BT-Drucksache 17/8397

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2011

Vom 19. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8397
17. Wahlperiode 19. 01. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen, Nicole Gohlke,
Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum
Stand 31. Dezember 2011

Aktuelle Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und An-
erkennungsdaten. Die Zahl der aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlinge und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.

Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland leben-
den anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlings-
schutz) von über 200 000 im Jahr 1997 deutlich auf nur noch gut 115 000 zum
Stand 31. Dezember 2010 gesunken ist (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321
und 17/4791) – insbesondere infolge massenhafter Asyl-Widerrufsverfahren.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten geduldeten Flüchtlinge und Asyl-
suchenden sank wegen der deutlich zurückgehenden Flüchtlingszahlen noch
stärker von knapp 650 000 (Ende 1997) auf nur noch gut 137 000 Personen
(Ende 2010).

Zum Stand 31. Dezember 2010 lebten weiterhin gut 26 000 Menschen mit
einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthalts-
erlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), etwa 5 500
Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a des
AufenthG.

Etwa 70 000 Personen verfügten Ende 2010 über eine Aufenthaltserlaubnis in-
folge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a AufenthG), gut
49 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglich-
keit (§ 25 Absatz 5 AufenthG), weitere gut 15 000 Personen aus dringenden
humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG).

Über 204 000 Menschen sind als „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der ehe-
maligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundes-

republik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

Drucksache 17/8397 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte
Flüchtlinge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – in Verbindung
mit § 60 Absatz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bun-
desrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60
Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“)
lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundes-
länder?

4. Bei wie vielen der nach den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Wi-
derrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
2011 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
Status differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-An-
ordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelun-
gen gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

8. Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum
31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?

9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahme-
erklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren), und auf welchen einzelnen Auf-
nahmeerklärungen (bitte mit Datum und Inhalt aufzählen) basiert dies?

10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallrege-
lung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8397

11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
in Verbindung mit § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt
vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?

b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie aus Bundestagsdrucksache
17/1539 zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw.
Absatz 6 AufenthG)?

c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise
noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?

d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete
Minderjährige erhalten?

e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b in
Verbindung mit § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der
Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?

f) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 5 bzw. Absatz 6 (bitte differenzieren) AufenthG erhalten?

g) Welche aktuellen Angaben der Bundesländer zu dem Personenkreis der
Bleibeberechtigten infolge der §§ 104a und 104b AufenthG bzw. infolge
des Beschlusses der Innenministerkonferenz von Ende 2009 liegen der
Bundesregierung vor?

12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundes-
republik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren,
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

15. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK an-
erkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern und den zehn wichtigsten vorherigen Aufnahmeländern differen-
zieren)?

16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepu-
blik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
nach den Sätzen 1 und 2 differenzieren)?

Drucksache 17/8397 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b
(bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde, und wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Tauglichkeit
der Richtlinie 2001/55/EG zu bewerten, von der bis heute niemals Ge-
brauch gemacht wurde, obwohl gerade im Jahr 2011 in der politischen und
öffentlichen Sphäre oftmals von einem Massenzustrom von Flüchtlingen in
die EU die Rede war, und welcher Handlungsbedarf, etwa zur Korrektur
der Richtlinie, ergibt sich hieraus?

19. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2011 im Ausländerzentral-
register (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder
eine Aufenthaltsgestattung besaßen?

a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

b) Was ist zum Status oder aufenthaltsrechtlichen Hintergrund der übrigen
Person zu sagen (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

20. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezem-
ber 2011 nach § 26 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Auf-
enthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

21. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2011 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten
bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach den Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes – AZRG –: illegale
Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2011
im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in
der Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit mehr als sechs Jahren
(bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezem-
ber 2011 bzw. im Jahr 2011 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheits-
rechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2011 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2
Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2011 bzw. waren zum 31. Dezember
2011 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten
zum 31. Dezember 2011 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8397

23. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2011 die Zustimmung zur Beschäfti-
gung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und
wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2011 noch in der Bundes-
republik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2011 erfolgten ohne Prüfung nach § 39
Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG (bitte nach den §§ 6 bis 8 der
Beschäftigungsverfahrensverordnung – BeschVerfV – differenzieren)?

b) Wie viele Zustimmungen erfolgten nach § 10 Absatz 1 bzw. Absatz 2
(bitte differenzieren) BeschVerfV (bitte nach den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Versagungen basierten auf § 11 BeschVerfV (bitte nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

d) Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie vielen
zum 31. Dezember 2011 in Deutschland lebenden Personen mit wel-
chem Aufenthaltsstatuts aus welchen Ländern eine Erlaubnis zur Aus-
übung einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit erteilt wurde, und wie vielen von ihnen im Jahr 2011 (bitte soweit
möglich nach den §§ 1 bis 4 BeschVerfV differenzieren)?

24. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

a) Welche differenzierteren Angaben lassen sich in Bezug auf die Teil-
gruppen in den Buchstaben a, b und c in der Nummer 1 von Absatz 1 des
§ 18a AufenthG machen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die überaus geringe Zahl der erteilten
Aufenthaltserlaubnisse infolge der seit 2009 geltenden Neuregelung des
§ 18a AufenthG, und welchen Änderungsbedarf sieht sie gegebenen-
falls?

25. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung
nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Bundes-
ländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die Wirksam-
keit der Neuregelung und einen möglichen gesetzlichen Korrekturbedarf –
auch angesichts der unverändert hohen Zahlen langjährig Geduldeter?

26. Wie viele Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären Schutz-
bedarfs (bitte nach jeweiliger Rechtsgrundlage differenzieren) wurden im
Jahr 2011 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, durch eine
Ausländerbehörde bzw. durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgespro-
chen, und wie viele entsprechende Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2011 er-
teilt (bitte jeweils auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen)?

Drucksache 17/8397 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

27. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezem-
ber 2011 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutsch-
land (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren), wie viele (rechtskräftig) abgelehnte
Asylsuchende wurden im Jahr 2011 bzw. 2010 (bitte differenzieren) abge-
schoben, wie viele von ihnen reisten freiwillig aus bzw. hielten sich noch in
der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte jeweils nach Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und soweit wie mög-
lich Angaben dazu machen, in welchem Jahr die Ablehnung der jeweiligen
Personen erfolgte)?

28. Wie hoch ist die Zahl der sich zum 31. Dezember 2011 in den einzelnen
Bundesländern entsprechend der Fragen 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14,
15, 16, 19, 24 und 25 aufhaltenden Personengruppen in Relation zur jewei-
ligen Bevölkerungsgröße des Bundeslandes (z. B.: wie viele Geduldete pro
100 000 Einwohnerinnen und Einwohner leben im jeweiligen Bundesland,
bitte nach Rechtsgrundlage und Bundesländern differenzieren)?

Berlin, den 19. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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