BT-Drucksache 17/8518

Gelder aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) für das Förderprogramm für fossile Kraftwerke

Vom 30. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8518
17. Wahlperiode 30. 01. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gelder aus dem Energie- und Klimafonds für das Förderprogramm für fossile
Kraftwerke

Die Bundesregierung plant, mit Millionensummen aus dem Energie- und
Klimafonds (EKF) den Bau fossiler Kraftwerke in den Jahren 2013 bis 2016 zu
fördern. Neue Gas- und Kohlekraftwerke sollen dabei mit 5 Prozent der jähr-
lichen Ausgaben aus dem EKF finanziert werden. Gefördert werden können
demnach nur Betreiber mit einem Anteil von weniger als 5 Prozent der deut-
schen Erzeugungskapazitäten. Eine Anlage kann damit bis zu 15 Prozent der In-
vestitionskosten finanziert bekommen. Laut den EU-Richtlinien kann ein Kraft-
werksneubau jedoch nur mit bis zu 15 Prozent der Gesamtinvestitionssumme
gefördert werden, wenn die CCS-Technologie zur Abscheidung, Transport und
Verpressung von CO2 vor 2020 genutzt wird. Aufgrund des weiterhin fehlenden
nationalen Rechtsrahmens und aufgrund offensichtlicher Bedenken bei einer
großtechnischen Speicherung von CO2 wird dies jedoch kaum möglich sein. Mit
jeweils bis zu 10 Prozent können Kraftwerksneubauten gefördert werden, die
die EU-Kriterien erfüllen, wonach die Kraftwerke den aktuellen „Stand der
Technik“ erfüllen müssen und zudem an einer nationalen Ausschreibung zur
Erfüllung der entsprechenden Kriterien teilnehmen. Mit bis zu 5 Prozent sollen
Kraftwerksneubauten gefördert werden, die CCS-ready sind, die Technik jedoch
nicht vor 2020 anwenden können.

Ob jedoch eine Förderung mit Staatsgeldern von fossilen Kraftwerksneubauten,
wie etwa von klimaschädlichen Kohlekraftwerken, sinnvoll ist, ist umstritten.
Kritiker argumentieren, dass ein solches Programm nicht nur die Umwelt- und
Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland konterkariert, sondern
durch die Mittelbindung auch der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien
und mehr Energieeffizienz verhindert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen konkreten Forderungen ist die Bundesregierung in das Konsul-
tationsverfahren über den Entwurf der Europäischen Kommission für die

Beihilfeleitlinien für das angekündigte deutsche Förderprogramm für fossile
Kraftwerke gegangen?

2. Welches Ergebnis hat hierbei die Sitzung zwischen der Europäischen Kom-
mission und den Mitgliedstaaten am 20. Januar 2012 bezüglich der EU-Bei-
hilferichtlinien des Kommissionsentwurfs der „Guidelines on certain state
aid measures in the context of the greenhouse gas emission allowance trading
scheme“ gebracht?

Drucksache 17/8518 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Welche Positionen haben die anderen EU-Staaten innerhalb des Konsulta-
tionsverfahrens vertreten, und welche Staaten haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung für eine Beibehaltung der Anforderungen an die CCS-
Fähigkeit von neuen Kraftwerken ausgesprochen, und welche Mitgliedstaa-
ten haben für diesbezügliche Änderungen im Entwurfstext der Europäischen
Kommission plädiert?

4. Plant die Bundesregierung – sofern die Europäische Kommission im An-
schluss an den Konsultationsprozess die CCS-Anforderungen bei Kraftwer-
ken nicht modifiziert – weiterhin am nationalen Kraftwerksförderprogramm
festzuhalten?

a) Wenn ja, wie bewertet sie die Erfolgschancen für ein solches Programm
aufgrund der nach ihrer Ansicht hohen EU-Anforderungen und den An-
kündigungen der Branche, dass ein solches Förderprogramm für sie nicht
infrage kommen würde?

b) Falls nein, in welchen Bereichen innerhalb des EKF will sie die dann
freigewordenen Gelder verwenden?

5. Durch welchen Punkt innerhalb des Entwurfs der Europäischen Kommission
über die Beihilfeleitlinien für nationale Förderprogramme sieht die Bundes-
regierung die 5-Prozent-Klausel gedeckt, wonach ein solches Programm nur
für Betreiber gelten soll, die weniger als 5 Prozent der deutschen Erzeugungs-
kapazitäten besitzen, vor dem Hintergrund von Punkt 25 innerhalb des Ent-
wurfs, wo die Europäische Kommission lediglich davon spricht, dass „große
Marktteilnehmer“ nicht profitieren dürfen, jedoch eine Prozentzahl explizit
nicht benennt?

6. Von welchen finanziellen Mitteln geht die Bundesregierung in den Jahren
2013 bis 2016 für das Kraftwerksförderprogramm aus, vor dem Hintergrund
des Bewirtschaftungsrundschreibens des Bundesministeriums der Finanzen
an die Fachministerien, wonach die veranschlagten Barmittel im Haushalts-
jahr 2012 zunächst nur in halber Auszahlung kommen aufgrund des niedri-
gen CO2-Zertifikatepreises, und erwartet sie eine ähnliche Entwicklung in
den Folgejahren (bitte nach den einzelnen Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

7. Wie will die Bundesregierung die zu erwartenden Einnahmeausfälle für den
Energie- und Klimafonds in den für das Förderprogramm relevanten Haus-
haltsjahren 2013 bis 2016 ausgleichen, durch den anhaltend niedrigen CO2-
Zertifikatepreis und den weiter absehbaren Zertifikateüberschuss?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausgaben der Werbekampagne „Kraft-
werke? Ja bitte!“ in Höhe von über 1 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel
0902 541 01 „Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts- und
technologiepolitischer Vorhaben“ vor dem Hintergrund der Antwort der Bun-
desregierung auf die Mündliche Frage 51 des Abgeordneten Oliver Krischer
(Plenarprotokoll 17/151), wonach sie den Entwurf der Europäischen Kom-
mission kritisch sieht und es folglich schwer sein wird, ein solches Förder-
programm aufzulegen?

Berlin, den 30. Januar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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