst erzeugter
Nanostoffe sei von der Bundesregierung bisher stark ver-
nachlässigt worden, treffe nicht zu. Studien belegten genau
das Gegenteil. Zudem lege die Bundesregierung in ihrer
Forschungspolitik einen wichtigen Schwerpunkt auf die
Risiko- und Begleitforschung. Am 12. Januar 2011 habe sie
den „Aktionsplan Nanotechnologie 2015“ verabschiedet,
mit dem unter anderem die nachhaltige und sichere Erfor-
schung und Nutzung der Nanotechnologie vorangetrieben
werde, aber auch möglichen Risiken für Mensch und Um-
welt nachgegangen werde. Auch die Forderung des An-
trages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen be-
stimmten Nanostoff einfach verbieten zu wollen, sei nicht
zielführend. Entweder sei ein Stoff gesundheitsschädlich,
dann müsse der Gesetzgeber handeln. Sei er das nicht,
müsse er auch nicht tätig werden. Hierbei sei es vollkom-
men irrelevant, ob der Stoff groß oder klein sei bzw. ob ein
Produkt Nanomaterialien enthalte oder nicht. Deswegen
seien solche Vorschläge im Antrag der Fraktion DIE
LINKE., wie die Einrichtung eines zentralen Nanoprodukt-
registers, nichts anderes als unnötige Bürokratie, die abzu-
lehnen sei. Man habe für gefährliche Produkte bereits
Register wie zum Beispiel das EU-Schnellwarnsystem
RAPEX. In diesem Sinne lehne die Fraktion der FDP beide
Anträge ab.

bedarf, da die technisch bewusst erzeugten Nanostoffe für
die Verbraucher Risiken enthielten. Jeder einzelne nano-
skalige Stoff besitze möglicherweise durchaus Chancen,
aber solange man nicht wisse, welche Risiken aus ihm ent-
stünden, müsse die bisher von der Bundesregierung ver-
nachlässigte Forschung dringend intensiviert werden. Dem
Gesetzgeber müsse viel mehr an Informationen in die Hand
gegeben werden. Daher müssten die Nanostoffe einer Mel-
depflicht bei einem einzurichtenden behördlichen Register
unterliegen. Zudem sei es unverzichtbar, das jedes erfasste
Material, welches im nanoskaligen Bereich technisch er-
zeugt werde, eine Risikobewertung durchlaufe und durch
die Behörden zugelassen werden müsse, bevor es als Pro-
dukt auf den Markt gelangen dürfe. Dem Antrag der Frak-
tion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde zugestimmt.
Nanosilber in verbrauchernahen Produkten spiele sicherlich
eine große Rolle, aber wie viele Stoffe und Materialen es
im Nanobereich überhaupt gebe, wisse niemand. Daher sei
der von der Fraktion DIE LINKE. vorgelegte Antrag wei-
tergehender, da er die einheitliche Regulierung sämtlicher
Nanostoffe anstrebe. So fordere sie unter anderem auf na-
tionaler Ebene einen Gesetzentwurf zur Erfassung und
Regulierung von auf Nanotechnologie basierender Stoffe.
Das bisher bestehende Lebensmittelrecht und auch die bis-
herige REACH-Verordnung auf EU-Ebene reichten für die
Regulierung der Nanostoffe nicht aus.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, der
Einsatz von Nanomaterialen in ungebundener Form sei pro-
blematisch, weil die hohe biologische Mobilität von Nano-
partikeln und die damit verbundenen Gefahren für Mensch
und Umwelt bisher nur unzureichend erforscht seien. Be-
sonders kritisch sei der Einsatz von Nanosilber in verbrau-
chernahen Produkten, wie zum Beispiel in Sportsocken, zu
bewerten. Das seien keine existenziellen Anwendungen. Es
gebe mittlerweile genügend Hinweise, die für ein Verbot
dieses Stoffes in verbrauchernahen Produkten sprächen. So-
wohl eine Nanosilber-Studie aus Österreich als auch eine
Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung
warnten vor gesundheitlichen Risiken durch den Einsatz von
Nanosilber in Konsumprodukten. Durch den großflächigen
Einsatz von nanoskaligen Silberverbindungen in Konsum-
produkten könnte die Entstehung von resistenten Keimen
befördert werden. Silber, das im medizinischen Bereich
wichtig bei der Abtötung von Keimen sei, müsse daher spar-
sam und nur für diese notwendigen Anwendungen einge-
setzt werden. Vor diesem Hintergrund fordere die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Verbot von Nanosilber in
verbrauchernahen Produkten. Beim Antrag der Fraktion
DIE LINKE., von dem man viele Forderungen mittragen
könne, werde man sich aber enthalten, da man die Position,
Nanostoffe nur in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfs-
gegenständen grundsätzlich zu verbieten, nicht teile.

3. Abstimmungsergebnisse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD, und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, beim Thema Nano-
technologie gebe es hohen Informations- und Forschungs-

die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5917 zu
empfehlen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8821

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3689 zu
empfehlen.

Berlin, den 8. Februar 2012

Mechthild Heil
Berichterstatterin

Rita Schwarzelühr-Sutter
Berichterstatterin

Dr. Erik Schweickert
Berichterstatter

Karin Binder
Berichterstatterin

Nicole Maisch
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.