BT-Drucksache 17/8480

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/8321, 17/8406 Nr. 2 - Verordnung zur Änderung der immissionsschutzrechtlichen Verordnungen zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) und zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV)

Vom 25. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8480
17. Wahlperiode 25. 01. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/8321, 17/8406 Nr. 2.1 –

Verordnung zur Änderung der immissionsschutzrechtlichen Verordnungen zur
Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahr-
zeugen (21. BImSchV) und zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV)

A. Problem

Die Richtlinie 2009/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen
an Tankstellen soll durch die Änderung der 20. BImSchV und der 21. BImSchV
umgesetzt werden. Die Anforderungen der EU-Richtlinie, insbesondere die Ein-
führung des Gasrückführungssystems, werden bereits weitestgehend mit der be-
stehenden 21. BImSchV erfüllt. Der Anwendungsbereich soll nunmehr auch
Kleintankstellen mit einem Jahresumsatz von 100 bis 1 000 Kubikmeter Otto-
kraftstoff umfassen. Ferner soll an Tankstellen die Anbringung einer Kennzeich-
nung über die vorhandenen Gasrückführungssysteme vorgeschrieben und die
bisherige Begrenzung auf die Betankung mit Ottokraftstoff auf die zunehmend
angewandten Biokraftstoffe ausgedehnt werden.

Schließlich soll der Anwendungsbereich der 20. BImSchV, der bisher das
Lagern und Umfüllen von Ottokraftstoffen in Tanklagern sowie in bewegliche
Behältnisse wie Eisenbahnwaggons, Tankfahrzeuge und Binnentankschiffe um-
fasste, auf das Umfüllen und Lagern von Biokraftstoffen und Rohbenzin
erweitert werden.

B. Lösung

Einvernehmliche Zustimmung.
C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/8480 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/8321 unverändert zu-
zustimmen.

Berlin, den 25. Januar 2012

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Michael Paul
Berichterstatter

Ute Vogt
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

ner soll an Tankstellen die Anbringung einer Kennzeich-
nung über die vorhandenen Gasrückführungssysteme vorge-
schrieben und die bisherige Begrenzung auf die Betankung
mit Ottokraftstoff auf die zunehmend angewandten Bio-
kraftstoffe ausgedehnt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss einstimmig, dem Deutschen Bundes-
tag zu empfehlen, der Verordnung auf Drucksache 17/8321
zuzustimmen.

Berlin, den 25. Januar 2012

Dr. Michael Paul
Berichterstatter

Ute Vogt
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8480

Bericht der Abgeordneten Dr. Michael Paul, Ute Vogt, Ralph Lenkert,
Michael Kauch und Dorothea Steiner

I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/8321 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Drucksache 17/8406 Nr. 2.1) zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Richtlinie 2009/126/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückge-
winnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstel-
len soll durch die Änderung der 20. BImSchV und der
21. BImSchV umgesetzt werden. Die Anforderungen der
EU-Richtlinie, insbesondere die Einführung des Gasrück-
führungssystems, werden bereits weitestgehend mit der be-
stehenden 21. BImSchV erfüllt. Der Anwendungsbereich
soll nunmehr auch Kleintankstellen mit einem Jahresumsatz
von 100 bis 1 000 Kubikmeter Ottokraftstoff umfassen. Fer-

Schließlich soll der Anwendungsbereich der 20. BImSchV,
der bisher das Lagern und Umfüllen von Ottokraftstoffen in
Tanklagern sowie in bewegliche Behältnisse, wie Eisen-
bahnwaggons, Tankfahrzeuge und Binnentankschiffe um-
fasste, auf das Umfüllen und Lagern von Biokraftstoffen
und Rohbenzin erweitert werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, der Verordnung
auf Drucksache 17/8321 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 17/8321 in seiner
63. Sitzung am 25. Januar 2012 abschließend ohne Debatte
beraten.

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