BT-Drucksache 17/8421

Geplante GSVP-Mission zur maritimen Aufrüstung am Horn von Afrika und im Indischen Ozean

Vom 20. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8421
17. Wahlperiode 20. 01. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Christine Buchholz, Heike Hänsel,
Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Geplante GSVP-Mission zur maritimen Aufrüstung am Horn von Afrika
und im Indischen Ozean

Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Dezember 2011 ein Konzept für
eine neue Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP-Mission) am Horn von Afrika und im Indischen Ozean beschlossen,
deren operationelle Planung seitdem vorangetrieben wird. Neben der Ausbil-
dung einer somalischen Küstenwache sollen durch die Mission die maritimen
Kapazitäten der Staaten Dschibuti, Kenia, Tanzania, Mosambik, Seychellen,
Mauritius und Jemen sowie der teilautonomen somalischen Regionen Somali-
land, Puntland und Galmudug gestärkt werden. Neben der Ausbildung der ent-
sprechenden „Sicherheitskräfte“ soll die Mission auch zu deren Ausrüstung
beitragen. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines anhaltenden Bürgerkrie-
ges in Somalia, einer drohenden militärischen Eskalation gegenüber dem Iran
und einer bedrohlichen Aufrüstung der Seestreitkräfte weltweit.

Die GSVP-Mission zum regionalen maritimen Kapazitätsaufbau (Regional
Maritime Capacity Building – RMCB) ist Teil des umfassenden Ansatzes der
EU zur Bekämpfung von Piraterie und der Instabilität der Region und soll die
bereits stattfindenden EU-Missionen Atalanta und EUTM Somalia ergänzen.
Dabei sollen u. a. auch Europäische „Trainings- und Unterstützungsteams“ zum
Einsatz kommen, um die Sicherheitskräfte aller beteiligten Länder „bei der Ar-
beit“ (training-on-the-job) und „vor Ort“ (training-on-location) auszubilden
und zu unterstützen.

Im Rahmen der EU-Mission Atalanta patrouillieren seit Dezember 2008 Kriegs-
schiffe der EU-Mitgliedstaaten mit stetig anwachsendem Aktionsradius im Golf
von Aden und im Indischen Ozean, um dort die Piraterie zu bekämpfen. Beob-
achter und Analysten charakterisieren die Mission häufig als Misserfolg, da die
Ursachen und Hintermänner der Piraterie nicht angegangen würden, bislang
kaum oder keine Piraten in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren ver-
urteilt werden konnten, sich deren Aktionsradius und ihre Professionalisierung
jedoch beständig erweitert hätten und sie „mittlerweile deutlich schneller Ge-
brauch von ihren Schusswaffen“ machen (Kerstin Petretto: Somalia und Pirate-

rie – keine Lösung in Sicht, weder zu Wasser noch zu Land). Dennoch hält die
Bundesregierung nach wie vor an ihrer Einschätzung fest, dass „die durchgän-
gige Anwesenheit von Kriegsschiffen … dieses Seegebiet für die Handelsschiff-
fahrt seit Ende 2008 deutlich sicherer gemacht“ habe (Bundestagsdrucksache
17/7299) und damit auch an ihrer Beteiligung an Atalanta, obgleich sie über die
Art der Bewaffnung und die Zahl der bislang eingeleiteten Strafverfahren nach

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eigenen Angaben keine Statistik führt und deshalb nur sehr vage Angaben
machen kann (Bundestagsdrucksache 17/8110).

Im Rahmen der Mission EUTM werden im ugandischen Bihanga gemeinsam
mit ugandischen Streitkräften somalische Rekruten ausgebildet, um anschlie-
ßend in Mogadischu für die Vorherrschaft der so genannten somalischen
Übergangsregierung (TFG) zu kämpfen. Die TFG wird darüber hinaus von der
AU-Mission AMISOM (African Union Mission in Somalia) unterstützt, die
überwiegend selbst aus ugandischen Soldaten besteht und von der EU seit 2007
mit 258 Mio. Euro finanziert wurde. Außerdem kämpfen auf Seiten der TFG
Soldaten aus Djibuti, in Djibuti und Kenia ausgebildete Soldaten, reguläre und
irreguläre Einheiten aus Äthiopien sowie seit Oktober 2011 auch reguläre Trup-
pen aus Kenia mit Unterstützung der kenianischen Luftwaffe. Letztgenannte
bombardierte dabei u. a. am 30. Oktober 2011 versehentlich ein Flüchtlings-
lager. Diese irreguläre Kräfte kämpfen teilweise unter Verwendung von Kinder-
soldaten – mit finanzieller Unterstützung aus Deutschland und anderen EU-Mit-
gliedstaaten – was die Bundesregierung eingeräumt hat (Plenarprotokoll 17/86,
S. 9660 f.). Überraschenderweise wird dieses Projekt im neuen Somalia-
Konzept der Bundesregierung als Beispiel genannt, an das es anzuknüpfen gilt.

Obwohl der Bürgerkrieg in Somalia – wie selbst die Bundesregierung ein-
räumte (Bundestagsdrucksache 17/7705) – eine der Hauptursachen der aktuel-
len Hungerkrise am Horn von Afrika darstellt, nahmen weder die Bundesregie-
rung, noch die AMISOM oder die mit westlicher Unterstützung intervenieren-
den Staaten der Region diese zum Anlass, einen Waffenstillstand anzubieten,
sondern nutzten Letztere – insbesondere Kenia und die AMISOM – die Hun-
gerkatastrophe für neue militärische Offensiven. Dennoch bewertete die Bun-
desregierung Kenia auch nach dem Einmarsch in Somalia und der Bombardie-
rung eines Flüchtlingslagers „weiterhin“ als einen „wichtige[n] Stabilitätsfaktor
in der Region“, der bereits „in der Vergangenheit … bei krisenhaften Entwick-
lungen (Sudan, Somalia, Dürrekrise) konstruktiv an Lösungen mit[gearbeitet]“
hätte (Bundestagsdrucksache 17/7701). Nun soll Kenia im Rahmen der RMCB
zusätzliche Unterstützung beim Ausbau seiner maritimen Fähigkeiten erhalten.

Die Jahreswende 2011/2012 war von der Drohung des Iran überschattet, im
Falle weiterer Sanktionen, die Straße von Hormuz zu blockieren, welche die
iranische Marine im Anschluss durch ein Manöver, bei dem auch Mittel-
streckenraketen getestet worden sein sollen, untermauerte. Das in Bahrain stati-
onierte Kommando der 5. Flotte der US-Navy drohte daraufhin seinerseits, es
würde keine solche Blockade zulassen. Noch im Oktober 2011 bewertete die
Bundesregierung „[d]ie Möglichkeit einer militärischen Eskalation gegenüber
Iran … nicht als lagerelevante[n] Aspekt“, räumte jedoch zugleich ein, dass
„[e]ine mögliche Zusammenarbeit“ der EU mit dem Oman „im Bereich der
Pirateriebekämpfung “ geprüft werde, obgleich ihr „keine Erkenntnisse über
Fälle von Piraterie in der Straße von Hormuz vor[liegen]“ (Bundestagsdruck-
sache 17/7299). Zum Sultanat Oman gehören jedoch auch die Exklaven
Musandam und Madha, die westlich von den Vereinigten Arabischen Emiraten
umschlossen sind und östlich an der engsten Stelle der Straße von Hormuz die
Gegenküste zum Iran bilden. Der Oman hat zudem einen Vertrag über die Nut-
zung seiner Luftwaffenstützpunkte mit den USA unterzeichnet und gilt im Falle
einer militärischen Eskalation als wichtiger Verbündeter der USA.

Im Falle einer solchen Eskalation ist nicht nur mit Auseinandersetzungen zwi-
schen den regulären Seestreitkräften der beteiligten Staaten zu rechnen, son-
dern auch mit einer Zunahme terroristischer Angriffe auf den Seeverkehr in der
Straße von Hormuz, dem Golf von Oman, dem Arabischen Meer und dem Golf
von Aden. Als möglicher Ausgangspunkt solcher Angriffe gelten insbesondere

Somalia und der westlich an den Oman grenzende Jemen, der ebenfalls im
Zuge des RMCB Unterstützung beim Ausbau seiner maritimen Fähigkeiten er-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8421

halten soll, obgleich sich das Land nach wie vor an der Schwelle zum Bürger-
krieg bewegt und praktisch zum Protektorat Saudi-Arabiens wurde, einer abso-
luten Monarchie mit katastrophaler Menschenrechtsbilanz und zugleich engster
Verbündeter der USA in der Region.

Aus der Sicht des Iran kann bereits die dauerhafte Präsenz europäischer Kriegs-
schiffe als Teil eines Aufmarsches oder einer maritimen Einkreisung und damit
als Kriegsvorbereitung oder „Show of Force“ verstanden werden. Die weitere
Aufrüstung der Seestreitkräfte der westlichen Verbündeten erhöht weiter das
Eskalationspotential im Konflikt mit dem Iran. Die im Zuge des RMCB ge-
plante Entsendung von Verbindungsbeamten in die Seestreitkräfte der afrika-
nischen Verbündeten und des Jemen droht diese im Falle einer Eskalation etwa
über die Bereitstellung von Liege- und Versorgungshäfen zur Kriegspartei zu
machen.

In einem Beitrag für die Zeitschrift „Europäische Sicherheit“ stellte der Parla-
mentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Thomas
Kossendey, fest, dass „die konventionelle Flottenrüstung … wieder Hoch-
konjunktur“ hat und forderte, Deutschland müsse die „verfassungsrechtliche[n]
Regelungen beim Einsatz der Streitkräfte überprüfen, sie gegebenenfalls an die
Einsatzrealität anpassen und die maritimen Fähigkeitslücken der Bundeswehr
konsequent schließen“ (Europäische Sicherheit 4/2010). Das Bonn Internatio-
nal Center for Conversion (BICC) warnte hingegen noch im Oktober vergange-
nen Jahres vor einer „maritimen Wiederbewaffnung“ und verwies darauf, dass
„Aufrüstung immer die Gefahr einer militärischen Eskalation“ berge (bicc Bul-
letin Nr. 58). Als Ursache der weltweit steigenden Ausgaben im Bereich der
Seestreitkräfte wird meist auf die maritimen Ambitionen v. a. Chinas, Indiens,
Brasiliens, der Türkei und Südafrikas verwiesen. Tatsächlich waren es aber zu-
nächst die NATO mit den Operationen Active Endeavour und Enduring Free-
dom sowie nun die EU mit Atalanta, die mit ihrer ständigen Präsenz in
internationalen Gewässern einen neuen Anspruch als Seemächte erhoben und
somit das aktuelle Wettrüsten angestoßen haben. In ihnen ist auch ein Großteil
der Rüstungsfirmen beheimatet, die von diesem Rüstungswettlauf profitieren –
Thomas Kossendey verweist etwa auf Deutschlands „moderne Werften mit
Weltruf“. Das RMCB scheint geeignet, neben den Großmächten und den
Schwellenländern nun ein solches Wettrüsten auch in Ostafrika zu induzieren,
in einer von Instabilität und Mangel geprägten Region in unmittelbarer Nach-
barschaft zum gefährlichsten Krisenherd der Welt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann erhielt die Bundesregierung erstmals Kenntnis über die Planung einer
weiteren EU-Mission zur Verbesserung der maritimen Kapazitäten am Horn
von Afrika, und wie reagierte sie hierauf?

2. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die jüngst genannten Entwick-
lungen a) im Jemen, b) in Kenia und c) in der Straße von Hormuz in der ope-
rationellen Planung für die EU Mission zum RMCB berücksichtigt, und
wenn ja, in welcher Weise schlagen diese sich in der operationellen Planung
nieder (bitte für a), b) und c) einzeln beantworten)?

3. Für welchen Zeitraum und in welchem Umfang ist der Besuch einer EU-Er-
kundungsmission, welche den Ausbildungs- und Unterstützungsbedarf er-
mitteln soll, in welchen Ländern geplant, in welcher Form wird sich die
Bundesregierung an dieser Erkundungsmission beteiligen, und steht gegen-
wärtig auch die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an dieser Erkundungs-
mission zur Debatte?

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4. Welchen Umfang wird nach gegenwärtiger Planung die geplante GSVP-
Mission zum RMCB haben, und wie viele Angehörige werden nach Ein-
schätzung der Bundesregierung Angehörige europäischer Streitkräfte sein?

5. Welchen Umfang sollen nach gegenwärtiger Planung die jeweiligen
„Trainings- und Unterstützungsteams“ haben?

6. Ist die Entsendung dieser „Trainings- und Unterstützungsteams“ in allen
genannten Staaten (Dschibuti, Kenia, Tansania, Mosambik, Seychellen,
Mauritius, Jemen) sowie die teilautonomen somalischen Regionen Somali-
land, Puntland und Galmudug geplant?

7. Ist das vorgesehene „Training-on-the-job“ so zu verstehen, dass europäi-
sche Ausbilder bzw. Beobachter während den Einsätzen und Patrouillen
der Seestreitkräfte der betreffenden Staaten an Bord oder in den jeweiligen
Kommandostäben anwesend sein werden?

8. Welche rechtlichen Verantwortungen ergeben sich nach gegenwärtiger Pla-
nung und nach Einschätzung der Bundesregierung für die europäischen Be-
rater und Ausbilder?

9. Welche Immunitäten und Sonderrechte sind für die europäischen Berater
und Ausbilder nach gegenwärtiger Planung vorgesehen, und welche sind
nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig?

10. Auf welche Ausrüstungsgegenstände soll die Unterstützung der betreffen-
den Staaten nach gegenwärtiger Planung und nach Einschätzung der Bun-
desregierung beschränkt sein?

11. Wie wird nach gegenwärtiger Planung der Bedarf an Ausrüstungsgegen-
ständen ermittelt und über deren Bereitstellung entschieden?

12. Aus welchen Beständen werden die den betreffenden Staaten zur Verfü-
gung gestellten Ausrüstungsgegenstände bereitgestellt, und wie werden
diese finanziert?

13. Geht die Bundesregierung davon aus, dass über die Bereitstellung von Aus-
rüstungsgegenständen, Vorentscheidungen bzw. Pfadabhängigkeiten bezüg-
lich der Hersteller bei zukünftigen Rüstungsprojekten der Empfängerstaaten
geschaffen werden, wenn nein, warum nicht?

14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass etwa über Anschaffungs-
empfehlungen oder im Rahmen der Bedarfsermittlung durch die jeweiligen
Ausbilder und Berater auch eine Unterstützung der jeweiligen nationalen
Rüstungsindustrie stattfindet – wie dies etwa durch deutsche Militäratta-
chés der Fall ist (Plenarprotokoll 17/110)?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Erfolgsbilanz des sog.
Djibuti-Friedensprozesses für Somalia, der von der internationalen Ge-
meinschaft de facto mit einer massiven Aufrüstung der gesamten Region
begleitet wurde?

16. Werden nach gegenwärtiger Planung und Einschätzung der Bundesregie-
rung im Rahmen des RMCB auch Ausrüstungsgegenstände an die teilauto-
nomen somalischen Regionen Somaliland, Puntland und Galmudug gelie-
fert?

17. Verfügen die teilautonomen somalischen Regionen Somaliland, Puntland
und Galmudug nach Auffassung der Bundesregierung über eigene Küsten-
gewässer?

18. Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung nach gängigem Völkerrecht
und nach der somalischen Verfassung für den Schutz der somalischen

Küstengewässer verantwortlich?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8421

19. Welche Einheiten aus Somaliland, Puntland und Galmudug sollen im Rah-
men des RMCB für den Schutz der Küstengewässer und die Bekämpfung
der Piraterie ausgebildet und ggf. ausgestattet werden?

20. Wird nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Unterstützung von
nicht der TFG unterstehenden Einheiten aus Somaliland, Puntland und
Galmudug möglichen Sezessionsbestrebungen diesen Regionen Vorschub
geleistet (bitte begründen)?

21. Wie schätzt die Bundesregierung die Spannungen zwischen Bevölkerungs-
gruppen in Kenia, die politische Gesamtlage und die politische Stabilität in
Kenia ein, und wie bewertet sie den militärischen Vorstoß Kenias auf so-
malisches Territorium?

22. Hält es die Bundesregierung angesichts der instabilen Lage in Kenia und
der Invasion in Somalia für angemessen, Kenia durch kostenlose militäri-
sche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zu unterstützen?

23. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage, die politische
Gesamtlage und die politische Stabilität in Jemen ein?

24. Hält es die Bundesregierung angesichts der instabilen Lage in Jemen – aus
dem sie ihre eigenen Bundeswehr-Beraterteams aufgrund der Instabilität
erst im März 2011 abgezogen hatte – für angemessen und realistisch,
Jemen durch kostenlose militärische Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
zu unterstützen?

25. Wie begründet die Bundesregierung ihre Unterstützung für das RMCB an-
gesichts ihrer im Oktober 2011 geäußerten Einschätzung, wonach „[a]uf-
grund der aktuellen innenpolitischen Entwicklung in Jemen … eine Zu-
sammenarbeit mit der jemenitischen Küstenwache derzeit allerdings nicht
in Betracht“ komme?

26. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und menschenrechtliche
Situation in Dschibuti, Tansania, Mosambik, den Seychellen und Mauritius
(bitte einzeln beantworten)?

27. Welche Häfen in Kenia, Dschibuti, Tansania, Mosambik, den Seychellen
und Mauritius wurden und werden bislang im Rahmen der Mission
Atalanta bzw. von den beteiligten Schiffen genutzt und wofür (bitte nach
Häfen, Staaten und Nutzungsform auflisten)?

28. Welche Formen der Kooperation bestehen zwischen der EU und Tansania,
Mosambik, den Seychellen und Mauritius bei der „Verwahrung“ bzw. straf-
rechtlichen Verfolgung mutmaßlicher Piraten, die im Rahmen der Mission
Atalanta aufgegriffen wurden, und wie bewertet die Bundesregierung
diese?

29. Welche Maßnahmen sind im Rahmen des RMCB bzw. dessen Vorfeld er-
folgt bzw. geplant, um dem Eindruck entgegenzuwirken, es handle sich
beim RMCB um „Gegenleistungen“ für die „Aufnahme“ mutmaßlicher
Piraten bzw. deren sich häufig juristisch sehr kompliziert gestaltenden
strafrechtlichen Verfolgung?

30. Welche sicherheitspolitischen Kooperationen bestehen zwischen Atalanta,
der EU und ihren Mitgliedstaaten und Dschibuti, und wie bewertet die
Bundesregierung diese?

31. Welche Maßnahmen sind im Rahmen des RMCB hinsichtlich des Djibouti
Regional Training Centre geplant bzw. werden von der Bundesregierung
befürwortet?

Drucksache 17/8421 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildung von
Soldaten am Djibouti Regional Training Centre, die anschließend im soma-
lischen Bürgerkrieg kämpften?

33. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden mutmaßlichen Piraten im Ein-
satzgebiet von Atalanta leistungsstarke Schiffsmotoren abgenommen und
durch schwächere ersetzt, um die leistungsstarken Schiffsmotoren anschlie-
ßend der Marine Dschibutis zur Verfügung zu stellen?

34. Auf welche Weise wurde bislang hinsichtlich des Oman „[e]ine mögliche
Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Pirateriebekämpfung … ge-
prüft“, und welche (Zwischen-)Ergebnisse hat diese Prüfung bislang erge-
ben?

35. Für welche Formen der Zusammenarbeit mit dem Oman bei der Piraterie-
bekämpfung hat sich die Bundesregierung ausgesprochen oder wird sie
sich ggf. aussprechen?

36. Sollte sich diese Zusammenarbeit nach Auffassung der Bundesregierung
auch auf die Exklaven Musandam und Madha erstrecken?

37. Hält die Bundesregierung mittlerweile die Gefahr einer Eskalation in der
Straße von Hormuz für „lagerelevant“ angesichts einer möglichen Zusam-
menarbeit mit dem Oman „im Bereich der Pirateriebekämpfung“?

38. Wie groß ist die minimale Entfernung des Einsatzgebietes von Atalanta
von iranischen Hoheitsgewässern?

39. Haben sich Schiffe der Atalanta-Mission oder Schiffe der beteiligten Staa-
ten, die sich unmittelbar zuvor oder danach an der Atalanta-Mission betei-
ligten, nach Kenntnis der Bundesregierung bislang an Embargomaßnah-
men gegen den Iran beteiligt?

40. Welche Position hat die Bundesregierung bislang hinsichtlich der Fortfüh-
rung der Atalanta-Mission im Falle einer militärischen Eskalation zwi-
schen Verbündeten Deutschlands und der EU und dem Iran?

41. Welche Rüstungsexporte aus Deutschland wurden in den vergangenen fünf
Jahren in die Staaten, die im Rahmen des RMCB unterstützt werden sollen,
genehmigt?

Berlin, den 20. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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